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ze-KU stk des' HM NWld.
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86. Jahrgang.
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Schwäb. Landwirt.
^ 247
Samstag, dm 21. Oktober
1911
Kgl. Hbevamt Wcsgokd.
Bekanntmachung
betreffend den Ansbruch der Manl- «nd Klauenseuche in Emmingen.
Im Gehöfte des Gemeinderats Joh. Gg. Dengler «r Emmingen ist die Manl- «nd Klauenseuche aus- gebrochen. Aus Grund der 88 18 ff. des Reichsvieh-
ieuchengesetzes vom R.G.Bl. v. 1894, S. 410.
88 59 ff. der Bundesratsinstruklion hiezu vom 27. Juni 1895 R.G.Bl. S. 358 und des Ministerialerlasses v. 9. OKI. 1908, A.Bl. S. 273, wird bis auf weiteres folgendes angeordnet.
I. Ueber die Gemcindemarknrrg Emmingen wird die Sperre verhängt.
I. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des verseuchten Gehöfts werden unter Staüsperre gestellt, sämtliche Wiederkäuer und Schweine der nicht verseuchten Gehöfte sind in der Form der Staüsperre abzusondern, beides mit der Maßgabe, daß eine Entfernung der Tiere aus dem gesperrten Stall nur nach vorgängigcr Einholung der Eriaubnis der Orrspolizeibehörde zum Zwecke sofortiger, innerhalb der Gemeinde unter polizeilicher Aussicht zu vollziehender Schlachtung, erfolgen darf.
L. Der Handel im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen ist verboten.
3. Das Geflügel der sämtlichen Gehöfte ist so einzusperren, daß es das Gehöft nicht verlassen kann. Die Hunde sind im ganzen Sperrgebiet sestznlegen.
4. Durch das Sperrgebiet darf Klauenvieh nicht dnrchgetrieben werden. Dem Treiben ist das Fahren mit angespannten Wiederkäuern gleichgestellt.
5. Aus Saminelmolkereie« darf Milch nur weg- -gegeben werden, wenn die Milch vorher abgekocht wird und die zum Transport der Milch benützten Kannen, Fässer rc. vor ihrer Entfernung aus der Molkerei innen und außen mit heißer Sodalauge gründlich gereinigt werden.
Unter diese Bestimmung fallen auch Magermilch, Käsc- und Buttermilch und die Molke.
6. Das Seucherrgehüft ist ani Haupteingangstor oder an einer sonstigen geeigneten Steile in augenfälliger und haftbarer Weise mit der Inschrift „Manl- und Klauenseuche" zu versehen. Tafeln mit gleicher Inschrist sind an allen Eingängen des Seuchenorts ouszustellen.
7. Das verseuchte Gehöft ist gegen den Verkehr mit Tieren und mit solchen Gegenständen, die Träger des Ansteckungsstoffes sein können, abzusperren.
8. Die in dem Verseuchten Gehöft befindlichen Pferde und Wagen dürfen außerhalb des Gehöfts nur unter besonderen von der Oclspolizelbehörde zu eröffnenden Bedingungen (A.Bl, 1908 S. MO au.—ee.) verwendet werden.
9. Die Wart «nd Pflege der Tiere des verseuchten Stalles ist vom Besitzer bestimmten Personen zu übertragen. Allen übrigen Personen (abgesehen von Tierärzten), also insbesondere BieWärcktsrn und Metzgern ist das Betrete« des StÄstes nicht gestattet. Beim Verlassen des Stalles haben alle Personen ihre Hände mit einer desinfizierenden Flüssigkeit zu reinigen; auch hat das Pflegepersonal die mit den.Tieren in Berührung gekommenen Ueberkleider daselbst zurückzulassen und die Schuhe zu wechseln. Nach Abteilen der Seuche sind diese Gegenstände zu desinfizieren.
