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Fernsprecher Nr. N

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85 . Jahrgang.

FernsyreLcr Nr. 28 .

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Dei!:;v,en. Plaudeittlbche!!, Illustr. Sonmagsblalt und

Echwäv. kauüwirt.

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Areitag» den 28. Juli

1811

Amtliches.

Bekanntmachung.

Einstellung von Dreijährig-Freiwilligen für das HI. ^eebataillon (Marine-Infanterie) in Tsingtau (China).

Einstellung: Oktober 1911, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1912, Heimreise: Frühjahr 1914. Bedingungen: Mindestens 1,65 m groß, kräftig, vor dem 1. Oktober 1892 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körper­licher Entwicklung). Es werden junge Leute aller Berufs­arten eingestellt, Handwerker erhalten jedoch den Vorzug.«

In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 ^ Teuerungszulage gewährt.

Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt aus drei Jahre zu richten an:

Kommando des III.Stammseebataillons Wilhelmshaven.

K Oberamt Nagold. Bekanntmachung,

betr. die Errichtung einer Schtächtereianlage.

Der Metzger Jakob Gänßle in Walddors will im Erdgeschoß seines Gebäudes Nr. 115 daselbst ein Schlacht­lokal samt Wurstküchc einbauen.

Gegen dieses Gesuch können Einwendungen innerhalb vierzehn Tagen beim Oberamt, wo die Pläne und Beschreib­ungen zur Einsicht aufliegen, angebracht werden.

Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausge­schlossen.

Nagold, 27. Juli 1911. Mayer, Amtmann

Bekanntmachung.

Die Schultheiffenäinter der an die Schwarzwald- wafferverforgnng angeschlossencn Gemeinden werden be­auftragt, die bezirkspoiizeilichcn Vorschriften, wie solche in der oberamtlichen Bekanntmachung vom 30. März 1904, Wochenblatt Nr. 52, enthalten sind, wieder aus orts­übliche Weise zu veröffentlichen, der Wasser Ver­geudung ernstlich entgegenzutreten und hierüber Eintrag in das Schultheiftenamtsprvtokoll zu fertigen.

Aus Grund dieser Vorschriften ist jeder Mißbrauch und jede Verschwendung des Wassers untersagt.

Insbesondere ist verboten:

Das Fließenlassen des Wassers aus Privatleitungen oder Brunnen zum Verschwelten des Kübelgeschirrs, die Entnahme des Wassers zum Wässern der Gärten und Wie­sen, sowie zur Gllllenbereitung, das Offenlassen der Aus­laushahnen besonders im Winter zur Verhinderung des Einfrierens der Leitung und die Unterlassung der Reparatur undicht gewordener Hahnen und Röhren- desgleichen der Betrieb hydraulischer Motoren durch die Wasserleitung.

Die Benützung des Wassers für Kühlapparate von Branntwein, Bier, Milch, Fleisch, für Entrahmungsapparate u. s. w. darf nur nach vorher eingeholter Erlaubnis des betreffenden Ortsoorstehcrs und mit äußerster Sparsamkeit geschehen.

Auch ist die Einrichtung von Wasserstrahlpumpen, die Erstellung von Eisgerüsten, der Betrieb von Lustventilatoren, Waschmaschinen u. dgl. durch die Wasserleitung für unzu­lässig erklärt.

Sollte für mißbräuchliche Verwendung oder Verschwend­ung des Wassers begründeter Verdacht oorliegen, so ist nach ß 2 des Statuts für die Benützung der Schwarzwaldwasserver- sorgung vom 20. Oktober 19(X) der betreffende Ortsoor­steher berechtigt, durch Schließen des Haupthahnens den Wasserbezug zeitweise zu entziehen.

Den Fenerwehrkommandanten ist alsbald zu er­öffnen, daß bis aus Weiteres keine Feuerwehrproben unter Verwendung von Wasfer vorgenommen werden dürfen.

