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Schwöb. Landwirt.
124 Dienstag, dm 30. Mai 1911
Amtliches.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Abhaltung von Viehmärkte in Göppingen.
In dem monatlichen und in dem alphabetischen Marktverzeichnis des Königlich Württembergischen Landeskalenders für 1911 (Seite 20, 22, 28. 32, 38 und 43) ist die Abhaltung von Biehmärkten in Göppingen auf 20. Juni,
7. Juli, 19. September, 12. Oktober und 19. Dezember eingetragen.
Diese Märkte finden tatsächlich am 9. Juni, 14. Juli,
8. September, 13. Oktober und 8. Dezember statt.
Etwaige aus seuchenpolizeilichen Gründen erlassene Marktverbote werden hiedurch nicht berührt.
Stuttgart, den 24. Mai 1911. Pischek.
K. Hberarnt Mcrgotd.
Die Herren Beamten der Amtskörperschaft
wollen ihre etwaigen Urlaubsgesuche bis zu der am 3. Juni d. I. stattfindenden Bezirksratssitzung einsenden.
Den 27. Mai 1911. Kommerell.
Bekanntmachung,
betr. die Versicherungspflicht der forstwirtschaftlichen Arbeiter.
Es ist zur Kenntnis des Oberamts gekommen, daß nicht alle Gemeinden ihre versicherungspflichtigen forstwirtschaftlichen Arbeiter und Arbeiterinnen, insbesondere Kulturarbeiter, vorschriftsmäßig zur Anmeldung bei den Bezirkskrankenkassen Nagold und Altensteig bringen.
Die Ortsbehörden werden aufgefordert, für pünktliche An- und Abmeldung (soserne nicht die sehr zu empfehlende Weiteroersicherung oorgezogen wird) Sorge zu tragen bezw. dies für dieses Jahr, falls es noch nicht geschehen ist, alsbald nachzuholen. Dabei wird darauf hingewiesen, daß im Falle der Erkrankung einer versicherungspflichtigen, aber nicht angemeldeten Person die Gemeinde der Kasse sämtliche entstehenden Kosten zu ersetzen hat.
Nagold, den 29. Mai 1911.
Mayer, Amtmann.
Marktverbot.
Wegen Gefahr der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche ist die Abhaltung des am 6. Juni ds. Is. fälligen Vieh- und Schweinemarktes in Horb verboten worden.
Horb, den 27. Mai 1911.
K. Oberamt
_ Amtmann Häfele.
Ercoigt: eine Kaiiziistcnstelle bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 27. Mai.
Präsident Graf Schwerin-Löwitz teilt mit, daß er beabsichtige, falls die 3. Lesung der Reichsversicherungsordnung und die 2. Lesung des Aussührungsgesetzes heute beendet werden, am Montag den Rest der Arbeiten in 2. Lesung zu erledchen und in die Ferien zu gehen. — Die 3. Lesung jder Reichsoersicherungsordnung wird fortgesetzt.
Fischer (Soz.) wendet sich gegen Zentrum, National- liberale und Konservative, denen er den Vorwurf macht, daß sie Patteipolitik getrieben haben. Redner bezeichnet die Witwen- und Waisenoersorgung als puren Schwindel und schließt seine heftigen Ausführungen indem er betonte, daß feine Partei im Interffse der deutschen Arbeiter gegen dieses Ausnahmegesetz stimme.
Horn (natl.) verteidigte den Standpunkt der Mehr- heitspatteien. Redner geht auf Einzelheiten der Vorlage ein und bestreitet, daß der Großgrundbesitz in der Vorlage bevorzugt werde. Das neue Gesetz bringe wesentliche Potteile.
Inzwischen sind die neuen Kompromißanträge Schultz eingegangen. Hiernach wird die Einkommengrenze bei der Krankenversicherung (Krankenhilfe in den ersten 3 Wochen) von 2000 auf 2500 erhöht usw. (Der Reichskanzler erscheint im Saal).
Staatssekretär Delbrück geht auf den Entwurf des näheren ein, der Aenderungen erfahren habe, die er nicht gewünscht habe. Redner hebt die Vorlage im Einzelnen hervor und kommt zu dem Schlüsse, daß auf dem Gebiete der sozialpolitischen Fürsorge ein erfreuliches Resultat erzielt worden ist. Es sei gelungen, über manche Schwierigkeiten
hinweg ein großes und gutes Stück vaterländische Arbeit zu leisten.
Korsan (Z.) verteidigt die Haltung des Zentrums.
Mugdan (f.Bp.) spricht sich gegen den Antrag Schultz aus.
Molkenbuhr (S.) verlangt Vertagung und bezweifelt die Beschlußfähigkeit des Hauses.
Ein namentlicher Aufmf ergibt die Anwesenheit von 226 Abgeordneten. Das Haus ist also beschlußfähig. Der Pertagungsantrag wird abgelehnt.
