Erscheint kSgiich mit Ausnahme der S^nn- und JesN-rge.

Preis vicrteljLhriich r ml! Träge!l>hn im Bezirks- und 10 LM.-D-rkrhc ,15 im Sbrigen Württemberg 1.35 Manatsabonnemekits nach °SrrhÜ!trri».

Fernsprecher Nr. 29.

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Kgl. Oberamt Nagold.

An die Landwirte.

Ueber den Bezug von landwirtschaftlichen Ma­schinen und die Möglichkeit, Beiträge hiezu zu erhalten, wird folgendes bekannt gegeben:

I. Wie in jedem Jahr, so können auch wieder im Laufe des Jahres 1912 Beiträge zu 1912 anzuschaffenden oder 1911 angeschafften landwirtschaftlichen Maschinen aus der König-Karl-Iubiläumstiftung in Aussicht genommen werden und zwar unter nachstehenden Voraussetzungen:

1. es muß sich um Maschinen handeln, die in der Ge­gend noch nicht genügend bekannt sind, die zum erstenmal, also nicht zum Ersatz für gleichartige abgängige Maschinen angeschafft wurden oder werden und die einzeln einen Auf­wand von mindestens 200 ^ verursachen.

2 . Beiträge werden nur zur Anschaffung von Maschinen, die der Benützung durch eine Mehrheit von Personen dienen und nur an Genossenschaften, Darlehenskassen, Gemeinden u. dergl. verwilligt; Einzelpersonen und solche Vereinigungen von mehreren Personen, die, ohne die Gewähr der Dauer zu bieten, nur für den betreffenden Fall geschlossen sind, werden nicht berücksichtigt.

3. Die Maschinen sind mit allen gebräuchlichen Schutz­vorrichtungen auf Rechnung des um einen Beitrag Nach­suchenden anzuschaffen, und es kann auf einen solchen mit einiger Wahrscheinlichkeit nur dann gerechnet werden, wenn beim Erwerb die Vermittlung der Kausstelle des Verbands landw. Genossenschaften in Württemberg (Stuttgart, Urban­straße 12) benützt, oder andernfalls die Maschinenprüfungs- anstalt in Hohenheim zu Rate gezogen wird, (im Uebrigen siehe hierüber unten Ziffer II). Bgl. Min.-Abl. 1908 S. 378/79.

Nach der bisherigen Uebung wurden Beiträge verwil-

ligt für Dreschmaschinen, Wieseneggen, Sämaschinen, Ackerwalzen,Drillmaschinen,Düngerstrenmaschinen, Trieure und Schrotmühlen.

Die Aufforderung zur Bewerbung um Beiträge wird seiner Zeit noch ergehen.

II. Die amtliche Beratungsstelle für das landw. Maschinenwesen in Hohenheim (Telefon Nr. 10 ) ist zur Beratung der Gemeinden. Genossenschaften usw. bei An­schaffung von landw. Maschinen bereit. Hiezu gibt der Landessachoerständige, Herr Professor Dr. Holldack daselbst folgendes bekannt:

Da erfahrungsgemäß die amtliche Beratungsstelle für das landwirtschaftliche Maschinenwesen vielfach erst dann in Anspruch genommen wird, wenn sich irgend welche Anstände, Streitigkeiten u. dergl. ergeben, so sehe ich mich veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß eine erfolgreiche Beratung und tat­kräftige Unterstützung sehr oft nicht recht möglich ist, wenn der Landwirt sich bereits vertraglich in irgend einer Weise gebunden hat. Es empfiehlt sich daher in allen Fällen, die Beratungsstelle möglichst frühzeitig und vor allen Dingen vor Abschluß von Verträgen aller Art hinzuzuziehen, damit z. B. bei beabsichtigten Maschinenankäufen von vornkerein eine zweckmäßige Auswahl sowie eine technisch genaue Fest­setzung der Kauf- und Garantiebedingungen und dergl. vorgenommen werden kann. In dieser Weise wird im Interesse aller Beteiligten am besten etwaigen Zweifeln, Beanstandungen und Streitigkeiten vorgebeugt; ganz be­sonders wesentlich ist das nach Maßgabe wiederholter Er­fahrungen bei genossenschaftlichen und Gemeindemaßnahmen. Endlich ist es erfahrungsgemäß für den Käufer besonders vorteilhaft und dem Lieferanten auch meistens sehr angenehm, wenn er vor Ausführung eines Auftrages mit einer sach­verständigen Abnahmeprüfung seiner Maschinen rechnen kann.

