Enchrinl ikglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier mit Trägeil ihn 1.80 im Bezirks­und 10 8w.-Verkehr 1.25 im ibrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Berhälinis.

Fernsprecher Nr. 29.

8S. Jahrgang. Fernsprecher Nr. 89.

Anzeigen-Drbühr sür die einspalt. Zeile au» gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen: Planderftßbchen, Mustr. Sooutagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

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Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betr. die Abhaltung eines Maschinen- lehrknrses für Landwirte in Hohenheim.

In der Zeit vom 7. bis 9. Dezember sowie bei ge­nügender Beteiligung vom 14. bis 16. Dezember 1911 werden in Hohenheim dreitägige Maschinenlehrkurse abge­halten, in welchen praktische Landwirte über die Konstruk­tion, Handhabung und Instandhaltung der neuesten Hof­maschinen, z. B. Dreschmaschine, Putzmühle, Trieur, Futter- schneidmoschine, Schrotmühle usw., und zwar unter be­sonderer Berücksichtigung des Antriebs durch Elektromotor und Benzinmotor unterwiesen werden sollen. In Hohen­heim sind neben den für größere Betriebe geeigneten Maschinen der Gutswirtschast eigens zu diesem Zweck auch kleine, neue Maschinen ausgestellt, welche durch Auseinander« ehmen und Wiederzusammensetzen erklärt werden und zwecks praktischer Unterweisung in der Einstellung und Handhabung in Be­trieb gesetzt werden.

Der Unterricht, der auch durch Bort'äge und Demon­stration über Auswahl, Schmierung und Instandhaltung von Maschinen ergänzt werden wird, findet statt unter Lei­tung des Landcssachverständigen für landwirtschaftliches Maschinenwesen Professor Dr. Holldack und unter Mit­wirkung des Gutswirtschastsinspektors Gabriel und des Personals der K. Maschinenprüfungsanstalt.

Der Unterricht ist unentgeltlich; sür Wohnung und Kost haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Dis Teilnehmerzahl ist auf acht an jedem Kurs festgesetzt.

Gesuche um Zulassung zu den Kursen sind unter Vor­lage eines Geburts- und Leumundszeugnisses spätestens bis 18. November d. Js. beim Sekretariat der Zentralstelle sür die Landwirtschaft einzureichen.

Stuttgart, den 11. Oktober 1911.

St i n g.

Bekanntmachung.

Die Herbst-Kontrollversammlungen

im Jahre 1911 finden im Kontrollbezirk Nagold wie folgt statt:

1 Kontrollplatz Simmersfeld am 7. November 3 Uhr nachmittags im Rathaussaal für die Gemein­den: Beuren, Enztal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Simmersfeld.

2. Kontrollplatz Altensteig-Stadt am 8. November 8 Uhr vormittags in der neuen Turnhalle beim Stadtgarten für die Gemeinden: Altensteig-Stadt, Alten- steig-Dors, Berneck, Ebershardt, Egenhausen, Garrweiler, Gaugenwald, Spielberg, Ueberberg, Walddorf, Wart.

3. Kontrollplatz Haiterbach am S. Novembers Uhr vormittags bei der Kirche für die Gemeinden: Beihingen, Bösingen, Haiterbach, Oberschwandorf, Obertalheim, Schietingen, Unterschwandors, Untertalheim.

4. Kontrollplatz Nagold am 10. November 8.15 Uhr vormittags bei der Turnhalle für die Gemeinden: Ebhausen, Emmingen, Iselshausen, Mindersbach, Nagold, Pfrondorf, Rohrdorf.

5. Kontrollplatz Wildberg am 10. November S Uhr nachmittags beim Bahnhof für die Gemeinden: Effringen, Gültlingen, Rotfelden, Schönbronn, Sulz, Wenden, Wildberg.

Zu den Kontrollversammlungen haben zu erscheinen:

1. Die Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militär­beamten der Reserve.

2. Sämtliche Reservisten (einschließlich der zeitig seld- und garnisondienstunsähig und die als zeitig oder dauernd nur garnisondienstfähig bezeichnet«! Mannschaften).

- 2. Die als zeitig anerkannten Invaliden, Rentenempfänger und dauernd Halbinvaliden der Reserve.

4. Die zur Verfügung der Truppenteile und der Ersatz­behörden entlassenen Mannschaften.

5. Diejenigen Mannschaften, welche der Iahresklasse 1899 angehören und in der Zeit vom 1. April bis 30. Sep­tember ins stehende Heer eingetreten sind und von der diesjährigen Friihjahrskontrollversammlnng befreit waren.

Da diesesmal Körpermessungen stattfinden, so haben sämtliche Mannschaften im sauberen Anzuge zn erscheinen.

Militärpässe nebst den darin befindlichen Kriegs­beorderungen bezw. Paßnotizen, sowie Führungszeugnisse sind mit zur Stelle zu bringen.

Ireltag, den 20. HKLoöer

Stöcke, Schirme, Zigarren rc. sind vor Beginn der Kontrolloersammlung abzulegen.

Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen. Unentschuldigtes Fehlen, sowie verspätetes Erscheinen wird mit Arrest bestraft.

Anzug der Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve:

Ueberrock oder Waffenrock und Mütze.

Calw, den 18. Oktober 1911.

K. Bezirkskommando.

Vorstehendes ist in den Gemeinden durch die Orts­behörden wiederholt auf ortsübliche Weise kostenlos bekannt zu geben.

Nagold, den 19. Oktober 1911.

Kgl. Oberamt. Komm ereil.

Auf Grund erstandener Prüfung ist die Approbation als Tier­arzt erteilt worden: Hermann Müller, Besenfcld OA. Freudenstadt.

Line Raiserrede.

Bei der Einweihung des Kaiser-Friedrich-Denkmals in Aachen hat der Kaiser bei der Festtafel in Beantwortung eines vom Oberbürgermeister Weltmann ausgebrachten Hochs folgende Rede gehalten:

Mein lieber Herr Oberbürgermeister! Sie haben mit Ihren freundlichen Begrüßungsworten den herzerhebenden Eindruck noch verstärkt, den ich heute durch den festlichen Empfang in Ihren Mauern erhalten habe. Ich danke Ihnen, den städtischen Behörden und der Bürgerschaft aufs wärmste für diesen unvergeßlichen Tag. Schöner konnte der achtzigste Geburtstag meines uns allzufrüh entrissenen Herrn Vaters nicht begangen werden, als durch die feierliche Enthüllung des trefflichen Reiterstandblldes, welches wir der opferwilligen Verehrung der Aachener Bürgerschaft für denLiebling des deutschen Volkes" verdanken. Ich beglückwünsche die Stadt zu dem neuen Schmuck, an dem noch ferne Geschlechter sich erfreuen und erkennen werden, daß trotz aller politischen, sozialen und konfessionellen Reibungen unserer Zeit ein festes Band der Liebe und des Vertrauens Fürst und Volk um­schlingt und zusammenhält. Wenn je ein Fürst gerade in Aachen ein Denkmal verdient hat, so war es mein in Gott ruhender Herr Vater. Von meiner Kindheit an habe ich beobachten können, mit welchem Interesse er sich dem Stu­dium der deutschen Kaiser und ihrer Tradition hingab, und wie er von der Macht ihrer Stellung und von dem Glanz der alten deutschen Kaiserkrone begeistert war. Wenn ich als Knabe in seinem Zimmer weilte und mein Wohloer­halten einen Lohn verdient hatte, ließ er mich in einem Prachtwerke blättern, in welchem die Kleinodien, Insignien, Gewänder und Waffen der Kaiser und schließlich die Krone selbst in bunten Farben dargestellt waren. Wie leuchteten ihm die Augen, wenn er dabei von den Krönungsseierlich- keiten in Aachen mit ihren Zeremonien und Wählern er­zählte, von Kaiser Karl dem Großen, von Barbarossa und ihrer Herrlichkeit. S ets schloß er damit,das alles muß wiederkommen, die Macht des Reiches muß Wiedererstehen und der Glanz der Kaiserkrone muß aufleuchten!" Und ihm war es von der Vorsehung beschieden, an der Ausführung des großen Werkes hervorragenden Anteil zu nehmen. Auf blutiger Wahlstatt half er dem ehrwürdigen Vater und dem deutschen Kaiser die Einigung erringen. Vom Vater für meinen einzigen Beruf erzogen, wuchs ich heran in Be­wunderung und Ehrfurcht vor der Kaiserkrone, die ich dann in der Macht und Verantwortung von ihm überkommen habe. Sie ist ein hehres Kleinod, von dem unter Gottes Schutz viel Segen sür das Vaterland ausgegangen und das sich als ein Hort seiner nationalen Ehre bewährt hat. Ver­trauensvoll können alle Deutschen zu ihr aufblicken und sie wird um so stärker sich erweisen, je mehr sie von der treuen Liebe und ernsten Mitarbeit des Volkes getragen und ge­stützt wird. Wie meine Vorfahren der Stadt Aachen ihre besondere Huld zugcwandt haben, so ist es auch mir stets eine Freude gewesen, mein landesväterliches Interesse und Wohlwollen für Aachen betätigen zn können, in dessen Mauern hier im äußersten Westen der Monarchie deutsche Kultur und Eigenart eine durch viel jahrhundertjährige Tradition u. ruhmvolle Vergangenheit gefestigte Stätte gefunden haben. Möge auch in Zukunft die Stadt mit ihren heilkräftigen Quellen und schön gelegenen Wäldern ihrer mannigfachen Industrie und Handel wachsen, blühen und gedeihen! Möge die Bürgerschaft in Treue gegen Gott, Kaiser und Vaterland ihrer Arbeit nmhgehen und die Furcht Ihres Fleißes in Frieden genießen. Die alte Kaiserstadt und ihre treuen Bürger Hurra? Hurra! Hurra!"

1911

Deutscher Reichstag.

VV Berlin, 19. OKI.

Am Bundesratstisch: Delbrück.

Die sozialdemokratische Interpellation betr. Verstöße gegen das Bereinsgesetz wird fortgesetzt.

