Januar 1913.

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7. Jan. 1913.

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Preis vierteljährlich hier mit Trägertohn 1.20 im Bezirks, und 10 Lm.-Derkehr i.L5 im übrigen Württemberg 1.35 Monats-Abonnements nach Verhältnis.

Fernsprecher Nr. 29. 87. Jahrgang. Fernsprecher Nr. 29.

Anzeigen-Gebühr für die einspalt. Zeile au« gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bet einmal. Einrückung 10 /H, bet mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen: Plauderstübchen, Mustr. Sonntagsblatt und

Schwäd. Landwirt.

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Mittwoch, den 8. Januar

ISIS

Amtliches.

K. Amtsgericht Nagold.

1. Die Sitzungen des Schöffengerichts finden im Jahre 1913 regelmäßig am Donnerstag stall - am ersten Donners­tag im Monat fallen dieselben gewöhnlich aus.

2. Die Sitzungen in bürgerlichen Rechtsstrektigkeiten werden am Dienstag adgehalten.

3. Als Gerichtstag, an welchem mündliche Anfragen und Gesuche bei einem der Richter vorgetragsn, sowie An­träge und Gesuche, insbesondere auch Klagen zu Protokoll des Gerichtsschreibers angebracht werden können, ist s der Samstag bestimmt. Dringliche Anfragen, Anträge und Gesuche werden jederzeit enlgegengenomme.i. Am Samstag können die Parteien auch ebenso wie am Dienstag ohne vorzängige Klage zur Verhandlung eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht erscheinen.

Aus diese Gelegenheiten. Rechtsstieitigkeiten ohne Zu­ziehung von Rechtsbeiständen anhängig zu machen und zu erledigen, wird htngewiesen.

4. Der Gerichtstag i« Alteusteig wird regelmäßig am erste» Montag im Monat adgehalten und wenn dieser Tag auf einen bürgerlichen Feiertag fällt, am ersten Mittwoch, im August fällt er aus

Hienach findet der Gerichtstag statt am 8. Januar, 3. Februar, 3. März. 7. April. 5. Mat. 2. Juni, 7. Juli. 1. September, 6. Oktober, 3 November, 1. Dezember.

Den 18. Dezember 1912.

K. Hbevamt HlagoLö.

Bekanntmachung,

betr. die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutiernngsftaunnrolle für ISIS.

Aus Grund der demschen Wehrordnung in der neuen Fassung vom 22. Füll 1901 (Reg.Bl. 1901 S. 275 ff.) wird folgendes bekannt gemacht:

1. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, tu weichem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht fl. Abs. 1) haben die

Wehrpflichtigen die Vdlik,r«hrit, kch für A»f«atz»e i» die NkkrllIierll«zsSLMmrüüe» a»ra«rldr». (Meldepflicht). Diese Anmeldung muß in der Zeit vom IS. Ja«, bis 1. Febr. erfolgen.

2. Die Lmkeldmg erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige sei»»« kiurrsde« Aust-ih-ll hat.

Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen

Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbst­ständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet.

3. Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Ge­burtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.

4. Wruu dir AumelLnu- Nicht am Geburtsorte erfolgt, ist ein vom K. Standesamt kostenfrei zu erteilendes Grburts- zeuzuis (Geburtsschein) vorzulegen.

5. Sind Militärpflichtige von dem Ort, an welchem sie sich nach oben Ziff. 2 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (aus der Reise begriffene Hand­lungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Elter», Vormünder, lehr-, Srot- »der Fabrikhrrre» dir Verpflicht»«-, ße zur Stammrolle aujumelde«.

6. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend voraeschriebenen Weise seile«« der Militärpflichtige« so lauge alljährlich ;o miedrrholr«, Ms ei«r e«dgüitige Entscheidung über die Dienstpflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist.

Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene flosaugsschei« uirflllkgr«. Außerdem sind elwa eingetretene Verände­rungen (in Betreff des Wohnsitzes, Gewerbes, Standes etc) dabei anzuzeigen.

7. «iagkwaaderte (R.M.G. § 11). welche in das Militär- Pflichtige Alter eingetreten sind, bei früheren Ausheb­ungen Vedrrgauzr«», sind gleichfalls zur Anmeldung verpflichtet.

8. Don der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmst« Zeitraum von den Ersatzüehörden aus­drücklich hievon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt wurden.

9. Militärpflichtige, »rlche «ach Lameldu«, zur Stammrolle im Lause eines ihrer Milftärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushedungs- oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs der Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche fie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die neue Stammrolle führt, spätestens inner­halb dreier Tage zu melden.

