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Demonstration, umfreunde freundl. Ausschuß.
Febr. 1913.
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arten und Plänen. Zu beziehen durch
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Erschein! tügirch mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier mit Trägerlohn ILO Im Bezirksund 10 Lw.-Verkehr 1.L5 im übrigen Württemberg 1.35 Monats-Monnemeut» nach Verhältnis.
Ms- mi> AiM-Klali M dm Wklmis-KkM Uszsld.
Fernsprecher Nr. 29.
87. Jahrgang.
Fernsprecher Nr. 29.
Auzeigen-Sebühr für di« einspalt. Zeile am> gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Beilagen: Plauderstübcheu, Illustr. SonntagsblÄ! und
Schwäb. Landwirt.
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Areilag, den 2 . Aesruar
1813
Nagold.
Die Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät des Königs
wird am Dienstag den 26. Februar begangen werden.
Der Festgotkesdienst beginnt vormittags 9V» Uhr. Die Teilnehmer am gemeinsamen Kirchgang versammeln sich um Uhr auf dem Rathaus.
Das Festesten findet nachmittags um 1 Uhr im Gasthofzur „Post" statt.
Dir Unterzeichneten beehren sich, zu zahlreicher Beteiligung an diesen Festakten hiermit ergebenst rinzuladrn.
Den 18. Februar 1913.
AwWiMMi KsniwnÄ. Mm Pslei-erer. Ldminisrichter UWscr.
Bekanntmachung.
Einstellung von dreijährig Freiwilligen für die Maschinistenlausbahu bei der I. Torpedo Division
in Kiel.
Einstellung erfolgt am 1. April 1913 als dreijährig freiwilliger Heizer oder Maschinistenanwärter. Bedingungen: Mindest-ns i ?Vz Jahre alt, körperlich gut entwickelt und gesunde Zähne.
Zur Kapitulation für die Maschinistrnlausbahn ist erforderlich:
1. Das Bestehen einer Vorprüfung nach dem Eintritt in, Deutschen, im einfachen Rechnen und im Skizzieren ganz einfacher Maschinen eile..
2. Ein Zeugnis über dreijährige Lehr- oder Arbeitszeit als Maschinenbauer, Schlosser oder in ähnl. Berufen.
Dem Einstellungsgesuch sind beizufügen:
1. Ein vom Zwiloorsttzenden der ErsazkoEmission des Aushebungsbezirks ausgestellter Meldeschein.
2. Ein selbstgeschriebener und selbstoersaßter Lebenslauf.
3. Sämtliche Lehr- und Arbeitspapiere, eo. Seesahrts- papiere.
4. Genaue Wohnungsangabe.
Beförderungen erfolgen bei guter Führung und Geeignetheit für den Dienst nach Maßgabe des Etats und Puden nach den bisherigen Erfahrungen statt:
Zum Torpedo-Obermaschinistenanwärter nach 15 b's 18 Monaten.
„ ,, Maschinistenmaaten nach etwa 2 Jahren.
(Dimsteinkommen an Land als Kapitulant ca. 70 an Bord ca. 100 ^ monatlich)
" ,, Obermaschiuisleiimaaten nach etwa6Jahren
(An Land ca. 100 an Bord ca. 130 monatlich.)
Kaifirlichk» Lom«audo der I. S-rpeMMviß,, i« Siel.
Deutscher Reichstag.
'Der Initiativantrag betr. Aufhebung des Jesuitengesetzes im Reichstag mit großer Mehrheit angenommen.
Berlin, 19. Febr. Am Bundesratstische: Niemand. Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Initiativantrages des Zentrums betreffend Aujhebung drs Iesuiten- gesches vom 4. Juli 1872.
Dr. Spahn (Ztr) tritt in längeren Ausführungen für die Beseitigung der Ausnahmebestimmungen gegen den Jesuitenorden ein. Redner verkennt nicht die Schwierigkeiten auch für seine Partei tu dem Verhältnis zu den anderen Konfessionen, aber das fei nicht die Schuld der Jesuiten. Nur den Jesuiten soll es versagt sein, zu tun. was sie wollen. Andere Konfessionen haben längst die Freiheit. Redner "erlangt nochmals Beseitigung der Ausnahmestellung der Jesuiten, die eines Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig sei.
