Erichen» täglich mit Ausnahme der Sann- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier 1.10 mit Tröger-

lohn 1.20 im Bezirks­

und 10 Lm.-Verkehr 1.25 im übrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Verhältnis.

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Mr- md A»M-M U kn NderMs-KeKK NWld.

85. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

Fernsprecher Nr. 29.

Anzcigen-Gebühr für die cinspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raunt bet einmal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen. Plauderstübchen, Fllustr. Sorintagsolatt und

Schwab. Landwirt.

Areltag, -m 2. Juni

1911

Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betr. die Abhaltung von Unterrichts­kursen in Obst- und Gemüseverwertung für Frauen und Mädchen an der K. Weinbauschnle in Weins­berg und im Pomologischen Institut in Reutlingen.

An der K. Weinbauschule in Weinsberg und im Pomo­logischen Institut in Reutlingen werden im Laufe dieses Sommers sechstägige Unterrichtskurse, in welchen über Ernten, Sortieren, Verpacken und Dörren von Obst und Gemüse, über Herstellung von Marmeladen, Gelees, Pasten, Obst­säften, Konserven usw. praktische und theoretische Unter­weisung erteilt wird, abgehalten werden.

Die Kurse finden statt

a) in Weinsberg in den Wochen vom 3. bis 8. Juli, 10. bis 15. Juli, 17. bis 22. Juli, 21. bis 26. August und 28. August bis 2. September,

b) in Reutlingen in den Wochen vom 24. bis 29. Juli, 31. Juli bis 5. August, 28- August bis 2. September und 4. bis 9. September.

Die Teilnehmerinnen müssen das 16. Lebensjahr zu­rückgelegt haben. Für Wohnung und Kost während der Dauer des Kurses haben sie selbst zu sorgen. Die Kurs­gebühr von 4 ist vor Eröffnung des betreffenden Kurses an das Kassenamt der K. Weinbauschule in Weinsberg beziehungsweise an Herrn Oekonomierat Lukas in Reutlingen zu entrichten. Bedürftigen Teilnehmerinnen kann die Kurs­gebühr nachgelassen werden.

Gesuche um Zulassung zu diesen Kursen sind bis ÄS. Juni d. I. einzusenden:

a) für Weinsberg an die K. Weinbauschule daselbst, d) für Reutlingen an den Direktor des Pomologischen Instituts, Herrn Oekonomierat Lukas in Reutlingen. Stuttgart, den 19. Mai 1911. Sting.

K. HbercrrnL Wcrgokd.

Aushebung der Militärpflichtigen.

Das diesjährige Aushebungsgeschäst findet am Donners­tag, den SS. Juni und Freitag, den SL. Juni ds. Js. je vormittags von 8 Uhr an auf dem Rat­haus in Nagold statt.

Es haben auf dem Rathaus in Nagold zu erscheinen: am Donnerstag, den SS. Juni d. I. vorm. 7/z Uhr:

Die als dauernd untauglich erklärten, die zum Land­sturm und zur Ersatzreseroe vorgeschlagenen Militärpflichtigen, sowie sämtliche Schneider, insbesondere auch die als tauglich bczeichneten Schneider j

am Freitag, den SS. Juni d. I. vorm. 7Vz Uhr:

Sämtliche als tauglich bczeichneten Militärpflichtigen mit Ausnahme der schon auf Donnerstag vorgeladenen Schneider, sowie die Reklamierten mit ihren Angehörigen.

Die Ortsvorsteher erhalten die Weisung, die vor die K. Oberersatzkommission zu beordernden Militärpflichtigen, über welche ihnen besondre Verzeichnisse zukommen werden, mit dem Anfügen vorzuladen, daß sie bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Rechtsnachteile an den genannten Tagen vormittags 7^ Uhr aus dem Rathaus in Nagold zu erscheinen haben. Auch sind die Militärpflichtigen auf die Bestimmungen der Wehrordnung 65 Z. 3, 71 Z. 7 und 72 Z. 3 aufmerksam zu machen, wonach Versuche Militärpflichtiger zur Täuschung gerichtlich bestraft werden, die Entscheidungen der K. Oberersatzkommission endgültig find und jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigt ist, im Aushebungster­min zu erscheinen und der Oberersatzkommission etwaige Anliegen vorzutragen.

