Lgolä.

Laub findet der

egner"

der »Tmte"

ch eingeladen, er Ausschuß.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier mit TrSgerlohn 1.2V >l, im Bezirks» und 1v Lw.-Berkehr t.ss im ädrigen WärUemberg 1.35 Monats-Monnement» «ach Verhältnis.

Aots- ilitd KiiM-KIitt stk de» Odttuits-Kchll K>jO.

87. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

Fernsprecher Nr. 29.

Aozetgm^Sebühr für die einspalt. Zeile au» gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 1v >4. bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilage«:

Plauderftitbchen.

Illustr. Soaatagsblati und

Schwäb. Laudwtrt.

So

Mittwoch, den 13. KeLruar

ISIS

Fest K. O.

Uhr, in die zte: PH. Dürr.

5« Psg.

MMUM0N

»chens".

lV»AOlck.

igem Gebrauch

bt.

2

er

ung

g.

rsnko.

ann's 'WU

en-Mittel

Zeit durch bloßer fahr- und schmerzlos Hornhaut und it Pinsel 60 ^ bet:

r I.:se

der Neuen nkirche ::

L

W. Zaiser.

14. März.

sbach.

n Holzäpfel.

» vorrätig bei

stG.W.Zaiser.

Standesamts

Nagold.

zeborenes Mädchen h Maier. Gipser».

Amtliches.

K. HberrrrnL Wagotö.

Bekanntmachung» betr. die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen und das Verfahren bei Ge­suchen um Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse.

Die Musterung und Losung findet Heuer voraussichtlich vom 1. bis 5. März statt.

In Betreff der Behandlung von Zurückstellungs- oder Entlassungsgesuchen (Rekrlam ttionsgesuchsn) wird aus die Verfügung der K. Ministerien des Innern und des Kriegs­wesens vom 24. Febr. 1912 (Mm.Amtsdl. S. 65), sowie aus die oberamtl. Bekanntmachung vom 23. Januar d. I. (Ges. Nr. 21) hingewiesen.

Die Zurückstellungsgesuch?, wozu beim Oberamt For­mulare zu haben sind, sollten min-ekens er« Woche vor de« Wvkrrsnssterrni«, also liiarsteus bis 20. Mr. beim Oberamt einkommen, damit dieselben gemüft und erforderlichenfalls ergänzt werden können. Gefache, die erst nach der Mastern«- angebracht «erde«, käaaten keine Leräckstchtiguag stade«.

Da früher Reklamationsgesuche vielfach verspätet^ein- gekommen sind, so hat die K. Oserersatzkommission die be­stimmte Erwartung ausgesprochen, daß dieselben künftig rechtzeitig eingereicht werden, also schon vor der Mastkran-, nicht erst vor der Aushebung oder nach dieser.

Die Octsbehörden werden beauftragt, die Beteiligten in angemessener Weise daraus aufmerksam zu machen und für rechtzeitige Vorlage derartiger Gesuche Sorge zu tragen.

Den 10. Febr. 1913. Kommerell.

Erlaß

des Vorstands der Versicherungsanstalt Württemberg

au die K. HöerLmter, sämtliche Larrdarmenvestördea «ad HrtsarmeuLehörde«, betreffend das Verfahren bei KrsatzansprSchen von Armenverbändm ans D 1531, 1536 der Ueichsoerffchernngsordnrmg.

Vom 20. Dezember 1912 Nr. 3443.

Durch unseren Erlaß au die Kgi. Obecämter vom 6. April 1903 Nr. 3255, Amtsblatt des Vorstands 1904, Seite 2. haben wir den Armenaehörden als einfachsten und raschesten Weg. zu dem ihnen durch das Inoalidenosrsiche- rungsgesetz (8 49) gewährleisteten Ersatz des an Renten­empfänger bewilligten Unterstützungsauswands aus Mitteln der Invalidenversicherung zu gelangen, die Rentenübertragunz nn Sinne des § 55 Absatz 1 Ziffer 3 des Invalidenoer- stcherungsgesetzss durch den hiezu bereiten Rentenempfänger empfohlen. Auch nach dem Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen der Reich wersicherungsordnung (vgl. insbe­sondere § 1531, 1536, 1506 und 1507 der Reichsoer-

Aus Zwischen Himmel und Erde

von Otts Ludwig.

