Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier 1.10 mit Träger­lohn 1.20 im Bezirks,

und 10 Xm.-Verkehr 1.25 *6, im übrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Verhältnis.

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Fernsprecher Nr. 26.

85. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

Anzeigrn-Gcbühr für die cinspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmgl. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen: Plauderstübchen, Jllustr. Sonntagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Abhaltung eines Maschi­nenlehrkurses für Landwirte in Hohenheim.

In der ersten Hälfte des Monats Juli wird in Hohen­heim ein dreitägiger Maschinenlehrkurs für Landwirte abgehalten.

Der Unterricht, welcher unter Leitung des Landessach­verständigen für landw. Maschinenwesen Dr. Holldack und unter Mitwirkung des Gutswirtschaftsinspektors Ga­briel und des Personals der K. Maschinenprüsungsanstalt abgehalten wird, bezweckt, praktische Landwirte über den Bau und die Handhabung der neuesten Erntemaschinen, und zwar für Heu- und Getreideernte zu unterrichten. Im einzelnen wird dieses geschehen durch Vorträge und Dar­stellungen, durch Uebungen im Auseinandernehmen und Zu­sammenstellen und durch praktische Vorführung sämtlicher Erntemaschinen, wobei Gelegenheit gegeben wird, sich in der Handhabung derselben zu üben.

Der Unterricht ist unentgeltlich; für Wohnung und Kost haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Die Teilnehmerzahl an dem Kurs ist auf zehn festgesetzt.

Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind unter Vor­lage eines Geburts- und Leumundszeugnisses spätestens bis 16. Juni d. Is. beim Sekretariat der Zentralstelle für die Landwirtschaft einzureichen.

Stuttgart, den 3. Mai 1911. I. D.:

K r a i s.

K. Gberarnl Wagokd.

Bekanntmachung,

betr. die Benützung der Schafwäschen.

Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, den in ihren Gemeinden z. Zt. vorhandenen Schäfern von der Min.-Vers. betr. den Verkehr mit Schafherden anläßlich der Schafwäsche, vom 12. Mai 1911, Staatsanzeiger Nr. 110, alsbald Eröffnung zu machen.

Dabei werden die Ortspolizeibehörden der verseuchten und unter Beobachtung gestellten Gemeinden besonders aus 8 2 A.-A.-O. hingewiesen.

Den 15. Mai 1911.

Amtmann Mayer.

Deutscher Reichstag.

r Berlin, 15. Mai.

Am Bundesratstisch Staatssekretär Delbrück.

Präsident Schultz eröffnet die Sitzung um 12.20 Uhr. Die zweite Lesung der Reichsversicherungsord­nung wird beim 5. Abschnitt (Aufsicht) fortgesetzt. § 408 sagt, daß die Aufsicht über die Krankenkassen dem Versiche­rungsamt zusteht. Bei Beschwerden über rechtlich nicht begründete Anordnungen hat das Oberversicherungsamt die Entscheidung. Bei Betriebskrankenkassen für Reichs- oder Staatsbetriebe kann die oberste Verwaltuugsbehörde die Aufgaben des Versicherungsamts anderen Behörden über­tragen. §408 wird unter Ablehnung eines sozialdemokra­tischen Antrags, der das Verwaltungsstreitverfahren für Beschwerden sestsetzen will, in der Kommissionsfassung an­genommen. Ebenso werden in der Kommissionsfassung angenommen die 88 409410.

Severing (S.) beantragt im Interesse der Zentrali­sation der Krankenkassenstatistik Z 410 a. Der sozialdemo­kratische Antrag wird abgelehnt. Es folgt der 6. Abschnitt (Aufbringung der Mittel). Die 88 411422 betreffen Beiträge. Bei § 411, der'besagt, daß die Beiträge bei Eröffnung der Kassen nur dann höher als 4^o/a des Grundlohnes festgesetzt werden dürfe, wenn es zur Deckung der Regelleistungen erforderlich ist, beantragt.

Schmidt-Berlin (Soz.) statt 4V//<, 60/<> festzusetzen.

Schickert (Kons.). Wir entsprechen den Wünschen durch einen von uns zu § 420 eingebrachten Kompromiß- antrag, wonach im Falle unzulänglicher Mittel zur Bestrei­tung der Regelleistungen der Gemeindeoerband die erforder­lichen Mehrleistungen zu tragen und sodann der Gemeinde­verband einem Vertreter das Amt des Kassenvorsitzenden zu übertragen hat. Der konservative Antrag wird ange­nommen, der sozialdemokratische abgelehnt und sodann der ganze 6. Abschnitt angenommen.

