Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«.
Preis vierteljährlich hier mit Trägerlos»» 1.20 im Bezirks- und 10 Lw.-Berkehr 1.S5 *6, im ädrigen Württemberg 1.35 Monaisabonnements nach Verhältnis.
Fernsprecher Nr. 29.
86 . Jahrgang.
Fernsprecher Nr. 29.
2Z7
AormeksLag, den 2. Wovemöer
Anzeigeu-Gebühr für die einspalt. Zeile au» gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal.
Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Beilagen: Plauderstäbchen,
* Wustr. Sonntagsblatt und
Schwäb. Landwirt.
§811
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung eines Molkereilehrkurses in Geradronn.
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule in Geradronn ein ktägiger Fortbildungskurs für Molker abgehalten werden.
Die Teilnehmer an diesem Kurs sind verpflichtet, im gesamten praktischen Betrieb nach Anleitung des Kursleiters mitzuarbeiten: sie erhalten Gelegenheit, sich mit dem Ansäuern des Rahmes, der Butterbereitung, der Milchprüfung und der Betriebskontrolle gründlich bekanntzumachen, außerdem erhalten sie einen entsprechenden theoretischen Unterricht, der sich auf die Milchgewinnung und -behand- lung, die Bezahlung der Milch nach Fett, die Behandlung des Rahmes, das Buttern, die Beurteilung der Butter nach Güte, sowie aus den Verkauf derselben erstreckt.
Der Unterricht an diesem Kurs ist unentgeltlich, dagegen haben die Teilnehmer für Wohnung und Kost während ihres Aufenthalts in Geradronn selbst zu sorgen.
Der Leiter des Kurses wird auf Wunsch angemessene Kosthäuser in Gerabronn Nachweisen.
Bedingungen der Zulassung sind: der Nachweis einer mindestens 2 jährigen Beschäftigung in einer Molkerei, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und guter Leumund.
Der Beginn des Kurses ist auf Montag den 18. Dezember 1 S 11 festgesetzt. Da jedoch zu einem Kurs nur eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugelassen werden kann, so behält sich die Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Laufe der folgenden Wochen noch weitere Kurse zu veranstalten und die sich Anmeldenden nach ihrem Ermessen in die einzelnen Kurse einzureihen.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind unter Vorlage des Nachweises der praktischen Tätigkeit, Angabe des Alters und mit einem schultheißenamtlichen Zeugnis über die Erfüllung der obengenannten . weiteren Bedingungen versehen, spätestens bis zum 24. November 1 S 11 an das „Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzureichen.
Stuttgart, den 23. Oktober 1911. Sting.
Bekanntmachung.
Wegen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sind die Mannschaften der Ortschaften Nagold und Emmingen von der Teilnahme an der Herbstkontroll- versammlnng am 10. November 1011 vormitt. 8 Uhr in Nagold befreit.
Die Mannschaften der Ortschaften Ebhausen, Jselshansen, Mindersbach, Pfrondorf und Rohrdorf haben dagegen am IO. Nov. 1011 vormitt. 2.30 Uhr in Rohrdorf beim Rathaus zu erscheinen.
Calw, den 31. Okt. 1911.
K. Bezirkskommando.
Die Ortsbehörden werden beauftragt. Vorstehendes in den Gemeinden wiederholt auf ortsübliche Weise kostenfrei bekannt zu geben.
Nagold, den 1 . November 1911.
_ K. Oberamt. Kommerell.
Tages-Neuigkeiten.
Arr- Stadt und Land.
