den Torpedobooten, die sie in den Grund bohrten, worauf sie den Hasen wieder verließen. Die italienische Flotte hat auch den Hafen von Murto angelaufen und nahm dort den Hafenkapiiän und drei Barkensührer gefangen.

Berlin, 2. Okt. Einer Meldung derB. Z. am Mittag" zufolge ist der bekannte Militärattaches der türki­schen Botschaft in Berlin, Enver B e y, zum Oberbefehls­haber aller türkischen Streitkräfte in Tripolis bestimmt.

r Rom, 2. Okt. Die Agenzia Stesani erklärt die Gerüchte von einer Landung der Italiener bei Prevesa für absolut falsch. Die Unrichtigkeit der Meldung ergebe sich schon aus dem Zirkular, das der Minister des Aeußern, Marchese di San Giuliano, am 26. September an die italienischen Gesandtschaften und Konsulate in den Balkan- ländern gerichtet habe. Folglich würden alle Meldungen von einer italienischen Landung in Europa, die etwa noch in Umlauf gesetzt werden könnten, ebenso falsch sein. Da­gegen bleibe Prevesa die Basis für offensive Operationen türkischerTorpedoboote gegen dieKüsteund denHandelItaliens.

Konstantinopel, 2. Oktbr. Offiziell wird bekannt gegeben, daß die türkische Flotte vollständig in den Darda­nellen angelangt ist. Die Ankunft erfolgte, wie das Marine­ministerium bekannt gibt, gestern mittag 1^3 Uhr bei Mer- meris. Zu dem Geschwader gehören auch die beiden von Deutschland gekauften Panzer. Die Flotte will eine Schlacht im Bereich der Dardanellenforts abwarten. Ueber das Schicksal der Flotte hat die größte Besorgnis geherrscht. Diese war dadurch verstärkt worden, daß der Kapitän vom Dampfer Stambul des Nordd. Lloyd, der heute morgen von Smyrna kommend hier einlief, erzählte, er habe auf der ganzen Reise von Smyrna bis zu den Dardanellen weder ein türkisches noch ein italienisches Kriegssahrzeug gesichtet. Noch gestern mittag verlautete, angeblich aus englischer diplo­matischer Quelle, daß die türkische Flotte auf dem Wege nach den Dardanellen drei Gefechte zu bestehen hatte, von jedoch nur das zweite erfolgreich gewesen sei. Nach einer Version hätten die Italiener ein Schiff verloren, nach einer andern soll ein türkisches Schiff untergegangen sein. Doch sind die Gerüchte offenbar unwahr.

Friedensverhandlungen?

Konstantinopel, 2. Oktbr. Ein Minister, der den Ministerrat verließ, teilte mit, daß der deutsche Botschafter Freiherr von Marsch all in zweistündiger Unterredung mit dem Großwesir Said Pascha diesem neue Friedens-Be­dingungen oorlegte, welche die römische Konsulta auf die Vorstellungen Deutschlands hin anzunehmen sich bereit er­klärte. Der Großwesir habe dem Sultan versprochen, das neue Kabinett zur Annahme dieser Bedingungen zu bestim­men, welche für die Türkei große Opfer bedeuten, aber den bedrohten Weltfrieden retten. Das neue Kabinett werde das Parlament noch heute vor die vollendete Tatsache stellen, eventuell die Kammer auflösen.

Die Invaliden- u. Hinterbliebenenverfiche- rnng nach derReichsversicherungsordnung.*)

1. Einleitung. Die Aenderung der Invaliden­versicherung.

Die Reichsversicherung vom 19. Juli 1911 tritt an dem durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage in Wirksamkeit, mit Aus­nahme der Vorschriften des 4. Buches, welche bereits am 1. Januar 1912 in Kraft treten. Das 4. Buch, welches die Paragraphen 1226 bis 1500 umfaßt, handelt von der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. Zweck der folgenden Darstellung ist es, zunächst die wichtigsten Asnde- rungen, die vom 1. Januar 1912 ab in der Invaliden­versicherung eintreten, zu erörtern und hierauf den wesent­lichen Inhalt der neu eingeführten Hinterbliebenenversiche­

*) Wir beginnen heute mit der Veröffentlichung von 4 Aufsätzen über die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung nach der Reichs- versicherungsordnung ans der Feder eines hervorragenden Fachmanns. Die Fortsetzungen erfolgen in Wochenabständen. Wir empfehlen, die Artikel, die heute eine Einführung in das neue Gesetz bezwecken und mit Iahresschluß hohen proktischen Wert erlangen werden, aufzube­wahren.

rung so Klar als die verwickelte gesetzliche Regelung es gestattet, darzulegcn.

