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Dienstag, dm 13. Juni
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* Illustr. Sonntagsblatt und
Schwkib. Landwirt.
1911
Die Gehaltsvorlage.
Die Anträge des Finanzausschusses zur Gehaltsordnung
liegen jetzt vor. Als Berichterstatter für sämtliche Vorlagen ist bekanntlich der Abg. Liesching ausgestellt worden, der damit eine ganz gewaltige Arbeitslast übernommen und bewältigt hat. Wir begnügen uns damit, die wichtigsten vom Ausschuß beschlossenen Aenderungen zu registrieren. In der Abteilung I ist bei den Landjägern eine Zusammenfassung der beiden Gehaltsstufen von 1700 und 1800 in eine Stufe von 1750 -H erfolgt. Bei der Kategorie der Oberaufseher an Strafanstalten sind die oberen Gehaltsstufen etwas erhöht und ein Endgehalt von 2200 -H statt 2100 -46 festgesetzt morden. Bei den Lokomotivführern erster Klasse ging die Kommission bis zu einem Endgehalt von 2700-46 statt 2600 -46. Die Maschinisten und Heizer erhielten einen Gehaltsrahmen bis zu 2200 statt 2000
In der II. Abteilung sind bei den Kanzleiassistenten der Eisenbahn und Post zwei mittlere Gehaltsstufen zusammen genommen und gleichzeitig etwas erhöht worden, dagegen wurden bei den Ministerialkanzlisten die höheren Gehaltsstufen um je 100 -46 zurückgesctzt. Bei den Oberlehrern an den Waisenhäusern rc. wurde der Endgehalts- stnfe von 3800 -46 eine weitere von 4100 nachgesügt.
In der Abteilung III wurde bei den Eisenbahn- und Postsekretären statt der 7 Gehaltsstufen 6 eingestellt mit oberen Gehältern von 3300, 3600. Die drei unteren Stufen blieben nach dem Reg.-Vorschlag 2600, 2800 und 3000 -46, ebenso die höchste Stufe mit 4000 -H. Bei den technischen Eisenbahnsekretären wurden die Feldmesser in eine besondere Klasse versetzt mit Zusammenfassung von Zmischengehaltsstufen. Bei den etatmäßigen Regierungs- baumeistcrn, Abteilungsingeuieuren wurde der Endgehalt auf 4800 erhöht; ebenso wurden bei den außerordentl. Professoren der Universität und der technischen Hochschule zwei weitere höhere Endgehaltsstufen mit 4800 und 5200 -46 angesügt. Die Hausgeiftlichen an Strafanstalten, Bahnhof- inspektoren, Landwirlschastsinspektoren erhalten als vorletzte Gehaltsstufe 4800 -46 (statt 4700).
In der Abteilung IV sind die Gehälter der Oberförster um zwei weitere obere Gehaltsstufen mit 5600 und 0000 -H erhöht worden; gleichzeitig wurde beschlossen, die Regierung um Erwägung darüber zu ersuchen, ob und in welchem Umfang Forstamtmännern, Forstbezirke zu selbständiger Verwaltung, wie durch die gegenwärtigen Oberförster, übertragen werden können. Bei den Bezirks- Kommandeuren des Landjägerkocps ist eine Herabsetzung des Gehaltsrahmens in der untersten Stufe auf 3000 -46 vorgesehen; ebenso ist auch beim Gehalt des Kommandeurs eine niedrigere Unterstufe und zwar mit 5700 -46 (6700 -4) eingestellt.
Endlich ist noch in der VII. Abteilung zu erwähnen, daß die Stellengehalte der Staatsminister von 18000-6 auf 21000 -46 erhöht worden sind; der Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten erhält, wie nach der Vorlage,
einen Entschädigung für den Repräsentationsaufwand von 8000 -6.
Zum Wohnungsgeldtarif hat der Ausschuß beschlossen in die II. Ortsklasse einzureihen: Heidenheim, Ravensburg, Schwenningen, Tuttlingen; in die III. Ortsklasse: Altenstadt, Baiersbronn, Fellbach, Neckarsulm, Saulgau, Tailfingen bei Balingen, Trossingen, Vaihingen a. F.