Nagold, 2. November 1911.
r Maßnahmen gegen Wagenmangel. An bedeckten und offenen Güterwagen besieht andauernd großer Mangel. Die sämtlichen Stellen des äußeren Dienstes, einschließlich der Bauinspektionen, Bausektionen, Maschineninspektionen, Werkstätteninspektionen, Oberbaumaterialverwaltung, Hauptmagazinverwaltung, Bahnmeister und Werkmeister wurden deshalb wiederholt auf den Ernst der Lage hingewiesen und ausgefordert, zur Fernhaltung oder Verminderung des Wagenmangels die Verfügungen der Generaldirektion strengstens zu beachten. Namentlich müssen alle Arbeitswagen, soweit irgend möglich, für den allgemeinen Verkehr (innerhalb Württemberg) verwendet und zu die em Berufe pünktlich gemeldet werden. Schadhafte Wagen sind, soweit möglich, schleunigst herzustellen. Allen Aufsichtsbehörden wird zur Pflicht gemacht, den Wagendienst aufs schärfste zu überwachen.
r Himmelserscheinungen im November. Die Tageslänge beträgt am 1 . November 9 Stunden 48 Minuten, am 30. November 8 Stunden 30 Minuten. Die Auf- und Untergang-Heilen der Sonne sind am 1 . November 6 Uhr
56 Minuten und 4 Uhr 31 Minuten, am 30. November 7 Uhr 47 Minuten und 3 Uhr 49 Minuten. Am 23. November tritt die Sonne in das Zeichen des Schützen. — Mondwechsel 6 . November 4 Uhr 48 Minuten nachmittags Vollmond, 13. November 8 Uhr 20 Minuten vormittags letztes Viertel, 20 . November 9 Uhr 49 Minuten abends Neumond, 29. November 2 Uhr 42 Minuten morgens erstes Viertel. Der Mond befindet sich am 8 . November in der Erdnähe, am 24. November in der Erdferne. — Bon den Planeten bleibt Merkur unsichtbar. Venus ist am Ende des Monats bis zu 4 Stunden sichtbar. Mars kommt am 25. in Opposition zur Sonne und ist die ganze Nacht hindurch sichtbar. Jupiter kommt am 18. in Konjunktion mit der Sonne und bleibt daher unsichtbar. Saturn kommt am 10. in Opposition zur Sonne und ist bis in die zweite Hälfte des Monats hinein die ganze Nacht sichtbar.
-I- Altensteig, 2 . Nov. Infolge Maschinendefektes blieb der Zug Nr. 9, der fahrplanmäßig 2.20 Uhr hier ankommen sollte, zwischen Rohrdorf und Ebhausen stehen, bis eine Maschine aus Nagold Herbeigerusen war. Die Verspätung betrug 1^4 Stunde und Zug Nr. 10 konnte statt 3.03 Uhr erst kurz vor 4 Uhr hier wegfahren.
e. Oberjettingen, 1 . Nov. Am letzten Samstag fand auf Veranlassung der Obstbausektion Herrenberg ein sehr lehrreicher Bortrag im Gasth. z. Lamm hier statt. Nach einer Ansprache des Bez.-Borstandes Herrn OA.-Richter Kappler, worin derselbe seiner Freude darüber Ausdruck verlieh, daß auch den Oberjettingern einmal etwas geboten werde, ergriff Gärtner Weber aus Gültslein das Wort und gab als erfahrener Praktiker allerlei ermunternde Ratschläge, nach welchen die Bäume abgeworfen und gepfropft werden sollen. Anschließend hieran gab auch Baumschulenbesitzer Vögele aus Oeschelbronn, welcher auch den Baumschnitt an Hochstämmen praktisch ausführte, aus seinem überaus reichen Erfahrungs- und Wtssensschatz eine Fülle von Beherzigenswertem kund. Zum Schluß dankte Herr OA.-Richter Kappler den beiden Rednern für ihre Ausführungen und empfahl noch, daß man sich mehr auf Anpflanzung von Zwergobst an den Häusern und Beerenobst an den Straßen bei dvzu geeigneter Sortenwahl halten solle. Möge das Gehörte baldige Beherzigung finden und viele der Zuhörer dazu ermuntern, daß recht viele Obstanlagen erstehen und aus einem rationellen Betriebe eine reiche Geldquelle ersprieße.
Dornstetten, 1. November. Die Abhaltung des am Dienstag den 7. November hier fälligen Vieh- und Schweine- markts ist unter Einhaltung besonderer veterinärpolizeilicher Bestimmungen genehmigt worden.