Dr. Müller-Meiningen (fr. Bp): Die gestrigen Aus­führungen des Staatssekretärs Dr. Delbrück widersprachen der Verfassung. Ein Vorteil des Reichsvereinsgesetzes ist gerade, daß wir von rechtswegen die Möglichkeit haben, einzuschreiten, während uns früher immer entgegengehalten wurde, daß nicht der Reichstag, sondern die Einzellandtage zuständig seien. Diese Kompetenz lassen wir uns von den verbündeten Regierungen nicht nehmen. (Sehr richtig links). In der Erklärung des Staatssekretärs liegt außerdem eine Herabdrllckung der einzelstaatlichen Befugnisse, wie sie ärger nicht gedacht werden kann. Was haben Sie vom Zentrum auf dem Gebiete des Vereinsgesetzes geleistet? Unter Ihrer Führung hätten wir nie ein Vereinsgesetz bekommen, am allerwenigsten ein liberales. (Sehr gut links). Die früheren württembergischen Bestimmungen öffneten der polizeilichen Willkür Tür und Tor. Wenn sie auch dort nicht zu Miß­helligkeiten geführt haben, so stellen Sie sich vor, wie sie in Preußen bei der dortigen Landratokratie (Schallende Heiterk.) angewendet worden wären. Die Mißbräuche liegen nicht im Gesetz selber, sondern bei der gesetzverächterischen Bureau- kratie. (Heiterkeit).

Die Frage der Polizeistunde sollte ganz ausscheiden. Man sollte auch im übrigen Reiche das Vorgehen der säch­sischen Regierung nachahmen, die sogar den sozialdemokra­tischen Maiumzug mit Musik gestattet hat.

Schwabach (natl.) beschwert sich über die Hand­habung des Sprachenparagraphen in den littauischen Landes­teilen.

Staatssekretär Dr. Delbrück: Meine gestrigen Aus­führungen über die Kompetenz der einzelstaatlichen Bundes- ratsbeoollmächiigten beruhen auf einem Lapsus. Selbstver­ständlich ist der Bundesratsbevollmächtigte berechtigt, auch hier im Reichstag seine Meinung auszudrücken. Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen Reichsleitung und Einzel- staaten auf, so kann zwar der Reichskanzler den Bundes­staat daraus aufmerksam machen, Anweisungen kann er aber nicht geben und verantwortlich kann er für die Handhabung des Bundesstaates nicht gemacht werden. Nach Auffassung der Linken kann die Anwendung auf dem Rechtswege an- gesochten werden, nach meiner Ausfassung nur im Wege der Beschwerde über die Polizeibehörde, weil diese das Gesetz wenn nicht zweckwidrig, so doch in Widerspruch mit dem Geiste des Gesetzes angewendet hat.

Gröber (Ztr.): Nun ist das Gesetz doch klar. (Große Heiterkeit.)

Legten (Soz.). Die Gewerkschaften sucht man zu politischen Vereinen zu stempeln, um ihnen Versammlungen unmöglich zu machen. Auch unsere Jugendorganisationen werden mit allen möglichen Mitteln bekämpft. Wir ver­langen, daß man sich dabei wenigstens in gesetzlichen Bah­nen hält.

Gröber (Ztr.). Leider gehen die Gerichtsurteile, auf welche Versammlungen das Ueberwachungsrecht anzuwenden sei, weit auseinander. Dieser Zustand ist unerträglich. Die heute abgegebene Erklärung des Staatssekretärs hat absolut nichts zur Klärung beigetragen. Der Staatssekretär sollte sich überlegen, ob es nicht zweckmäßiger sei, entsprechende Vereinbarungen der Bundesregierungen über die Polizei­stunde herbeizufllhren. (Bravo rechts.)

Dove (f. Bp.). Mit dem Gesetz ist ein großer Fort­schritt für den größten Teil Deutschlands erreicht worden, es sollte im Sinne des Fortschrittes, in dem cs gemacht ist, auch ausgelegt werden.

Leber (Soz.). Auch in Sachsen-Weimar macht sich die Reaktion genau so breit, wie in Preußen.

Nach einer kurzen Erklärung des Staatssekretärs Del­brück und einer Gegenerklärung des Abg. Dove schließt die Besprechung.

Es folgt die Interpellation des Zentrums und der Freisinnigen über die Maul- und Klauenseuche.

Staatssekretär Delbrück erklärt sich bereit, die Inter­pellation zu beantworten, behält sich jedoch vor, den Termin mit dem Reichstagspräsidenten zu vereinbaren. Damit ist dieser Gegenstand erledigt.

Es folgt die erste Lesung des Privatbeamten- versicherungsgesetzes. Staatssekretär Delbrück: Die Hauptschwierigkeiten des Entwurfs liegen darin, daß wir es hier mit Gruppen unserer werktägigen Bevölkerung zu tun haben, die bisher von der sozialpolitischen Gesetzgeb­ung freigelassen worden sind. Die Privatbeamtenoersicher­ung den bestehenden Versicherungen anzugliedern, geht nicht