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Fernsprecher Nr. 29.

87. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

Beilagen: Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblatt und

Schwöb. Landwirt.

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K. Hbevsmt Wcrgokd.

Die Stadtschultheitzeu- und Schultheißenämter

werden unter Hinweis auf K 51 Abs. 2 der Vollz.-Berf. z. Bez -Ordnung veranlaßt, dafür zu sorgen, daß die Amts- vergleichungskosteuverzeichnisse, enthaltend die im Kalenderjahr 1912 angefallenen Einquartiernugs- und Feuerlöschksften binnen 14 Tage« in doppelter Aus­fertigung mit den erforderlichen Belegen an die Amtspflege eingcsandt werden, soweit dies noch nicht geschehen ist.

Besonders aufzurechnen sind die von der Amtskorpo­ration bis 30. Juni 1912 noch zu gewährenden Schuß­gelder für die Erlegung von Raubvögeln, Eichhörn­chen «nd Wiesel.

Den 7. Febr. 1913. Kommereil.

Die Herren Ortsvorsteher und Gemeindepfleger werden unter Hinweisung auf die oberamtliche Bekanntma­chung vom 10. Oktober 1895, betreffend die Erlassung statutarischer Bestimmungen der Amiskorporation über den Emzilg der Beirräge zur Invalidenversich rung von unstän­digen Arbei-ern (vergl. Gesellschafter von 1895 Nr. 12i,) aufgesordert, die von den Gemeinden in der Zeit vem 1. Januar ISIS bis 28. Dezember ISIS (13 Beitrags­perioden) vorschußweise gezahlten hälftigen Versicherungs- Beiträge der Arbeitgeber spätestens bis Lv. ds. Mts. bei der Oderamtspflege nach Maßgabe des im Gesellschafter Nr. 51 von 1897 abgedruckten Formulars zur Ausrechnung zu bringen oder Fehlanzeige.zu erstatten.

Den 7. Febr. 1913. Ko mm ereil.

Die Ortsbehörden für die Arbeiterversichernng

werden ang>wiesen, die Gebühren für den Einzug der in der Zeit vorn I. Jaunar ISIS bis 28. Dezr. ISIS angesüllencn Beiträge der nicht bei Krankenkassen veisicherien Personen zur Invalidenversicherung gemäß dem Amlever- sammlungsb schluß § 20 vom 31. August 1901 und H 30 vom 27. Juni 1903 spätestens bis SV. ds. Mts. bei der Amtspflege ecltend zu machen.

Den 7. Fedr. 1913. Kommerell.

Die Stadtschultheißen- und Schultheißeuämter. werden darauf h ngewiescn, daß von jeder Anmeldung eines ncuanziehenden Militärpflichtigen sowie von jeder Abmeldung eines wegziehendeu dun Oberamt sofort mittelst Auszug aus der Stammrolle An- und Ab­meldungen, zu denen Formulars in der Zaiser'schen Buch- dmckerei dahier erhältlich sind Mitteilung zu machen ist.

Nach K 25 Ziff. 9 der W.O. haben sich neuanziehende und wegziehende Miluärpfl chtige binnen drei Tagen bchuss Berichtigung der Stammrolle be m Stadtschultheißen- a nt bezw. Schultheißenamt zu melden.

Aus Grund § 25 Z. 11 d. W.O. und Z 33 Abs. 1 des Reichemililärgesctzes sind Militärpflichtige welche diese Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterlassen, von dem Ortsvorsteher mit Geld­strafe bis zu Lv Mark oder mir Hafk bis zu drei Tagen zu bestrafe«. Ebenso wird das unpünktliche Er­scheinen Militärpflichtiger in den von den Ersatzbehörden obzuhaltenden Musterungsterminen vom Oberami mit den gleichen S.rasen belegst Außerdem können diesen unpünkt­lich erscheinenden Gistellimgspflichtigen die Vorteile der Losung enizogen werden. Ist die Versäumnis in böslicher Absicht oft Wiederholt erfolgt, so sind diese Militärpflichtigen sofort aufzugreisen und dem Zwilvorsitzendrii zuzuführen. Sie werden dann als unsichere Heerespflichtige behandelt und im Tauglichkeitsfalle sofort in die Armee eingeceiht. Ebenso werden die in ß 140 Nr. 1 d. R.St.B. bezeich­nten Wehrpflichtigen, welche vor vollendetem 31. Lebens­jahre vom Ausland zucückkehren, eine andere Staats­angehörigkeit nicht erworben oder wieder verloren haben, oder vor vollendetem 3l. Lebensjahr wieder Re'chsapge- hörige werden, behandelt.