Ferner haben die Ortsoorsteher darauf hinzuwirken, daß die Militärpflichtigen mit reingewaschenem Körper und reiner Wäsche erscheinen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere der Ohren gründlich zu reinigen, um eine Unter­suchung derselben zu ermöglichen.

Ortskundige Fehler der Militärpflichtigen (geistige Be­schränktheit, Epilepsie rc) sind soweit solche nicht schon bei der Musterung zur Sprache gebracht wurden vor der Aushebung dem Oberamt anzuzeigen. Bei Schwer­hörigen, Neroenleidenden, Stotterern. Geisteskranken oder Taubstummen verlangt die K. Oberersatzkommission Vorlage von ärztlichen Zeugnissen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Familien- verhältnisse halber ein Militärpflichtiger niemals zum Train bestimmt wird und daher derartige Gesuche wertlos sind.

Die Eröffnungsurkunden über die Vorladung der Mili­tärpflichtigen sind unter Anschluß der Losungsscheine spätestens bis IS. Juni d. I. hieher vorzulegen. Ueber sämtliche

vorhandenen Schneider (tauglich und nicht tauglich) sind Arbeitszeugnisse anher vorzulegen.

Militärpflichtige, welche sich auswärts aufhalten, dürfen nicht von anderen Bezirken hieher zur Aushebung berufen werden, sind vielmehr zu belehren, daß sie sich am Orte ihres dauernden (nicht bloß vorübergehenden) Aufenthalts zur Stammrolle anzumelden und zur Aushebung zu stellen haben.

Sodann haben die Ortsoorsteher darauf zu achten, daß keine Scheinverzüge Vorkommen. Bei denjenigen Militärpflichtigen, welche vor der Aushebung sich wieder nach Hause begeben, ist sich daher zu vergewissern, ob sie nicht in der Absicht gekommen sind, um an der Aushebung teilzunehmen und alsdann wieder an ihren früheren Ort zurückzukehren. Es ist daher von jetzt an bei jeder Neu­meldung zu berichten, ob nicht ein Scheinvcrzug des Militär­pflichtigen oorliegt.

Von der Beiziehung der Ortsvorsteher zum Ausheb­ungsgeschäft wird auch Heuer abgesehen.

Endlich werden die Ortsvorsteher beauftragt, die Stammrollen pro 1SOS, 1S1V und 1S11 nebst den Beilagen zum Zweck der Prüfung durch den Ziviloorsitzen- den der K. Oberersatzkommission zuverlässig bis IS. Juni d. I. an das Oberamt einzusenden.

Sollten in neuerer Zeit Strafen gegen Militär- Pflichtige anerkannt worden sein, so wären solche in den Stammrollen nachzutragen, und dem Oberamt in beson­derem Bericht sofort anzuzeigen.

Den 1. Juni 1911. Kommerell.

Seine Königliche Majestät haben am 3. Mai d. I. allergnädigst geruht, die evangelische Pfarrei Spielberg dem Pfarrverweser Otto Zeller in Kochendorf, Dekanats Neuenstadt, zu übertragen.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 31. Mai.

Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitz­ung mit der Mitteilung von dem Ableben Kirsch-Düsseldorf (Z.) Der Antrag der verbündeten Regierungen auf Vertagung des Reichstages bis zum 10. OKI. 1911 wird angenommen.