(Fortsetzung.)

Apollonius dagegen hatte von Natur und aus der Schule beim Vetter, was dem Bruder fehlte; er besaß die Würde der Persönlichkeit, die Folgerichtigkeit bis zum Eigen­sinn. Seine innere Sicherheit galt; sie mußte sich nicht gellend mach?n er war des sichtbaren Mühens um Acht­ung überhoben, welches so selten seinen Zweck erreicht, ja gemeiniglich ihn verfehlt. Und so gelang ihm, was er wollte. Bald war die musterhafteste Ordnung keim Bau und alle schienen sich wohldabcizubefinden, nur FritzNettenmairnicht. Das rasche Ineinandergreifen, das wie im Geleise einer un­sichtbaren Notwendigkeit ging, machte das Wesen im blauen Rocke, in welchem er sich so groß fühlte, überflüssig. Noch ein Grund zum Unbehagen daran war, daß die neue Ord­nung von dem Bruder ausging: von demselben, dem er schon so viel zu verzeihen hatte und dem er immer weniger verzeihen mochte. Er wußte nicht, oder wollte nicht wissen, welchen Zauber eine geschlossene Persönlichkeit ausübt. ob­gleich er selbst widerw llig sie anerkennen mußte, und noch weniger, daß diese ihm fehlte und der Bruder sie besaß. Er war bei sich einig, der Bruder hatte Mittel angewandt, die zu brauchen er selbst mit Genugtuung sich zu edel fühlte. Dadurch hatte jener die Leute ihm abspenstig gemacht. Apol­lonius hatte keine Ahnung von dem, was in dem Bruder oorging: der war gegen ihn. wie man g gen Arglistige sein muß, auf der Huk; denn solche Feinde kann man nur mit ihren eigenen Waffen besiegen. Die brüderliche Freundlich­kett und Achtung, mit der ihn Apollonius behandelte, war eins Maske, unter der dieser seine schlimmen Pläne sicherer

sicherungsordnung) empfiehlt es sich, soweit es sich um einen Ersatz in Höhe der gesetzlichen Ersatzansprüche handelt, am meisten, den Rentenempfänger zu einer entsprechenden Rentenübertragung gemäß 8 119 Absatz 1 Ziffer 3 der Reichsoersicherungsordnung zu veranlassen.

Die Etmvilligungserklärung des Rentenenpfängers hat sich aber zur Vermeidung von Weiterungen nicht auf die Llebertragung der Rente in der gesetzlich zulässigen Höhe (vgl. 8 1506 der Reichsversicherungsordnung) zu beschränken, sondern weiterhin das Einverständnis zu enthalten, daß die Armenbehörde zur Befriedigung ihres in seiner Höhe durch § 1506 der Reich Versicherungsordnung bestimmten Ersatzan­spruchs auf rückständige Renkenbeträge und auf solche für die Zeit des vollständigen Unterhalts in einer Anstalt (8 1506 Abs. 2 Satz 1 der RLO.) bis zu ihrer vollen Höhe, auf andere Renienbeträge nur bis zu ihrer halben Höhe zugreisen darf (8 1507 der Reichsversicherungsordnung.) Bei diesem Anlaß machen wir sodann daraus aufmerksam, daß die verschiedene Regelung des Ersatzes, die das bisherige Recht für vorübergehende und für fortlaufende Unterstützung vorsah, nunmehr weggefallen ist und daß unter demvollständigen Unterhalt in einer Anstalt" im Sinne des 8 1506 Absatz 2 der Reichsoersicherungsordnung der Unterhalt in einem Krankenhaus für die Regel nicht angesehen werden kann, weil dieser regelmäßig die Fürsorge für Bekleidung und andere Lebensbedürfnisse des Unterstützten, sowie für die Unterbringung des dem Unterstützten gehörigen Mobiliars nicht mit umfaßt.

Stuttgart, den 20. Dezember 1912.

Der Vorstand der Versicherungsanstalt Württemberg:

Hilberst.

Die Ortsarmenbehörden

werden Hiemil aus den vorstehenden Erlaß hingewiesen.

Nagold, den 10. Febr. 1913. K. Oberamt:

Amtmann Mayer

Ernannt wurde Obcrpostassistent Sommer in tzerrenberg zum Postsekretär daselbst.

