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Vorzugspreise.

mtpapier b. G.W. Zaiser-

ngeu des Standesamt- ; Stadt Nagold.

Walter Hermann, Sohn des 8 reger, Gastwirt» hier, den ar.

Erscheint ^iglich mit Ausnahme der Sonn- und FHHage.

Preis vierteljährlich hier mit Trägerlohn ILO im Bezirks, und 10 Tm.-Verkehr 1.25 X, im übrigen Württemberg 1.35 Monats-Wonnement« nach Verhältnis.

Amts- und AiM-Klill str iei>' -KM KiPll».

Fernsprecher Nr. 29.

87. Jahrgang.

Anzrigen^Srbühr für die einspalt. Zeile au» gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen: PlauderstRbchen, Illustr. Sonntagsblatt und

Fernsprecher Nr. 29. schwäb. Landwirt.

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Bekanntmachung

des K. Ministeriums des Innern, betreffend die Angestelltenversicherung.

Dom 3. Januar 1913. Nr. 3 41.

Mit dem 1. Jan. 1913 ist das Bersicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dez. 1911 (Reichs.-Gesetzbl. S. 989) i« Kraft getreten.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beiträge für sich und ihre Angestellten an die Reichsoersichemngsanstalt zu zahlen (88 176, 177 a. a. O); Zuwiderhandlungen sind mit Strafe besroht (ß 340 a. a. O.)

Die Vordrucke für die von den Arbeitgebern nach Z 181 a. a. O. am Schluffe des Monats erstmalig Ende Januar 1913 über die fälligen Beiträge aufzustellenden Aebersichten werden von den Ausgabestellen der Angestellten- verstchernng (das sind in Württemberg die Ortsbehörden für die Arbesterversichernng gemäß § 4 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 26. Juni 1912, Reg.-Bl. S. 198, betr. den Vollzug des Versicherungsgesetzes für Angestellte) von Anfang Januar an kostenfrei abgegeben.

Für die Entrichtung der Beiträge zur Angesteiltenver- sicherung hat die Reichsversicherung«anstatt das nachstehend abgedruckte Merkblatt ausgestellt, das gleichfalls kostenfrei bei den Ausgabestellen erhältlich ist.

Stuttgart, den 3. Jan. 1913.

K. Ministerium des Innern.

Für den Staatsminiftec: H a a g.

Merkblatt

der Rtichsvrrkichrrnsgsaukalt skr die Entricht««- der SeitrLze ;sr AazestMrsvkrfichkrnng.s

1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, .die Beiträge für sich und seine Angestellten an die Reichsversicherungsanstalt zu Zahlen (88 176, 177 des Gesetzes). Zuwiderhandlungen sind mir Strafe bedroht (340 a. a. O.)

2) Der Arbeitgeber hat bet der ersten Beitragszahlung

erstmalig alsbald nach Ablauf des Monats Januar 1913

eine Nachweisung (ß 181 a. a O.) über seine versicher- ungspstichiig'. n Angestellten und die fälligen Beiträge auf­zustellen und vorher oder bei der Einzahlung der Beiträge an dis Reichsversicherungsanstalt in Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm, einzus nden. Hierzu sind die Vordrucke bei der Ausgabestell; für die Angestelltenosrstcherung seines Sitzes zu entnehmen. Bis zu 20 Angestellten dient der ein­seitige Vordruck. Bei mehr als 20 Angestellten kommen mehrere einseitige Vordrucke oder Einlageoordrucke, die gleich­falls von der Ausgabestelle abgegeben werden, zur Verwend­ung. Zn die Nachweisung sind die Angestellten in der Reihenfolge der Gehaltsklassen, mit der Klasse .4 beginnend, einzutcagen.

3) Beschäftigen mehrere Arbeitgeber den Versicherten während des Monats (H 177 a. a. O,), so können an Stelle der Nachweise (Nr. 2) Postkanenvordrucke benutzt wer­den, die gleichfalls von der Ausgabestelle ausgehändigt werden.

