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Schwäb. Landwirt.
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Mittwoch, den 22. Januar
Amtlichrs.
Bekanntmachung,
betr. die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutiernngsstammrolle für ISIS.
Auf Grund der deuischen Wehrordnung in der neuen Fassung vom 22. Juli 1901 (Reg.Bl 1901 S. 275 ff.) wird folgendes bekannt gemacht:
1. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist.
Nach Beginn der Militärpflicht (s. Abs. 1) haben die Wehrpflichtigen die Gdlirgruhnt, sich zur Lufsshme i» dir Rkkrlltieru«gsKarnmrMn auMmridrn. (Meldepflicht). Diese Anmeldung mutz in der Zei! vom IS. Jan. bis 1. Febr. erfolgen.
2. Die Lumridilsg erfolgt bei der Ort behörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflicht ge sriues dauernde« Ansrnihalt hat.
Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet.
3. We. innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern odrr Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
4. Wrua die Aa«r!d«ng aicht am Sebartsürte rrssl-t, ist ein vom K. Standesamt kostenfrei za erteilendes Grbarts- pagais (Geburtsschein) vorzuiegen.
5 Sind Militärpflichtige von dem Ort, an welchem sie sich nach oben Ztff. 2 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (aus der Reise begriffene Handlungsgehilfen. auf See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eiter«, Sormiiader, Ahr-, Slot- od-r Fabrikherre« dir Verpflicht««?, fle zar Stammrolle aMmride».
6. Tie Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorceschriebenen Weise sriterrs der Militärpflichtige« so laage alljährlich ;» wiedrrhole», dis eise rvdgiiiiigr Eutscheid««- über die Dienstpflicht durch die Ersatzb.Hörden erfolgt ist.
Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militarpflichljühr erhaltene Losuagsschri« uorzitiegeu. Außerdem sind e wa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, Gewerbes, Standes etc) dabei anzuzeigen.
7. Eingewaaderte (R.M G. § 11). welche in das militärpflichtige Alter eingetreten sind, bei früheren Aushebungen ürbrrgasgrur, sind gleichfalls zur Anmeldung verpflichtet.
8. Don der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen drflimmte« Zeitrasm von den Ersatzbehörden ausdrücklich hievon entbunden oder über das lausende Jahr hinaus zurückgestcllt wurden.
9. Militärpflichtige, welche nach A«mll>««g zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Milikärpfllchtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs- oder Musterungsbezlrk verlegen, haben dieses behufs der Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch «ach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die neue Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
10. Versäumnis der Meldefristen (oben Ziffer 1, 6 und 9) entbindet nicht von der Meldepflicht.
11. Wer die oorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung» derselben unterliitzt, ist mit Geldstrafe bis zu SV Mk. oder mit Hast bis zu S Tagen zu bestrafen. Ist diese Versäumnis durch Umstände herbeigesührt, deren Beseitigung nicht!« dem Willen des Meldepfllchtigen lag, so tritt keine Strafe ein.
12. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, sofern sie nicht schon früher zum aktiven Dienst eingetreten sind, sowie diejenigen Militärpflichtigen, welche die Berechtigung zum einj.-freiw. Dienst bei der Prüfungskommission nachgesucht haben, haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ihres Gestellungsortes (vgl. Ziff. 2 und 3) schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines, sofern ihnen derselbe bereits behändig! ist, bzw. unter Vorlegung des Be- sähigungszeuguisfes zum Seesteuermann, zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.
13. Sofern sich die Berechtigten im Besitze des Berechtigungsscheines befinden, werden sie durch die Ersatz- kommifsion bis zum 1. Okt. ihres vierten Militärpflichtjahres, d. i. des Jahres, in welchem sie das 23. Lebensjahr vollenden, zurückgestellt.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, dies in ihren Gemeinden durch Ausschellen «nd Anschlag der ihnen zugegangenen Plakate bekannt z« machen.
Den 4. Januar 1913. Kommerell.
Bekanntmachung, betr. die Anschaffung einer
Benziuwalze durch die K. Straßenbauiuspektion Cannstatt.
Die Gemeindebehörden werden daraushingewiesen, daß die K. Straßenbauinspektion Cannstatt eine Benzinwalze aus der Fabrik I. Fowler in Magdeburg im Gewicht von 6.5 t (mit Wasserfüllung 7,5) überwiesen worden ist und
Wieland bei Napoleon *)
Erfurt. 14. Okt. 1808.
