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Serusprechee Nr. ZS.

SeeHprechss Nr. 88.

Samstag, dm ir. Wlat

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SchwSi». Lrsdmrrl.

1912

Amtliches.

Agk. Gbevcrwt Nagold.

Aushebung der Militärpflichtigen.

Das diesjährige Aushebungsgeschüst findet am Dienstag den 4. Jnni und Mittwoch den 5. Juni ds. Js. je vormittags von 8 Uhr an auf dem Rathaus in Nagold statt.

Es haben auf dem Rathaus in Nagold zu erscheinen: am Dienstag den 4. Jnni d. I., vorm. 7^ Uhr:

Die als dauernd untauglich erklärten, die zum Land- .slurm und zur Ersatzreseroe vorgeschlagenen Militärpflichtigen, sowie sämtliche Schneider, insbesondere auch die als tauglich bezeichneten Schneider:

am Mittwoch den S Juni d. I., vorm. 7/z Uhr:

Sämtliche als tauglich bezeichneten Militärpflichtigen mit Ausnahme der schon auf Dienstag vorgeladenen Schneider, sowie die Reklamierten mit ihren Angehörigen.

Die Ortsvorsteher erhalten die Weisung, die vor die K. Oberersatzkommission zu beordernden Militärpflichtigen, über welche ihnen besondere Verzeichnisse zukommen werden, mit dem Aussigen vorzuladen, daß sie bet Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Rechtsnachteile an den genannten Tagen vormittags 7 V 2 Uhr aus dem Rathaus in Nagold zu erscheinen haben. Auch sind die Militärpflichtigen auf die Bestimmungen der Wehrordnung Ktz 65 Z. 3. 71 Z. 7 und 72 Z. 3 aufmerksam zu machen, wonach Versuche Militärpflichtiger zur Täuschung gerichtlich bestraft werden, die Entscheidungen der K. Oberersatzkommission endgültig sind und jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigt ist, im Aushedungs- termin zu erscheinen und der Oberersatzkommission etwaige Anliegen oorzutragen.

Ferner haben die Ortsoorsteher darauf hinzuwirken, daß die Militärpflichtigen mit reingewaschcnem Körper und reiner Wäsche erscheinen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere der Ohren gründlich zu reinigen, um eine Unter­suchung derselben zu ermöglichen.

Ortskundige Fehler der Militärpflichtigen (geistige Be­schränktheit, Epilepsie rc.) sind soweit solche nicht schon bei der Musterung zur Sprache gebrachr wurden vor der Aushebung dem Oberamt anzuzeigen. Bet Schwer­hörigen, NeroenleideuLen, Stotterern, Geisteskranken oder Taubstummen verlangt die K. Oberersatzkommisston Vorlage von ärztlichen Zeugnissen.

Es wird daraus aufmerksam gemacht, daß Familien- verhältnifse halber ein Militärpflichtiger niemals zum Train bestimmt wird und daher derartige Gesuche wertlos sind.

Die Eröffuungnrknnden über die Vorladung der Militärpflichtigen sind unter Anschluß der Lo- snngsscheine spätestens bis 28. Mai d. Js. hieher vvrzulegen. Ueber sämtliche vorhandenen Schneider (taug­lich und nicht tauglich) sind Arbeitszeugnisse anher oor- zulegen.

^ Militärpflichtige, welche sich auswärts aushaltcn dürfen nicht von anderen Bezirken hieher zur Aushebung berufen werden, sind vielmehr zu belehren, daß sie sich am Orte ihres dauernden (nicht bloß vorübergehenden) Aufenthalts zur Stammrolle anzumelden und zur Aushebung zu stellen haben.

Sodann haben die Ortsvorsteher daraus zu achten, daß keine Scheinoerzüge Vorkommen. Bei denjenigen Militär­pflichtigen, welche vor der Aushebung sich wieder nach Hause begeben, ist sich daher zu vergewissern, ob sie nicht in der Absicht gekommen sind, um an der Aushebung teilzunehmen und alsdann wieder an ihren früheren Ort zurückzukehren. Es ist daher von jetzt an bei jeder Neumeldung zu berichten, ob nicht ein Schernoerzug des Militärpflichtigen oorliegt.