Mündliche Auskünfte aus der Kanzlei des Landessach­verständigen (Sprechzeit: Montag 812 und 35 Uhr) sowie kürzere schriftliche Beratungen werden kostenlos erteilt.

Für ausführlichere Beratungen, Gutachten, Zeichnungen, Kostenvoranschläge und dergl., sowie für Beratungen, Ma- schinenuntersuchungen usw. an Ort und Stelle können von der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft Gebühren zugunsten der Staatskasse erhoben bezw. kann Ersatz der Reisekosten verlangt werden.

Die Gebühren rechnungen werden vierteljährlich von der K. Zentralstelle ausgegeben. Anträge und Anfragen sind unmittelbar an den Unterzeichneten zu richten." (D. i. Professor Dr. Holldack).

Die Herren Ortsvorsteher werden angesichts der hohen Bedeutung der Maschinenverwendung bei der heutigen intensiven Betriebsweise und angesichts des Umstandes, daß nunmehr in fast allen Gemeinden elektrische Kraft zum Antrieb der Maschinen zur Verfügung steht, ersucht, diese Bekanntmachung auch auf ortsübliche Weise zu veröffent­lichen und zur Anschaffung von Maschinen, wo dies rentabel

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85. Jahrgang.

Mittwoch, dm 29. HlovemSer

erscheint, also namentlich durch Gemeinden und Genossen­schaften, aufzumuntern. Hiezu wird insbesondere bemerkt, daß sich manche der obengenannten Maschinen zur Anschaf­fung durch die Gemeinden selbst eignet.

. Den 27. Noo. 1911. Kommerell.

Bekanntmachung,

betr. die Rindvieh- und Schweinemärkte in Herrenberg.

Im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der Maul­und Klauenseuche wird die Abhaltung des auf Dienstag, den S. Dezember d. I. fallenden Vieh-, Schweine- und Krämermarkt in Herrenberg unter folgenden Bedingungen gestattet:

1 . Auf den Markt darf erst von V^UHr morgens ab Vieh aufgetrieben werden.

2 . Das aufgetriebene Vieh wird an den hiezu bestimmten Orten einer strengen tierärztlichen Untersuchung unterworfen und ist zu diesem Zweck den Weisungen der aufge­stellten Tierärzte und des sonstigen Ueberwachnngs- personals unbedingt Folge zu leiste«.

3. Der Auftrieb von Hänolervieh auf den

darf nur unter Mitführung eines vorschriftsmäßigen tierärzt­lichen Gesundheitszeugnisses stattfinden, das am Herkunfts­ort vor Beginn des Transports, bei Benützung der Eisen­bahn spätestens aw Verladeort ausgestellt sein muß.

Als Händler sind auch solche Landwirte und Metzger anzusehen, die über ihren Wirtschasts- oder Gewerbebetrieb hinaus mit Tieren handeln.

4. Der Zutrieb aus Sperr- und Beobachtungsgebieten ist verboten. Vieh, das außerhalb von Württemberg stammt, darf auf den Markt nur verbracht werden, wenn es zuvor ohne Ansland 10 Tage unter polizeil. Beobachtung gestan­den ist.

5. Durchgeseuchte Tiere dürfen aus den Markt nicht aufgetrieben werden.

Als durchgeseucht gelten alle Tiere, bei denen die Seuche am 15. Sept. 1911 von dem zuständigen Oberamt noch nicht als erloschen erklärt war.