Hoffman n-Kaiserslautern (Soz.) polemisiert gegen den bayerischen Ministerpräsidenten o. Hertltug, der sich durch seinen Iesuiten-Erlaß über das Reichsgesetz hinweg, gesetzt habe. Redner bezeichnet den neuerlichen Antrag des Zentrums als ein bllttges Agitationsmittel.
Dr. Iunck (Natl.) bedauert die Abwesenheit eines Regierungsvertreters und bezeichnet die Aushebung des Gesetzes für seine Partei für unannehmbar. Der Bundesrat müsse in dieser Angelegenheit mit einem klares 3a oder Nein antworten.
Graf o. Kanitz (Kons.) erklärt, bei aller Sympathie für die katholische Religion die Aufhebung des Gesetzes ablehnen zu müssen, da die Erfahrungen aus früheren Zeiten eine Aenderung nicht wünschenswert erscheinen ließen.
Müller-Meiningen (f. Bp.) weist daraus hin, daß durch die Auslegung des Bundesrats die Unklarheit über Z 1 nicht beseitigt worden ist. Ein Teil seiner Freunde werde der Aushebung des § 1 zustimmen. Die große Mehrheit lehne die Aufhebung aber ab. da sie durch die Aushebung eine Störung des konfessionellen Friedens befürchte.
v. Morawski (Pole) stimmt der Aufhebung zu.
Mertens (Rp.) lehnt die Aufhebung des Gesetzes ab.
Graf Qppersdonf (ZI.) lobt den Jesuitenorden.
Mumm (w. Bg ) hält einen Fortbestand des Gesetzes für notwendig.
Dr. Hägy (Eis.) verlangt Aufhebung des Gesetzes.
Die erste Lesung schließt. Das Haus tritt in die zweite Lesung ein. Beim § 1 bemerkt Dr. Erd mann (Soz ), daß es sich für seine Partei hier um Abschaffung eines Ausnahmegesetzes handle. — Die Erörterung schließt. H 1 wird angenommen.
Zu § 2 liegt ein fortschrittlicher Antrag vor, dem Gesetzentwurf hinzuzusetzen, daß die landesgesetzltchen Bestimmungen unberührt bleiben, soweit sie nicht m t reichsgesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch stehen. — Den Antrag, der vom Müller-Meiningen (s. Bp.) begründet wird, lehnen Graf Westarp (Kons.) und c. chultz-Bromberg (Rp) ab. — Gröber (Ztr.) erklärt namens seiner Partei, daß sie diesem Antrag nicht zustimmen könne, da es selbstverständlich sei, daß, wenn dos Reichsgesetz falle, die landesgesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten. Wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir seine Tendenz billigen und wir die Lage klären wollen.
Die Aussprache schließt. § 2 wird mit großer Mehrheit angenommen, der fortschrittliche Antrag abgelehnt. Auch der Rest des G-setzes wird angenommen. Schließlich wird, wie schon kurz gemeldet, das ganze Gesetz in dritter Lesung ohne Erörterung angenommen, unter großem Beifall
bei Zentrum und Sozialdemokraten.
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r Berlin, 20. Febr. Die Reichstagskommisston zur Beratung der Vorlage über den Verkehr mit Leuchtöl nahm heute nach lebhafter Debatte solgrnden fortschrittlichen Antrag zu der Bestimmung für die Ueberlragung der dem Reich eingeräumten Befugnisse an die Bertriebsgestllfchaft an: Bon diesen Inhaberaktien ist mindestens ein Fünftel solchen Organisationen des Kleinhandels (Detailhandel, Konsumvereine u'w ) anzubieten, die sich verpflichten, diese Aktien nicht weiter zu veräußern. Im Falle der Liquidation dieser O ganisatloncn können die in ihr-m Besitz befindlichen Inhaberaktien nur an ebensolche Organisationen, oder, wenn diese die Uebernahme ablehnen, nur an das Reich veräußert werden.
Das Iesuitengesetz.
Der Reichstag hat. wie zu erwarten war, den Zentrumsantrag auf Aufhebung der noch bestehenden Paragraphen des Icsuitengesetzes angenommen.