10. Versäumnis der Meldefristen (oben Ziffer 1, 6 und 9) entbindet nicht von der Meldepflicht.

11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stamm­rolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu SV Mk. oder mit Hast bis zu

Bm Effrinmch AM«i Widich.

Bon Missionar <L. Renz, Kalikut.

(Schluß.)

Hier hatten wir Aufenlhalt. erst um Mitternacht 11 Ul konnten wir wieder weiter; der Schnellzug sauste dabin un brachte uns am andern Tag um V-3 Uhr nach Kalikr unsem Wirkungsplotz. In Palyhut schon waren M.ssionc Schmid und Missionar Maue an der Bahnstation uns z begrüßen. Die Schüler in Parapangadr standen in Rei und Glied auf der Veranda der neu erbauten Elementa schule, Missionar Jaus gerade an diesem Tag die Schul inspizierend, kam mit dem Oberlehrer der Schule auf d Bahnstation um ihn vorzustellen. Miisionar Zaus fuhr dan mit uns weiter. In Feroke der zweitletzten Station stände Ava 15 eingeborene Lehrer und Pfarrer Paul Selvam ar öohnhos, sie waren uns entgegengekommen. Meiner Fra und mir wurde eine Halskette, von wohlliechenden Blume gemacht, überreicht, sie hatten den Stationsoorstand gebest! den Zug etwas länger hallen zu lassen bis sie ihrem Mt, stonar die Hand gedrück haben. Nach einigen Minute! fuhren wir in Kalikut ein, auf dem Bahnhof empfinge! uns d e Missionare mit ihren Frauen und eine große An zahl eingeborener Christen. Die Freude des Wiedersehen« ^ sehr. groß, wir waren fast erschöpft von dem viele, Händedrücken ! Im Missionshaus angekommen las Missio nar Jaus Psalm 103. hielt eine kurze Begrüßungsrede un! schloß mit einem Gebet. Dann sangen die eingeborene» Lehrer mrd Lehrerinnen das Lied in Deutsch, eingelehrt vor Frau Missionar Seiler!

Nun danket all und bringet Ehr,

Ihr Menschen in der Welt,

Ihm. den da preist der Engel Heer

Allzeit im Himmelszelt.

Er laste seine Lieb und Güt Um, bei und mit uns gehn,

Was aber ängstet und bemüht,

Gar ferne von uns stehn.

Und nun sind wir in Kalikut, wir wohnen bei Herm und Frau Missionar Stuckert; nächste Woche können wir in unser neues Haus, das einem Christen unserer Gemeinde gehört, beziehen; morgen Sonntag, den 20. Okt. soll das­selbe durch einen kleinen Gottesdienst eingewetht werden, bereits hat der Eigentümer dem Haus einen Namen ge­geben. nämlichGrace Cattuge" (Gnadenhüttchen). Die eingeborene Sprache Mülayalum habe ich scheint« nicht ver­gessen; letzten Freitag mußte ich zum erstenmal eine Bibel- stunde hatten und morgen Sonntag darf ich in der Kirche reden.

Anfangs nächster Woche will Missionar Knobloch die Arbeit, welche er s. Zt. von mir übernommen hat, über- geben. Missionar Jaus hat dasselbe bereits getan. Mein eingeborener Katechist (Gehilfe) ist noch auf der Predigt­reise. kommt aber bald zurück.Die Jugend Malabars" ist meine Arbeit, Heidcn- und Christen-Kinder sind mir übergeben; im ganzen Distrikt der über 3 Millionen Ein- wohier zählt, soll ich reisen usd des Herrn Werk treiben, daneben durch literarische Tätigkeit die Jugend Malabars mit dem Evangelium bekannt machen. Eine schöne hoff­nungsvolle, aber sehr schwere Arbeit!

In Kalikut angekommen war unser Gang zu unsrem eingeborenen Pfarrer Lschandron, der fln letzter Zeit an Wassersucht schwer krank darniederliegt. Es wurde uns bei der Ankunft mitgeteilt, daß Pfarrer Tschandron nur noch einen Wunsch habe ehe er sterbe, nämlich, uns beide zu sehen. Auch wir freuten uns ihm die Hand noch drücken zu dürfen, ich durste früher viel mit ihm Zusammenarbeiten und von ihm lernen. .Der Herr unser Heiland hat mich

L Tagen zu bestrafen. Ist diese Versäumnis durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des Meldepfllchtigen lag, so tritt keine Strafe ein.