Die Herren Ortsoorstehsr werden veranlaßt, von dem ihnen zustehmden Strafrecht stets Gebrauch zu machen, damit die Militärpflichtigen an Ordnung gewöhnt und un­liebsame Versäumnisse im Meldewesen vermieden werden.

Den 8. Febr. 1913. Kommerell.

Diejenigen Ortsbehörden für die Arbeiter- Versicherung,

welche die vorzulegenden Quitftmgskarlen rc. vom ver­gangenen Vierteljahr noch nicht hierher eingesandt haben, wollen für alsbaldige Vorlage bezw. Fehlanzeige besorgt sein.

Den 7. Fedr. 1913. Kommerell.

Samstag, den 8. JeSruar

1913

Seine Königliche Majestät haben am 5. Februar d. 3. allergnädigst geruht, die Stelle des zweiten wissenschaftlichen Hauptlehrers am Lehrer­seminar in Eßlingen dem Professor Dc. Krohmer am Lehrerseminar in Nagold zu übertragen.

Umkehr!

Zirm Landesbußtag.

Sünde, Gnade, Vergebung wir können die Worte nicht mehr hören vor Ungeduld." So ist zu lesen auf dem Umschlag einer in einem bekannten modernen Verlag er­schienenen Broschüre. Besser kann sich allerdings der Geist der Neuzeit nicht kennzeichnen als mit diesem Wort. Eie haben's ja so herrlich weitgedracht, dieseführenden Geister", und darum kommt ihnen ein Ruf zur Buße wie eine Kinderei vor, die man nicht schnell genug abtun kann. Aber haben wir, das deutsche Volk, es herrlich wnt gebracht? Sind unsere Sitten reiner und strenger, unsere Kämpfe m lder und feiner geworden? Ist schnöde Gewinnsucht und eitle Putzsucht, unsinniger Aufwand und gesellschaftliche Lüge seltener geworden als früher? Niemand wagt es, solche Fragen zu bejahen, und wenn, namentlich in den großen Städten, ein Skandal auf den andern folgt, dann geht ein Ruf des Entsetzens auch durch solche Kreise, die sich mit ihrerVorurteilslosigkeit" brüsten. Aber wie schnell ver­fliegen solche Eindrücke in dem Wirrwar der einander über­stürzenden Tagesereignisse! Darum ist es gut, daß wir einen Tag haben, an dem solche Eindrücke sich sammeln können zu einer tiefgehenden und nachhaltig wirkenden Stimmung den Bußtag.

Was es heißen will, wenn ein ganzes Volk Buße tut, das ist uns von einem israelitischen Geschichtsschreiber (1. Sam. 7) in meisterhafter Weise geschildert. Freilich, jenes Volk war durch eine Periode tiefster äußerer Demütigung hindurchzegaogen, und dann war ihm ein Führer geschenkt wo den, der es verstand, ihm die letzte Uisache seines Unglücks in so eindrucksvoller Weise aufzuzeigen, daß es wie ein elementares Gefühl alle Herzen durchdrang: Wir müssen zurück zu unserem Gott! Will unser deutsches Volk seinen Bußtag anfsparen, bis es wieder eine Erniedrigung durch­gemacht hat wie vor 100 Jahren? Sind es nicht der Demütigungen schon recht viele geworden? Liegt nicht der Gedanke nahe: Gott der Herr läßt uns spüren, daß wir ihn verlassen haben? Ec hat uns Deutschen viel anvertraut, darum kann er auch viel von uns fordern, mehr als von andem Völkern! Laßt uns umkehren, solange es Zeit ist!