Calw. 24. Juli 1911. K. Oberamt

Binder

Württembergischer Landtag.

k> Stuttgart, 26. Juli. Die heutige Sitzung der Zweiten Kammer war nur von kurzer Dauer. Zunächst wurde das Notgesetz (der Gesetzentwurf betr. die Forter­höhung der Steuern) in erster und zweiter Beratung sowie in der Schlußabstimmung ohne jede Erörterung einstimmig angenommen. Dann ging man zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs über das Staatsschuldbuch über. Dr. o. Kiene (Z.) gab eine kurze Darlegung des Zwecks und der

Vorteile der Einrichtung. Auch Finanzminister v. Geßler betonte, daß der Entwurf der Hebung des Staatskredits dienen und die Aufnahme von Anlehen erleichtern werde. In der sofort anschließenden zweiten Beratung des 29 Ar­tikel umfassenden Gesetzes wurden die einzelnen Artikel in rascher Folge, meist nur mit redaktionellen Aenderungen ge­nehmigt. Bei Artikel 25 wurde die von der Regierung vorgesehene Bestimmung gestrichen, wonach eine Erhöhung der Gebühr im Wege der Königlichen Verordnung erfolgen könne und im Art. 27, in dem vorgesehen war, daß die Ständische Staatsschuldenverwaltungsbehörde und die Staats­schuldenkasse verantwortlich sein sollen, wurde die letztere Behörde gestrichen. Als fortlaufendes Kontrollorgan wurde das Staatsministerium, nicht das Finanzministerium betraut. Das Gesetz, das am 1. Sept. d. 2. in Kraft treten soll, wurde dann in der Schlußabstimmung einstimmig ange­nommen. Nächste Sitzung Freitag vormittag 9 Uhr.

Tages-Neuigkeiten.

AvS Stadt Md Land.

Naqold. 28. Juli 1911.

* Vom Rathaus. Der städt. Forstoerwalter referiert, daß bei den Verkäufen von unaufbereitetem Stockholz fol­gendes Ergebnis erzielt wurde: In der Gäuhut wurden für 1 Rm. Nadelholzstöcke 4.48 --6,1 Rm. eichene Stöcke 5.95 ^; in der Nagoldhut für 1 Rm. Nadelholzstöcke 2.77 in der Waldachhut für 1 Rm. Nadelholzstöcke 3.30 1 Rm.

