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Amts- und Anzeigeblcrtt für den Bezirk (Lalw.

63. Iahrgaug.

Erscheint Dien-tag, Donnerstag und SamStag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk and nächster Um­gebung S Pfg. die Zeile, sonst 12 Pfg.

Dienstag» Len 4. Kebruar 1890.

AbonnrmentSPreiS vierteljährlich in ber Stadt »0 Pfg. und 20 Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. IS, sonst t» -anz Württemberg Mk. 1. 3S.

Amttictze WekanrrLmcuHungen.

Calw.

Meicii8tag8wuüi.

Die Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag findet in sämtlichen Wahlbezirken am

Donnerstag, den SV. Februar 1800,

statt. Die Wahlhandlung dauert ununterbrochen von 10 Uhr vormittags, bis 0 Uhr abends und wird bezüglich des Beginns und des Schlusses der Wahl keine Ausnahme zugelassen.

Für. die Wahl ist der VII. Wahlkreis in 141 Wahlbezirken eingetheilt, welche nuMmeriren im Oberamt Calw Nr. 141, Oberamt Herrenberg 4268, Oberamt Nagold Nr. 69106, Oberamt Neuenbürg Nr. 107141.

Die Abgrenzung der Wahlbezirke des Oberamts Calw, die Wahlvorsteher' und (für Verhinderungsfälle) deren Stellvertreter sind, wie folgt, bestimmt:

Wahlbezirk.

Name des

Wahlvorstehers.

Stellvertreters.

Stadtpfleger Hayd.

Gemeinderath Zahn.

Calw, südlich eStadtschultheiß Haffner.

Hälfte, mit Wim-!

berg,Tannenekk,Walk­mühle, Kräppen und Bahnhof. !

LCalw, nördliche Gemeinderath Federhaff.

H ä lst e, mit Gutleut­haus und Windhof.

Die Grenze beider Wahlbezirke bildet eine Linie, welche vom Weinsteg durch das Biergäßchen, den Kirchberg entlang zum Zwinger zieht, wonach im Bischofs das Gebäude Nro. 493 zur südlichen, Nro. 494 zur nördlichen, im Zwinger das Haus Nro. 303 zur südlichen, Nro. 302 zur nördlichen Hälfte gehört.

Agenbach. Johannnes Kübler, Ge­

meinderath.

Aichhalden mit Ober-!Gemeinder. Mich. Schaible weiter. ! in Aichhalden.

Altbulach. Schultheiß Rupps.

Altburg mit Welten-!Schultheiß Stoll in Alt- schwann und Spind-! bürg, lershof, Speßhardt,

Gemeinderath Wurster. Gemeinderath Bürkle.

Gemeinderath Anwalt Weber in schwann.

Alzenberg und Ober- rieot.

Althengstett.

Bergorte (Aichelberg, Hünerberg, Meistern, Rehmühle.)

9 Breitenberg.

10 Dachtel.

11 Deckenpfronn.

12 Einberg.

13 Gechingen.

14 Hirsau mit Weiler und Dorf Ernstmühl.

15 Holzbronn.

16 Hornberg.

17 Liebelsberg. 18jLiebenzell.

19 Martinsmoos.

20 Monakam. 2l!Möttlingen.

22 Neubulach.

Schultheiß Flick. Schultheiß Frey.

elten-

Gemeinderath Luz.

Anwalt Roller in Meistern.

j Genieinderath I. Flaia.

! Gemeinderath I. Breitling. ! Gemeinderath U. Paulus. ! Gemeinderath U. Nothacker.

! Gemeinderath Schneider, in! Fabrikant Zahn in Hirsau.

Schultheiß Kübler.

Schultheiß Eisenhardt.

Schultheiß Luz.

Schultheißenamtsverwes er Nothacker.

Schultheiß Ziegler.

Schultheiß Greiner Hirsau.

Gemeinderath M. Rothfuß. j Gemeinderath I. Bischer. Schultheiß Blaich. ! Gemeinderath I. Schaible.

Schultheiß Hanselmann. ! Gemeinderath Rometsch. Stadtschultheiß Schneider. ! Stadtpfleger Emendörfer. Schultheiß Schlecht. Gemeindepfleger Geiger. Gemeindepfleger Gent. Gemeinderath Bolle. Schultheiß Stanzer. Gemeindr. Stanzer, Bäcker. Gemeinderath Gebhardt. ! Gemeinderath Lörcher.

