ein Bataillon türkischer Infanterie mit 4 Kolonnen Beludschis Derna angegriffen habe. Auf türkischer Seite wurden 80, aus italienischer Seite 500 Mann getötet. Die Türken erbeuteten 18 Kanonen. Ein italienisches Kanonenboot bombardierte 3 Tage lang den Hasen und das Telegraphenamt, ohne nennenswerten Schaden anzurichten. Alle Einwohner sind zum heiligen Krieg bereit. 18 Schecks nahmen an dem Angriff aus Derna teil.
r Tripolis, 7. Noo. Ag. Stes. Die Häuptlinge der Araber in der östlichen Oase haben dem Befehlshaber der türkischen Streitkräfte erklärt, daß sie nur dann noch bereit seien, weiter zu Kämpfen, wenn die Türken sie nicht allein gegen die Italiener Kämpfen ließen, sondern selbst vorne in die Front gingen. Man müsse entweder die italienischen Stellungen unverzüglich angreifen, oder das Feld räumen. Im letzteren Falle würden die Häuptlinge der Araber die Türken bis zur benachbarten tunesischen Grenze geleiten. Die Araber sangen aber bereits an, sich zu zerstreuen und in ihre Heimat zurückzukehren.
VV Tripolis, 7. Noo. (Agenzia Stefani.) Der vorgestrige Angriff hatte keine weiteren Folgen. Die Ankunft neuer Verstärkungen ließ es oppertun erscheinen, eine weiter vorgeschobene Linie in der östlichen Oase zu besetzen. Um 2 Uhr nachmittags ging die fünfte Brigade gegen die Batterie Hamidje vor und besetzte sie ohne bemerkenswerten Widerstand. Ein Gegenangriff der Türken und der Araber mißlang. Gegen Einbruch der Nacht zog der überall zurück- geworsene Feind in großer Unordnung zurück. Die Italiener hatten im ganzen 7 Verwundete, t er Feind nicht geringe Verluste. Die Einwohner haben ihre gewohnte Beschäftigung wieder ausgenommen, so daß der Handel wieder aufzuleben beginnt.
Mailand, 6. Noo. In Tripolis scheint nun die Regenzeit angefangen zu haben. Schon sind einige
Regenschauer mit Heftigkeit niedergegangen und haben den Italienern einen Vorgeschmack davon gegeben, welche Schwierigkeiten Geschütze und Transporte im Winter machen werden.
Landwirtschaft, Handel und Verkehr.
Horb, 7. Noo. Der nächste Krämermarkt (Martinimarkt) findet hier am Samstag, den 11. Noo. statt. Die Abhaltung des Dich- und Schweinemarktes ist wegen der Maul- und Klauenseuche in Nagold verboten worden.
Rotteuburg, 7. Noo. Der heutige Biehmarkt war sehr stark befahren, auch waren ziemlich auswärtige Händler und Käufer anwesend, so namentlich auch aus dem Oberamt Herrenberg. Trotzdem wurde nur etiva die Hälfte der Zufuhr verkauft, was wohl mit dem großen Marktbcstand zusammenhängen dürfte. Farren wurden 4 zugeführt i verkauft 2, zum Preise von 340 und 450 Ochsen waren Angeführt 45, verkauft 18. Preis pro Paar 600—1200 Kühe 86, verkauft 42, ^ 290—450, Kalbinncn 138, verkauft 70, 300—500,
Rinder 182, verkauft 87, ^ 100—230, Kälber 10, verkauft 6, ^ 60 bis 80, Läuferschweine 29, verkauft 6, ^ 40— 60, Milchschweine 580, verkauft 460, ^ 15—36. — Der Krämermarkt hatte ebenfalls starken Verkehr aufzuweisen, der allerdings vereinzelt durch Regenschauer gehemmt wurde. Das Einkaufsgeschäft wickelte sich verschieden ab.
p Stuttgart, 6. Nov. (Mostobstmarkt auf dem Nordbahnhof.) Aufgestellt waren 150 Wagen, davon neu zugeführt 103 Wagen: nach auswärts abgegangen 88 Wagen. Preis waggonweise für 10 000 kx Aepfel 800—1070 Preis im Kleinverkauf für Aepfel 5—6 ^ der Zentner. Marktlage: ziemlich lebhaft.