6 . Jeder, der den Markt mit Tieren befahren will, muß mit einem Herkunstszeugnis neuesten Datums versehen sein, welches vom Schultheißenamt des Herkunftsorts aus- zustellen ist und zu enthalten hat:

k) Stückzahl und nähere Bezeichnung der zum Markt zu bringenden Tiere (bei Rindvieh: Rasse, Geschlecht, Alter, Farbe und besondere Kennzeichen) d) die Bescheinigung des Schulthetßenamts, daß die betr. Ortschaft weder in einem Seuchen- oder Beobachtungs­gebiet liegt und daß das Gehöft, aus dem die Tiere stammen, seit mindestens 15. Sept. ds. Is. nicht ver­seucht war.

7. Beim Fehlen der unter Ziff. 3 und 6 genannten Zeugnisse erfolgt unnachsichtlich Zurückweisung vom Markt.

8 . Personen aus verseuchten Gemeinden und Gehöften haben den Markt zu meiden.

II.

Solange der Umkreis von 12 km um die Stadt Herren­berg frei von Maul- und Klauenseuche ist, ist auch die Ab­haltung der wöchentlichen Schweinemärkte in Herrenberg unter den vorstehenden Bedingungen (Ziff. 1 bis 8 ) fortan wieder gestattet.

Die HH. Ortsvorsteher wollen Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden gekannt machen und auf Ansuchen der Tierbesitzer das nach Ziff. 6 erforderliche Zeugnis ausstellen. Herrenberg, den 25. Nov. 1911.

K. Oberami: Süßet.

England und Deutschland.

London, 27. Nov. Im Unterhause hat gestern abend die große Auseinandersetzung über die deutsch­englischen Beziehungen mit einer Rede von Eduard Greg begonnen. Er eröffnet« die Debatte, indem sr ausführte: Die Marokkoverhandlungen und die Be­ziehungen Englands, Frankreichs und Deutschlands sind so wichtig und ernst und noch so empfindlicher Natur, daß ich meine Rede auf diese Frage allein beschränken will. Die Enthüllungen des deutschen Staatssekretärs sind nicht voll­ständig gewesen. Der deutsche Botschafter hat mich am- 1. Juli benachrichtigt, daß derPanther", sobald er seine Schutzpflicht in Agadir erledigt habe, zurückgezogen werden soll. Ich habe auch geglaubt, daß die ganze Marokkofrage wieder ausgerollt werden sollte. Nach einem Kabinettrat habe ich dem Botschafter Graf Metternich erklärt, die Re­gierung sei der Ansicht, daß eine neue Situation geschaffen sei. Englands Haltung in Marokko sei nicht uninteressiert und wegen des deutschen Anspruchs auf den französischen

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Beilagen: Plauderstübche», Illustr. Sonulagrblatt und

Schwab. Landwirt.

1911

Kongo besorgt. Durch den Anspruch sei eine beunruhigende Situation entstanden. Die englische Regierung sei am 21 . Juli noch ohne Informationen gewesen. In England fühlte sich daher die öffentliche Meinung irre­geführt. Da man ohne Erklärung seitens Deutschlands gewesen sei, habe er seine Rede gehalten nach Aussprache mit dem Premierminister. Am 24. Juli habe der deutsche Botschafter Wolfs-Metternich sein Bedauern über das Miß­trauen gegen Deutschland ausgesprochen. Deutschland habe keine Absichten auf einen Hafen in Marokko. Die Rede des Ministers Lloyd George, führte Grey weiter aus, bilde keinen Grund zur Beschwerde (!) Es ent­spreche der Würde Englands, keine Er­klärung dazu abzugeben (!!) Die Rede des Kapitäns Faber habe die Erbitterung in Deutschland ver­schärft. Wohl hätten im Sommer hin und wieder diplo­matische Besorgnisse bestanden; England habe aber nie geglaubt, daß es zu einem plötzlichen Abbruch der Verhand­lungen komme. In diesem Falle hätte England eine nationale Konferenz begünstigt. Zum französisch-englischen Abkommen bestehen außer den veröffentlichten Paragraphen keine geheimen Abmachungen. England wolle keine Deutschland herausfordernde Haltung einnehmen. England habe nur den Wunsch, auf gleichem Fuß mit Deutschland zu stehen. Man wäre imstande gewesen, die Marokkofrage ungelöst zu lassen. Nun sei eine Lösung gesunden und er bitte das Haus, die Rolle gutzuheißen, die England in der Frage gespielt habe.

