Tonn- und Festtage.

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Fernsprecher Nr. 29.

85. Jahrgang.

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Beilagen: Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblatt und

Echwäb. Landwirt.

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Mittwoch, dm 5. Juli

1S11

Amtliches.

Bekanntmachung

betreffend die Behandlung der noch im Umlauf befindlichen Fünfzigpfennigstücke der älteren Ge­prägeformen.

Auf Grund des § 14 Abs. 1, Nr. 1, 2 Abs. 2 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) hat der Bundesrat im Verfolg der am 27. Juni 1908 beschlossenen Außerkurssetzung der Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen (vergleiche die Bekanntmachung vom gleichen Tage, Reichs-Gesetzbl. S. 464) die nachfolgende Bestimmung getroffen:

Die bei den Reichs- und Landeskassen noch eingehen­den Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägeformen mit der Wertangabe50 Pfennig" sind durch Zer­schlagen oder Einschneiden für den Umlauf unbrauch­bar zu machen und alsdann dem Einzahler zurück­zugeben.

Ferner hat der Bundesrat sich damit einverstanden erklärt, daß die Kassen der Reichsdank mit diesen Münzen in gleicher Weise verfahren.

Berlin, den 18. Mai 1911.

Der Reichskanzler.

In Vertretung: Wermuth.

Kgk. Oberamt Nagold«

Diejenigen Oltspolizeibehörden, welche mit Vorlage des Berichts betr. Beobachtung der Vorschriften des Weingesetzes (Gesellschafter Nr. 125) noch im Rückstand sind, werden hiermit aufgefordert, denselben umgehend zu erstatten.

Den 3. Juli 1911.

Mayer, Amtmann.

Seine Majestät der König haben am 3. Juli d. 2. allergnädigst geruht, den Bahnhofinspektor Strähle in Horb nach Cannstatt seinem Ansuchen entsprechend zu versetzen.

Seine Königliche Majestät haben am 29. Juni d. I. allergnädigst geruht, den Oberförster Hof mann in Stuttgart, bisher in Kloster- rcichenbach, von dem Nebenamt eines Fischereisachverständigen für den Schwarzwaldkreis seinem Ansuchen entsprechend zu entheben und zu seinem Nachfolger in diesem Nebenamt den Oberförster Weith in Reutlingen zu bestellen.

Der Oberbefehl im Kriege.

Wegen der Frage, ob im Kriege der Oberbefehl der Armee einheitlich sein soll, ist in Frankreich ein Ministerium zusammengebrochen. Der mit seinem Ministerium gestürzte Kriegsminister, noch dazu einGeneral", hatte den Mut, das Selbstverständliche, Natürliche zu vereinen, daß im Kriegs­fälle ein wirklicher, ein einziger Oberbefehlshaber das Heer führen müsse; zu verneinen in einem Staate, dessen größter Feldherr, Napoleon!, wie kaum ein anderer, die notwendige Einheit des Armeeoberbefehls mit fast unvergleichlichen Er­folgen verkörpert hat. DieserKriegsminister", der nunmehr wohl für immer seine Rolle ausgespielt hat, meinte, die Regierung der Republik müsse sich im Kriege die oberste

Leitung der gesamten Operationen Vorbehalten; und zwar soll diese Leitung aus einem obersten Kriegsrat von nicht weniger als sieben Personen bestehen, von denen die meisten in der Regel alles andere, nur keine Feldherrn sind. Der oberste Rat der nationalen Verteidigung" in Frankreich besteht aus dem Präsidenten der Republik als Vorsitzendem, dem Ministerpräsidenten, dem Kriegsminister, dem Marine­minister, dem Minister des Aeußern, dem Finanzminister und dem Chef des Generalstabes. Dem Letztgenannten, dem als dem wichtigstenSachverständigen" die erste entscheidende Stelle in diesem Rate zustehen müßte, ist aber nur die Aufgabe eines Berichterstatters zugewiesen, als der er bloß beratende, nicht beschließende Stimme hat, während die Beschließenden von Berus Rechtsanwälte, Zeitungsschreiber und wer weiß sonst was, nur nicht Männer sind, die von militärischen Dingen etwas verstehen. Der Ministerpräsident des gestürzten Ministeriums ist Likörfabrikant. Der Vor­gänger des letzten Kriegsministers war Börsenmakler, neben­bei Hauptmann der Landwehr.