Deutscher Reichstag.

Berlin, 6. Febr. Die Beratung des Etats für das Reichsamt des Innern wird beim KapitelAussichts- amt für Prioatversicherung" fortgesetzt.

Giesberts (Z.) weist darauf hin, daß die Presse durch die Abonnentenversicheiung herabgedrückt werde und betont, daß die bald in Kraft tretende nationale Bolksversicherung eine billige Bersicherungsmöglichkeit bietet.

Taubadel (Soz.) wendet sich gegen die Abonnenten- verstcherung und hebt hervor, daß ein anständiges literari­sches Unternehmen sich mit ihr nicht befasse. Direktor im Reichsamt des Innern Caspar erklärt, daß in der Zulas­sung der Ersatzkassen eine Entscheidung noch nicht erfolgen konnte, da die Zulassungsanträge bis zum 31. Dezbc. 1912 eingehen konnten. Es müßte erst dieser Termin abgewartet werden. Der Bundesrat wird aber möglichst bald eine Entscheidung treffen.

Die Erörterung schließt. Das Kapitel wird bewilligt.

Zum Titel:Beitrag zu den Unterhaltungskosten einer Anstalt zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reich" (60000 »6) liegen zwei Resolutionen vor. Eine Resolution der Sozialdemokraten verlangt Gründung einer Reichsanstalt zur Erforschung und Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit. Eine Resolution Mumm (w. Bgg.) verlangt im nächsten Etat größere Mittel zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit. Der Titel wird nach unerheb­licher Debatte bewilligt. Die Resolution Mumm wird an­genommen, die sozialdemokratische abgelehnt.

Beim TitelBeitrag zur Bekämpfung der Tuberkulose, 100000 stellt Abg. Rühle (Soz.) fest, daß die Mittel bei weitem nicht ausreichend seien. Die Resolulion wird angenommen. Der Titel wird bewilligt.

Zum TitelBeitrag zu den Unterhaltungskosten einer deutschen Versuchsanstalt für Luftschiffahit" (250000 erklärt Direktor Caspar, daß eine Regelung des deutschen Luftverkehrs vorbereitet werde. Der Titel wird bewilligt.

Das Haus vertagt die Weiterberalung auf Freitag.

T^ges-Neuigkeiten.

Aus Stadt uud Amt.

Nagold, 8, Februar 1913.

K. p. Personalnachricht. Die Versetzung des Herrn Seminarprofessors Dr. Krohmer an das Lehrerseminar in Eßlingen kommt für das hiesige Lehrerseminar und für die ganze Einwohnerschaft recht überraschend: die Nachricht wird mit Bedauern ausgenommen werden, läßt sich doch mit Ueberzeugung sagen, daß sich der Herr Professor in der verhältnismäßig kurzen Zeit seines Hierseins, vermöge seines freundlichen Wesens, seines aufrichtigen geraden Charakters, der Bereitwilligkeit mit der er sich in den Dienst einer guten Sache stellte, der Tüchtigkeit und Geradheit mit der er in politischen Dingen ins Mittel trat, die Verehrung des engeren Kreises seiner Wirkungsstätte wie der weitesten Kreise der Einwohnerschaft in Stadt und Bezirk zu erwerben gewußt hat.