Von der Beiziehung der Octsvorstehec zum Ausheb- ungsgeschäjt wird auch Heuer abgesehen.

Endlich werden die Ortsvorsteher beauftragt, die Stammrollen pro ,»,<>, 1911 «nd 1912 nebst den Beilagen zum Zweck der Prüfung durch den Zivilvorsitzenden der K. Oberersatzkommission zuverlässig bis 28. Mai d. I. an das Oberami einzusenden.

Sollten in neuerer Zeit Strafen gegen Militär­pflichtige erkannt worden sein, so wären solche in den Stammrollen nachzutragen, und dem Oberarm in beson­derem Bericht sofort anzuzeigen.

Den 8. Mai 1912. Kommerell.

Bekanntmachung

betr. die Maul- und Klauenseuche.

Nach Mitteilung des K. Oberamts Freudenftadt sind in letzter Zeit wiederholt Schweine- und Rindviehtransporte aus verseuchten Bezirken ohne Beobachtung der polizeilichen Vorschriften in Len genannten Bezirk eingeführt worden.

Dem Ersuchen des K. Oberamts zufolge wird darauf hingewiesen, daß die Einfuhr aller Rindvieh- und Schweine­transporte in den Bezirk Freudenstadt aus verseuchten oder von der Seuche bedrohten Bezirken nur mit einem tierärzt­lichen Zeugnis stattfinden darf, und daß diese Transporte vom Einbringer oder Besitzer sofort bei deren Ankunft der Ortspolizeibehörde angezeigt und 10 Tage unter polizeiliche Beobachtung gestellt werden müssen.

Gleichzeitig wird noch daraus aufmerksam gemacht, daß das am 22. März 1911 erlassene Verbot der Abhalt­ung der Rindvieh- und Schweinemärkte im Oberamtsbezirk Freudenstadt noch besteht.

Nagold, den 9. Mai 1912. Mayer, Amtmann.

Seine Königliche Majestät haben am 16. April d. I. allergnädigst geruht, die evangelische Pfarrei Gr und ach, Dekanats Schorndorf, dem Pfarrer Daur in Deckenpsronn, zu übertragen.

Deutscher Reichstag.

r Berlin, 10. Mai.

Präsident Dr. Kämpf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wahlprüfungen.

Ohne Debatte wird die Wahl des Abg. v. Trampo- zynski (Pole), Bromberg 4 (Hohensalza) für gültig erklärt. Die Wahl des Abg. Heckmann (natl), Arnsberg 5 (Boch- um-Gelsenkirchen), wird für gültig erklärt, nachdem sich der Abg. Sachse (S.) dagegen und der Abg. Mumm (w. Dgg.) dafür ausgesprochen hatten.

Es folgt die zweite Beratung der Wehrvorlagen.

Erzberger (Z.) beantragt, zunächst eine allgemeine Besprechung vorzunehmen und alsdann vn d'oe über die Vorlagen abzustimmen. Der Militäretat wird also nicht durch beraten.

Der Reichskanzler und der Kriegsminister betreten den Saal.

Gans Edler zu Putlitz ersucht als Berichterstatter um unveränderte Annahme der Wehrvorlagen und um die An­nahme des Militäretats nach den Beschlüssen der Kommission.

