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Fernsprecher Nr. 29.

87. Jahrgang.

Fernsprecher Rr. 29.

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Beilage«: Plauderstübchen, Illustr. Sonnlagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

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Areitag, den 10. Januar

ISIS

Amtliches.

Anmeldungen für das K. Landesbadspital Katharinenstift.

In dem K. Landesbadspital Katharinenstift in Wild­bad kann vom Mai bis September an bedürftige Kranke von württembergischer Staatsangehörigkeit auf vor­schriftsmäßiges Ansuchen, soweit die verfügbaren Mittel und Einrichtungen zureichen, gewährt werden:

1. freies Bad mit unentgeltlicher Aufnahme und Ver­pflegung in dem Kathartncnstist,

2. freies Bad

g. mit einem Gratial von 25

d ohne Gratial.

3. Aufnahme in das Katharinenstift gegen Entschädigung.

Diese kann sowohl Solchen, die in den Genuß von Ziff. 2 eingesetzt sind, als auch anderen bedürftigen Kranken bewilligt werden, deren Leiden die Unter­bringung in dem Katharinenstift besonders wünschens­wert macht. Die Entschädigung beträgt für den Ber- pslegungstag 2 ^ 75 ^ und. sofern nicht Freibäder verwilligt sind, für jedes Bad 70 Hiefür ist aus die ganze Badezeit (bei Männern 24, bei Frauen 28 Tage) vor dem Eintritt Vorausbezahlung oder Sicherheit zu leisten.

Ausgeschlossen von obigen Vergünstigungen sind:

a. Personen, welche mit ansteckenden Krankheiten behaftet sind,

d. solche, die an Krankheiten leiden, zu deren Linder­ung Badekuren erfahrungsgemäß nicht beitragen, vor allem also mit fieberhaften oder Konsumtions­krankheiten, hochgradigen organischen Herzleiden, chronischen Haulausschlägen u. a. Behaftete.

e. solche Kranke,: deren Leiden eine mehrmalige Benützung des Landesbades einen günstigen Erfolg nichr gehabl hat.

Die Einsetzung in die bezeichneten Vergünstigungen kann nur erlangt werden auf Grund von Gesuchen, welche »ntcr genauer Beachtung nachstehender Bestimmungen durch die Oktsbehördm spätestens bis zum IS. März d. I. bei der K. Badverwaltung Wildbad einzureichen sind.

Im übrigen ist hinsichtlich der Gesuche folgendes be­stimmt :

1) sie sind zu belegen mit einem gemeinderätlichen Zeugnisse, welches zu enthalten hat:

den vollständigen Namen und Wohnort, das Alter, Familienoerhältnisse und Gewerbe des Bittstellers,

d. dessen Prädikat, erstandene Strafen, Bermögens- und Erwerbsverhältnisse, namentlich auch Auskunft darüber, ob der Kranke eine Unfall-, Invaliden­oder Altersrente bezieht oder ob von einer Berufs- genosssnschaft, Krankenkasse rc. die Kosten der Badekur ganz oder teilweise getragen werden,

e. eine Nachwetsung darüber, daß die zur Unterstützung verpflichteten Gemeinde- und Stiftungskassen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht oder nichr vollständig unterstützen können,

<i. die Erklärung, daß die Armenbehörde oder eine andere zahlungsfähige Behörde oder Privatperson Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht von dem Katharinenstift bezahlt wer­den. z. B. für Her- und Heimreise, sür längeren Aufenthalt, für Sterbefall usw.

Formulare für die gemeinderätlichen Zeugnisse können bei der W. Kohlhammerschen Buchdruckerei in Stuttgart bezogen werden.

2) Dem Gesuch ist ferner beizulegen ein eingehender ärztlicher Krankenbericht. Dieser muß von einem approbierten Arzte ausgestellt sein und ist den Gemeindebehörden stets verschlossen zuzustellen.

Der Krankenbericht hat namentlich

u. über Ent ehung und Verlauf der vorliegenden Erkrankung, sowie über die seitherige Behandlung und den gegenwättrgen Zustand die zur richtigen Beurteilung des Falles nötigen Einzelheiten alle genau zu enthalten.

(Verweisung auf in früheren Jahren eingeschickte Zeugnisse ist nicht zulässig.) d. darüber Auskunft zu geben, ob nach Ansicht des Arztes eine Badekur in Wildbad indiziert und ob durch eine solche die Herstellung des Kranken oder eine wesentliche Linderung mit einiger Wahrschein­lichkeit zu erwarten ist.

* sich bestimmt darüber auszusprechen, ob und inwie­weit vermöge seines körperlichen Zustandes der Bittsteller imstande ist, sich selbst Hilfe zu leisten.

namentlich ob er gehen kann oder ob er gefahren und getragen werden muß.