4) Statt der Verwendung von Makken hat die Reichs- oerficherungsanstalt mit Zustimmung des Reichskanzlers den Posticheckoerkehr für die Be.tcagsetnzahlu >g für den Fall des § 176 zugelasfen, für den Fall des § 177 oorge- schrieven (stehe auch weiter unten Nr. 8). Hiernach sind die aus den Nachweisungen zu 2 und 3 sich ergebenden Beilragssummen bis zum 15. des auf den Monat, für den die Beiträge zu zahlen sind, folgenden Monats dem Konto der Reichsoerstchemngsanstalt bei dem Postscheckamt in Ber­lin zu überweisen. Hierfür sind besondere Zahlkarten und Ueberweisungsfommlare eingeführt, die der Arbeitgeber bei seiner Postanstait erhält und zweckmäßig frühzeitig abhebt. Die Erläuterungen zur Ausfüllung und Benutzung sind auf der Rückseite der Formulare angegeben. Auf der Rückseite der Abschnitte findet man eine Kontrollüberficht, die zur Nachprüfung der Beilragssumme dient unb auszufüllen ist.

5) Für Lehrer und Erzieher aller Art. die bei mehreren Familien während ^ines Monats tätig sind, können die fälligen Beiträge nach vorheriger Anzeige an die Reichs- versicherungsanstalt vierteljährlich eingezahlt werden. In diesem Falle müssen die Postkartenoordrucke (Nr. 31 benutzt werden.

6) Bei der zweiten und den folgenden Beitragszahl­ungen müssen die Veränderungen angegeben werden, welche die Abweichung gegen die vorherige Beitragssumme klar- stellen. Veränderungen find dann gegeben, wenn Angestellte

». aus dem Dienst ausscheiden (Abgang);

b. in den Dienst neu eingestellt werden (Zugang);

e. Gehaltsänderungen erfahren, die den eingestellten in

eine andere Gehallsklasse bringen.

Dienstag, den 28. Januar

1813

In den Fällen der Nr. 3 sind Veränderungsanzeigen einzusenden:

a. bei monatlicher Beitragszahlung, wenn es sich um den Wechsel in der Person des Angestellten handelt; d. bei vierteljährlichen Beitragszahlungen (für Lehrer und Erzieher) nach Ablauf des Kalendervierieljahrs vor oder bei Einzahlung der Beiträge, wenn in einem Kalendermonat des Vierteljahrs ein Wechsel in der Person des Angestellten oder eine Aenderung in dem gezahlten Entgelt eintrltt.

7) Zu den Beränderungsanzeigen sind dieselben Vor­drucke wie für die ersten Meldungen zu verwenden. Die Veränderungen sind nach der Einteilung zu Nr. 6 unter s. (Zugang), b (Abgang) und o (Gehaltsänderung) gesondert aufzuführen. Sind keine Veränderungen elngetrelen, so ist dieses durch Berichtigung des auf den Postjchecksormularen unter der Kontrollübersicht (Nr. 4) vorgesehenen Textes zu vermerken. Die Beränderungsanzeigen sind vor der nächsten Beitragszahlung, spätestens gleichzeitig mit ihr, an die Reichs- Versicherungsanstalt abzusenden.

8) Die Einzahlung der Beiträge an die Reichs- Versicherungsanstalt hat der Arbeitgeber in der Versicherungs­karte durch Eintragung des Beitrags und Beischnst seines Namens oder seiner Firma handschriftlich oder du^ch Stempel zu vermerken. Arbeitgeber, die bei ständig beschäftigten An­gestellten (Z 176) Marken benutzen wollen, können diese nach vorheriger Einzahlung der fälligen Beiträge, tunlichst auf das Postscheckkonto (Nr. 4) von der Reichsversicherungs- anstalt beziehen.

9) Arbeitgeber, die Angestellte in mehreren Betrieben (Filialen) an demselben oder verschiedenen Otten beschäftigen, können die Beiträge von dem Hauptbetrieb aus zahlen; sie müssen alsdann für jeden Betrieb eine besondere Nachweis­ung (8 181 a. a. O., f. Nr. 2) an die Reichsoerstcherungs- anstalt einreichen.