10 Der KrhÄber des Seuchengehöstes hat seinen Hausgenossen und Dienstboten das Betreten sen che» frei er Gehöfte zu verbieten und selbst solche Gehöfte z« meiden.
II. Die gemeinsaine Benützung von Brnnnen «nd Tranke« durch Wiederkäuer und Schweine ist Verbote«.
12. Die Abgabe Loher ÄWlch aus dem verseuchten Gehöft wird untersagt.
13. Häute vmr gefabenen oder getöteten kranken Tieren dürfen nur m osLkwmmcn trockenem Zustand aus dem Seuchengehöst ausg^ührt werden, sofern nicht die unmittelbare Ablieferung an die Gerberei erfaßt.
14. Ranhfntter mch Stroh, ckas nach dem Ort seiner Lagerung als Träger Les Ansteckungsstoffes anzusehen «ist, darf aus dem Seuchengehöst nicht entfernt werden.
15. Stallgäng« und Dunglege« des Seuchengehöfts 'find täglich mit dicker Kalkmilch (1 .- 2) Hie Fauchenbe- Mter mit unverdünntem frisch gelöschtem Kalk, die Plätze awr den Slalltüren und den Gehöfteingängen, sowie die gepflasterten Wege an den SMen und auf dem . Hofe sind nrchpnals täglich durch Uebergießen mit dünner ^Kalkmilch <1LO) zu desinfizieren.
M. Bon dem Umsteh«« eines Riubviehstürkes
Wolge.der Seuche ist dem Oxlsvorsteher unverzüglich.An
zeige zu erstatten. Bor Feststellung des Krankheitszustandes des gefallenen Tieres darf an dem Kadaver keinerlei Veränderung vorgenommen werden, auch darf er nicht aus dem Gehöfte entfernt werden.
Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen Ziff. 1 bis 14 unterliegen den Strafbestimmungen des § 328 St.- G.B. und 88 66 Ziff. 4 und 67 des-Reichs-Viehseuch.-Ges. und schließen die Gewährung einer Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh aus.
II. Zu dem Sperrgebiet (Markung Emmingen) wird ein Beobachtungsgebiet gebildet, in welches die Gemeinde Pfrondorf einbezogen wird. Hier gilt:
1. Das Dnrchtreiben von Wiederkäuern und Schweine» durch das Beobachtungsgebiet ist untersagt. Dem Treiben ist das Fahren mit angespannten Wiederkäuern gleichgestellt.
2. Die Ausfuhr von Wiederkäuern u. Schweinen ist nur mit Genehmigung des Oberamts und zum Zwecke sofortiger Abfchlachtnng gestattet. Die K. Bahnstation Emmingen ist ersucht worden, nur gegen Borzeigen des Erlaubnisscheins die Verladung zu gestatten, gleichgiltig, woher die Tiere kommen.
3. Aus den im Sperr- und Beobachlungsgebiet liegenden Sammelmolkereien darf Milch nur dann abgegeben werden, wenn sie vorher abgekocht wird und die zum Transport der Milch benützten Kannen, Fässer usw. vor ihrer Entfernung aus der Molkerei innen und außen mit heißer Sodalauge gründlich gereinigt werden.
Unter diese Bestimmung fallen auch Magermilch, Käse und Buttermilch und Molke.
4 Der Handel im Umherziehe« ist verboten.
5. Die Abhaltung von Pferde-, Rindvieh- und Schweinemärkten ist untersagt.
III. Im Um* 's von IS Kilometer um Emmingen, worunter auger den unter II genannten die folgenden Gemeinden fallen:
1. Vom Oberamt Nagold: sämtliche Gemeinden mit Ausnahme von Beuren, Enztal, Ettmannswerler, Fünfbronn, Garrweiler, Lengenloch, und Simmersfeld,
2. Vom Oberamt Calw: Allbulach, Breitenberg, Deckenpfronn, Holzbronn, Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Oberhaugstett, Sommenhardt, Zwerenberg.