Es folgen dann Reden der Abg. Becker-Arnsberg (Z.) und Molkenbuhr (S.)
Damit schließt die Generaldiskussion.
Württembergischer Landtag.
r Stuttgart, 29. Mai. In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses wurde u. a. die geschäftliche Behandlung der Gehaltsordnung und der Deckungsmittelvorlagen im Plenum und dessen Geschäftslage bezüglich der nebenhergehenden Etatsberatung im Beisein des Ministerpräsidenten und des Kammerpräsidenten erörtert, wobei die vorherige Durchberatung der Deckungsmittel wenigstens in der Hauptsache im Ausschuß, ehe die Gehaltsordnung im Plenum auf die Tagesordnung gesetzt wird, allseitig als zweckmäßig und einzig korrekt bezeichnet, auch die Enbloc- beschlußfassung über die Gehaltsordnung als notwendig, auch den Vorgängen von 1901 entsprechend, ebenso aber auch eine Beschränkung der Etatsberatungen mit einer Kontingentierung der Einzeletats als unerläßlich erklärt wurde. In dieser Woche soll der Etat des Departements des Innern fertig beraten, die Pfingstwoche dem Finanzausschuß freigelassen und die Gehaltsordnung auf die Tagesordnung des 13. Juni gesetzt werden. Die Hinübergabe der Kammerbeschlüsse zur Gehaltsordnung an das andere Haus kann nach einmütiger Aussprache nicht hinausgeschoben werden bis alle Deckungsmittel in der zweiten Kammer endgültig festgestellt sind, zumal die Regierungslotterievorlage noch aussteht. Die zweite Lesung der Lehrerbesoldungsvorlagen wurde in der heutigen Sitzung beendigt.
r Stuttgart, 29. Mai. Die Kommission für innere Verwaltung behandelte in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes betr. die Eber- und Ziegen Hockhaltung in zweiter Lesung. Im wesentlichen wurden die Beschlüsse erster Lesung aufrechterhalten. In Art. 3 wurde die Vorschrift, daß die Verträge der Gemeinden mit den betreffenden Tierhaltern vom Bezirksrat zu genehmigen seien, gestrichen. Weiter wird der Att. 5 gestrichen, der die Aufhebung einer Gemeinde-Eber- oder -Ziegenbockhaltung von der Genehmigung des Bezirksrats abhängig macht. Sodann wurde zu Art. 14 ein Zusatzantrag Sommer angenommen, nach welchem einem Landwirt der betreffenden Gemeinde die Ausstellung von interimistischen Zulassungsscheinen übertragen werden kann, um unnötige Kosten zu ersparen. Dieser Schein gelte nur bis zur Vornahme der ordentlichen Schau und für die betreffende Gemeinde. Hierauf wurden einige Referate verteilt. Die Berichterstattung über die Anträge Kraut und Maier betr. die Entschädigung bei Maul- und Klauenseuche usw. wird dem Abg. Schmid-Herrenberg, über die Anträge Dambacher und Berroth betr. die Egelseuche dem Abg. Schmid-Neresheim übertragen. Für die Eingabe des Wittsverbands betr. Konzessionspflicht des Flaschenbierhandels und Abschaffung des Umgelds wird Abg. Maier- Blaubeuren als Berichterstatter aufgestSllt. Die Eingabe des Technikeroerbandes, die Bauordnung später in Kraft treten zu lassen, wird als durch den kürzlich erfolgten Kammerbeschluß erledigt erklärt. Ueber den Antrag betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wird Abg. Mattutat referieren.
Tages-Nerügkeiten.
Aus Stadt und Land.
Nagold, 30. Mai 19ll.
Ein neues Spruch- und Liederbuch. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Erneuerung des Gesangbuchs für die evangelische Kirche Württembergs wird auch eine Neubearbeitung des Spruch- und Liederbuchs zum Gebrauch in den evangelischen Schulen des Landes erforderlich werden. Wie wir hören, ist zu diesem Zweck eine Kommission berufen worden, der neben Mitgliedern der Oberbehörden eine Anzahl von Geistlichen und Schulmännern angehören. Neben der Auswahl der Fassung der Memorierlieder wird sich die Kommission auch mit der näheren Anpassung der Memorierausgabe an den Lehrplan vom Jahre 1907 zu beschäftigen haben.