* Aufnahmeprüfung für die evangel. Lehrer­bildungsanstalten. Die Frühjahrsprüfung für die Auf­nahme in die evangelischen Lehrerbildungsanstalten findet für diejenigen Schüler, welche dieser Prüfung durch beson­deren Erlaß zugewiesen worden sind, am Dienstag den 11.. und Mittwoch den 12. Febuiar, die mündliche Prüfung am Lehrerseminar in Eßlingen am 27. Februar und den folgen­den Tagen statt. Die schriftliche Prüfung beginnt am 11. Februar nachm. 2 Uhr. Der Ort für die schriftliche und die genauere Zeit für die mündliche Prüfung werden den einzelnen Schülern durch besonderen Erlaß mitgeteilt werden.

r Auszeichnungen für Schäfer. Der Verband südd. Schäsereibesitzer hat in seiner letzten Generalversamm­lung endgültig beschlossen, an Schasknechte für langjährige treue Dienstzeit Auszeichnungen, die aus einem Diplom und einem entsprechenden Geldbetrag bestehen, zu verleihen. Die Vergebung der Auszeichnungen erfolgt in der Weise, daß für 10jährige Dienstzeit der Betrag von 10 süc 20jährige Dienstzeit der Betrag von 25^ und für 25jährige Dienst­zeit der Betrag von 25 je mit Diplom ausgesetzt ist. Bedingung für die Erteilung der Auszeichnung ist ein An­trag des Schäferetbesttzecs und eine behördliche Beglaubigung der Dienstzeitdauer. Ebenso muß der Schäsereibesitzer Mit­glied des Verbandes südd. Schäsereibesitzer, dessen Geschäfts­stelle sich in Stuttgart, Reinsburgstraße 77 befindet, sein. Diese Auszeichnung dürfte gewiß dazu dienen, bei unseren Schäfern Lust und Liebe zum Beruf zu wecken und zu fördern. Allerdings wird der Verband für diesen Zweck möglichst hohe Beträge auswenden müssen, da insbesondere in Württemberg unsere alten Schäfer fast durchweg eine lange Dienstzeitdauer bei ein und demselben Schashalter ausweisen können.

* Vom Tage. Die Staren sind angckommen. Wenn cs nur nicht ein falsches Lied ist, das sie vom Frühling singen.

Aus de» NachbarbeZirken.

r Calw, 7. Febr. (Wieder einer.) In Simmozheim wurde der 60 Jahre alte Friedrich Hößle verhaftet und zwar wegen Blutschande mit einer Tochter, die ebenfalls festgenommen wurde. Schon vor vier Jahren war der alte Sünder wegen desselben Verbrechens zu U/g Jahren Zucht­haus verurtellt worden. Damals bekam die Tochter ein Kind, jetzt ist sie ebenfalls schwanger. Der Alte, ein In- oaltdenrentner, arbeitete nichts, trank aber und mißhandelte seine zweite Tochter, die seine Zudringlichkeiten abwies.

r Freudenftadt, 7. Febr. (Wahl.) Mit 59 von 104 abgegebenen Stimmen ist zum Orisvorstand der Murg- talgememde Huzenbach der Bauer A. Frey von Huzenbach gewählt worden.

Landesnachrichterr.

r Stuttgart, 7. Febr. (Ernennung.) Direktor v- Römer bei dem evang. Konsistorium ist auf die Dauer von 6 Jahren zum Vorstand des Disziplinargerichts für evang. Geistliche ernannt worden.

r Stuttgart, 6. Febr. Der Inspekteur der 4. Kav.- Insp. in Saarbrücken k. württ. Gen.-Maj. v. Knörzer und der Komm, der 25. (1. k. w.) Feldart.-Brig. Gen.-Maj. v. Dorrer wurden zu Generalleutnants befördert.

p Stuttgart, 7. Febr. Die Ablehnung der Wahl des zweiten Stellvertreters des Bürgerausschußobmanns durch das sozialdemokratische Bürgerausschußmikglted Fischer beschäftigte den Bürgerausschuß, der einen Antrag, eine Neuwahl des zweiten Obmann-Stelloertreters vorzunehmen, bei Stimmenthaltung der sozialdemokratischen Mitglieder ablehnle. Die Rechtsfrage, ob die Ablehnung durch Fischer möglich ist, ist also noch nicht gelöst; vielmehr hat zunächst das Stadtschultheißenamt sich mit der Entscheidung der Frage zu befassen.