3. Vom Oberamt Herrcnberg: Affstätt, Bondorf, Haslach, Herrenberg, Gültslein, Kuppingen, Mötzingen, Reblingen, Oberiesingen, Oberjettingen, Oeschelbronn, Tailfingen. Unterjettingcn,
4. Vom Oberamt Horb: Baisingen, Eutingen, Hochdorf, Göttelfingen, Gündringen, Bollmaringen.
5. Vom Oberamt Rotte«h«rg : Ergenzingen, Hail- fingen
gelten, die Inkraftsetzung durch die beteiligten Oberämter für ihre Bezirke vorausgesetzt, folgende Anordnungen:
1. Der Handel im Umherziehen mit Wiederkäuern «nd Schweine« ist bis zu dem Tage, an welchem die Seuche amtlich für erloschen erklärt wird, untersagt. Unter das Verbot fällt auch das Aufsuchen von Bestellungen seitens der Händler, ohne Mitsührung von Tieren außerhalb ihres Niederlassungsorts.
Zuwiderhandlungen werden gemäß ß 148 Ziff. 7a R.G.B. und K 328 Rstgb. d. h. mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft.
2. Die Abhaltung von Pferde-, Rindvieh- und Schweinemärkten ist verboten.
Die Ortspolizeibehörde« wollen Vorstehendes ortsüblich bekannt machen.
Die Tierdefitzer werden wiederholt aus ihre Anzeige- Pflicht im Falle des Seuchenverdachts hingewiesen mit dem Bemerken, daß Wissentliche Verletzung der Anzeigepslicht mit Gefängnis bis P- 2 Jahren bestraft wird. (8 328 Rstgb.)
Die A«ordl«ngen im Erlaß vom 29. Septbr. 1911, Gchülsch. Nr. 229, werden durch Vorstehendes nicht berührt.
Nagold. 20. Dkl. 1911.
Amtmann Mayer.
Kaffer Wtthrlm über dre WeltpolitiL.
Aentzernng«» das Kaisers z« «ne«-belgischer» General.
BrSsiel, 19. Okt. Wie hiesige Blatt« aus Aachen melden, dankte der deutsche Kaiser angeblich:« französischer Sprache ans die Ansprache des Generals Heimchurger, der den Kaffer namens des Königs Albert begrüßte.
Der Kaiser soll sich zunächst nach dem Befinden der Königin erkundigt und <m den guten Eindruck erinnert haben, den er von seinem jüngsten Besuche in Brüssel «halten habe. Hierauf soü der Kaffer, zu dem General HeiMurger gewoM, gesagt haben: „S^e Md Militärkommandant girier
Provinz, mit welcher wir immer in guter Freundschaft ge
lebt haben. Sie haben in letzter Zeit, wie ich glaube, in ihrem Lande Befürchtungen gehabt. Glauben Sie mir, diese Befürchtungen waren grundlos."
Während des Festessens im Rathaus, welchem die belgischen Delegierten ebenfalls beiwohnten, zeigte sich der Kaiser den belgischen Gästen gegenüber sehr zuvorkommend. Den General Heimburger soll er wiederholt ins Gespräch gezogen und zu ihm geäußert haben: „Belgien hat in letzter Zeit stark gerüstet."
Der General antwortete: „Jawohl Majestät. Obgleich wir Vertrauen hatten!", worauf der Kaiser zur Antwort gab: „Sie hatten Recht, Vertrauen zu haben."
Der Kaiser soll sich dann des Längeren über die belgische Armierung der Festungen unterhalten haben, was beweise, daß er auf dem Lausenden über alle in Belgien getroffenen militärischen Maßnahmen sei. Der Kaiser verlieh dem General Heimburger den Stern zum Roten Adlerorden und dem Gouverneur Delvou; den Roten Adlerorden erster Klasse.
