vinz erfolgen sollte, wird die ottomanische Regierung dies selbstverständlich als mmus Kolli ansehen.
r London, 28. Sept. Reuter erfährt aus Londoner diplomatischen Kreisen, es herrsche der Eindruck, daß keinerlei Regelung von Einzelsragen mit der Türkei Italien befriedigen werde und der Zug nach Tripolis so gut wie gewiß sei. Zweifellos seien alle Vorbereitungen für einen derartigen Zug beendet. Man glaube, daß sowohl die Türken wie die Italiener dahin benachrichtigt worden seien, daß im Falle eines Zusammenstoßes die Haltung der Mächte eine strenge Nichteinmischung sein werde.
r Rom, 28. Sept. Der Minister des Aeußern hat nachstehendes Telegramm am 26. ds. an die Gesandtschaften in Athen, Belgrad, Cetinje, Sofia und Bukarest, sowie an die Konsulate in Saloniki, Adrianopel, Ianina, Valona, Uesküb, Prizrend. Skutari, Monastir, Kanea und Durazzo abgesandt: Der ständige Widerstand der Türkei gegenüber jeder gesetzlich zulässigen wirtschaftlichen Tätigkeit Italiens in Tripolis und der Cyrenaika und der Gefahr, der sich unsere Landsleute in diesen Provinzen gegenüber sehen, können die K. Regierung von einem Augenblick zum andern zwingen, schwerwiegende Maßnahmen zu treffen, die Anlaß zu einem Zusammenstoß mit der Türkei geben könnten. Die K. Regierung ist entschlossen, die Tripolisfrage in einer den Interessen und der Würde Italiens entsprechenden Weise zu regeln: aber welches immer auch die Mittel seien, die sie wird anwenden müssen, um dieses Ziel zu erreichen, die Grundlage ihrer Politik bleibt immer die Aufrecht- erhaltung des territorialen Status guo auf der Balkanhalbinsel und die Festigung der europäischen Türkei. Folglich wollen wir nicht nur keine Bewegung auf der Balkanhalbinsel gegen die Türkei ermutigen, sondern sind auch ernstlich entschlossen, unsere Anstrengungen zu verdoppeln, um namentlich in diesem Augenblick zu vermeiden, daß es zu derartigen Vorfällen kommt, und es ist notwendig, daß wenn Hoffnungen oder Illusionen in diesem Sinne sich gebildet haben oder sich bilden sollten, sie sofort zerstreut werden. Sie werden, so oft sich Gelegenheit hiezu bieten wird, Ihr Verhalten und Ihre Aeußerungen diesem Endziel der Politik der K. Regierung anpassen.
r Tripolis, 28. Sept. Ein italienischer Kreuzer kreuzt vor Tripolis und steht mit den Postdampfern in Verbindung, die Fahrpläne und Kurs ändern.
r Tripolis, 28. Septbr. Die italienische Kolonie ist fast vollständig an Bord des Dampfers „Banco di Roma" eingeschifft. In der Stadt sind nur italienische Beamte und einige wenige andere italienische Staatsangehörige zurückgeblieben, die sich auf das italienische Konsulat begeben haben. Ebenso sind noch einige Geistliche in der Stadt, die sich auf einem noch zu erwartenden Dampfer einschiffen werden. Der Handel ist lahm gelegt.
Ein italienisches Ultimatum an die Türkei.
Rom, 28. Sept. (Agsnzia Stesani). Nachmittags um 2.30 Uhr überreichte der Konstantinopeler italienische Geschäftsträger in Begleitung des ersten Dragoman dem Großwesir eine Note, enthaltend das Ultimatum Italiens an die Pforte.
Rom, 28. Sept. Der Minister des Aeußern hat in der Nacht vom 26. zum 27. Sept. an den italienischen Geschäftsträger in Konstantinopel eine Depesche gerichtet, in welcher die italienische Regierung den Entschluß verkündigt, zu einer militärischen Besetzung von Tripolis und Cyrenaika zu schreiten und von der ottomanischen Regierung Maßnahmen zu widerstandsloser Ausführung dieser Absichten fordert. Eine entscheidende Antwort soll von der ottomanischen Regierung innerhalb 24 Stunden nach Vorlegung der Note verlangt werden.