Nunmehr kommt zum Worte der Bundes rat. Dessen voraussichtliche Haltung wurde schon angedeutet durch di« Tatsache, daß von der Reichsregierung niemand anwesend war, als die Sache im Reichstage erörtert wurde,- der Reichskanzler wollte damit so ungefähr sagen: „Mögen die Herrschaften ruhig beschließen, was immer sie wollen,
wir werden tun, was wir wollen". Item: es wird eben
beim Alten bleiben. Die Gründe, mit denen der Bundes- rat seine Haltung begründet, sind bekannt: er betrachtet die Gesellschaft Jesu als einen zur Bekämpfung des Protestantismus begründeten Kampforden, dessen Satzungen heute noch in derselben Form bestehen, wie zu Zetten ihres Gründers. Und die hiervon zu befürchtenden Störungen des konfessionellen Friedens glaubt man, im Interesse der katholischen wie der protestantischen Bevölkerung, hintanhalten zu müssen.
Daß diese Stellungnahme durch die gestrigen Debatten beeinflußt worden sein dürste, ist nicht anzunehmen: der Bundesrat wird also wohl auch auf seiner bisherigen Weigerung, die bestehenden Vorschriften aufzuheben, dezw. das neue Gesetz anzunehmens öeharren. Und die Frage ist nun natürlich die, was dann geschieht. Sozialdemokratie, Polen und Fortschrittspartei haben ein direktes Interesse an dem Vollzug des Gesetzes natürlich nicht,- sie stimmten dem Int- tiaiioantrag des Zentrums nur zu, well es sich um ein Ausnahmegesetz handelt. Anders liegen die Dinge natürlich beim Zentrum. Möglicherweise revanchiert sich dieses bald — allen gegenwärtigen Dementis zum Trotz — bei Beratung der Wehroorlagen. Und dann ist gar nicht ausgeschlossen, daß der vorgestrige Tag indirekt zu dem führt, was man heute da oder dort schon erwartet, zu einer Reichstags- auslösung.
Tages-Neuigkeiten.
Aus Stadt Md Amt.
Nagold, 21. Februar 1S13.
* Zur gefl. Beachtung. Das Jahr 1913 erinnert an 1813. Dies veranlaßt häufig, besonders im Norden unseres Vaterlands, dem König Friedrich von Württemberg und seinem Volke zu große Napoleonfreundlichkeit vorzuwerfen. Deshalb bringen wir im Feuilleton einen volkstümlichen Aussatz von Professor Karl Bänder in Stuttgart „Der heftige Zwist zwischen König Friedrich und Napoleon im Januar und Februar 181 3", mit welchem der Verfasser den Nachweis erbringt, daß König und Volk nicht anders handeln konnten. Es liegt uns daran, daß König und Volk richtig beurteilt werden, deshalb haben wir das Abdrucksrecht de» interessanten Aussatzes erworben.
Poste« und Telegraphen. In Grömbach Oberami Freudensladt wird eine Postagentur errichtet. Sie tritt am 1. März d. I. in Tätigkeit, führt die nähere Bezeichnung „(Witt«.)" und erhält ihre Verbindung mit den übrigen Popanstalten durch eine werktägliche Postbotensahrt und einen Postbotengang zwischen Grömbach und Altensteig zu den nachstehenden Kurszeiten:
Post- Post- Post- Post- Post- Postboten» boten- boten- boten- boten- boten»
fahrt gang gang gang fahrt gang
Sonn- Sonn-
Wrrk- und Werk- und Werk- Werktags Feier- tags Feier- tags- tag»
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Bm. Vm. Nm. Vm. Nm. N«.
7.35 10.05 3.50 W ab Grömbach an ^ 10.00 12.05 4 .SS
8.50 11.35 5.25 ^ an Altenstkig ab ^ 8.15 10.10 2.40
Der Bestellbeztrk der Postagentur besteht nur aus dem Postort.
Zwischen der Postagentur Grömbach einerseits und den Postorien Altensteig, Baiersbronn, Besenseld, Dornstetten, Ebhausen, Freudensladt, Friedlichst«!, Glatten, Göttelfiugen OA. Freudenstadl, Haiterbach. Klosterreichenbach, Kniebis,