12. Die zum einjährig-freiwillige« Dienst Berech­tigte«, sofern sie nicht schon früher zum aktiven Dienst eingetreten sind, sowie diejenigen Militärpflichtigen, welche die Berechtigung zum einj.-freiw. Dienst bei der Prüfungskommission nachgesucht haben, haben sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter bei dem Zioil- vorsitzenden der Ersatzkommission ihres Gestellungsortes (vgl. Ziff. 2 und 3) schriftlich oder mündlich unter Vor­legung ihres Berechtigungsscheines, sofern ihnen derselbe bereits behändigt ist, bzw. unter Vorlegung des Be­fähigungszeugnisses zum Seesteuermann. zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen.

13. Sofern sich die Berechtigten im Besitze des Berechtig­ungsscheines befinden, werden sie durch die Ersatz­kommission bis zum 1. Okt. ihres vierten Milttär- pflichtjahres, d. i. des Jahres, in welchem sie das 23. Lebensjahr vollenden, zurückgestellt.

Die Ortsoorsteher werden beauftragt, dies in ihren Gemeinden durch Ausschellen und Anschlag der ihnen zugegangenen Plakate bekannt z« mache«.

Den 4. Januar 1913. Kommerell.

Die Ortsbehörden

werden auf den Erlaß des K. Oberrekrutierungsrats vom 31. Okt. 1903 Ministerialamtsblatt Nr. 23 S. 525 hingewiesen mit dem Auftrag, bei jeder Abmeldung eines Militärpflichtigen aus dem Lofnngsschei« hievon Vermerk zu machen unter Angabe des Olts.wohin" und von der Abmeldung sofort dem Oberamt Anzeige zu erstatten.

Den 4. Jan. 1913. Kommerell.

Bekauntmachnug betr. die Zurückstellung der zu« einjährig-freiwillige« Dienst Berechtigten.

Näch § 93 Ziff. 2 der Wehrordnung haben sich die zum einjährig-frerwilligen Dienst Berechtigten beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Dienst eingetreten sind, sowie diejenigen Militär­pflichtigen. welche die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst bei der Prüfungskommission nachgesucht haben, bei der Erfatzkommissio» ihres Gestellnngsorts schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines, sofem ihnen derselbe bereits behändigt ist, zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen, und zwar auch diejenigen, welche sich schon früher bei einem Truppenteil zum Diensteiniritt gemeldet haben und aus irgend einem Grund abgewiesen worden sind.

Den 4. Januar 1913. Kommerell.

gnädig geführt, wie freue ich mich ihn meinen Helland bald zu schauen", es waren Freudentränen die über seine Wangen herabrollten. Pfarrer Tschandron ist über 70 Jahre, war Mitarbeiter an der Bibelreviston und Mitglied der Mala- yalum-Ltteratur-Kommisston. Möge Gott ihn bald vo» seinem Leiden erlösen. Bor zwei Monaten hat er da» Basler Misstonskommitee gebeten in den Ruhestand treten zu dürfen, hofft aber im stillen der Herr unser Heiland werde ihn vorher noch heimholen, sodaß die Mission ihm keine Pension geben müßte.

Und nun liebe und geehrte Leser des Gesellschafter», liebe Misstonsfreunde!

Wir freuen uns in Indien sein zu dürfen, groß und viel ist die Arbeit aber einen Trost habeu wir:Unser Gott wird mit und für uns streiten."

Helfen auch Sie mit, durch Fürbitte und Handreich­ung, daß die Sache unsres Gottes hier i» Indien, in Ma­labar und in Kalikut siege. Wir wollen geme aushalte« auf unserem Posten, weil wir misten:

Die Sach ist dein Herr Jesu Christ Die Sach an der wir stehn;

Und weil es deine Sache ist Kann sie nicht untergehn!

Gedenken Sie an uns in Ihren Gebeten, «ud vergessen Sie Indien, besonders Malabar und Kalikut mein Arbeits­feld nicht. Tausende sind noch fern vom wahren H<il, Millionen schmachten noch unter der Finsternis des Heide», tums. Wer von Ihnen kann da ruhig bleiben und die Hände in den Schoß legen? In Indien sterben in einem Monat durchschnittlich 8000 Menschen, die meisten ohne die Hoffnung auf ein ewiges Leben. Also liebe Freunde! frisch auf zur Mitarbeit.

Um ein ewigen Kranz, dies arme Leben ganz.

Mit herzlichen Grüßen C. Renz, Missionar mit Frau.