Der Martiuiviehmarkt in Tübinge« nächste Woche wird voraussichtlich abgehalten werden können d. h. natürlich, wenn bis dahin nicht wieder aufs neue irgendwo in der Nähe die Seuche zum Ausbruch kommt. Hoffen wir, daß dies nicht der Fall ist, der Schaden für Händler und Bauern wäre empfindlich.
Berlin, 7. Nov. Nach dem Reichsanzeiger war der Stand der Herbstsaaten am Anfang des Monats November im Deutschen Reiche, wenn 2 gut, 3 mittel bedeutet, für Winterweizen 2,5, Winterspelt 2, Winterroggen 2,5.
Auswärtige Todesfälle.
Bernhard Wellhäuser, langjähriger Ortssteuerbeamter, 74 F, Poltringen: Adam Braitmaier, Obsthändler 54 2., Kayh.
Zur Zahnbildung
bedarf der jugendliche Körper einer Reihe von Aufbaustoffen, vor allem mineralischer Salze. Erhält er diese nicht in genügender Menge, so stellen sich allerlei Beschwerden ein. Diesen kann durch den Gebrauch von Scotts Krnutfton, einem neben anderen wichtigen auch mineralische Bestandteile enthaltenden Kräftigungsmittel vorgebeugt werden. Das Kleine bleibt andauernd munter und wird kräftige schöne Zähnchen mühelos erhalten.
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Mutmaßt. Wetter am Donnerstag und Freitag.
Die große Depression ist nach Nordosten abgezogen und hat einem rasch, vorgedrungenen Maximum Platz gemacht, das aber von neuen aus dem Ozean nahenden Lustwirbeln bedrängt wird. Für Donnerstag und Freitag ist daher weiterhin veränderliches, aber nur mit vereinzelten Niederschlägen verbundenes Wetter zu erwarten.
Hiezu das Plauderstübchen Nr. 45
und Schwäbischer Landwirt Nr. 21.
Druck und Verlag der G. W. Zaiser'schen Buchdruckeret (Emil Zaiser Nagold. — Für die Redaktion verantwortlich: K. Paur.
Bekaurttmachllirg,
betreffendGemeindemtswahl.
I. Wegen Ablaufs ihrer Amtszeit scheiden mit Schluß des Jahres aus dem Gemeinderat und sind durch eine neue Wahl auf 6 Jahre zu ersetzen, hierbei aber wieder wählbar, die Herren
Johann Simon Mayer,
Primtier gemes. Krmeimirl.
Christian Wettbrecht,
AchWMM md MchkWslM Md Gotthttf Kläger, Uhrmacher.
Vor dem Eintritt des ordentlichen Wahltags ist aus dem Gemeinderat ausgeschieden und für ebenfalls 6 Jahre zu ersetzen:
Hm Heinrich Mayer, Schönfärber.
II Es find daher 4 Mitglieder neu zu wählen.
Die Wahl findet nach den Vorschriften der Gememdeordnung und der dazu erlassenen Vollzugsverfügung statt. Als gewählt sind diejenigen zu betrachten, welche verhältnismäßig die meisten der gültig abgegebenen Stimmen erhalten haben.
HI. Wahlberechtigt und wählbar sind nach den Bestimmungen des Gesetzes, betr. die Gemeindeangehörigkeit vom 16. Juni 1885 (Reg.-Bl. S. 257) Art. 12 ff. (vergl. mit Art. 34 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Aug. 1903, Reg.-Bl. S. 397), mit den hienach bezeichneten Ausnahmen:
L) alle männlichen Bürger der Gemeinde, welche am Wahltag das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben, im Gemeindebezirk wohnen und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung dieser Gemeinden unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten, oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten;
b) die außerhalb des Gemeindebezirks wohnenden Bürger, welche in der Gemeinde mit Staatssteuer aus Grundeigentum. Gebäuden oder Gewerben im Mindestbetrag von 25 Mk. veranlagt sind.
IV. Dauernd ausgeschlossen von der Wählbarkeit (nicht auch vom Wahlrecht) sind nach 8 31 des St.-G.-V. alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.