Zur Begründung des siebenköpfigen obersten Kriegs­rats der französischen Republik führte der Knegsminister in der Kammer an: es sei unmöglich, die Geschicke Frankreichs in die Hände eines einzigen Mannes zu legen. Im Senat hatte er zuvor erklärt:Ich weigere mich ganz entschieden, die Zukunft unseres Landes in die Hand eines Einzigen zu legen, indem wir der Armee einen Oberbefehlshaber geben." In Frankreich, in einer Republik kann es, darf es einen Einzigen als wirklichen Oberbefehlshaber im Kriegs­fälle nicht geben. Die Einheit des Oberbefehls der Kriegs­armee gewährt und verbürgt nur die Monarchie. Ein einziger Oberbefehlshaber der französischen Armee, der sich im Kriege bewähren könnte, bedroht das Dasein der Republik. Er hätte die Anwartschaft aus die Alleinherrschaft in Frankreich. Die Furcht vor einem sieggekrönten und dann vielleicht auch wirklich gekrönten Feldherrn ist es, die in Frankreich an die Stelle eines einzigen obersten Kriegsherrn das Unding eines siebenköpfigen obersten Kriegsrates setzt.

Die Notwendigkeit der Heeresführung im Kriege durch einen einzigen, einheitlichen, durch Stellung, Beruf und Er­fahrung dazu bestimmten Willen wird selbst von der Mehr­heit der republikanischen Volksvertreter Frankreichs eingesehen, und darum hat diese Mehrheit dem letzten Ministerium ihr Vertrauen versagt. Aber ein solcher einheitlicher, höchster und unbedingter, unbestrittener Wille kann nur in einer starken Monarchie vorhanden sein. In ihr ist der Monarch, der regierende Fürst die gleichsam von der Natur gegebene oberste Spitze der Armeeleitung, der geborene Heerführer. Im Deutschen Reiche ist das durch die Verfassung sestgelegt: dem Deutschen Kaiser steht als oberstes monarchisches Recht der Oberbefehl über die ganze deutsche Armee im Kriege zu. Verfassungsmäßig aus eigenem Rechte ist unser Kaiser der einzige Kriegsherr. Einen Streit über den Oberbefehl kann es bei uns gar nicht geben, wie in Frankreich. Daß das Staatsoberhaupt Kraft seiner Unabhängigkeit und seiner Machtfülle der oberste Kriegsherr ist, daß also die Macht­mittel des Staates im Kriege einheitlich geführt werden, ist das Natürliche, das allein Gesunde, das, was, wie von jeher

die Erfahrung bezeugt, Erfolge verleiht und sichert. Nur die unbedingte, durch die Persönlichkeit des angestammten Herrschers gegebene Einheit des Kriegsheeres verbürgt und die Einheit der entscheidenden Entschlüsse, die rasche Ein­helligkeit der Kriegstätigkeit und vermag die ohnehin unaus­bleiblichen und unvermeidlichen Reibungen, Störungen und Hindernisse aus das geringste Maß zu beschränken.