Befremdlich ist die Meldung belgischer Blätter, daß der Kaiser — vertraulich — dem General Heimburger eine Mitteilung über die deutsche Weltpolitik gemacht haben soll, die also nur durch Bertrauensbruch bekannt geworden sein könnte und überhaupt durchaus unwahrscheinlich klingt. Der Kaiser soll nämlich gesagt haben:
„Wir benutzten die jüngsten Ereignisse, um zu verlangen, was wir in gewöhnlichen Zeiten nur mrt großen Schwierigkeiten hätten erlangen können."
Der Wetterwart.
P.kMsche Zlmscha«.
p Bemerkenswert war in der abgelausenen Woche die Herbstwanderversammlung der Nationallibe- ralen Partei nach verschiedenen Richtungen: einmal die Erklärung des Landesvorsitzenden, daß ein Zusammengehen mit Konservativen und Bund der Landwirte angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage unmöglich sei. Die Absage nach dieser Richtung sticht deshalb besonders hervor, weil doch gerade diese Frage bisher das engste Bindeglied zwischen den beiden Parteien gebildet hat. Aber der Emst der Zeitlage versetzt die Nationalliberalen eben in die absolute Notwendigkeit, an der bisherigen Grenze Halt zu machen, auch aus die Gefahr hin mit den verbündeten Linksliberalen hier nicht konform gehen zu können, denn letztere werden zweifellos einen scharfen Vorstoß gegen die bisherige Zollpolitik unternehmen, ein Weg, aus dem ihnen die Nationalliberalen nur auf einer ganz kurzen Strecke folgen können. Bon diesem Standpunkt aus war die Absage umso hervorstechender, als mit ihr gleichzeitig eine solche an den Großblock, das Zukunftsideal der Bolkspartei, erfolgte. Das wird der Nationalliberalen Partei wieder manche Sympathien gewinnen und man darf darin zweifellos eine spätere Wiederannäherung an die Rechte erblicken, die bei aller Sympathie, die der Gedanke jetzt schon in weiteren Kreisen hat, aus der Zeitlage heraus eben gegenwärtig einfach eine politische Unmöglichkeit ist. — Bon ganz besonderer Art war die Stellungnahme der Versammlung zu der vielerörterten Austauschsrage im 4. und 14. Wahlkreis. Was die Nationalliberalen hier taten, war einfach die Konsequenz aus einer längst geschaffenen tatsächlichen Lage. Wir haben schon vor Wochen an dieser Stelle betont, daß es jetzt zu spät sei für dieses Tauschgeschäft, das man vor wenigen Monaten noch mit Erfolg hätte bewerkstelligen können. — Mit Genugtuung dürfen wir sodann noch die Stellungnahme der Versammlung zur Teue- rungssrage verzeichnen, denn die Ausführungen des Landes- vorsttzenden haben das unterstrichen, was wir schon mehrfach hiezu ausgeführt haben.
Der Wiederzusammentritt des Reichstags ist unter so ernsten Zeichen der inneren und äußeren Politik erfolgt, daß man heute schon damit rechnen muß, daß die Erörterung der aktuellen Tagesfragen so viel Zeit des Parlaments absorbieren wird, daß von den gesetzgeberischen Arbeiten gar manche unerledigt bleiben wird. Wir halten das nicht einmal für einen großen Fehler, denn einmal steht Ast, daß bei der Kürze der Zeit die Gründlichkeit stark zu Leiden gehabt hätte, und insbesondere wäre auch damit zu rechnen gewesen, daß die Behandlung der einzelnen Materien Mehr wie der Sache zuträglich zu Kandidatenreden geworden wäre. Bon diesem Gesichtspunkte aus Ist es gar bei« Fehler, wenn der eine oder andere Entwurf, auf dessen ErledigmH noch gerechnet worden war, nicht mehr unter Dach Lomrst.
Ä der Marokkofrage sind wir an einem Abschnitt ongelangt. W, es für unsere Regierung gilt, unter allen Um-
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