eichene Stöcke 3.63 durchschnittlich erlöst: Gesamterlös für 248 Rm. Nadelholzstöcke und 26 Rm. eichene Stöcke 1137.40 -/t. Verlesen wird ein Gesuch von Fischer Gropp wegen Abtretung eines städtischen Grundstücks, auf welchem sich einige Quellen vereinigen behufs Anlegung von Fisch­weihern. Beschlossen wird, das Grundstück zunächst in Augenschein zu nehmen. Verlesen wird das Gutachten des Regierungsbaumeisters Eisenlohr beim K. Bauamt für das Vermessungswesen betr. die neue Quelle beim Militär­genesungsheim. wonach diese Quelle sehr ergiebig ist (5 Sek.- Liter). Beschlossen wird die Quelle zu fassen und zunächst in die Iakobsquelle und in die städt. Wasserstube zu leiten; die Leitung soll in 150 mm-Röhren angelegt und beobachtet werden, ob der Wasserzufluß sich gleich bleibt und der Ge­danke. oberhalb der Batznhofstation ein zweites Reservoir zu erstellen, sich verwirklichen lasse; dieses neue Wasser­reservoir würde in der Nähe des Hermanns-Platzes einge­richtet werden. Der Druck würde dann von etwa 5 Meter auf 22 Meter erhöht; begonnen würde eventuell im Früh­jahr 1912. Zunächst ist aber die Entscheidung betreffend die Qualität des Wassers seitens des K. Medizinalkollegiums abzuwarten. Stadtbaumeister Lang bringt vor, daß in der Nacht vom Samstag auf Sonntag die zweite Emaille- tafel an der Schiffbrücke, welche die Tragfähigkeit der Brücke verzeichnen, in gewaltsamer Weise abgebrochen und sortgenommen worden sei, nachdem schon früher die erste auf ähnliche Weise entfernt wurde. Bei diesem Anlaß wird in der Diskussion der großen Entrüstung Ausdruck verliehen über diesen und anderen Unfug der von gewalttätigen und rohen Burschen getrieben werde; es sei dringend zu wünschen, daß der oder die Täter endlich einer exemplarischen Be­strafung überliefert werden könnten. Es wird beschlossen, auf die Entdeckung und Ergreifung des Täters eine Prämie von 20 im Gesellschafter auszuschreiben. Vergeben werden die Lieferung von Straßenschachtkasten an die Firma Streicher in Cannstatt; die Ipserarbeiten im Knabenschul­haus an Ipser Hafner, im Mädchenschulhaus an Ipser Schweizer. Genehmigt wird das Gesuch von Metzger Krauß wegen Abgabe von Randsteinen zu seinem Trottoir entlang des Neubaus. Abgelehnt wird ein Gesuch des Pflästerermeister Ehr. Hörrmann um Erhöhung des Stein­brechlohns von 84 auf 95 weil er bei dem bis­herigen Lohn nicht herauskomme. Erwähnt wird, daß Gesuchsteller den Akkord auf 5 Jahre vom 17. Dezember 1908 bis 31. Dezember 1913 eingegangen habe, und daß von den vertragsmäßigen' Bedingungen nicht abgegangen werden könne. Ein Entgegenkommen will man aber inso­fern zeigen, als man sich bereit erkläre den Akkordanten vom Vertrag zu entbinden, sobald er den Steinbruch ord­nungsmäßig hergerichtet habe. Nach Lösung des Verhältnisses würde der Akkord neu zur Bewerbung ausgeschrieben. Der Beginn der Getreideernte wird aus Dienstag den 1. August festgesetzt.

Auszeichnung. (Mitgeteilt.) In Nr. 42 d. Bits, machten wir auf zwei Preisausschreiben in der Südd. Sattlcr- und Tapezier-Zeitung Heft 1 des Jahrganges 1911, auf­merksam. Es galt einem Wettbewerb, der an Hand von praktischen Beispielen beachtenswerte Fingerzeige zur Anfer­

tigung genauer Kalkulationen bieten soll. Bei der 1. Preis­aufgabe handelt es sich um das Belegen eines Zimmerbodens in meistermüßiger Ausführung mit Linoleum, wobei anzugeben ist, wie dem Eindringen von Feuchtigkeit entgegengetreten werden kann, auch ist eine Zeichnung mit Kostenberechnung aufzustellen. Bei der zweiten Preisaufgabe ist infolge Un­falls in einer Fabrik ein 30 ein breiter Doppelriemen schräg abgebrochen. Die Reparatur der Bruchstelle hat sofort in sorgfältiger Weise so zu geschehen, daß die äußerst empfind­liche Maschine im Betrieb nicht durch zu große Unebenheiten des Riemens Not leidet. Die Arbeitsaussertigung ist zu beschreiben, sowie Zeichnung mit Kostenberechnung aufzustellen. Beide Aufgaben hat der Sattler- und' Tapeziergehilfe Karl Hölzle jr. von Nagold gelöst und hat hiesür je (von den Preisrichtern) eine lobende Erwähnung erhalten. Vergleiche die Südd. Sattler- und Tapezier-Zeitung Heft 13 1911. (Verlag von Greiner und Pfeifer, Stuttgart.)