Flieger-Haftpflicht.
r Das Fliegen ist für den Menschen vorläufig noch eine gefährliche Sache, nicht für den kühnen Aviatiker, der diesen Gefahrposten von vornherein in seine Rechnung einstellen kann und muß, sondern auch für den völlig harmlosen und unbeteiligten Dritten. Was nun, wenn mir eines von diesen graziösen Ungetümen auf den Kopf oder auch nur in meinen — Gottlob — wieder einmal einen Ertrag abweisenden Weinberg oder Garten fällt! wird sich wohl mancher in und um Weil in den letzten Tagen gefragt haben. Aber es braucht ja nicht einmal der ganze Flugapparat abstürzen, es genügt, wenn ein Teil des Apparates sich loslöst oder sonst ein Gegenstand, den der Flieger mit sich führt, herunterfällt, um großen und unheilbaren Schaden anzurichten. Wer hat diesen Schaden zu tragen? Kann ich oder meine Hinterbliebenen — ich bin bezüglich der Folgen eines solchen mein Haupt treffenden Sturzes nicht all zu optimistisch — den Flieger oder eine sonstige Person, etwa den Veranstalter des Fluges für den Schaden verantwortlich machen? Zweifellos ist dies der Fall, wenn dem Flieger ein Verschulden an dem Unfall nachzuweisen ist. Ein solches ist natürlich auch schon dann anzunehmen, wenn der Flieger mit einem noch nicht genügend erprobten oder nicht in bester Verfassung befindlichen Fahrzeug sich erhebt und über eine Menschenmenge oder ein Gelände, aus dem er Schaden anrichten kann, wegsliegt. Wie aber liegt der Fall, wenn ein solches Verschulden — wie das die Regel sein wird — vom Geschädigten nicht nachgewiesen werden kann, denn woher will dieser das Material zu einem solchen Beweise nehmen? Es ist versucht worden, die dem Automobilhalter nach dem Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen obliegende Haftung in analoger Ausdehnung dieser Vorschriften auch dem Halter von Flugfahrzeugen aufzulegen, was aber angesichts des klaren Wortlauts des Gesetzes kaum angehen dürfte. Nach dem heutigen Stand der Dinge wird man aber — die Fortschritte und Erfolge unserer Aviatiker in allen Ehren — doch sagen müssen, daß jeder, der einen Flugapparat in Betrieb setzt und sich mit ihm über Menschen oder Flächen, auf denen er Schaden anrichten kann, bewegt, mit einem Absturz und deshalb mit einer Schadenzusügung rechnen muß, also entweder sein gefährliches Beginnen unterlassen oder eben das Risiko der Schadenersatzpflicht aus sich nehmen muß. Ob das in Zukunst infolge der größeren Vervollkommnung oder besseren Beherrschung der Flugfahrzeuge anders werden wird, läßt sich heute noch nicht sagen, vielleicht hat aber inzwischen der Gesetzgeber Veranlassung genommen, den bis heute immerhin unsicheren Rechtszustand durch spezielle und unzweideutige Bestimmungen zu regeln. Der Billigkeit würde dies zweifellos entsprechen. Aus besondere Weise hat sich die Stadt Berlin geholfen. Dort ist das Ueber- fliegen der Stadt im Interesse des Verkehrs polizeilich verboten. Der Flieger, der dieses Verbot Übertritt, handelt also einem den Schutz eines Andern bezweckenden Gesetz zuwider und haftet somit gemäß § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches für jeden Schaden, den sein Aeroplan verursacht, während er über das verbotene Terrain wegsliegt. Mit der Frage nach der Schadensersatzpflicht des Drachenfliegers eng zusammen hängt auch die Frage, ob nicht der Eigentümer eines Grundstücks das Uebersliegen seines Eigentums überhaupt verbieten kann. Dieses Recht kann man nach § 9H5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Eigentümer nur dann versagen, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, daß das Uebersliegen des Grundstückes eine Einwirkung ist, die in solcher Höhe vorgenommen wird, daß der Eigentümer an dem Verbot kein Interesse hat. Praktisch
wird ein bei der Unoorhersehbarkeit der Flugbahn solches Verbot allerdings in den wenigsten Fällen werden und das ist im Interesse der weiter gedeihlichen Entwicklung unseres Flugwesens n ur zu begrüßen._ _
Landwirtschaft, Handel und Verkehr.
r Stuttgart, 26. Sept. Auf dem heutigen Großmarkt galten folgende Preise: Zwetschgen 9—10 /H, Pfirsiche 15—35 /H, Aepfel 10—16 Birnen 10—20 /H, Preiselbeeren 50—55 /H, Trauben 30 Pfg. per Pfund. — Dem Kartofsclgroßmarkt waren einige hundert Zentner zugeführt. Preis 4.80—6.20 ^ per Ztr. - - Filderkraut kostete 25bis 30 ^ per Stück. Zufuhr etwa 1000 Stück.