Dr. Gradnauer (Soz.): Die große Mehrheit dieses Hauses ist bereit, die neuen Lasten zu bewilligen, obwohl gor kein Grund für eine genügende finanzielle Funda­mentierung vorhanden ist. Die Parteien gehen daran, auf Grund der Milchmädchen-Rechnung des Reichsschatzsekretärs unter Verleugnung der früheren prinzipiellen Grundsätze. Es hat sich jetzt herausgestellt, daß wir uns im Ernstfälle auf unsere Dreibundsgenossen nicht verlassen können. Des­halb sollten wir unbedingt unser Verhältnis zu anderen Völkern, die uns nützlicher sein können, bessern. Notwendig ist vor allem, mit England in bessere Beziehungen zu treten. Das ist entscheidend für die ganze Entwickelung in Europa. Angesichts der großen Lasten für die Steuerzahler beantragen wir, für die Mannschaft der Kavallerie und der reitenden Artillerie die zweijährige, für die übrige Mannschaft die einjährige Dienstzeit einznsühren. Im Falls der Ablehnung unserer Resolution werden wir für die freisinnige Resolution auf Verkürzung der Dienstzeit entsprechend der besseren körperlichen und geistigen Ausbildung der Jugend stimmen.

Erzberger (Z.): Die soz. Resolution lehnen wir ab, der freisinnigen stimmen wir zu. Wir stimmen auch der Vorlage zu, die unserem Volk und unserem Vaterland die Stellung als Großmacht sichern soll.

Gans Edler Herr zu Putlitz (Kons.): Die Annahme der soz. Resolution würde unser ganzes Heeresbudget auf den Kopf stellen. Deshalb lehnen wir sie ab. Auch für die freisinnige Resolution können wir nicht stimmen.

Bassermann (natl.): Auch nach Durchführung dieser Vorlage sind wir nicht in der Lage alle waffenfähigen jungen Männer mit der Waffe auszubilden. 70000 Mann bleiben noch übrig. Die Ersatzreserve sollte durch kürzere Hebungen ausge­bildet werden. Die soz. Resolution ist noch nicht durchführbar. Zu begrüßen ist die energische Förderung des Militärflug­wesens. Wir stimmen der Stärkung unserer Wehrmacht zu. Wir wollen in unserer Armee ein gewaltiges Machtmittel für die Ausrechterhaltung des Friedens und im Ernstfall auch für den Krieg haben.

Liesch ing (f. B.) Das Spielen mit dem Kriegs­gedanken in Frankreich ist nicht ganz unbedenklich gewesen. Wir stimmen deshalb der Vorlage zu. Wir begrüßen die technischen Fortschritte und die Förderung des Flugwesens, erwarten aber, daß wir jetzt längere Zeit Ruhe vor Wehr­vorlagen haben. Nicht nur eine starke Wehrmacht, sondern auch gute Beziehungen zu anderen Großmächten sind not­wendig für uns, deshalb hoffen wir auf einen guten Fort­schritt und Abschluß der Verhandlungen mit England.- Es wäre eine Wohltat für beide Länder.

Hagenscheidt (Rp.) Wir stimmen den Vorlagen zu und lehnen jede Verkürzung der Dienstzeit ab.

Seyda (Pole.) Wir lehnen die Vorlagen ab, denn wir sind stark genug, einen Angriff von zwei Seiten ab­zuwehren. Sache der Diplomatie ist es, Koalitionen gegen uns zu verhindern. Einer Regierung, die Hunderte von Millionen unter Bruch der Verfassung zur Bekämpfung verlangt. Präs. Kämpf: Sie dürfen der Regierung nicht Bruch der Verfassung oorwerfen. Zuruf bei den Soz: ist es aber doch würden wir, wenn es notwendig wäre, trotzdem die Soldaten bewilligen. Diese Notwendigkeit erkennen wir aber nicht an.

Herzog (W.D.): Der Auffassung, daß wir stark genug sind, um gegen zwei Fronten Kämpfen zu können, können wir nicht beipflichten. Bewilligen wir möglichst schnell diese Vorlagen. Das wird vor dem Ausland nicht ohne Eindruck bleiben.