* Badet nicht mit vollem Magen. In der jetzigen Badezeit vergeht kein Tag, an dem man nicht liest' daß da und dort einer beim Baden ertrunken ist. Es heißt, daß sie plötzlich im Wasser versunken seien und daß vermutlich ein Herzschlag ihrem Leben ein Ende gemacht habe. Das ist nach ärztlicher Erfahrung in 96 von 100 Fällen ein Irr­tum. Wahrscheinlich ist, daß der Ertrunkene mit vollem Magen ins Wasser ging und der Wellenschlag gegen den Unterleib eine momentane Uebelkeit verursachte, daß Erbrechen und Schwindel eintrat, der Betreffende für einen Augenblick die Besinnung und die Herrschaft über seinen Körper verlor, nicht mehr die Kraft hatte, den heraufkommenden Speisedrei auszuspeien, vielleicht auch noch Wasser aufnahm und ein­fach erstickte. Es ist keine Frage, daß selbst geringer Wellen­schlag und leichtes Schaukeln auf einen vollen Magen höchst ungünstig wirken kann. Es ist daher zu raten, nach einer größeren Mahlzeit mindestens drei bis vier Stunden bis zu einem Bad verstreichen zu lassen.

Hunde und Katzen haben ein dringendes Bedürfnis, Spitzgras (Queckgras) zu fressen. Es ist ihnen solches sehr bekömmlich und hilft ihnen über Magenbeschwerden hinweg. Wer's mit seinen Haustieren gut meint, verschaffe ihnen ab und zu ein Büschelchen Gras. das. an ein Tisch- oder Stuhlbein festgebunden, für die Tiere ein vegetarischer Leckerbissen ist. _

r Psalzgrasenweiler, 27. Juli. Die durch Todes­fall erledigt gewesene Berechtigung zur Führung der hiesigen Apotheke wurde dem bisherigen Pächter des Geschäfts, Apotheker Karl Rettich aus Herrenberg verliehen.

r Stammheim OA. Calw, 27. Juli. (Blitzschlag.) Bei einem der vielen Gewitter, die gestern über unsere Markung hinzogen, traf der Blitz die aus Besuch hier wei­lende Tochter des Feldschiitzen Kirchherr, die mit einem Kinde im Schoß am Fenster saß. Glücklicherweise wurde sie nur gestreift, Arm und Seite verbrannt und sie befindet sich den Umständen entsprechend wohl. Das Kind blieb un­verletzt. Der Blitz hat nicht gezündet.

Zusammenlegung von Pfarreien.

Ueber die Frage der Zusammenlegung von Pfarreien schreibt die Evang. Preßkorrespondenz:

Von großem kirchlichem Interesse waren die Verhand­lungen der Ersten Kammer vom 14. Juli. Es ist dankend anzuerkennen, daß der Kultminister bei dieser Gelegenheit für den nächsten Etat die Frage der Bereitstellung von Mitteln für neue Pastorationen in Städten und wachsenden Industrieorten zu prüfen zugesagt hat, und daß ec die Zu­sammenlegung von kleinen Pfarreien von der Zustimmung der kirchlichen Behörden abhängig machen will. Dagegen muß betont werden, daß die stattstischen Vergleiche, die aus diesem Anlaß gezogen wurden, leicht geeignet sind, ein un­richtiges Bild von der Sachlage zu geben. Insbesondere der Vergleich mit Preußen ist, wie auch der Präsident des Konsistoriums, Dr. v. Habermaas, mit Entschiedenheit be­tonte, uur mit großer Vorsicht zu verwenden. Wenn in Württemberg auf 100000 evang. Einwohner 66,5, in Preußen nur 42,8 evang. Psarrstellen entfallen, so ist hie­bei vor allem zu bedenken, daß die preußischen Pfarrer weder an Volks- noch an höheren Schulen Religionsunter­richt erteilen, während dieser bei uns viel Zeit und Kraft in Anspruch nimmt. Ferner sind, wie Kenner der Verhält­nisse versichern, die Ansprüche an die persönliche Berührung (Seelsorge) in Württemberg größer als in Preußen und schließlich darf doch auch darauf hingewiesen werden, daß in Norddeutschland der Staat in der Hauptsache freiwillig aus Mitteln der allgemeinen Fürsorge die Kirche ausstattet, während unser württ. Staat durch Einziehung des Kirchen­guts und der örtlichen Pfründen eine Verpflichtung hiesür übernommen hat. Die ganze Frage hat auch im evang.