r London, 28. Noo. Bonar Law. der Führer der Unionisten, erklärte sich mit den Ausführungen des Staats­sekretärs Grey völlig einverstanden. Die Idee, daß in Eng­land eine feindselige Stimmung gegen Deutschland herrsche, sei völlig unbegründet. Man glaube auch nicht an den so­genannten unvermeidlichen Krieg zwischen England und Deutschland; ein solcher Krieg'würde wahrscheinlich nur das Ergebnis menschlicher Torheit sein. Wir mißgönnen Deutsch­land seinen Platz an der Sonne nicht und wir hoffen, daß das deutsch-französische Marokko-Abkommen gewisse Reib­ursachen beseitigt hat. Ramsay Macdonald erklärte, die Rede des Staatssekretärs Grey werde die Stimmung in Deutschland beruhigen und Verständnis dafür wecken, daß England sich Deutschland bei den marokkanischen Verhand­lungen und der damit verbundenen Krisis nicht hindernd in den Weg gestellt habe. Noel Buxton (lib.) hieß die Mit­teilung willkommen, daß ein großer Versuch gemacht werden solle, ein neues Kapitel in den englisch-deutschen Beziehungen zu beginnen. Premierminister Asquitherklärte:Ichwill nur bemerken, daß wir, soweit wir an den Verhandlungen beteiligt waren, vom Anfang bis zum Ende nur zwei Ziele im Auge hatten. Das erste war, die britischen Interessen zu wahren, soweit sie in Betracht kämen und kommen konnten, das zweite, unsere vertragsmäßigen Verpflichtungen gegen die anderen Länder ausrechtzuerhalten (Beifall). Ich hoffe, es ist unnötig, in diesem Augenblick in Abrede zu stellen sonst werde ich es mit allem denkbaren Nachdruck und aller Aufrichtigkeit tun daß wir in irgend einer Phase der Verhandlungen durch Haß, Feindschaft oder in­direkte Mottos irgend welcher Art oder durch die Neigung, die legitimen Ambitionsgefühle anderer Großmächte zu kreuzen bewegt gewesen wären (Beifall.) Asquith ging dann noch­mals genauer aus die durch den deutschen Botschafter ge­gebenen Informationen ein und wies darauf hin, daß er die allererste Gelegenheit benutzt habe, im Unterhaus zu erklären, welches die britische Politik war. Mindestens von'dem Augenblick an, fuhr der Redner fort, kann man unmöglich unsere bona ftdes und unsere Aufrichtigkeit anzweifeln und behaupten, daß wir einer befriedigenden Lösung Schwierig­keiten in den Weg legen wollten, oder dazu geneigt waren, oder irgendwie dagegen waren, daß die Kompensation so reichlich ausfiel, als die Wünsche und Verhandlungen beider Parteien gestatteten. Die Debatte wurde auf einen noch näher zu bestimmenden Tag vertagt.

Greys Rede dauerte ein und eine Viertelstunde und wurde an mehreren Stellen von lautem Beifall unterbrochen, wenn es auch fast den Anschein hatte, als ob die Zuhörer nicht unbedingt zufrieden wären. Leichte Erregung zeigte sich, als der Minister von der ersten Forderung Deutsch­lands auf den französischen Kongo sprach. Der erste starke Beifall brach aus, als Grey erklärte, Lloyd Georges Rede hätte keine Drohung gegen irgend jemand enthalten.

Anm. Die uns gestern morgen V 28 Uhr im Wortlaut oorgelegene Rede Greys würde mehrere Seiten unseres Blattes ausgefüllt haben. Wir müssen uns beschränken heute nur einen Auszug wiederzugeben.

London, 28. Noobr. In den Galerien des Unter­hauses ist man der Ansicht, daß Grey's Rede die Lust ge­reinigt habe, und daß nunmekr. nackdem man sick auf

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