Wie man aus dem Vorstehenden ersieht, sind die Beschlüsse der Kommission bei den Beamten selbst gegenüber der Vorlage nur von geringer Tragweite.
Bei den Arbeiten der Berkehrsanstalten sind erhebliche Erhöhungen beschlossen worden. Der Mehraufwand, den die Kommission beschlossen hat, beträgt bei der Eisenbahnverwaltung 350000 .6, bei der Post- und Telegrapheüverwaltung 35000 -6, bei der Bodenseedampfschiffahrt 1400 ^6. Bei den Berg- und Hüttenwerken betrügt der für die Arbeiter von der Kommission beschlossene Mehraufwand 25000 -6, bei den Salinenarbeitern 6000 -6, bei den Forstarbeitern zusammen 80000 -46, wovon 50000 -6 allein aus Holzhauerlöhne kommen.
Weitaus die Mehrzahl der Eingaben der verschiedenen Beamtenkategorien zur Gehaltsordnung sind durch die vorstehenden Beschlüsse für erledigt erklärt, dagegen wird eine Anzahl von Petitionen, die sich aus Dienstverhältnisse, Dienstwohnungen rc. beziehen, der Regierung zur entsprechenden Würdigung übergeben.
In bezug auf die Neuordnung der Bezüge der Geistlichen sind folgende Aenderungen hervorzuheben. An Stelle der vorgeschlagenen Höchststufen des Mindestgehalts der katholischen Geistlichen mit 3600 -46 und 3900 -6 statt einzusetzender 3500 und 3800 -46; für die vorgeschlagene Höchststufe des Mindestgehalts von 40 katholischen Geistlichen in Städten mit 4300 -6 statt einzusetzender 4200-6. Bei den Domkapitularen beantragt die Kommission die Streichung der höchsten Stufe mit 6700 -6, so daß 6200 Mark den Höchstgehalt der Domkapitulare bilden würden.
Zum Lehrerbesoldungsgesetz liegt eine größere Anzahl von Abänderungsanträgen vor. Die Gehaltsstufen der ständigen Lehrer bleiben nach den Vorschlägen der Regierung; bei den ständigen Lehrerinnen sind die beiden obersten Gehaltsstufen um je 100 -4t erhöht worden, nämlich auf 2100 und 2300 -46. Die Gehalte der Lehrer und Lehrerinnen an Mittelschulen sollen nach dem Vorschlag des Ausschusses auf jeder Gehaltsstufe je 200 -46 mehr (Vorlage: 100 -4t mehr) betragen als die der Volksschullehrer. Die Taggelder der unständigen Lehrerinnen haben durchweg eine kleine Erhöhung erfahren. Die Endgehälter der hauptamtlichen Fachlehrerinnen sind von 1400 auf 1500-6 erhöht worden; ebenso wurden auch die Taggelder der unständigen Fachlehrerinnen erhöht. Zur Frage der Lehrerwohnungen, der Größe und Heizbarkeit der Wohnzimmer rc. hat der Ausschuß einen Beschluß gefaßt, wonach der Oberschulrat nach Anhörung des Ortsschulrats und des gemeinschaftlichen Oberamts in Schulsachen eine Gemeinde von den im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Bestimmungen befreien kann, wenn in bestehenden Lehrer
wohnungen diese Vorschriften nur mit erheblichen Kosten durchgefühlt werden könnten.
Zu Artikel 10, der die Zulagen behandelt, hat der Ausschuß beschlossen, daß die mittleren und großen Städte die ihnen obliegenden Leistungen mit Genehmigung des Oberschulrats erhöhen können, jedoch nur bis zum Höchstbetrag von 400 Mark pro Jahr. Die Zulagen sind ohne zeitliche Beschränkung und für alle Lehrer zu gewähren. Infolgedessen ist der Artikel 11, der den großen Städten die Aufstellung einer besonderen Gehaltsordnung einränmen will, gestrichen. Eine nicht unwesentliche Einschaltung, welche die Kommission vorgenommen hat, bezieht sich darauf, daß unständige Lehrer und Lehrerinnen in ihren seitherigen Bezügen nicht verkürzt werden dürfen, solange sie in der betr. Gemeinde verwendet sind.
