September d. Zs. vor einem Kriege mit Deutschland gestanden. Die Vorbereitungen seien getroffen gewesen und die englische Nordseeslotte habe bereits ihre Torpedonetze ausgehängt, weil sie einen Angriff deutscher Torpedoboote erwartete.
Der Aufstand in China.
Peking, 15. Nov. Ueber die Audienz, die Puan- schikai bei der Kaiserin-Witwe und dem Regenten hatte, wird dem „Newyork Herald" berichtet: Die Kaiserin-Witwe, welche während der ganzen Zeit weinte, bat Puanschikai, das Land zu retten und den Postenjeines Premierministers anzunehmen. Puanschikai erklärte jedoch, er könne nicht eher seine Zustimmung geben, bevor er nicht die Nationalversammlung befragt habe, da die Geschäfte sich nicht in den Händen des Thrones, sondern des Volkes befinden. Puanschika ignorierte vollständig die Anwesenheit des Regenten. Er versprach alles zu tun, um die Dynastie zu retten. Man glaubt, daß er nicht einem Mandschu, sondern einem Chinesen die Herrschaft übertragen werde.
r Peking, 16. Nov. In einer Unterredung mit einem Ausländer erklärte Puanschikai, er werde ein Ministerium bilden und sich die Unterstützung von möglichst vielen Provinzen sichern. Den übrigen Provinzen werde er vorläufig ihre Unabhängigkeit lassen, sich jedoch bemühen, sie nach und nach für den Thron zurückzugewinnen.
>V New-Dork, 15. Nov. World wird aus Washington gemeldet: Auf die ersten Nachrichten, daß die Revolutionäre oder die Kaiserlichen die Fremden nicht beschützen können, werden die Bereinigten Staaten in China intervenieren. Diese Mitteilung ist von einer maßgebenden
Persönlichkeit gemacht worden, Aus derselben Quelle kommt die Erklärung, daß die Verein. Staaten bereit seien, 10000 Mann aus chinesischem Boden zu landen und die ganze asiatische Flotte in den chines. Gewässem zu konzentrieren. Präsident Taft und seine Ratgeber seien nicht sonderlich beunruhigt, aber sie würden keine Vorsichtsmaßregel außer Acht lassen.
r Washington, 16. Nov. Das Staatsdepartement lat beschlossen, ein Regiment nach Tstn-Hwan-Tau zu enden, um die zur Zeit des Boxeraufstandes eingegangene nternationale Verpflichtung zu erfüllen, die Verbindung von Peking mit der See offen zu halten.
Der Krieg um Tripolis, r Tripolis, 16. Nov. Das regnerische und stürmische Wetter dauerte in der vorletzten Nacht und am gestrigen Tage an. Die Arbeiten der italienischen Soldaten werden fortgesetzt. Die Berichte der Kundschafter sind widerspruchsvoll, keiner kann die vollständige Untätigkeit des Feindes gegenüber seiner früheren lebhaften Tätigkeit erklären. Ein aus Ainzara angekommener Kundschafter bestätigt die Zusammenziehung türkischer und arabischer Streit- Kräfte in der Oase, kann aber deren Zahl nicht angeben. Der Gesundheitszustand der italienischen Truppen ist ausgezeichnet. Die Zahl der Kranken beläuft sich auf weniger als 1 Proz. der Gesamtstärke. Auch die erkrankten Eingeborenen, etwa 70, werden in der Stadt selbst verpflegt. In Tebruk wurden zwischen den Vorposten Schüsse gewechselt. Es sind dort Verstärkungen gelandet worden. Bei Derna kam es zy einem kleinen Zusammenstoß zwischen Patrouillen.
Wo ist die italienische Motte?
Konstantinopel, 15. Nov. Während „Tanin" die Meldung des Walt von Smyrna, daß ein starkes italienisches Geschwader bei Karpathos gesichtet worden sei, dementiert, meldet „Agence Ottomane" aus später Nachtstunde, daß die Flotte auf der Höhe von Dedeagatsch (Büchet Adrianopel) bemerkt worden sei.
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Mutmaß!. Wetter am Samstag und Sonntag.
Der neue Lustwirbel hat sich zwar weiter genähert, dürfte aber in der Hauptsache nördlich von uns oorüber- ziehen. Für Samstag und Sonntag ist daher wohl vielfach trübes, aber nur wenig regnerisches, mäßig kühles Wetter zu erwarten.
Druck und Verlag der G. W. Zaiser'schen Buchdmckerei (Lmil Zatser Nagold. — Für di« Redaktion verantwortlich: K. Paar.
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K. Bezirkssteueramt Attensteig.
Bekanntmachung,
betreffend die
Anmeldung von Veränderungen, welche eine Berichtigung des Grund-' Gebäude- oder Gewerbekatasters bedingen.