Deutscher Neichstag.

Berlin, 10. Febr. Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wahlprüfungen. Die Wahl des Abgeordneten Held (natl.) beantragt die Kommission für giltig zu erklären. Das Hans stimmt dem zu. Ueber die Wah! des Abg. o. Lieben (Rp.) wird dem Komm-ssionsantrage gemäß Beweis­erhebung beschlossen.

Es folgen Rechnungssachen. Diese werden ohne Erörterung der Kommission überwiesen.

Sodann wird die Beratung des Iustizetats fortgesetzt.

Staatssekretär Dr. Lisco: Die Frage der Behandlung von Rech shandlungen Geisteskranker wird weit»? ernsthaft

zu bergen meinte; er vergalt ihm, und machte ihn leichter unschädlich, wenn er unter derselben Maske seine Wachsam­keit barg. Die gutmütige Willigkeit Apollonius, sich ihm äußerlich unterzuordnen, erschien dem Bruder wie eine Ver­höhnung, an der die Arbeiter, von dem Arglistigen gewonnen, wissend teilnahmsn. In seiner Empfindlichkeit griff er selbst nach den Mitteln, die er bei diesem voraussetzte. Offen ihm entgegenzutreten, verhinderte der Umstand, daß Apollonius ihm selbst imponierte, wenn er auch diesen Grund nicht hätte gelten lassen. Er legte den blauen Donnerrock beiseite und stieg bis aus die unterste Sprosse seiner Jovialität herab. Er begann, durch Winke, dann allmählich durch Worte, sein Mitleid mit den Arbeitern zu zeigen, die unter der Tyrannei eines wohldienerischen Eindringlings seufzten, wie er ihnen bewies; da er nicht den Mut hatte, sie zu offener Widersetzlichkeit zu reizen, suchte er sie zu einzelnen kleinen Ausgriffen zu verleiten. Er begann, sie täglich zu traktieren. Sie aßen und tranken, bliebe.i aber wie zuvor in dem Ge­leise, das Apollonius vorgezeichnet.

Der gemeine Mann hat den scharfen Blick des Kindes für d'e Stärken und Schwächen seiner Vorgesetzten. Durch dies Bemühen, das sie durchschauten, verlor Fritz Netten- mair noch den letzten Rest seiner Achtung; sie lernten daraus, wenn sie es noch nicht wußten, mit wem sie es verderben durften, mit wem nicht. Und wären sie ungewiß gewesen, so hätte sie das ungleich? Benehmen des Bauherrn gegen die beiden Brüder bestimmen können. Und da sie nicht so fein waren, und auch nicht die Gründe dazu hatten, wie Fritz Nettenmair, gab sich ihre Meinung unverhohlen kund. Sie nahmen sich Dinge gegen ihn heraus, die ihm zeigten, daß der Erfolg seiner Herablassung ein ganz anderer war, als den er beabsichtigte. Nun zog er zürnend die Wolke des blauen Rockes wieder um sich zusammen, pfiff schrillen­

geprüft. Zur Frage der Bereinseintragungen kann ich mich aus die 88 21 und 22 des Bürger!. Gesetzbuches berufen.

Landsberg (Soz.): Gegen eine abermalige Erhöhung der Revtsionssumme mutz beizeiten protestiert werden. Wenn sich die Prozesse vermehrt haben, dann muß man auch die Richter vermehren. Die Entschädigung unschuldig Verur­teilter liegt noch sehr im Argen. Redner wirst dann dem deutschen Richterstand Rechtsbeugung vor und spricht von Klassenjustiz. Ein Richter kann eben nicht aus seinen mit der Muttermilch eingesogenen Ansichten heraus. Redner wendet sich dann gegen einzelne Gerichtsurteile gegen Sozial­demokraten und meint, es sei ehrenvoller, solche Urteile zu erleiden, als sie zu verhängen.

Bolz (Ztr.): Der Richterstand wird solche Angriffe überwinden. Man erwartet zuviel von der Gesetzgebung und von der Rechtsprechung. Ein besserer Schutz des Gläubigers ist notwendig. Die Einführung des Wiederaufnahmever­fahrens im Disziplinarverfahren ist immer noch nicht erfolgt.

Das Hans vertagt sich.