Zur Gehaltsordnung der Lehrkräfte an Gewerbe- und Handelsschulen hat der Ausschuß verschiedene Erhöhungen beantragt, so wurde dem Gehaltsrahmen der Gewerbe- und Handelslehrer der unteren Stufe ein erhöhter Endgehalt von 4300 -6 (Reg.-Entwurf 4000 ^6) und der Lehrer der oberen Stufe ein Endgehalt von 4800 -46 (Reg.- Entwurf 4700 -46) angefügt. Die Vorstände der mittleren Gewerbeschulen erhalten durchweg 200 Mark mehr als die Regierung vorschlug, ebenso haben auch die Vorstände der höheren Schulen je 200 -46 mehr erhalten. Auch die Lehrerinnen an Frauenarbeitsschulen sind in ihren Gehaltsverhältnissen etwas besser gestellt worden. Das gleiche gilt auch für die Lehrer und Lehrerinnen an höhere »Knaben- und Mädchenschulen, für die durchschnittlich etwa 100 -46 mehr eingesetzt wurde, als die Regierung oorge- schlagen hat.
Endlich sei noch erwähnt, daß die Kommission dem Nachtrag zum Finanzgesetz, welcher die penstonsberechtigten Bezüge der Professoren an der Universität und an der technischen Hochschule neuregelt, zugestimmt hat.
Tages-Nerrigkeiten.
Aus Stadt uud Land.
Nagold. 13. Juni 1911.
r Der Juni in früheren Jahrhunderten. Im
Heumonat 1580 sind nach einer Chronik an vielen Orten Leute an Kopfweh und Hauptslüssen (Schnupfen) zu Bette gelegen und allein in Tübingen im Fürstlichen Stipendium 7 Tische von Studenten darniedergelegen. Die sich des Weins enthalten haben, sind „entrannen". Eine Maß Wein, so das vorige Jahr gewachsen war, galt wegen seiner Säure einen Pfennig. Anno 1611 den 25. Juni Hub es an, schwer Weiter zu geben, immer eins auss andere, oft drei gegen einander, welches zwei Rächt und einen Tag, das sind 36 Stund, unaufhörlich gewähret, welche Wetter im Land Württemberg, Breußgau und Bayern über hundert Strahl eingeschlagen, viel First hin und wieder wie auch eine Schemen zu Ruith verbrannt. An Mariä Heimsuchung, das ist den zweiten Brachmonat, 1620 gab es ein dreißigtägiges Regenwetter, worauf ein erschrecklich großer Wind erfolgt, welcher viel Bäume geschlitzt und aus der Erden gerissen und mit Ab
Mit König Meirich Anglist von Sachsen in die JagdgeWe des Sndo«.
(Fortsetzung.)
Am nächsten Vormittage (14. Febr.) wurden während der Fahrt an einer Stelle im Strom 5 Nilpferde gesichtet (das erste Krokodil war zwei Tage vorher gesehen worden); wir hielten sie für — Felsriffe. Als aber dann die „Steine" plötzlich im Wasser verschwanden, wußten wir, daß Nilpferde unserer Phantasie einen Streich gespielt hatten.
Iebelein, ein kleiner Ort am Nil, dessen Hütten grasbedeckte Dächer'tragen, wurde gegen Mittag dieses Tages erreicht. Die Landschaft zeigt hier schon mehr Steppencharakter, Helles gelbes Gras, dazwischen viel undurchdringliche Dornen. Unvermittelt aus der Steppe steigen einige fast kahle Felfenberge auf. Am Nachmittage wurde von diesem Orte aus eine Pirsch unternommen, die aber nur einiges Flugwild brachte. Ich hatte das Glück, die erste, höchstens zwei Nächte alte, starke Löwenspur zu finden und, nicht weit davon, zweimal Spuren von Leoparden. Ich folgte der Spur, aber da der Tag schon stark zur Rüste ging, so mußte ich schließlich die weitere Verfolgung der Fährte unterlassen.