Zeitweise vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind diejenigen Bürger:
1. welche unter Vormundschaft stehen:
2. welchen die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter aberkannt worden sind (§§ 32 bis 36 Str.-G.-B.), während der Dauer des Verlustes dieser Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und die Dienstrechte durch ein nach der früheren württembergischen Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, solange diese nicht wieder hergestellt sind (Art. 13 des Gesetzes vom 26. Dez. 1871. Reg.-Bl. S. 384);
3. gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Haupt- verfahren eröffnet ist. wenn nach Entscheidung der Strafkammer des Landgerichts als wahrscheinlich anzunehmen ist, daß die Verurteilung die Entziehung der Wahl- und Wählbarkeilsrechle zur
Folge haben werde (Art. 4 des Ausführungsgesetzes zur R.-Str.-Pr.-O. vom 4. März. 1879, Reg.-Bl. S. 50);
4. über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer des Verfahrens;
5. welche — den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armenunierstützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im laufenden oder letztoorangegangenen Rechnungsjahr bezogen und diese zur Zeit der Wahl nicht wieder erstattet haben;
6. welche, obwohl sie mindestens vier Wochen vorher speziell gemahnt wurden, mit Bezahlung der vorstehend in Abs. III bezeichneten Steuern aus einem der letztoorangegangenen drei Rechnungsjahre mehr als neun Monate nach Äblauf des Rechnungsjahrs, in welchem dieselben fällig geworden sind, noch ganz oder teilweise im Rückstände sind, und, auch keine Stundung dafür erhalten haben, bis zur Bereinigung des Rückstands;
7. welche wegen verweigerter Annahme oder verweigerter Versehung eines Gemeindeamts vom Gemeinderat der gemeindebürgerlichen Wahl- und Wählbarkeilsrechle für verlustig erklärt worden sind (Art. 18), auf die Dauer dieses Verlustes.
Zeitweise von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist ferner:
8. wer als Mitglied des Gemeinderats oder als Gemeindebeamter auf Grund von Art. 199 Abs. 1 Ziff. 2 lit 6 und Art. 209 Abs. 2 der Gde.Qrdng., durch Urteil des Dienstes entlassen worden ist, auf die Dauer von fünf Jahren, von dieser Verurteilung
an gerechnet (Art. 11 Abs. 2 der Gde.Ordng.).
V. Die Wählerliste ist vom 16. November an eine Woche lang, also bis zum Schluß des 16. November l. I. je vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 6 Uhr aus dem Rathaus zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Innerhalb dieser Woche ist jeder Wahlberechtigte befugt, gegen die aufgelegte Liste wegen Uebergehung von Personen, welche in dieselbe aufzunehmen gewesen wären, oder wegen, Aufnahme unberechtigter Personen mündlich oder schriftlich Einsprache zu erheben.
VI. Die Wahl selbst wird am
Samstag, de« 2. Dez. l. Js.
aus dem Rathaus unter Leitung eines Wahlvorstandes vorgenommen.
Die Wahlhandlung beginnt nachmittags 3 Uhr und wird nachmittags 7 Uhr geschlossen. Nach dem für den Schluß der Wahlhandlung bestimmten Zeitpunkt dürfen nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, welche im Wahl- ranm bereits anwesend sind.
Die Wahl wird in einer ununterbrochenen Handlung durch unmittelbare geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten voll zogen. Nnr derjenige ist zur Wahl zugelassen, welcher in die Wählerliste ausgenommen ist. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. Auf jedem Stimmzettel dürfen so viele Namen verzeichnet sein, als Mitglieder des Gemeinderats zu wählen sind. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, so werden die an letzter Stelle eingetragenen Namen bei der Zählung nicht berücksichtigt. Wenn oder soweit die Ordnung nicht zu erkennen ist, ist der Stimmzettel ungültig. Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem Wahlberechtigten offen Nagold, den 6. Nov. 1911.
Stadtschultheitz Brodbeck.
K. Forstamt Hofstett.
Post Teinach.
MelffllNUlhch-
Verkllllf.
-Submission.-„
Am Mittwoch, den 22. Nov.,
vorm. 11 Uhr
im Lamm in Neuweiler vom Scheidholz der Hüten Agenbach, Rchmühle, Aichelberg:
466 St. Langh. m. Fm.: 29 I., 46 II.. 71 III., 66 IV. 46 V.. 18 VI., 28 St. Sägh. m. Fm.: 4 I., 11 II.. 5 III. -
Die Submissionsbedingungen sind n den Losverzeichnissen u. Schwarz- wälderlisten enthalten.
Das Forstamt versendet Losver- zeichnisse und Offertsormulare unentgeltlich, ganze (keine Teile) Schwarzwälderlisten an Nichtabonnenten zu 1
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am nächste» Freitag, 1v. Nov., morgens 8 Uhr auf der Stadt- pslege-Kanzlei in Nagold gegen sofortige Bezahlung.
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