Zur Leistungsfähigkeit der kriegerischen Machtmittel, zur Kriegstüchtigkeit gehört die Einheit des Oberbefehls. Frankreich hat vor 40 Jahren, als nach Sedan im Sep­tember 1870 auf das napoleonische Kaiserreich die jetzige Republik folgte, zur Genüge erfahren, welche unheilvollen Nachteile der Mangel einer einheitlichen Kriegsleitung durch einen wirklichen Feldherrn hat. Nach dem Zusammenbruch des zweiten Kaiserreichs lag die oberste Führung des fran­zösischen Heeres in den Händen zweier Zivilisten, des Rechts­anwalts Gambetta und des Eisenbahndirektors Freycinet. Beide verfügten zwar über ungewöhnlich große Tatkraft und Vaterlandsliebe, aber sie halten keine praktischen Kennt­nisse von den militärischen Dingen und besaßen nicht die geringste Ahnung von der ebenso schweren wie seltenen Feldherrnkunst. Trotzdem lenkten sie von weither die Schlach­ten nach ihren am grünen Tische verfertigten Kriegsplänen und Befehlen, griffen beständig in die Befugnisse der Generale ein, die sie fast nur als Vollstrecker ihres durch keinerlei Sachkunde bestimmten Willens behandelten. Armeen zum Siege zu führen aber bleibt eine Kunst, die man nicht lernt, ohne die Mittel, womit sie ausgeübt wird, zu kennen und zu beherrschen. Wie der neueste Ministerwechsel in Frank­reich zeigt, scheint dort das Beispiel aus dem Anfänge des Lebens der gegenwärtigen Republik doch noch nicht gänzlich in Vergessenheit geraten zu sein. Uns Deutschen aber könnte der Fortbestand des obersten Kriegsrats, der mit seinen sieben Köpfen die Einheit des Oberbefehls im Kriege dar­stellt, nur willkommen sein.

Württembergifcher Landtag.

p Stuttgart, 4. Juli. Die Zweite Kammer setzte in ihrer heutigen Nachmittagssitzung die Beratung des Finanzetats bei Kapitel 115 (Berg-und Hüttenwesen) fort. Der Abg. Andre (Z.) brachte eine Reihe von Spe­zialwünschen der Arbeiter im Betrieb des Wasseralfinger Werkes vor und wünschte eine Erhöhung der Zahl der Hilfsarbeiter. Der Abg. Reichel (Soz.) trat für die Ein­führung der OVzstündigen Arbeitszeit ein und für eine Er­höhung der Löhne der Arbeiter. Finanzminister v. G eßler gab in seiner Erwiderung auf die Ausführungen der beiden Redner seiner Zustimmung zu der vom Abg. Käß geäus- serten Ansicht Ausdruck, es könne nicht Aufgabe des Land­tags sein, in jeder Tagung sich in Details der Verwaltung einzulassen. Für die Verwaltung sei gegenwärtig der wich­tigste Gesichtspunkt der, zu einer Verbesserung der Werke zu gelangen und daß hinter diesem Gesichtspunkt die an­deren Interessen zurücktreten müßten. Es sei vollständig unmöglich alle Wünsche ohne Rücksicht auf die Kostenfrage zu erfüllen. Eine Erhöhung der Löhne der Werkstattarbeiter

Nordische Bilder.

Von Theodor Mügge.

(Schluß.)

Der Trollhättafall.

Es ist viel Rühmens von diesem Wasserfalle gemacht worden, und weil es zu viel war, hat sich um so leichter auch der Gegensatz geltend gemacht. Den Trollhättafall müssen Sie sehen, sagte einer meiner Freunde. Neulich war ein Amerikaner hier, der aufrichtig genug dachte, cinzuge- stehen, daß der Niagarafall davon übertroffen werde. Geben Sie sich gar keine Mühe, um diesen Trollhättafall einen Schritt zu tun, riet mir ein anderer, er ist eines von den ausposaunten Wundern, dessen Ruf ungebührlich über­trieben wird, weil keiner die Wahrheit eingestehen will. Der Elfkarlebyfall ist weit bedeutender, und im Norden haben wir ein Dutzend Wasserfälle, wogegen dieser Kinderei bleibt. Beides ist falsch und beides ist richtig. Stürzte die Götha- elf sich senkrecht in einem Sturze die 112 Fuß hinab, welche die ganze Höhe ihrer Fälle betragen, so wäre es das groß­artigste Naturschauspiel, und vielleicht würde wirklich selbst der Niagarasall davon übertroffen; allein der Fall teilt sich in drei verschiedene Falle und eine Reihe Stromschnellen, die eine Piertelmeile Raum einnehmen. Der Hauptfach Toppöfall, bildet überdies eine schiefe Ebene von Granit­lagern, an welcher die Wasser 50 oder 60 Fuß hoch Hinunter­gleiten, wodurch der Effekt bedeutend abgeschwächt wird. Nur in der berühmten, nie vollendeten Polhelmsickleuie. die