Die Bittsteller haben die nach oorausgegangener höherer Entschließung erfolgende Einberufung durch die Kgl. Bad­verwaltung zu Hause abzuwarten.

Da die Belastung der einzelnen Kranken in dem Katharinenstift ganz davon abhüngt, ob die in den Zeug­nisten angegebenen Verhältnisse nach dem Eintritt der Kranken mit dem Tatbestände übereinstimmend gefunden werden, so ist genaue Ausstellung namentlich der ärztlichen Krankenberichte im eigenen Intereste der Kranken düngend notwendig.

Don den Gemeindebehörden wird mit aller Bestimmt­heit erwartet, daß sie Leutes, weiche nicht zu den Unbe­mittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu befürchten wäre, keine Zeugnisse ausstellen.

Gesuche, welche den vorstehenden Anordnungen nicht entsprechen, insbesondere solche welche ungenügende ärztliche Zeugnisse enthalten, müßten als portopflichtige Dienstsache zur Ergänzung zurückgegeben werden.

Wtldbad, den 5. Januar-1913.

K. Aadverwaktung.

K. Hvevarn! Aagokd.

Bekanntmachung, betr. die Ausstellung von Zulaffungsscheiueu für Aarre«.

Nach § 23 der Doüz.Derf. zum Farreuhaltungsgefetz sind Anträge auf Erteilung eines Zulassungsscheins nach Bornahme der ordentlichen Farrenschau bei dem Orts­vorsteher anzumelden.

Bon dem gestellten Antrag hat der Ortsoorsteher dem Oberamt Anzeige zu erstatten.

Es ist Anlaß, die Farrenhalter zur Einhaltung dieser Vorschrift aufzufordern.

Die Herren DrLsAorstth.t . wollen hiervon den Fmren- hallern Eröffnung machen und die genannte Bestimmung beachten.

Den 8. Januar 1913. Kommerell.

An die Gemeindebehörden.

Nach § 4 des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1909 über die Sicherung der Bauforderungen (R.G.Bl. S. 449) und § 1 der Min.Berf. vom 10. Mat 1911 betr. den Schutz der Bauarbeiter (Reg.Bl. S. 149) ist bet der Erstellung von Neubauten, bei umfangreicheren An- und Umbauten, sowie bei größeren Abbrucharbeiten der Bauleiter verpflichtet, an leicht sichtbarer Stelle einen Anschlag anzubringen, welcher den Stand, den Familiennamen und wenigstens einen aus­geschriebenen Bornamen, sowie den Wohnort des Eigen­tümers, und, falls dieser die Herstellung des Gebäudes oder eines einzelnen Teiles des Gebäudes einem Unternehmer übertragen hat, des Unternehmers in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift enthalten muß. Wird der Bau von einer Firma als Eigentümer oder Unternehmer ausgefühn, so ist diese und deren Niederlassungsort anzugeben. Ferner muß, wenn bei einem Bau eine größere Zahl von Unter­nehmern beschäftigt ist, ein dem jeweiligen Stand der Ar­beiten entsprechendes Verzeichnis der Unternehmer für die Organe der Baupolizei zur Einsichtnahme bereit gehalten werden.

Da diese Vorschriften seither vielfach unbeachtet geblieben sind, werden die Gemeindebehörden beauftragt, hievon sämt­lichen in ihren Orten ansässigen, in Betracht kommenden Bauhandwerksleulen und -Firmen Kenntnis zu geben »nd dieselben oufzusordern, für die Anbringung der Anschläge zu sorgen.

Üeber den Vollzug dieses Auftrags ist i« Tcholtheiheuamtsprotokoll Eintrag zu mache«.

Den 8. Jan. 1913. _ Amtmann Mayer.

Bekauntmachuug betr. die Maul- uud Klauenseuche.

Nachdem die verseuchten Bestände in.Wenden abgeheill sind, wird der Biehhandel an den sog. Niederlagen wieder gestattet.

Nagold, 9. Nov. 1913. Amtmann Mayer.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 8. Jan. 1913.

Berlin, 8. Jan. Auf der Tagesordnung steht, wie schon kurz gemeldet, die sozialdemokratische Interpellation über den Wagenmangel im Ruhrrevier.

König (Soz.): Die Industrie und die Arbeiterschaft waren von den Erklärungen der Regierung im Abgeord- netenhause und Herrenhaus« nicht befriedigt. Auch im De­zember machte sich der Wagenmangel verstärkt bemerkbar,

sodaß die Industrie den Regierungserklämngen keinenjGlau- ben mehr schenkt. Die Bahnhofanlagen im Ruhrgebiet sind völlig unzureichend. Tausende von Bergarbeitern haben Feierschichten, well der Verkehr stockt. Jede Regelung des Arbeitsmarktes wird durch den Wagenmangel unmöglich gemacht. Die wirtschaftliche Entwicklung ist der Estenbahn­verwaltung über den Kopf gewachsen. Die Profitmacherei der Eisenbahn trägt die Schuld daran. Wenn Preußen erst einmal ein besseres Wahlrecht hat, wird es bester wer­den. (Beifall bei den Soz.)