Herbstnachrichten.
Metzingen, 26. Sept. Unsere Weinberge sind noch dicht und grün belaubt und von jeglicher Krankeit verschont. Der Traubenbehang ist ein zufriedenstellender. Gesamterzeugnis ca. 3500 Hektoliter. Auf die in letzter Zeit niedergegangenen Regen hin sind die Trauben vollends rasch zur Vollreife gelangt und es ist bei der prächtigen Lage unserer Weinberge ein ausgezeichneter Wein zu erwarten. Käufe bis jetzt noch nicht abgeschlossen.
Weikersheim, 27. Sept. Die Lese des Frühgewächses hat begonnen, die allgemeine Weinlese wird erst in etwa 14 Tagen stattfinden. Bei dem selten schonen Stand der Reben und dem hohen Reifegrad der Trauben ist ein vorzüglicher Wein zu erwarten. Preis noch unbestimmt.
Güglingen, 27. September. Weitere Käufe von 200 an aufwärts pro 3 Hektoliter: Qualität nach der ersten heutigen Kelterung ausgezeichnet. Allgemeine Weinlese beginnt 2. Oktober.
Spielberg i. Kirchbachtal, Post Ochsenhausen, Staatsbahnhof Vaihingen a. d. Enz, 25. Sept. Hier 1 Kauf abgeschlossen zu 250.« für Rotwein. Lese nächste Woche.
Weiusberg, 28. Sept. Der Stand unserer Weinberge ist überaus schön. In saftigem Grün prangen unsere rebenbepflanzten Höhen, ein Anblick, wie er uns seit Jahren nicht mehr vergönnt war. Und dasselbe frische Bild gewähren auch beim Begehe» der Weinberge die Trauben, die durchweg vollständig gesund sind. Vom Sauer wurm ist beinahe gar nichts mehr zu bemerken, nur macht sich bei den frühen Sorten, hauptsächlich bei Portugieser, hie und da Edelsäule bemerkbar. Portugieser wird daher auch seit Anfang dieser Woche gelesen. Was die übrigen Sorten, namentlich Trollinger und Weißriesling betrifft, so entwickeln sie sich eigentlich erst seit den verschiedenen Regenfällen der letzten vierzehn Tage richtig. Bis dahin blieben die Beeren immer klein, sind dann aber mächtig ausgequollen und machen jetzt auch dank der guten Witterung der letzten Tage außerordentliche Fortschritte. Bei diesen Sorten wird man, namentlich auch wenn das Wetter günstig bleibt, die Lese soweit wie möglich hinauszuschieben suchen. Glücksherbste sind Heuer ziemlich häufig, im Durchschnitt wird mit einem starken Drittel- bis halben Herbst gerechnet bei ausgezeichneter Qualität, namentlich dürste der Trollinger ein Produkt von seltener Güte geben. — Der erste Kauf wurde zu 225 ^ für den Eimer Weißgewächs abgeschlossen. Verstellt ist schon ziemlich viel, doch sämtliches ohne Preisfestsetzung, hierin herrscht überhaupt sehr große Zurückhaltung.
r Heilbronn, 27. Sept. Im hiesigen Ratsaal tagte heute eine Versammlung von Vertretern der weinbautreibenden Gemeinden aus den Oberämtern Heilbrunn, Neckarsulm, Weinsberg, Besigheim, Brackenheim und Marbach zwecks Festsetzung des Termins der allgemeinen Weinlese. Es wurde nach längerer Diskussion beschlossen, den Beginn der Weinlese auf Donnerstag den 5. Okt. auszuschreiben und in dem Ausschreiben den Wein als einen Ausstichwein zu bezeichnen.
Auswärtige Todesfälle.
Imanuel Gsell, 47 I., Stuttgart: Karoline Hornberger, geb. Baldenhofer, 57 2., Freudenstadt : Maria Kaltenmark, 21 I., Rotten- burg; Paul Otto Nanu, Altensteig.
Literarisches.
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Mulmahl. Wetter am Samstag und Sonntag.
Der Lustwirbel im Norden hat sich abgeschwächt, gleichzeitig aber etwas gegen Süden ausgedehnt, lieber Frankreich und Nordosten liegen noch Hochdruckgebiete von 770 min, deren Einfluß bei uns vorliegt. Für Samstag und Sonntag ist sonach zwar mehrfach bedecktes, aber in der Hauptsache trockenes Weller zu erwarten.
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