einen in den Felsen gehauenen Spalt bildet, stürzt das Wasser senkrecht nieder, allein dergleichen kann man auch an manchen anderen Orten sehen. Das schönste bleibt immer der Toppöfall. Eine ungeheure Wassermasse drängt sich durch die Oeffnung zwischen den Felsen am linken Ufer und den Felsklippen zur Rechten in einer Breite von vielleicht 100 Fuß und stürzt mit Blitzesschnelle nieder auf die Felsen­lager. Schon an der oberen Oeffnung sieht man die Wasser wild aufspringend und in Schaum zerquirlt, denn schon haben sie einen Sprung von 18 Fuß in dem Edetfall ge­macht. Mit furchtbarer Gewalt donnern sie auf die Granit­klippen, die dem gewaltigen Strom seit Gott weiß wie vielen Jahrtausenden unbesiegbaren Widerstand leisten. In Schaum und Gischt zerpeitscht, bäumt er sich aus, schleudert Dampf­wolken zu der Felswand empor, die in schwarzer Steile mit glänzend nassen Wänden darauf niederschaut, und läßt zahllose glänzende Regenbogen über die kleine Insel fort­fliegen, welche er mit rasender Gewalt umwäscht, zernagt und weiterstürzt. Die Schlucht zwischen dieser Insel und dem Ufer, über welche die Brücke führt, ist ein wahrer Hexenkessel. Zwischen den Felswänden eingeengt, sicht das Auge nichts als die funkelnden Staubwolken, hört das Ohr nichts als den Donner des Sturzes. Jedes lebendige Wesen würde hier augenblicklich zerschmettert werden, jedes Holz- stück verschwindet in diesen Wirbeln und Strudeln.

Der Name Trollhätta oder Hexenhut stammt, der Sage nach, aus der Riesen- und Zauberzeit, wie so vieles in diesem Norden. Einst gab es hier, wie berichtet wird, einen viel

unwiderstehlicher Kraft und Kühnheit; welcher Herr Stackother genannt wurde; doch all sein Heldentum und seine Kühn­heit schützten ihn nicht vor Freias Zaubergürtel, die sein Herz damit umwand, als er schlief. Als er auswachte, war er verliebt in eine schöne, junge Dame, Ogna Alfafostar, die beinahe ebenso lang und gewaltig aussah wie er selbst; denn sie gehörte ebenfalls zum Riesengeschlecht und be­schäftigte sich wie alle jungen Damen damaliger Zeit, nicht etwa mit Klavierspielen und Französisch, wie dies jetzt in der Mode, sondern mit etwas Reellerem, mit der leider ver­loren gegangenen Kunst der Zauberei. Denn obwohl auch unsere Damen noch immer mancherlei Zauberkünste verstehen, sind diese doch etwas verschieden von jenen; allein eine merkwürdige Aehnlichkeit zwischen damaligen und jetzigen Sitten und Gebräuchen ergibt sich daraus, daß Herr Stak- kother einen geliebten Freund besaß, einen gewissen Herrn Hergrimer Halftroll, den er, als er einen Kriegszug gegen entfernte Feinde begann, bei seinem Fräulein Braut einführte und ihn als Hausfreund der Familie Alfafostar empfahl. Der unglückliche Stackother machte aber dadurch eine Er­fahrung, welche andere Leute noch heutigen Tages zu ihrem Schaden nicht selten heimsucht, welche gefährliche Erfindung nämlich ein sogen. Hausfreund ist. Als Stackother mit liebender Seele zurückkehrte, war Ogna fort, enführt von dem verräterischen Hergrimer, und voll gerechter Verstimm­ung über diesen unangenehmen Vorfall machte er sich so­gleich auf nach den Wasserfällen der Göthaelf, wo Hergrimer wohnte, um ihn zur Rede zu stellen und die Braut zurück-