Die Invalidenversicherung gewährte bisher unabhängig vom Alter (was immer noch verkannt wird), Invaliden­renten bei dauernder Invalidität, Krankenrenten bei mehr als 26 Wochen ununterbrochen währender, aber nicht dauernder Invalidität und Altersrenten bei vollendetem 70. Lebensjahr, dauernd werden gewährt die sog. Beitrags­erstattungen. Die Hälfte der geleisteten Beiträge wird nämlich zurückgezahlt: 1. an weibliche Personen, welche eine Ehe eingehen, 2. an die durch einen Betriebsunfall invalid ge­wordenen Personen, wenn diese eine Invalidenrente erhalten, 3. an Witwen oder hinterlassene eheliche Kinder unter 15 Jahren, wenn der versicherte Ehemann verstorben ist, ehe ihm Kranken-, Invaliden- oder Altersrente bewilligt worden ist, unter gewissen Voraussetzungen steht ein solcher Erstattungsanfpruch auch einem Witwer und den vaterlosen Kindern einer verstorbenen versicherten weiblichen Person zu. Endlich wird ein Heilverfahren gemährt denjenigen Personen, welche durch eine Krankheit invalid zu werden drohen, wenn dies durch geeignetes Heilverfahren abge­wendet werden kann."

In diesen Ansprüchen tritt vom 1. Januar 1912 ab insoweit eine Aenderung ein, als die Beitragserstatt­ung mit Rücksicht auf die neu eingeführtc Hinterbliebenenversicherung Wegfällen, dagegen bleiben Invaliden-, Kranken- und Altersrenten, sowie das Heilverfahren bestehen. Weitere Aenderungen in der Inva­lidenversicherung sind folgende: Hat der Empfänger einer Invalidenrente Kinder unter 15 Jahren, so erhöht sich die Invalidenrente für jedes dieser Kinder um bis zum höchsten 1 ^fachen Betrag. Dies gilt aber nur für die Empfänger von Invalidenrenten, deren dauernde Invalidität nach dem 31. Dezember 1911 eingetreten ist oder deren Rente nach diesem Tage beginnt (bei Krankenrenten). Der Kreis der versicherungspflichtigen Personen ist erweitert worden. Versicherungspflichtig sind vom 1. Januar 1912 ab namentlich folgende Personenklassen ohne Unterschied des Geschlechts: 1. Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten, 2. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung, sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet; 3. Handlungs­gehilfen und -Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apo­theken (letztere neu dazu gekommen); 4. Bühnen- und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen (neu dazu gekommen); 5. Lehrer und Erzieher, mit Ausnahme derer an öffentlichen Schulen oder Anstalten, soweit diese Anspruch gegenüber Staat oder Gemeinde aus dieselben Bezüge haben, wie die Invaliden- und Hinter­bliebenenversicherung gemährt. Voraussetzung der Versiche­rung für alle diese Personen ist Beschäftigung gegen Entgelt und für die unter Ziffer 25 Gezeichneten, außerdem, daß nicht ihr regelmäßiger Iahresarbeitsverdienst 2000 ^ wenn a) das gewährte Entgelt nur in freiem Unterhalt besteht, d) die Dienstleistungen nur vorübergehender Art sind. Bersiche- rungsberechtigt (Selbstversicherung) sind namentlich, aber nur bis zum vollendeten 40. Lebensjahre, die soeben unter a) und b) genannten Personen, sodann die unter Ziffer 25 aufgeführten Personen, sofern ihr regelmäßiger Iahres­arbeitsverdienst mehr als 2000, aber nicht über 3000 beträgt, endlich selbständige Gewerbetreibende und andere Betriebsunternehmer, die in ihren Betrieben regelmäßig keine oder höchstens zwei Versicherungspflichtige beschäftigen, sowie Hausgewerbetreibende.