Wahlbezirk.

Name des

Wahlvorstehers. Stellvertreters.

23

Neuhengstett.

Gemeinderath Jourdan.

24

25

26

27

28

29

30

31

32

Neuweiler mit Hofstett. Oberhaugstett. Oberkollbach mit Ebers­piel.

Oberkollwangen.

Oberreichenbach.

Ostelsheim.

Ottenbronn.

Röthenbach.

Schmieh.

Schultheiß Strehler. Schultheiß Braun. Schultheiß Roller.

Schultheiß Ehnis. Schultheiß Keppler. Schultheiß Stahl. Schultheiß Rentschler. Schultheiß Schwämmle. Schultheiß Erhardt.

isememoer. Mips. Gemeindepfleger Rentschler

33 Vlmmozyeim.

34 Sommenhardt mit Lütz- ' enhardt u. Kentheim.

3^Stammheim mit Wald-Schultheiß Ernst, eck, Bahnhof Teinach ! und Dicke.

36>Teinach.

37 Unterhaugstett,

38 Unterreichenbach mit

Dennjächt.

39 Würzbach und Naislach.

40 Zavelstein.

41 Zwerenberg.

Gemeinderat Andler. Schultheiß Bäuerle. Gemeinderat Rittmann ii > Unterreichenbach. Gemder. I. G. Burkhardt Stadtpfleaer Nonnenmann ,Gemder. M. Hanselmann

Gemeinder. Peter Talmon- L'armöe.

Anwalt Mast in Hofstett. Gemeinderath Proß. Gemeinderath Schroth.

Gemeinder. Joh. Hammann. Gemeinder. M. Kirchherr. Gemeinder. G. A. König. Gemeinder. Jak. Baier. Gemeinder. Rentschler. Gemeinderath Rentschler, (Gallesbauer). Gemeinder. Wörner. Gemeinder. Dengler.

Gemeinder. Haug.

Gemeinder. Schwämmle. Gemeinder. M. Rentschler I. Gemeindepfl. Gengenbach.

Waldmstr. I. G. Luz. Gemeinderath Fr. Dürr. Gemeinderath I. G. Seeger.

Der Abstimmungsort ist für den zweiten Wahlbezirk (Calw, nördliche Hälfte) die Knabenschule im Präceptoratshaus, für alle übrigen Wahlbezirke das Rathhaus der betreffenden Gemeinde, in den aus mehreren Gemeinden zusammen­gesetzten Wahlbezirken Nro. 6 das Rathhaus in Altburg, Nro. 14 das Rathhaus in Hirsau, Nro. 38 das Rathhaus in Unterreichenbach.

Vorstehende Bekanntmachung ist in jeder Gemeinde und Theilgemeinde, soweit sie dieselbe betrifft, mindestens acht Tage vor der Wahl, also spätestens am

Mittwoch» Len 12. Jebruar d. I.»

auf ortsübliche Weise und durch Anschlag am Rathhaus zu veröffentlichen, auch sind hiebei die Wähler darüber zu belehren, wie die Stimmzettel beschaffen sein müssen, uni giltig zu sein (Z 10 und 11 des Wahlgesetzes und Z 15 und 19 des Wahlreglements). Ein zum Anschlag am Rathhaus geeignetes Plakat geht den Ortsvorstehern von hier aus zu.

Daß die Bekanntmachung auf ortsübliche Weise und durch Anschlag am Rathhaus geschehen ist, ist s p ätestens am Mittwoch, den 12. Februar d. I., hierher anzuzeigen.

Calw, den 3. Februar 1890.

K. Oberamt.

Supper.

An die Gemeindebehörden«

Das Oberamt ist bereit, die Bestellung der soeben erschienenen Neue allgemeine Bauordnung für das Königreich Württemberg nebst den Vollziehungsvorschriften und den weiteren auf die Bau- und Feuerpolizei sich beziehenden Gesetzen, Verordnungen u. s. w., mit einem empfehlenden Vorwort von L. von Schütz, Präsident der Minsterialabtheilung für das Hochbauwesen"

für diejenigen Gemeindehörden zu vermitteln, welche innerhalb acht Tagen hierauf hier Antrag stellen.

Calw, 3. Februar 1890.

K. Oberamt.

Supper.