Abends e nhalb neun Uhr ging unsere Fahrt bei herrlich ausgehendem Mond weiter; und am nächsten Morgen (15. Febr.) einhalb zehn Uhr legten wir sodann in Renk an. Welche Ueberraschung bot sich da unserem Auge! An
der Anlegestelle harrte eine große Menge festlich gekleideter Leute, darunter viele Frauen, die uns mit Trillern, wie es Landesbrauch beim Empfang von vornehmen Gästen ist, begrüßten. Trommeln ertönten. Dieses interessante Schauspiel verdankte Se. Majestät dem Sirdar, welcher am Morgen den Ort passiert und bei dem Gouverneur von Kodok, Mr. O. Gullwan, diese Ovation veranlaßt hatte.
Sah man schon vom Dampfer aus eine unübersehbare Menge von Schwarzen, so bot sich dann beim Verlassen des Schiffes ein geradezu großartiges, eigenartiges Volkstypenbild dar. Auf einem freien Platze waren etwa tausend Dinkas und Schilluks in ihrem Kriegsschmuck versammelt, fast durchweg hohe, schlanke Gestalten von 1,80 bis über 2 w Länge. Die Dinkas, ein mir schon bekannter Negerstamm aus dem Hinterlands von Renk, sind besonders bemerkenswert durch ihre sehr langen Lanzen, an deren Ende in Abständen schwarze Straußenfedern befestigt sind. Die Lanzenfpitze ist ziemlich breit. Als Kleidung tragen diese Leute nur einen grauen Lappen, viel Perlenschmuck um Kopf und Hals in der Art der breiten, fest anliegenden Halskette unserer Damen. Breite Messingarmbänder vom andgelenk bis zum Ellbogen, Kupfermünzen auf der Stirn, edern im Haar und eigenartige Bemalung im Gesicht und zum Teil auch am Körper erhöhen den malerischen Reiz ihrer Gestalten und geben ihnen ein wildes, kriegerisches Aussehen. Ihr Scheich, „Daehok", ein hagerer, etwa 2,20 m großer Mann, mit weißem Turban und langem, feuerrotem arabischen Mantel, an der Seite ein Schwert, führte seine Leute, alle hohe Gestalten wie er selbst, in einem Kriegs
tanz vor. In einer Frontbreite von drei bis zwölf Mann und einer Tiefe, die in dem heulenden und wogenden Wirrwarr kaum zu bestimmen war, aber zwanzig bis dreißig Mann betragen mochte, wogte die geschloffene Masse in rhythmischen Schritten vorwärts. Dabei wurden die langen Lanzen nach vorn gestoßen und mit den langen Schildern Bewegungen gemacht, die das Aufsangen feindlicher Pfeile darstellen sollten. So plötzlich wie die Darsteller dieses Tanzes aus dem Plan erschienen waren, mitten aus dem anderen Volke heraus, so plötzlich waren sie dann in diesem auch wieder verschwunden.
Ebenso interessant wie dieser Stamm waren die Schilluks, die besonders wegen ihrer sehr eigenartigen Haartracht anffallen. Die älteren Männer dieses Stammes tragen einen aus ihren eigenen Haaren geflochtenen Kamm, der von Ohr zu Ohr über den Aopf geht und breit absteht, wogegen das jüngere Geschlecht einen ausgezackten Haarkamm trägt, der sich von vorn nach hinten über den Kopf legt. Straußenfedern, Perlketten und Gehänge, ein Lappen, Schilder und Sperre geben auch diesen schön gewachsenen, großen Gestalten malerisches Gepräge. Auch dieser Stamm führte einen seiner Kriegslänze auf.
Wohl das interessanteste Schauspiel aber boten die berittenen Araber vom Stamme der Selims. In ihren weißen Burnussen mit langen Lanzen, von denen mehrere Exemplare in einem Köcher auf der rechten Seite des Sattels hingen, boten sie aus ihren schönen, aber kleinen sehnigen Pferden mit reicher Sattelung und Kopfzeug einen wundervollen Anblick.