Freudenstadt, 1 '. Nov. Am Montag abend ist der verheiratete zirka 30 Jahre alte Zimmermann Wilh. Schmid aus dem Wege zwischen Zwieselberg und Freudenstadt verunglückt. Er hatte mit anderen Arbeitern auf einem Fuhrwerk Platz genommen. Als einem der Mitsahrenden ein Werkzeug herabfiel, wollte er es ausheben: hiebei stürzte er vom Wagen, dessen Hintere Räder ihm über die Brust gingen. Die Verletzungen, die er hiebei erlitt, sind bedenklich. Grenzer.
Zur Rerchsversichernngsordnung hat das württ. Ministerium des Innern einen Erlaß betreffend die vorläufige Bestellung der Versicherungsbehörden ergehen lassen, wonach bis zur Errichtung der Bersicherungsämter und Oberversicherungsämter bei Spruchsachen an die Stelle der ersteren die Oberämter, an die Stelle der Oberoersicherungsämter die Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung treten. Hinsichtlich der Anstellung, Kündigung oder Entlassung von Angestellten der Krankenkassen werden die Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung bezw. das Landesversicherungsamtt als zuständig erklärt. Für die übrigen Aufgaben treten an die Stelle der Bersicherungsämter vorläufig die Oberämter, an Stelle der Oberoersicherungsämter für das Gebiet der Gewerbeunsall- versicherung das Berwaltungskollegium der Zentralstelle für Gewerbe und Handel, im übrigen die Kreisregierung.
r Betriebskrankenkaffen, Aerzte und Apotheken. Der Verband zur Wahrung der Interessen der deutschen Betriebskrankenkassen beriet dieser Tage über die Maßnahmen zur Durchführung der Reichsversicherungsordnung bei den Betriebskrankenkafsen, was zu eingehende« Verhandlungen über die durch die Reichsoersicherungsordnung her- beigeführte Lage der Krankenkassen gegenüber Aerzten und Apothekern führte. Es wurde folgende Erklärung beschlossen: „Der Verband ist nach wie vor bereit, den Aerzten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung eine würdige Stellung und eine gute Honorierung ihrer Leistungen zuzugestehen. In Wahrnehmung der ihm anoertrauten hochwich
tigen Interessen muß er sich aber mit Entschiedenheit wenden gegen die Ueberspannung der Forderungen durch die im Leipziger Verbände vereinigten Aerzte und gegen die zur Unterdrückung der Krankenkassen führende unzulässige Ausnützung der ärztlichen Koalitionsfreiheit und der gesetzlichen Standesorganisationen. Namentlich muß der Verband mit Nachdruck zurückweisen, daß, nachdem der Gesetzgeber mit guten Gründen die Erfüllung der Forderungen des Leipziger Verbandes abgelehnt hat, die Ausdehnung der Zwangsversicherung auf Angestellte mit Arbeitseinkommen zwischen 2000 ^ und 2500 als Anlaß vorgeschoben wird, um den Krankenkassen die einseitigen Forderungen der Aerzte auszuzwingen. . Diesen Plänen muß umsomehr entgegenwirkt werden, als hierbei nur gegen 300000 Angestellte, die zum größeren Teile den Krankenkassen schon als freiwillige Mitglieder angehören, in Betracht kommen. Der Beschluß des Aerztetages, daß die „Standesehre und die Standestreue" es jedem Arzt zur Pflicht macht, Verträge mit Krankenkassen erst nach Genehmigung durch die Bertragszentrale der. Wirtschaftlichen Organisation abzuschließen, muß gebührend gekennzeichnet werden, als eine der Maßnahmen, durch welche die einzelnen Aerzte völlig unter die Botmäßigkeit des Leipziger Verbandes gebracht werden sollen. — Die Reichsversicherungsordnung zwingt die Krankenkassen, unter bestimmten Voraussetzungen alle Apotheken ihres Bereichs zur Lieferung zuzulassen. Es wird dadurch den Krankenkassen fast unmöglich gemacht, angemessene Vereinbarungen mit Apothekern zu treffen, zumal da die Apotheker in Ausnützung dieser Zwangslage sich bezirksweise bei hohen Vertragsstrafen verpflichtet haben, Abkommen mit Krankenkassen nur unter den von ihrer Organisation festgesetzten, den Interessen der Krankenkassen bei weitem nicht entsprechenden Bedingungen zu schließen. Für die zuständigen Behörden ergibt sich hieraus die Pflicht, dir ihnen im Gesetz gegebenen Befugnisse in einem Sinne anzuwenden, daß den Krankenkassen ein angemessener und billiger Bezug ihrer Arznei- und Heilmittel gewährleistet wird."