Tages-Reirigkeiten.

Aus Stadt Md Amt.

Nagold, 18. Februar 1913.

r Volksschulamtszögliuge. Nach Eröffnung des Baubetriebs des neuen Seminars in Heilbronn im Herbst 1912 umfassen die ausgebauten Lehrerseminare in Eßlingen, Nürtingen, Künzelsau, Nagold und Hellbronn, in je fünf Klassen 744, das Lehrerseminar in Backnang in 3 Klaffen 88, das Lehrerinnenseminar in Markgröningen in 4 Klaffen 84 Zöglinge, zusammen 916 Zöglinge. Dazu kommen in 5 außerordentlichen Kursen 150 Zöglinge und in dem be­sonderen, im Herbst 1913 wegfallenden Kurs in Stuttgart 35 Zöglinge. Gesamtzahl demnach 1101 für 1913 und 1066 für 1914 in staatlichen evangelischen Lehrerbildungs­anstalten mttergebrachte Zöglinge. Katholischerseits befanden sich nach Eröffnung des Baubetriebs des neuen Seminars in Rottwell, gleichfalls im Herbst 1912, in den ausgebauten Lehrerseminaren Gmünd, Saulgau uad Rottweil in je fünf Klassen 504, in dem Lehrerseminar in Gmünd in 4 Klassen 34, zusammen 538 Zöglinge. Dazu kommen in 2 außer­ordentlichen Kursen in Saulgau und Rottweil 70 Zöglinge, Gesamtzahl demnach 608. Es befinden sich somit überhaupt in staatlichen Lehrerbildungsanstalten an Zöglingen 1709 für 1913 und 1674 für 1914. Dazu kommen noch die privaten Lehrerseminare in Tempelhof, Lichtenstcrn mit 107 und Backnang, Denkendorf und Kirchheim mit 112 Schul­amtszöglingen, sodaß ein Bestand an Schulamtszöglingen von insgesamt 1928 für 1913 und 1893 für 1914 vor­handen ist.

* Gesellenprüfungen. Die Handwerkskammer Reutlingen macht im Inseratenteil unserer heutigen Nummer

der als je, so daß es drüben in der großen Glocke wieder­tönte; ging auf doppelten Stelzen, zog die Schultern noch einmal so hoch am schwarzhaarigen Kopfe herauf; der Grimm und die Entschiedenheit seines früheren Hustens und Ausspuckens war ein Kinderspiel gegen sein jetziges. Aber die Arbeiter wußten bald, dergleichen geschah nur in Apol­lonius Abwesenheit, und dessen zufälliges Kommen brachte, wie der ausgehende Vollmond, die schwersten Gewitter aus der Fassung.

Fritz Nettenmair mußte an der Wiederherstellung seiner verlorenen Bedeutung auf dem Schauplatz der Reparatur verzweifeln. Natürlich schrieb er auch das rgebnis seiner falschen Maßregeln auf Apollonius' immer wachsende Rech­nung. Das Gefühl, überflüssig zu sein, packte ihn, wie den alten Herrn, brachte aber nicht ganz dieselben Wirkungen hervor. Was dem alten Herrn das Gärtchen, das wurde nun dem älteren Sohne der Schiefcrschuppen. Wenigstens so lange er Apollonius auf seinem Fahrzeug oder aus dem Kirchendache sah. Aber er brachte den blauen Rock nun auch mit in die Wohnstube. Seine Kinder das war leicht, da er selbst sich nicht um sie bekümmerte, hatte der Bruder ja auch und natürlich mit schlechten Mitteln gewonnen. Die schlechten Mittel waren eben die, die er selbst nie anwendete: unabsichtliche Güte und weise Strenge der Liebe. Aber auch in seiner Frau sah er immer mehr etwas wie einen natürlichen Bundesgenoffen des Bruders gegen ihn. Das sah er lange vorher, ehe er noch den ge­ringsten wirklichen Anlaß dazu hatte, und das war der Schalten, den seine Schuld in die Zukunft seiner Phantasie warf. Ihr altes Gesetz wird ihn zwingen, durch die Der- kehrtheit seiner Abwehrmittel den Schatten selber zu verwirk­lichen, lebendigen Gestalt zu machen und vergeltend in sein Leben hereinzustellen. (Schluß folgt.)