Natürlicherweise wisse r Sie, was alle Welt weiß, und wovon alle öffentlichen Tageblätter voll sind, daß die Stadt Erfurt seit dem Ende des vorigen Monats die Szene einer der außerordentlichsten Begebenheien unsrer wundervollen Zeit ist — einer Zusammenkunft von zwei Kaisern, vier Königen, acht regierenden und nicht regierenden Herzogen und einer unzählbaren Menge deutscher, französischer und russftchec Matadors und Magnaten, um, womöglich, aller Fehde ein Ende zu machen, und Ast äa mit ihrem ganzen wohltätigen Gefolge vom Himmel auf die Erde zu komplementären. So etwas wenigstens mußte es sein (wewohl freilich, außer den beiden Hauptpersonen und ihren trautesten Ministern, kein Mensch — selbst die Könige nicht ausgenommen — wußten, was eigentlich der Gegenstand und Zweck einer so brüyanten und brillianten. nie erhörten Zusammenkunft war).
Am 6. d. M. kamen alle diese Majestäten, Hoheiten, Durchlauchten und Exzellenzen nach Weimar, wo zu ihrem Empfang, wie leicht zu erachten, alles unter und über sich ging. Der französische Kaiser hatte, um die Fßte vollständiger und außerordentlicher zu machen, auch seine Cowsäisns oräinairtzZ von Erfurt herüber kommen lassen, und auf eia großes Treibjagen und ein großes Diner an drei Tafeln, folgte In wart äs < ssar, von Voltaire, und auf diesen ein glänzender Ball. Ich, der sich von jeher, soviel ich nur immer vermochte, von den Erdengöttern fern hielt, hatte mir (trotz meiner Begierde, den außerordentlichsten Mann unsrer
und, meines Wissens, aller Zeiten in der Nähe zu sehen)
— vorgenommen, nicht bei Hofe zu erscheinen, weil ich mir's zum Gesetz gemacht habe, von meinem seit mehreren Jahren unvermerkt erhaltenen Vorrecht vor andern meines Standes und Rangs, niemals einen eigenmächtigen Gebrauch zu machen. Diesmal ging ich sogar soweit, daß ich eine Einladung, beim Ball zu erscheinen, die ich schon früh morgens von der Herzogin erhalten hatte, unter Vorschützung meiner Gesundheit, welche solche Abweichungen von meiner gewöhnlichen Lebensart nicht mehr ertragen könne, abgelehnt hatte. Aber N. fragte zweimal nach mir und schien verwundert, da er mich im Schauspiel in einer seinem Sitze ziemlich nahen Loge gesehen hatte, mich nicht beim Ball zu sehen.
— Dies ließ mir die Herzogin wissen und nun war kein anderer Rat, als mich in den Hofwagen, der mir geschickt wurde, zu setzen und — in meinem gewöhnlichen aoooutrs- mvub, . . . eine Calotte auf dem Kopfe, ungepudert, ohne Degen und in Tuchstiefeln (übrigens anständig kostümiert) im Tanzsaal zu erscheinen. Es war gegen halb 11 Uhr. Kaum war ich etliche Minuten da gewesen, so kam N. von einer anderen Seite des Saales aus mich zu: die Herzogin präsentierte mich ihm selbst, und er sagte mir leutselig —
— das Gewöhnliche, indem er mich zugleich scharf ins Auge faßte. Schwerlich hat wohl jemals ein Sterblicher die Gabe, einen Menschen gleich aus den ersten Blick zu durchschauen und (wie man zu sagen pflegt) wegzuhaben, in einem höhren Grad besessen, als N. Er sah, daß ich, meiner leidigen CelebritLt zu trotz, ein schlichter, anspruchloser alter Mann war, und da er (wie es schien) auf immer einen guten Eindruck aus mich machen wollte, so verwandelte er sich augenblicklich in die Form, in welcher er sicher sein konnte, seine Absicht zu erhalten. 3n meinem Leben habe ich keinen
ISIS
daß diese Walze nach Bedarf und Tunlichkeit auf Ersuchen an die übrigen K. Straßenbauinspektionen abgegeben wird.
Die im Falle der Vermietung an Gemeinden einzu- haitenden Bedingungen können beim Oberamt eingesehen werden.