Bekanntmachung.

Einstellung von Drei- und Vierjährig-Freiwilligen für die Matrosenartillerie-Abteilnng Kiautfchou (Küstenartillerie) in Tsingtau (China).

Einstellung: Oktober 1913, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1914 bezw. 1915, Heimreise: Frühjahr 1916 bezw. 1917. Bedingungen: Mindestens 1,64 m groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1894 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).

Bevorzugt werden: Techniker, Elektrotechniker, Mon­teure, Mechaniker, Chauffeure, Schuhmacher und Schneider.

In den Standorten in Ostasien wird außer Löhnung und Verpflegung eine Ortszulage von täglich 0.50 ^ ge­währt ; die Vierjährig-Freiwilligen erhalten im vierten Dienst­jahre eine Ortszulage von täglich 1,50

Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Ziviloorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintrtlt aus drei bezw. vier Jahre zu richten an:

Sommauko der rtammbtkilu«- irr M«trssr«artillerie Liautschi»,

Enrhavr«.

Scholl, Oberstleutnant beim Stabe des 9. Infanterie-Regiments Nr. 127, wird auf sein Ansuchen mit der gesetzlichen Pension zur Dis­position gestellt und zum Kommandeur des Landwehrbrzirks Calw ernannt.

Ruhig Blut!

Berlin, 27. Jan. DieMil.-Pol. Korresp." schreibt auf Grund einer besonderen Information:

Der Streit um den Inhalt der Heeres-Etatnachtragforde­rungen, deren Bekanntgabe zu erwarten ist, sobald eine vor­läufig schlüssige Entspannung in der internationalen Lage eingetreten sein wird, Hai zum Teil Formen angenommen, die nicht länger mit Stillschweigen abzutun sind. In einem Berliner bürgerlichen Blatte ist, unter durchsichtigem Dor- behalte, das deutsche Offizierskorps als der Herd von Pronunziamento; jungiürkischer Art geschildert, es ist ihm oorgeworfen worden, in unzulässiger Weise in der Presse für selbstsüchtige und maßlose Forderungen Stimmung zu machen, also Politik gefährlichster Art zu treiben.

In Wirklichkeit beschränkt sich die Beteiligung aller Nachgeordneten Stellen im Heere an der Ausfüllung von Rüstungslücken lediglich auf die sogenannten Etatsvorschläge, die durch die Generalkommandos alljährlich dem Kriegs­ministerium eingeretcht werden. Diese Vorschläge bilden gewöhnlich auch einen Teil der Aussprache der Armee- inspekteure, kommandierenden Generäle usf., die unter dem Vorsitz des Kaisers an Neujahr stattfindet. Soweit darüber Mitteilungen in weitere militärische Kreise gedrungen sind,

ist diese Aussprache diesmal besonders lebhaft gewesen. Gerade die älteren Eiserne Kreuz-Träger sollen nachdrückliche auch nicht ohne Schärfe, auf Bedenken wegen unserer vollen Schlagfertigkeit hingewiesen haben.

Bon Zeitungsstimmungsmache weiß sich das aktive Offizierkorps in allen seinen Teilen völlig fern. Es besitzt das uneingeschränkte Vertrauen in den obersten Kriegsherm und seine Organe, daß zur rechten Zeit das Rechte dafür geschieht und auch gegen Widerstände durchgesetzt wird, nämlich die Armee auf die höhere mobile Leistungsfähigkeit zu bringen, die durch die Verschiebung der europäischen Lage b edingt ist. ____

Deutscher Reichstag.

Berlin, 26. Jan. In der Fortsetzung der Einzelbe­ratung des Etats des Reichsamts des Innern wurde gestern die das Kaligesetz betreffende Resolution der Bud­getkommission angenommen, ebenso ein Antrag Behrens (w. Bgg), die Summe von 900000 -6 für landwirtschaftliche Korporationen, Verbände rc. und zur Förderung der Kolo­nisation von Oedland um 100000 ^ zu erhöhen. Alsdann wird der ganze Titel mit einigen unwesentlichen Aende- rungen angenommen.