Von der Einführung der Versicherungspflicht für Haus­gewerbetreibende (nicht zu verwechseln mit den unbeständigen Heimarbeitern!) wurde abgesehen, die Befugnis des Bundcs- rats zur Einführung des Versicherungszwangs für dieselben wurde dagegen beibeholtcn, bekanntlich hat der Bundesrat von dieser Befugnis bisher nur für gewisse Klassen von Arbeitern der Tabak- und Textilindustrie Gebrauch gemacht. Hausgewerbetreibende sind also künftig allgemein (in einzelnen Gemeinden waren sie dies schon bisher) krankenversicherungs­pflichtig (vom Inkrafttreten des 2. Buchs der Reichsver­sicherungsordnung ab), nicht aber invalidenversicherungs- pslichtig. Versicherungsberechtigt (Weiteroersicherung) sind

endlich diejenigen Personcu, welche aus einem die Versiche­rungspflicht oder das Recht zur Seldstversicherung begrün­denden Verhältnis ausschciden, diese können die Versiche­rung freiwillig fortsetzen, auch später wieder erneuern. Der Entwurf der Reicheoersicherungsordnung hat vorgeschlagen gehabt, dieses Recht zu beseitigen. Im übrigen ist bezüglich der Versicherungspflicht und des Versicherungsrechts zu be­merken, daß eine genaue Darstellung des Kreises der Ver­pflichteten und berechtigten Personen hier nicht möglich ist. Wer Zweifel hat, erkundigt sich bei der Ortsbehörde für die Arbeiteroersicherung oder beim Oderamt. das zur Aus­kunft verpflichtet ist. Geblieben ist der bisherige Begriff der Invalidität und die Zahl, sowie die Grenzen der für die Beiträge maßgebenden 5 Lohnklassen, dagegen erhöhten sich die Beiträge, welche bisher je nach der Lohnklasse 14, 20, 24, 30 und 36 Pfennige auf die Woche betragen haben, vom 1. Januar 1912 ab auf 16, 24, 32, 40 und 48 Pfennige. Nach dem 1. Januar 1912 dürfen Marken in alten Werten nicht mehr verwendet werden, die bisherigen, vom 1. Januar 1912 ab ungültig gewordenen Marken können bis 31. Dezember 1913 bet den Markenverkaufs­stellen gegen gültige Marken im gleichen Geldwert umge­tauscht werden. Die Erhöhung der Beiträge war wegen Neueinfllhrung der Hinterbliebenenversicherung notwendig. Bisher bestand die Vorschrift, daß die Invaliden- und Altersrenten derjenigen Personen, welche vom Reich, vom Staat und von Gemeinden, Pensionen, Wartegelder oder ähnliche Bezüge erhalten, bis zu einem gewissen Betrag zu ruhen haben. Diese Vorschrift ist jetzt weggesallen.

Landwirtschaft, Handel und Verkehr.

Nagold, 30. Sept. Alter Dinkel. Neuer Dinkel 9.70 9.30, 8.50. Weizen 12.50. 12.23, 11.50. (Kernen

. Roggen 12., 11.60, 11.. Gerste, 9.50,.. Haber 8.50, 8.40, 8.30. Miihlfrucht

Altensteig, 27. Sept. Alter Dinkel. Neuer Dinkel., 10.00... Haber 9.50, 8.87, 8.80. Kernen., . Weizen, 14.,. Roggen 13., 12?k>0, 11. . Welschkorn., 9.50,.. Linsen-Gerste

Biktualienpreise.

1 Pfund Butter 1,30 ..6, 2 Eier 16

Hochdorf OA. Horb, 1. Okt. (Letzter Hopfenbericht.) Alles ausveckauft, Heuer gut abgeschnitten. Erlös durchweg 300 nebst gutem Trinkgeld. Auch haben sich 5 Mitglieder des Hopfen­bauvereins bei der heutigen Ausstellung in Rottenburg beteiligt und sind vier Mitglieder mit Preisen bedacht worden: 1. Preis Kaufmann Haizmann 30 Mark, 2. Preis Kroncnwirt Haizmann 20 Mark, 3. Preis Zimmermeister Frank 10 Mark, 3. Preis Johannes Haitzmann jung 10 Mark. Das Oberamt Horb, aus welchem von 14 Ausstellern 10 mit Preisen ausgezeichnet wurde», steht an erster Linie im Schwarz­waldkreis: Oberamt Horb mit 7l°/g der Aussteller, Oberamt Rotten­burg mit 50°, g der Aussteller, Oberamt Herrenberg mit 32°/g der Aus­steller. Besten Erfolg auss nächste Jahr.

Herbstnachrichteu.

