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Amts und Anzeigeblatt für den Bezirk (Lalw

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Erscheint Dien Stag, Donnerstag und SainStag. Die Einrückungsgebühr beträgt im Bezirk und nächster Um­gebung S Pfg. die Aeile, sonst 12 Pfg.

Donnerstag, den 16. Januar 1890.

AbonnementSpreis vierteljährlich in der Stadt -0 Pfg. u»d 20 Pfg. Trägerlohn, durch die Post bezogen Mk. 1. IS, sonst i» ganz Württemberg Mk. 1. Sb.

Amtliche Bekanntmachungen.

Hleichstagswahk.

Mit Verfügung vom 14. d. M. Staats­anzeiger Nr. 11 hat das K. Ministerium des Innern angeordnet:

Nachdem durch Kaiserliche Verordnung (Staats­anzeiger Nr. 11) die Vornahme neuer Wahlen zum Reichstag auf

den 2V. Aeörnar 1890

auberaumt worden ist, wird unter Beziehung auf die vorbereitende Anordnung vom 9. d. M. (Staatsan­zeiger vom 11. d. M.) verfügt, daß die öffentliche Auslegung der aufgestellten Wählerlisten in sämt­lichen Gemeinden des Königreichs am Mittwoch, den 22. d. M., zu beginnen hat. ""

Zu Wahlkommiffären werden die hienach ge­nannten Beamten bestellt:

VII. Wahlkreis:

Oberamt Calw, i

Herrenberg, ( Oberamtmann Supper

Nagold, in Calw.

Neuenbürg, /

Demgemäß werden unter Hinweis auf die Vorschriften des Wahlgesetzes für den Reichstag und des Wahlreglements (Reg.-Bl. 1871, Beil. 1, S. 118), sowie auf die Ministerialerlasse vom 2. Dez. 1873 (Minister.-Amtsbl. S. 265269) und vom Ä. Juni 1877 (Min.-A.-Bl. S. 235) den Orts­

vorstehern folgende Weisungen ertheilt, für deren genaue Befolgung dieselben verantwortlich sind:

1) Es ist dafür zu sorgen, daß die Wähler­listen am Tag vor dem Beginn der öffentlichen Aus­legung, also am Dienstag den 21. d. M. vorläufig abgeschlossen und zu diesem Behuf von dem Ge­meinderath, beziehungsweise Theilgemeinde- rath unter Beisatz von Ort und Datum be­urkundet werden, wie dieß aus dem Formular zum Wahlreglement, Anlage 4. Seite 13, ersichtlich ist.

Bei dem vorläufigen Abschluß der Listen, welche beide genau mit einander übereinstimmen müs­sen, ist eine Liste alsHauptexemplar", die andere als zweites Exemplar" zu bezeichnen.

2) Die nach dem Vorstehenden beurkundeten Listen sind in sämmtlichen Gemeinden vom Mitt­woch, den SS. d. M. an mindestens acht Tage lang zur allgemeinen Einsicht auszulegen.

3) Dast am Mittwoch, den SS. d. M., die öffentliche Auslegung der Listen beginnt, ist unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattfindet, vorher und spätestens am 21. d. M. auf ortsübliche Weise öffent­lich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung hat zugleich zu enthalten, daß nur diejenigen zur Theilnahme an der Wahl berechtigt sind, welche in die Liste ausgenommen sind und daß, wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält, dieß innerhalb acht Tagen vom 22. d. M. an, also bis Donners­tag, den 3V. d. M., diesen Tag eingeschloffen, bei

dem Gemeinderath oder der von diesem hiezu ernann­ten Person schriftlich anzuzeigen oder zu Protokoll zu geben, auch die Beweismittel, falls solche nicht auf Notorität beruhen, beizubringen habe.

Zum sofortigen Anschlag dieser Bekannt­machung am Rathhaus werden den Ortsvorstehern ge­druckte Plakate zugesendet.

Wo diese, wie auch jede spätere die Wahl be­treffende Bekanntmachung durch Einrücken in eine Zeitung erfolgt, ist ein Exemplar der betreffenden Zeitungsnummer der Wählerliste beizuschließen.

4) Am Ä3. d. M., Vormittags, hat von allen Ortsvorstehern die Anzeige bei dem Ober­amt einzulaufen, daß

a. beide Wählerlisten vorläufig und in vor­geschriebener Weise abgeschloffen worden find,

b. die angeordnete Bekanntmachung bezüglich der Auslegung der Liste rechtzeitig (spätestens am 21. d. M.) und vollständig erlassen wor­den ist,

o. die Auslegung der Wählerliste am 22. d. M. begonnen hat.