Auf Grund des Act. 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 1899 betr. die Anlegung und. Fortführung der Steuerbücher (Reg.Bl. S. 1219) und Art. 60 des Gesetzes vom 8. August 1903 betr. die Bestcuerungs- rechte der Gemeinden und Amtskörperschaften (Reg.Bl. S. 397) sowie Z 7 der Anweisung des K. Steuerkollegiums Abteilung für direkte Steuern vom 23. September 1904 zum Vollzug des Gesetzes betr. Abänderungen des Gesetzes vom 28. April 1873 über die Grund-, Gebäude-, und Gewerbesteuer vom 8. August 1903 (Amtsbl. des Steuerkollegiums S. 227) werden diejenigen Grundeigentümer (und Ge- fällberechtigten), sowie Gebändebesitzer, bei deren Grundstücken und Gefällen oder Gebäuden während des laufenden Kalenderjahrs eine Veränderung stattgefunden hat, welche eine Aenderung des Steuerkatasters zur Folge hat, aufgesordert. hievon bis S1 Dezember 1911, spätestens aber bis zum 15. Januar k. I. bei dem Ortsvorsteher Anzeige zu machen. Ebenso sind von den Gewerbetreibenden etwaige in ihrem Betrieb eingetretene (nachhaltige) Veränderungen bis spätestens 31 Dezember d. I. bei dem Orts Vorsteher anzuzeigen.
Eine Anzeigepflicht liegt vor:
I. Bei dein Grundeigentum und den Gefällen in den Fällen von Art. 70, 71 und 72 des Gesetzes vom 1873 (Reg.Bl. von
1903 S. 344), als insbesondere: ^
a) wenn die Kultur eines Grundstücks auf die Dauer verändert wird durch Verwandlung von Aeckern in Wiesen, Wald u. s. w. oder umgekehrt, Verwendung eines Grundstücks als Baumgut, Hopfengarten, Steinbruch u. s. w. oder durch das Aushören einer solchen Verwendung;
b) wenn ein Grundstück die Eigenschaft eines Gartens annimmt oder ein als Garten eingeschätztes Grundstück diese Eigenschaft verliert;
e) wenn eine Grundlast adgelöst wird oder eine im Gesällkataster lausende Nutzung aus einer anderen Ursache jcufgehört oder sich verändert hat.
H. Bei den Gebäude» in den Fällen von Art. 81 und 82 des obengenannten Steuergesetzes, also insbesondere:
a) wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil nieder gerissen worden, ganz oder teilweise zugrundegegangen, oder sonst zur .Benützung untauglich geworden ist;
d) wenn ein Gebäude eine Wertsminderung oder eine Wertserhöhung dadurch erhalten hat, daß es zum Zweck einer anderen dauernden Verwendung baulich umgewandelt worden ist;
< ) wen.» ein Gebäude neu errichtet, oder wenn ein Gebäude durch Aufsetzen eines oder mehrerer Stockwerke, oder durch Ueberbauung einer weiteren Grundfläche vergrößert worden ist.
III. Bei den Gewerben gemäß Art. 100 des obengenannten Gesetzes:
») wenn ein Gewerbe neu begonnen, oder mit einem schon bestehenden Gewerbe ein weiteres verbunden worden ist;
b) wenn ein Gewerbe oder eines von mehreren durch dieselbe Person betriebenen Gewerben aufgegeben worden ist;
c) wenn das Betriebskapital oder die Zahl der Gehilfen und Arbeiter bei einem Gewerbe jerheblich und nachhaltig vermehrt oder vermindert worden ist.
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In der Nachlaßsache der Friederike Großhans, Witwe des Bauers David Großhans von Heselbronn, kommt die vorhandene Fahrnis im öffentlichen Ausstreich gegen Barzahlung zur Versteigerung und zwar am
Dienstag, den 21. November,
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Kleider, ca. 100 Ellen Leinwand, Küchengeschirr, verschiedene Züber, 2 steinerne Krautstanden, 1 Waschmaschine, 1 Auswindmaschine, verschiedene Kommode, Tische, Stühle, 1 Sofa, 5 Fässer im Meßgehalt von 50 bis 500 Liter, 1 Regulator, 1 eiserner Backofen, 1 Dreschmaschine, 1 Mähmaschine, 1 Heuwender, 1 Obstmahlmühle, 1 Mostpresse, 1 Futterschneidmaschine, 1 Göpel, 1 Güllenpumpe, verschiedene Pflüge und Eggen, 1 Ackerwalze, 1 Putzmühle, 1 Rübenschneider, 2 Wagenwenden und sonstiges Feld- und Handgeschirr.
Mittwoch, den 22. Wovencher,
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1 Langholz- und 3 Leiterwägen, 2 Schlitten, 2 Ochsengeschirre, und sonstiges Fuhr- und Reitgeschirr; ca. 400 Liter Obstmost; 1 Paar Ochsen, 3 Kühe, 4 Rinder, 1 Schwei«, 17 Hühner, ca. 200 Roggengarben, ca. 140 Gerstengarben, ca. 450 Habergarben, ca. 30 Ztr. Kartoffeln, ca. 150 Ztr. Heu, ca. 70 Ztr. Oehmd, 1 größerer Vorrat Dung, ca. 10 Festm. Langholz, V. und VI. Klaffe; 1 Partie Schnittwaren und Brennholz.
Bezirksnotar: Beck.
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