Den 21. Jan. 1913. Kommerell.
Die Schultheistenämter
werden beauftragt, bis 1. Februar 1913 der K. Oberamtstierarztstelle hier die Zahl der in ihrer Gemeinde im Jahre 1912 umgestandenen und beseitigten Pferd, Esel «ud Rindviehstücke mitzuteilen, event. Fehlanzeige zu erstatten. Die der Fleischbeschau unterstellt gewesenen und als untauglich vernichteten Tiere sind nicht zu zählen.
Den 21. Januar 1913. Amtmann: Mayer.
Der Balkankrieg.
Wien, 21. Jan. Die „Neue Freie Presse" läßt sich aus Konsiantinopel melden: Der Friede ist gesichert. Der Ministerrat hat vorbehaltlich der Bestätigung durch den Sultan beschlossen, grundsätzlich eine der möglichen friedlichen Lösungen anzunehmen. Die formelle Entscheidung wird am Donnerstag fallen.
Ter Rieden geschlossen!
Konstantinopel, 22. Jan. (Telephon 8 Uhr vorm.) 21. Fanuar. Die Regierung hat sich endgültig zum Friede« unter bedingungsloser Ueber- gabe Adrianopels entschlossen. Die Antwortnote soll heute abend überreicht werden.
Vom Landtag.
r Stuttgart, 21. Jan. Heute brachte die Generaldebatte über den Etat zunächst einige Erklärungen des Kriegsmtnisters v.Marchthaler über den Wunsch des Abg. v. Kiene, bei Ankäufen für das Heer die landwirtschaftlichen kleinen Betriebe und die Produzenten zu berücksichtigen, sowie bei den Truppen Stellennachweise für landwirtschaftliche Arbeiter einzurichten. Sodann stand der Minister dem Abg. Liesching (B.) Rede, der den Extraernteurlaub in Er- innerung gebracht halte und schließlich dem Abg. Keil (S.) wegen der Frage der militärischen Wittschaftsoerbote, die im Interesse der Disziplin nicht entbehrt werden könne. Darauf gab der neue Kultusminister von Habermaas die mit j
einfachem, ruhigern, sanftem und anspruchlosern Menschensohn gesehen. Keine Spur, daß der Mann, der mit mir sprach, ein großer Monarch zu sein sich bewußt war. Er unterhielt sich mit mir wie ein alter Bekannter mit seinesgleichen, und (was noch keinem andern meinesgleichen widerfahren war) an anderthalb Stunden lang in einem fort und ganz allein, zum großen Erstaunen aller Anwesenden, unter welchen es zwar an Neugierigen nicht fehlte, die sich aber doch aus Respekt zu weit entfernt halten mußten, um von allem dem, was er mit mir redete, mehr als einzelne Worte aufschnappen zu können; daher denn auch von dem, was er mich gefragt und ich geantwortet haben soll, und wovon allerlei Sagen in Publiko herumgehen, kein wahres Wort ist. Da ich ein sehr ungeübter, schwerzungiger französischer Orateur bin. so war es glücklich für mich, daß er gerade in der Laune viel zu sprechen war, und die krais ä« ls, oonvsrsmion fast allein auf sich nahm. — Es war nahe an 12 Uhr. da ich endlich zu fühlen anfing, daß ich das Stehen nicht länger ertragen könne. Ich nahm mir also eine Freiheit heraus, deren sich schwerlich irgendein anderer Deutscher oder Fran» zose unterstanden hätte. Ich bat seine Majestät mich zu entlasten, weil ich mich nicht stark genug fühle, das Stehen länger auszuhallen. Er nahm es sehr gut auf. ^llos äone. sagte er mit freundlichem Ton und Miene all«- do» soir.
Meine Fürst!« errät ohne Zweifel, daß ich sehr ver- gnügt nach Hause kam, diejen seltenen Erdensohn so nahe, so lang und in einem so milden Lichte gesehen zu haben.
Dem ungeachtet tat ich nicht, was Zehntausend andere an meiner Stelle für ihre Schuldigkeit gehalten, oderauch aus vermeinter Klugheit getan hätten. Ich erschien am folgen» den Tage nicht in seinem Vorzimmer und tat wohl daran.
*) Wir entnehmen diesen Brief Wielands einer Abhandlung zu «ressen 100. Todestag (20. Januar) dem Kunst wart 2. Januarheft.