Untertiirkhcim, 2. Okt. Der hiesige Weinqärtnerverein hat in seiner gestrigen Versammlung beschlossen, mit der Lese am Donnerstag den 5. Okt. zu beginnen. Bis jetzt sind Käufe zu 260300 ab­geschlossen worden.

Flein, I. Okt. Bei der gestern abend im Kronensaale hier ab­gehobenen Generalversammlung des landm. Ortsvereins hier kam auch der diesjährigeHerbst" zur Sprache. Dabei wurde das da und dort verbreitete Gerücht, in Flein sei unter 300 ^ kein neuer Wein zu bekommen, als durchaus unbegründet mit Entrüstung zurückgewiesen. Die anwesenden Wcingärtncr haben sich einstimmig dahin ausgesprochen, daß sie ihr Erzeugnis anNeuem" um 240250 .-6 pro Eimer ab­zusetzen bereit seien. Zu diesen Preisen dürfte sich der Weinmarkt hier rasch abwickeln. Käufer sind freundl. «ungeladen.

Auswärtige Todesfälle.

Johannes Strohecker, 49 F, Nellingsheim: Sophie Reiaiardt, geb. Binder, Herrcnberg: Maria Gunkel, geb. Brenner, 65 I., Rex­ingen; Maria Brischar (Schwester des ch hochw. H. Pfarrers Dr. Brischar) 68 I.. Bühl b. Rottenburg: Nane Luz, 33 I., Altensteig.

Mutmastl. Wetter am Mittwoch und Dounerstag.

Eine Depression erstreckt sich von Skandinavien südlich bis nach Italien und bedeckt ganz Deutschland. Im Osten und Westen sind Hochdruckgebiete, die allmählich an Ein­fluß gewinnen dürften. Immerhin ist zunächst noch mit Störungen zu rechnen und für Mittwoch und Donnerstag noch mehrfach bewölktes Wetter zu erwarten.

Druck und Verlag der G. W. Zaiser'schen Buchdruckerei (Emil Zaiser) Nagold. Für die Redaktton verantwortlich: K. Paar.

Mindersbach.

Hw- und GrundWs-VttkMs.

Aus der Konkursmasse des Johann Georg Fastnacht, Sattlers Sohn, Taglöhners in Mindersbach versteigere ich am

Akkllllg, 6, Aülllökk, ncrchrnittcrgs 1 Wßv auf dem Rathaus in Mindersbach das vorhandene

Haus, Scheuer und Feldgrundstücke,

Anschlag 4460 Angebot 3140 ^ zum zweiten un letztenmal. Die Scheuer ist vor 2 Jahren neu erbaut woi

- den und eignet sich zuin Abbruch und Ausstellsn auf eine

anderen Platz.

Nagold, den 2. Oktober 1911.

Konkursverwalter:

Bezirkenotar Popp.

vr. SvdLUor, MWt.

Chefarzt a. d. Diakon.-Anstalt Bethesda,

AM"

Sprechstunden Marienstr. 48, werktäglich 35 Uhr, cußerd Montag, Mittwoch. Freitag ll'/s-lL'/r Uhr.

Bergmanns

HIHtttkLügeil-Rittel

beseitigt in kürzester Zeit durch bloßes Ueberpinseln sicher, gcfahr- und schmerzlos jedes Hühnerauge, Hornhaut und Warze. Vorr. L Karton mit Pinsel 60 Ps. bei: I liiilrle. Friseur.

Mit. Kursbuch.

Eisenbahn- u. Postverbindungen in Württemberg u. Hohenzollern.

Sie Lxplotto» einer

Mrolellitlisrspe

iilltt clnrob Hanvsrtsn nvcl 2srtrümmsrn einer bronnsnäen Ickwps entstskvnäs ksusrsgsksdr ist

Lll8ßv8vdl088Sll

beim Brennen von

Mit einer Eisenbahukarte von Mittel-Europa und einer Eisenbahnkarte von Südweft-Dentschland.

Winterfahrdienst 1911/13.

Gültig vom 1. Oktober an.

Klein Oktavformat. Preis 70

8 . 3182 ?Öl

Lalsvröl vrrsagt ein dvrvorrsgsnävs, äls Bussen sebonenäes lävdl uncl brennt sparsam null xeraeblos

bette Petroleum!

Garantiert erbt 20 baden bei:

Vorrätig in der

G. W. Zaiser'schen Buchhdlg. Nagold

44 8anr, 4ttoIf 44 »l<ll»srx

HallptvieclerlaAv: ^ ^larktxlat? 6, 8tutiP«rt