Präsident des Reichseisenbahnamts Wackerzapp: Der Wagenmangel im Ruhrreoier ist eine rein preußische Angelegenheit und wir können heute nur insoweit hierauf eingehen, als es die allgemeine Lage erfordert. Es kann nicht verlangt werden, daß jeder Berkehrszunahme sofort eine Personaloermehrung folgt. Die eigentliche Ursache des Wagenmangels liegt in der ungewöhnlichen Berkehrszunahme. Die Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen war im vergangenen Jahre größer als die normale Berkehrszunahme. Die bau­lichen Anlagen wären einer normalen Berkehrssteigerung wohl gewachsen gewesen. Für die Zukunft ist bereits reich­lich vorgesorgt. Der preußische Minister hat im Abgeord­netenhause die zukünftigen Maßnahmen bereits eingehend besprochen. Wir hoffen, daß derartige Zustände nicht wieder­kehren werden.

Bell (Z.): Die Eisenbahnverwaltung hat nicht in wett ausschauender Weise die Berkehrsentwickelung berücksichtigt. Schon vor 7 Jahren ist die Regierung auf Unzulänglich­keiten hingewlesen worden. Sie hatte also Zell Vorsorge zu treffen. Bei aller Anerkennung unserer Verwaltung muß man doch sagen, daß die Organisation des Verkehrs dies­mal nicht genügte. Einer Sparsamkeit, die zur Berkehrs­hemmung wird, muß Einhalt geboten melden. Die jetzigen Anlagen sind unzulänglich. Wir hoffen, daß die Eifenbahn- Deuvüllung in Zukunft ihren Versprechungen nachkomm!.

Schwabach (n.): Eine Beschränkung der Kritik auf d!e Eisenbahn-Berwaliung allein ist nichr am Platze, da spielen noch andere Faktoren mit. Geeignete Maßnahmen wie die Vergrößerung des Tonnengehalts der Wagen usw. sind versäumt worden. Der Wagenmangel ist chronisch. Wir erwarten, daß die Regierung alles tut. um die Rück­kehr der im Herbst beobachteten Mißstände für immer zu verhüten.

Graf Kanitz (k.): Wir bedauem den Wagenmangel und die durch ihn heworgerufenen Mißstände. Hoffentlich führen die jetzt beschlossenen Neuanschaffungen dazu, künftig den Erfordernissen entsprechen zu können.

Dove (f. Bp.): Frei von aller Schuld ist die preußi­sche Berwaltung keineswegs. Der Verkehrs-Gesichtspunkt tritt in Preußen oft hinter den fiskalischen zurück. Da» Reichseisenbahnamt ist nicht stark genug, um die Berkehrs- gestchtspunkte gegen Preußen zur Geltung zu bringen. Deshalb ist ein Reichseisenbahn-Gesetz nach wie vor not­wendig.

Schinski (Pole): Der Wagenmangel ist auch in Oberschlesien stärker gewesen als die Regierung zugibt.

Donnerstag Fortsetzung der ersten Lesung der Vorlage zur Konkurrenzklausel.

* *

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Berli«, 9. Jan. Die Wahlprüfungskommiss'wn des Reichstages hat in ihrer heutigen Sitzung die Dahl des Abgeordneten Dr. Becker (Bingen-Alzey), der stützt keiner Fraktion angehört, mit acht gegen fünf Stimmen sür un­gültig erklärt.

Eröffnung des wurtt. Landtags.

Stuttgart, 9. Jan. Segen 11 Uhr fänd e» sich heute vormittag die Mitglieder beider Kammern im Halbmond­saal ein zur Eröffnung der Ständeversammlnng durch den König.

Ais THvonre-e

kündet als erste Aufgabe die Berntung der Staats­haushalts an. Die Finanzen des Lande» find in wohlgeordnetem Zustand. Die Ausgabe» für kulturelle und Wohlfahrtszwecke, für das Kirchen- und Schulwesen sind gestiegen. Die etngeschlagenr» Wege werden «etter verfolgt werden. Mit Verbesserung der Verkehroanlage« wird fortgefahren. Als Gesetzentwürfe werden angekiindigt: eine Verbesserung der Lage der Ksrperschastsbeautte», die Erweiterung der Gemeindebesteuerung i« Wege der Erhöh­ung des kommunalen Einkommensteuer! schlags, eine nene Wegordnung, Aenderung der Gedäudebranvversicherung, Errichtung des Rechnungshofs.

Beim Hoch auf den König, »om Abg. Dr. Mül­berger ansgebracht, blieben auch die sozialdemokratische»