Beim KapitelOberseeamt" erklärt ein Regierungs­vertreter auf eine sozialdemokratische Anregung, daß eine Pause in der Soztalreform in der Seeschiffahrt nicht etn- treten werde.

Es folgt das KapitelStatistisches Amt", wobei Wendorsf (f. Bp.) eine baldige Veröffentlichung der letzten Viehzählung wünscht und es für nützlich hält, eine solche jährlich vorzunehmen. Geheimrat Müller erwidert, der Bundesrat habe beschlossen, jedes Jahr eine Biehzählvng für das ganze Reich zu veranstalten.

Das Kapitel wird bewilligt, ebenso eine Reihe weiterer Kapitel und die Beratung dann auf Dienstag mittag vertagt.

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r Berlin, 26. Jan. Der nationalliberale Abgeordnete Bassermann hat im Reichstag drei kurze Anfragen über die Auswärtige Politik eingebracht, von denen die erste lautet: Sind dem Herrn Reichskanzler Mitteilungen darüber ge­worden, daß zwischen England, Frankreich und Rußland bestimmte Abmachungen über ihre Interessensphären in den armenischen, syrischen nnd arabischen Gebietsteilen der Türkei getroffen worden sind? Welche Stellung gedenkt der Reichs­kanzler gegenüber solchen Deretnbarungen etnzunehmen.

Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Amt.

Nagold, 28. Januar 1913.

r Die Tage «ehmen z«. Es ist ein bekanntes Dolkswort, daß bis zum Dretkönigstag der Tag nur um einen Hahnenschritt, bis Lichtmeß aber um einen ganzen Hirschsprung zunimmt. So wird denn auch jetzt die Zu­nahme der Tageshelle deutlicher fühlbar. Sie beträgt etwa 3 Minuten täglich und wird bald bis aus 4 Minuten steigen. In den Morgenstunden ist sie weniger zu spüren, umsomehr aber abends.

Rekrutenfürsorge. Der Verein für ländliche Wohl­fahrtspflege in Württemberg und Hohenzollern hat in dankens­werter Weise die Rekrutenfürsorge tn sein Arbeitsgebiet einbezogen. Es kommt dabet, wie dem Ministerium des Innern bekannt geworden ist, ln die Lage die K. Oberämter um vermittelndes Eingreifen zu ersuchen. Bei der hohen Bedeutung der Fürsorge werden diese den Bestrebungen des Vereins die geeignete Förderung angedethen taffen.

^.da. Erkeuuuug frischer Gier. Frische Eier werden am besten mit Hilfe der Röntgenbestrahlung er­kannt. Dieses Verfahren ist seit einiger Zeit von einer englischen Geflügelzüchtervereinigung eingeführt worden. DieTechnique Moderne" berichtet, daß eine Röntgenlampe in einen völlig verfinsterten Kasten eingesetzt wird. Die Röntgenstrahlen fallen aus das in einer eiförmigen Höh­lung des Kastens untergedrachte Ei, durchdringen es und fallen dann auf einen fluoreszierenden Schirm. Wenn das Et frisch ist, läßt es die Strahlen ungehindert durch und zeigt sich als vollkommen klar durchscheinend. Aeltere Eier, die durchaus nicht ungenießbar zu sein brauchen, erzeugen dagegen im Lichtfeld auf dem Schirm deutlich sichtbare dunkle Flecken. Je nach der Größe dieser Flecken ist man ohne weiteres imstande, den Grad der Verdorbenheit abzulesen und ungenießbare sicher auszuschließen. Die so untersuchten Eier werden mit einem Stempel versehen und sind außer-' ordentlich vom konsumierenden Publikum gesucht, da es auf Grund dieser Methode sicher ist, für gutes Geld auch