* Die Maul- und Klauenseuche und die Einfuhr von französischem Vieh in Württemberg
behandelt Schlachthosdirektor Veterinärrat Kösler-Stuttgart in längeren Ausführungen in der „Franks. Ztg." Er tritt darin der immer wieder austauchenden Behauptung entgegen, daß durch die Eröffnung der französischen Grenze die Maulund Klauenseuche nach Süddeutschland und speziell nach Württemberg einggeschleppt worden sei. Bei dieser Sachlage erscheine es geboten, sestzustellen, daß am 31. OKI. 1910 in Deutschland in 913 Gemeinden und 2101 Gehöften die Maul- und Klauenseuche herrschte und daß neben Preußen, wo die Seuche im Osten eine große Ausdehnung angenommen hatte, bereits in Sllddeutschland und auch in Württemberg und zwar im Neckarkreis die Seuche festgestellt war. Am 14. Nov. 1910 gestattete das Württ. Ministerium des Innern die Einfuhr von Schlachtvieh in den städtischen Schlachthof nach Stuttgart im Hinblick darauf, daß wie die Verfügung sagt: „Frankreich zur Zeit frei von Maulund Klauenseuche ist." Die Seuche nahm in Deutschland immer mehr und mehr zu. Vom 20. Nov. 1910 Ibis 23. Febr. 1911 sind nach Stuttgart 1323 Stück Großvieh aus Frankreich eingeführt worden, sämtliche Tiere waren frei von Maul- und Klauenseuche. Dagegen wurde die Maulund Klauenseuche am 26. Januar 1911 von Köln und in den letzten Tagen des Monats Januar 1911 von Mannheim aus nach Württemberg eingeschleppt. Dies bestätigte Staatsminister des Innern Dr. v. Pischek, welcher auch die Behauptung widerlegte, daß die Einschleppung auf die Einfuhr von französischem Vieh „auf dem Umweg über München" erfolgt sei. Am 15. Februar 1911 meldete der Staatsanzeiger für Württemberg den Ausbruch der Maulund Klauenseuche in den französischen Kreisen Boneville und Thonon (Hochsavoyen) und damit die Zurücknahme der Einfuhrerlaubnis aus Frankreich in einer Zeit, in der in Württemberg im Neckarkreis 10 Oberämter mit 26 Gemeinden, im Donaukreis 5 Oberämter mit 24 Gemeinden und im Iagstkreis 4 Oberämter mit 9 Gemeinden, zusammen 24 Oberämter mit 68 Gemeinden verseucht waren. Infolge der Sperre der Schlachtviehhöfe in München und Nümberg seit Mitte Oktober und Anfang November kamen wütt- tembergische und speziell Stuttgarter Schlachtoiehändler nicht mehr dorthin: dies war insbesondere auch in der Zeit der stärkeren Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Württemberg Ende Januar noch der Fall, so daß als absolut ausgeschlossen bezeichnet werden kann, daß die Maul- und Klauenseuche von München und Nürnberg überhaupt von Bayern aus nach Württemberg eingeschleppt worden ist und damit sollte doch einmal das Märchen, für für das auch nicht der Schein von Wahrscheinlichkeit besteht, von der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch französisches Vieh auf dem Umwege über München endgültig begraben werden._
6 Unterjettingen, 30. Mai. Der hiesige Gesangverein hat bei dem 5. Bezirkssängerfest in Unterjesingen wiederum einen 1. Preis errungen. Er errang nun innerhalb eines Jahrzehnts drei 1. Preise, die er nur der vortrefflichen Leitung seines früheren Dirigenten, Herrn Oberlehrer Neumayer in Eltingen zu verdanken hat.
p Calw, 29. Mai. Der Eilzug 856 von Stuttgart erlitt gestern vormittag 9 Uhr zwischen Leonberg und Weil der Stadt einen Maschinendefekt infolge Rohrbruchs. Mit einer Verspätung von mehr als 1 Stunde traf der Zug gegen 11 Uhr hier ein.
r Horb, 29. Mai. (Der kleine Ausreißer.) Das hier aufbewahrte herrenlose Kind, das im Zug Eutingen- Horb oorgefunden wurde, ist von Baihingen a. F. aus requiriert und dorthin abgeschickt worden.
r Horb, 29. Mai. (Eile mit Weile.) Gestern abend sind auf der Nordstetter Steige zwei Radfahrer verunglückt und zwar der Unterlehrer von Weitingen und ein junger Kaufmann von dort. Sie wurden beide vorübergehend im Spital ausgenommen und dann mit einem Automobil nach Hause verbracht. Die Räder sind zertrümmert.
Freudenstadt, 29. Mai. In der Nacht vom Samstag auf Sonntag gegen 11 Uhr ist dem neuen Besitzer des „Kronprinzen", I. Mayer, aus einem Schranke in seiner Wohnung die Summe von ca. 2400 gestohlen worden. Mit Hilfe des Polizeihundes Sherlock konnte ein Nachbar als mutmaßlicher Täter verhaftet werden.
Huzenbach, 28. Mai. Gestern abend trug sich am Holzplatz der G. Möhrleschen Sägmühle ein schwerer Unglücksfall zu. Der 16jährige Wilhelm Sackmann, Sohn des Gemeinderats Friedrich Sackmann von hier, hatte eben seinen Langholzwagen abgeladen und wollte einem Verwandten beim Abladen helfen, als ein Stamm ins Rollen kam und ihn so unglücklich am Kopfe traf, daß die Hirn-