Dann folgte die zweite Lesung des Handelsvertrags mit Schweden. Die Kommission beantragte in einer Re­solution. daß die Gebühren für die Beerenlesescheine in den fiskalischen Forsten beseitigt oder wesentlich ermäßigt werden. Nach einer anderen Resolution sollen die Eisenbahntarife zu Gunsten der Hartsteinindustrie möglichst schnell ausgebaut werden. Aus der Aussprache, in der sich eine Reihe Red­ner zu der Materie äußern, ist hervorzuheben eine Mitteilung des preußischen Eisenbahnministers von Breitenbach, wonach die preußische Eisenbahnverwaltung seit langer Zeit bestrebt ist, die Interessen der Hartsteinindustrie durch eine ent­sprechende Ausgestaltung der Tarife zu fördern. Wenn nicht volle Zufriedenheit erreicht ist, so liegt das daran, daß in dieser Industrie scharfe Gegensätze bestehen. Redner ist bereit, in erneute wohlwollende Prüfungen einzutreten. Die beiden Resolutionen wurden dann angenommen. Die Ab­stimmung über den Handelsvertrag erfolgt in dritter Lesung.

Um den Sozialdemokraten Gelegenheit zu geben, in der Fraktion noch einmal zum Ausfllhrungsgesetz Stellung zu nehmen, tritt darauf eine ^ständige Pause ein.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung um V?5 Uhr wird der Gesetzentwurf über die vorläufige Regelung der Handels­beziehungen mit Japan in zweiter Lesung angenommen, ebenso der Gesetzentwurf über die Tagegelder, die Fuhr- und Umzugskosten der Kolonialbeamten.

Hierauf wird der gestern ausgeschiedene Teil des Ein- führungsgesetzes in zweiter Lesung beraten, der von der Be­handlung der schon bestehenden Anstellungsoerträge der Orts­krankenkassen handelt. Die Kompromißanträge, die eine Umgehung der Vorschriften der Reichsoersicherungsordnuna verhindern sollen, sind in der Kommission nur unwesentlich geändert worden.

Bebel (S.) erklärt, die sozialdemokratische Fraktion werde, da es gelungen sei, eine Reihe von Verbesserungen in den Antrag Schultz hineinzubringen, die die gehegten Be­fürchtungen wesentlich abschwächten, jedes Bedenken in Be­zug auf die Weiterberatung des Einführungsgesetzes fallen lassen. Sie werde gegen die Anträge stimmen, wie gegen das ganze Gesetz.

Die Kommissionsbeschlüsse werden darauf angenommen.

Bei der Abendsitzung wird das Einführungsgesetz zur Reichsversicherungsordnung in 3. Lesung debattelos gegen die Sozialdemokraten und Polen und einigen Fortschrittlern angenommen. Ebenso werden in 3. Lesung erledigt die Vorlagen über die Schiffsmeldungen, die Uebereinkommen über das Seerecht, den Niederlassungsvertrag mit Schweden, die Handelsverträge mit Schweden und Japan, die Kolonial-

beamtennooelle, die Zündwarensteuernovelle, das Gesetz über die Beseitigung von Tierkadavern und die Vorlage über Herbstdiäten.

Präsident Graf Schwerin stellt fest, daß die Tages­ordnung damit erledigt ist. (Beifall). Der Präsident dankt den Parteien für die Ausdauer.

Bassermann (n.) dankt dem Präsidenten für seine gerechte und wohlwollende Geschäfssührung in dieser arbeits­reichen Sitzungs-Periode.

Reichskanzler Bethmann-Hollweg erhält das Wort, der eine allerhöchste Kabinett-Ordre verliest, gegeben Neues Palais 31. Mai, wonach der Reichstag bis 10. Okt. vertagt wird. Das Haus hatte sich erhoben, auch der Abg. Bebel, mit den meisten der anwesenden Sozialdemokraten.

Präsident Graf Schwerin schließt die Sitzung mit einem Kaiserhoch.