Kriegsminister von Heerin gen: Die verschiedenen Resoluttonen auf Verkürzung der Dienstzeit bitte ich abzu­lehnen. Eine Herabsetzung der Friedensstärke können wir, solange die jetzigen politischen Verhältnisse bestehen, nicht vornehmen. Wir bedürfen jeden Tag eines schlagfertigen Heeres. Dies wäre nicht möglich, wenn wir mit den Rekruteneinstellungen unter einjähriger Dienstzeit zu rechnen hätten. Für die Heranbildung der Jugend tritt auch die Armee jederzeit ein, aber nur insoweit, als eine Erleichterung der Ausbildung, nicht aber eine Verringerung der Dienstzeit dadurch angestcebt wird. An einem gewissen Maße der Paradeausbildung müssen wir festhatten, auch ist eine stramme Ausbildung im Exerzieren nicht ganz zu entbehren. Ein Minimum wie wir es heute haben, muß bestehen bleiben. Die überwiegende Mehrzahl dieses Hauses ist mit uns der Ueberzsugung, daß eine Verstärkung des Heeres unbedingt notwendig ist. Wir glauben uns auf dem richtigen Wege zu befinden. Die Einigkeit zwischen Regierung und Reichs­tag hat eine besondere nationale Bedeutung für das Wohl des Vaterlandes, welche ich für meinen Teil hier seststelle. (Lebh. Bravo).

Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Polen und eines Mitglieds des Zentrums wird hierauf ein Antrag auf Schluß der Debatte angenommen.

Ledebour (Soz.) protestiert gegen dieses Verfahren, nach den Worten des Kriegsministers die Debatte zu schließen, ohne daß die Möglichkeit bestehe, Kritik an den Worten des Kriegsministers zu üben.

Häusler (Z.) bedauert, daß ihm auf diese Weise das Wort abgeschnitten wurde. (Hört, hört.)

Die Vorlagen wurden hierauf in gesonderter Abstimm­ung (Haase (Soz.) hat gegen die vn dloe-Annahme pro­testiert) gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Polen angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Nächste Sitzung heute nachmittag 4 Uhr. T.-O.: Heeresrtat mit Ausschluß der Duellsrage. Schluß 3^ Uhr.

Vom Landtag.

p Stuttgart, 10. Mai. Eine längere Debatte ent­spann sich in der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer bei Beratung des Gesetzentwurfs über die Dienstverhält­nisse der Oberamtsärzte beim Artikel 8, der von den Gebühren für die schulärztliche Untersuchung und für die Impfung der Kinder handelt. Neben den Ausschußanträgen lagen von sämtlichen Fraktionen, mit Ausnahme der Sozial­demokratie, Anträge vor. Nach dem Ausschußantrag sollen die Gemeinden verpflichtet sein, für jedes der Aussicht des staatlichen Schularztes unterstehende Kind jährlich 20 Pfg. und für jede vom staatlichen Impfarzt vorgenommene öffentliche Impfung 60 Pfg. an die Staatskasse zu ent­richten, außerdem das notwendige Hilfspersonal zu Verfüg­ung zu stellen. Ein Antrag des Abg. Ströbel (B. K.) wünschte, daß die Kosten für die Besichtigung und Unter­suchung der Kinder, sowie für die Impfung aus die Staats­kasse übemommen werden. Einen Mittelweg zwischen dem Ausschußantrag und dem Antrag Ströbel schlug ein deutsch- parteilicher Antrag Bantleon vor, wonach die Gemeinden nur die Gebühr für die Impfung zu bezahlen verpflichtet sein sollen, während die schulärztlichen Untersuchungskosten auf den Staat überwälzt werden sollen. Außerdem lagen zwei Anträge Löchner (Bp.) und 0 . Kiene (Z.) vor, die aber später wieder zurückgezogen wurden. Auf eine Anfrage des Abg. Lindemann teilte Minister v. Pischek mit, daß, wenn auf Gmnd des Artikels 1 eine Gemeinde einen Ge- meindcarzt aufstellt, der mit den Funktionen des Oberamts- arztes nach dem Gesetz ausgestattet ist, der Gemeinde hicsür ein Staatsbeitrag nicht gewährt wird, da der Arzt dann Gemeindebeamter und nicht staatlich bestellt sei. Bei der Abstimmung wurde, nachdem die Uebernahme der Impfungs­kosten auf die Staatskasse abgelehnt worden war, der An­trag Ströbel, der sich nunmehr materiell mit dem deutsch-