r Stuttgart, 1. Nov. "(Stadt. Kartoffelversorgung). 1000 Zentner Kartoffeln, die die Stadtverwaltung bestellt hat, sind gestern in 5 Eisenbahnwagen hier etngetroffen. Mit der Abgabe wurde heute in der Gewerbehalle begonnen. Der Preis stellt sich auf 3.60 ^ pro Zentner inkl. Sack. Die Warensendungen treffen wegen des Eisenbahnwagenmangels aus den holländischen Bahnen erst nach und nach ein.
r Stuttgart, 1 . Nov. Beim Abbruch eines Hauses der Uhlandstraße stürzte heute vormittag eine Wand ein. Zwei Arbeiter wurden bedeutend verletzt. Sie mußten nach dem Katharinenspital llbergeführt werden. Die Schuld an dem Vorfall soll einen Zimmermann treffen, der bei den Abbrucharbeiten die nötige Vorsicht außer Acht ließ. — Beim Ueberschreiten der Friedrichstraße wurde heute vormittag ein älterer Mann von einem Straßenbahnwagen ungefähren und zu Boden geschleudert. Er trug eine Gehirnerschütterung davon und wurde bewußtlos nach dem Kath - Spital verbracht. Ob den Wagenführer eine Schuld trifft, ist noch nicht ermittelt.
r Mühlacker, 1 . Nov. (Wieder ein Berufsopfer.) Dem ledigen Hilfswärter Gottlob Schmollinger von Lienzingen wurde auf dem Bahnhof Mühlacker in der Nähe der neuen Eisenbahnbrücke der linke Fuß abgefahren, außerdem erhielt er eine Quetschung am Kops. Der Verunglückte, der in den nächsten Wochen Hochzeit machen wollte, wurde ins Bezirkskrankenhaus verbracht.
Althütte OA. Backnang, 1 . Nov. Der frühere Landjäger Seeg er wurde festgenommen unter dem Verdacht, den Tod seiner Frau, die letzten Freitag nachmittag gestorben war, verursacht zu haben. Eine ärztliche Untersuchung ließ Anzeichen des Erstickungstodes erkennen. Es steht fest, daß Seeger sehr oft seine Frau mißhandelt hat. Die gerichtliche Untersuchung muß erst Licht in die dunkle Angelegenheit bringen.
r Tuttlingen, 1. Nov. (Schulstreit). Der Gemeinderat hat ein Gesuch des katholischen Stadtpfarramtes um Ueberlassung eines Raumes in der Frauenarbeitsschule zur Abhaltung eines Flick- und Nähkurses durch den katholischen Iungsrauenverein abgelehnt und seine Stellungnahme damit begründet, daß auch die Mitglieder des kath. Iungsrauenvereins an dem allgemeinen Flick- und Nähkurs teilnehmen könnten.
r Ulm, 31. Okt. (Des Fliegers Leid.) Unsere verschiedenen Flugzeugerfinder im Lande haben kein Glück. Bekanntlich hat auch der als Flieger so erfolgreich gewordene Hirth die Versuche mit einem eigenen Apparat aufaeben müssen. Vor wenigen Tagen wurde in Cannstatt die Flugmaschine eines Eßlinger Erfinders um 300 meistbietend verkauft und jetzt verlautet zuverlässig, daß auch der hiesige Maschinenbauer Rüb, der Flugtechnik müde geworden sei,