Württembergischer Landtag.

r Stuttgart, 1. Juni. Die Zweite Kammer setzte heute die allgemeine Aussprache zum Kapitel Zentralstelle für Gewerbe und Handel fort. Zunächst vertrat Kaeß (Bp.) unter polemischen Ausführungen gegen die Rechte den Standpunkt der Industriellen, worauf Minister von Pischek auf die gestern und heute berührten Fragen näher einging. Er betonte, daß Wieland die Lage der Industrie etwas zu ungünstig dargestellt habe. Eine Unterstützung von Rechtsauskunftsstellen, die mehr oder weniger unter parteipolitischem Einfluß stehen, sei nicht angängig. Für einen Besuch der Dresdener Ausstellung durch Arbeiter habe die Regierung bereits Schritte getan. Bogt (BK.) bestritt, daß der Landwirt an der verteuerten Lebenshaltung schuld sei und erklärte sich gegen den Antrag Locher. Auch Wie­land (DP.) sprach sich gegen den Antrag und für den Antrag Mattutat aus. Er wünschte, daß die oberschwäb. Ueberland- zentrale eine Einrichtung für ganz Schwaben werde und auch der Industrie diene. Rembold-Gmünd (Z.) beantragt 1. die Regierung zu ersuchen, die Errichtung von Ueberlandzentralen durch öffentliche Körperschaften oder sonstige die öffentlichen Interessen wahrende Vereinigungen mit Beobachtung des nötigen Maßes von Vorsicht zu unterstützen, dabei aber jeden ungesetzlichen Eingriff in die Selbstverwaltung hintan­zuhalten, 2. seinen Antrag mit dem Antrag Locher dem volkswirtschaftlichen Ausschuß zu überweisen. Feuerstein (Soz.) wünschte die Heranziehung der Konsumvereine zu den Handelskammern. Andre (Z.) trat nochmals für seinen Antrag betreffend die Auskunftstellen ein und ver­wahrte sich gegen den Borwurf des Abg. Kaeß, daß er gegen die Industrie gesprochen habe. Das Zentrum, führte der Redner, häufig unterbrochen von der Linken, aus, sei stets für gute Handelsverträge für die Industrie besorgt ge­wesen. Im weiteren Verlauf der Debatte bemerkte Minister v. Pischek noch, daß kein Oberamtsvorstand nnkorrekt für eine Ueberlandzentrale eingetreten sei. Für die Erricht­ung einer staatlichen Landeszentrale fehlen die Unterlagen. Locher zog schließlich seinen Antrag zurück, worauf die übrigen Anträge angenommen wurden. Heute abend Fort­setzung. Schluß gegen ^2 Uhr.

Tages-Neuigkeiten.

AvS Stadt vud Land.

v Gültlingen, 1. Juni. Bei Verlegung der elektri­schen Leitung fiel heute mittag aus einer Höhe von 8 m der Arbeiter Braun von Neubulach, der beim Gemeinde­verband für den Bezirk Calw angestellt ist, mit der .Leiter und einem abgesaulten Mast auf den Boden, so daß er einen Oberschenkel- und Armbruch daoontrug. Don Dr. Besenmayer in Wildberg, der sofort zur Stelle war, wurde im Haus von Schultheiß Kern ein Notverband angelegt, worauf der Verunglückte mittelst eines Fuhrwerks in das Krankenhaus nach Calw übergeführt wurde.

Freudenstadt, 1. Juni. Heute wird der Auto­mobilverkehr Baden - BadenGernsbachSchönmün­zachFreudenstadt eröffnet. Die Wagen verkehren: Baden-BadenFreudenstadt:

Baden-Baden ab 8.20 vorm., 6.00 nachm., Gernsbach ab 9.25 vorm., 6.40 nachm., Schönmünzach ab 10.50 vorm., 8.05 nachm., Freudenstadt an 12.05 nachm., 9.20 nachm.,

Freu den st ad tB ade n-Baden:

Freudenstadt ab 8.00 vorm., 5.15 nachm., Schönmünzach ab 8.45 vorm., 6.00 nachm., Gernsbach ab 10.00 vorm., 7.15 nachm., Baden-Baden an 10.50 vorm., 7.55 nachm.

Der Fahrpreis beträgt: von Baden-Baden nach Freuden-