5) Falls Einsprachen gegen die Wähler­listen vorgebracht werden, so sind solche von dem Gemeinderath, in zusammengesetzten Gemeinden vom Gesammtgemeinderath nach entsprechender, sachdien­licher Verhandlung zu entscheiden. Diese Entscheidung, sowie die Eröffnung derselben an die Betheiligten hat gemäß Z 3 des Wahlreglements spätestens innerhalb drei Wochen, vom Beginn der Auslegung der Wähler-

JeuMeton.

Mcrch öem Sturme.

Novelle von C.'-Vollb recht.

(Fortsetzung.)

Mit Erleichterung legte er später die Führung des ihm niemals interessant erscheinenden Landbaues in die Hände seines Neffen Eugen und behielt sich nur die Beaufsichtigung des ausgedehnten Forstes vor, der ihm lieb war. Nunmehr gab er sich ausschließlich den naturwissenschaftlichen Beschäftigungen hin. Er richtete sich eine vollständige Apotheke, ein chemisches Laboratorium ein und kaufte und las mit Eifer jedes auf diesem Gebiet erscheinende Werk.

Auch praktisch versuchte er seine Thätigkeit. Da er einen Teil des Jahres als Mitglied des Herrenhauses Aufenthalt in der Hauptstadt nahm, brachte er seine Zeit in den Spitälern zu.

Die Bewohner von Tannrode und dessen Umgebung nahm er in ärztliche Behandlung. Er vollführte dies mit großer Pflichttreue. Es konnte ihn erzürnen, wenn bei schweren Erkrankungen man ihn zu spät gerufen und es sich zeigteman habe den Herrn Grafen des Nachts nicht stören wollen". Er verbat sich dann nach­drücklich und ernst solche Schonung. Bei allen menschenfreundlichen Bestrebungen aber besaß Graf von der Tann sehr ausgeprägte Ansichten bezüglich der Vorrechte der Geburt und ein hohes Standesbewußtsein. Er liebte das Militär und dotierte Harald reichlich, damit er den Namen .Von der Tann" glänzend repräsentierte. Es schmeichelte seinem Schönheitssinn, den schimmernden Offizier anzublicken und Haralds heitere Laune rief stets die fröhliche Stimmung in dem zu nachdenklichem Grübeln geneigten Edelmann hervor.

Er trug sich nicht mit Plänen für seiner Lieblingsnichte und Pflegetochter Zukunft, doch hielt er es, halb unbewußt für selbstverständlich, daß einer seiner Neffen einst Edith's Gatte werden würde.

Daß er dabei Harald im Auge gehabt, fühlte er heute, mitten im Zorn über dessen Vorhaben, und das Verzichten auf diese, in ihm zur Gewißheit gediehene Hoffnung steigerte seine Entrüstung erheblich.

Nachdem er dem ihm lieben Gast eine kleine Strecke das Geleite gegeben, fand er, als er ein Liedchen trällernd in den Schloßgarten zurückkehrte, Edith un­vermutet an seiner Seite.

Ei Kleine, wie kam eS doch, daß ich Dich heute nicht am Waldeck fand?"

fragte er, ihren Arm durch den seinen ziehend.

Verzeihe mir, Papa" sagte sie sanftich war ein Stück tiefer in den Wald gegangen und hatte die Zeit versäumt."

Sie sprach eigentümlich schwer. Die sprudelnde Lebendigkeit fehlte, die sonst jedes ihrer Worte beseelte.

Graf von der Tann sah sie prüfend an.Du scheinst mir nicht recht wohl zu sein, mein Kind. Es ist Dir nicht zuträglich, so wett in der heißen Mittagszeit zu gehen. Wir wollen dies in Zukunft unterlassen."

Sie lehnte ihre Stirn an seine Schulter.Es ist nur ein wenig Kopfweh.

Papa ich habe Dir etwas zu sagen."

So. Kind? Dann nur heraus mit der Sprache. Ich muß in's Dorf, der Schmied hat eine Lungenentzündung."

Edith's Hand klammerte sich fest an ihres Pflegevaters Arm.Versprich mir, nicht böse zu werden" bat sie, denn sie fürchtete des Onkels Jähzorn.

Gewiß nicht. Kleine. Aber, ist eS denn etwas so Schlimmes? Du zitterst ja ganz und" er ergriff ihren PulsDu fieberst sogar."

,O Gott" dachte Edith .womit habe ich dies verdient."Harald will Dich um etwas bitten."

Der Gutsherr lachte.Da mache Dir keine Sorgen dergleichen ist mir nicht neu."

Sie war stehen geblieben. Des Grafen Gleichmut berührte sie peinlich. Er mußte endlich wissen, um was es sich handelte und zwar, ehe sie da» Schloß