Ebenso wird der 7. Abschnitt (Kassenverbandssektionen) unverändert nach den Beschlüssen der Kommission angenom­men. Der 8. Abschnitt behandelt besondere Berufszweige. Die 444462 umfassen die allgemeinen Vorschriften

und die Bestimmungen für die Landwirtschaft. 8 447 handelt von der Befreiung von der Versicherungspflicht auf

Dienstag, dm 16. Mai

Antrag des Arbeitgebers. Die Sozialdemokraten beantragen Streichung dieses Paragraphen sowie des 8 447 a (weitere Vorschriften für die Befreiung).

Arnstadt (Kons.): Nach Streichung dieser Vor­schriften würden die verheirateten Arbeiter lediglich geschädigt.

Vizepräsident Schultz teilt mit, daß über den 8 447 namentlich abgestimmt werden soll.

Busold (S.) befürwortet einen Antrag auf Streichung.

Fegter (f. Bp.): Durch die 88 447 und 447a werden die armen Landarbeiter um ihre paar Groschen Krankengeld gebracht. Darin liegt eine große Ungerechtigkeit.

Neuner (natl.) bittet, es bei den Kommissionsbe­schlüssen zu belassen.

Schmidt (S.) tritt nochmals für die Streichung der Paragraphen ein.

Nachdem sich u. a. noch die Abgeordneten Dr. Mug- dan und Molkenbuhr für die Streichung der Paragra­phen ausgesprochen haben, schließt die Debatte. Die na­mentliche Abstimmung über diese Bestimmung erfolgt später. Auch die Abstimmung über 8 450, der auf 8 447 zurück­greift, sowie über einen dazu vorliegenden sozialdemokrati­schen Antrag wird zurückgestellt. 8 452 sieht die Möglich­keit der Herabsetzung des ländlichen Krankengelds für die Winterarbeit vor.

Arnstadt (Kons.) begründet die Herabsetzung.

Zubeil (Soz.) befürwortet einen Antrag auf Streich­ung und führt aus, diese Bestimmung lasse den Anschein zu, als ob bei den Konservativen und bei der Regierung die Scham zu den Hunden geflohen sei.

Ebenso wird der Rest des Abschnitts bis 8 462, sowie die 88 463 bis 468 betr. Dienstboten in der Kommissions­fassung angenommen: desgleichen nach unerheblicher Debatte die 8 469 bis 486 (unständige Beschäftigung.) Die 8 487 bis 493 betreffen Wandergewerbe. Nach längerer Debatte werden die 88 490 bis 525 (Hausgewerbe) angenommen mit Ausnahme des 8 515 a, der zurückgestellt wird. So­dann erfolgt die am Anfang der Sitzung ausgesetzte nament­liche Abstimmung über die 88 447 und 447 a. Diese werden mit 181 gegen 86 Stimmen bei einer Stimmenthaltung in der Kommissionsfassung angenommen. Die Paragraphen bis einschließlich 520 werden angenommen. Sodann ver­handelt das Haus über den zurückgestellten 8 515 s.

Ein Antrag Eickhoff (f. Bg)., den letzten Satz da­hin zu ergänzen, daß an Stelle des Bezirks des Bersicherungs- amtes auch die von der obersten Verwaltungsbehörde nach örtlichem Bedürfnis bestimmten größeren Bezirke als Be- triebssitze anzufehen seien, wird einstimmig angenommen und damit auch 515 s. 8 520 a, der verlangt, daß ohne Entgelt beschäftigten Lehrlingen Krankengeld nicht gewährt wird, wird ohne Debatte angenommen und sodann die Weiterberatung auf Dienstag 11 Uhr vertagt. Schluß ^7 Uhr.

Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt u«d Laad.

Nagold. 16. Mai 1911.

Württ. Handwerker-Landesverband. (Mitgeteilt.) Am Sonntag vormittag 11 Uhr fand im Gasthaus zur Traube" hier eine Sitzung des Gefamtausschusses statt, zu der sämtliche Mitglieder erschienen waren. Nach üblicher Begrüßung durch den Vorsitzenden wurde in die Tages­ordnung eingetreten und bei Punkt 1 bezüglich des Ber- bandsorgans beschlossen, diese Angelegenheit auf die Tages­ordnung des Verbandstages zu setzen und als Referenten hiesür die Herren Hespeler-Nagold, Henzler-Neufen und Beck-Reutlingen zu bestellen. Ein weiterer diesbezüglicher Antrag des Herrn Frank-Stuttgart wurde abgelehnt. Als Zeitpunkt des diesjährigen Derbandstages in Ludwigs­burg wurde der 25. Juni ev. der 2. Juli bestimmt und für die Nachmittagsverhandlungen von Herrn Handwerks- kammersekretär Dr. Gerhardt-Stuttgart ein Vortrag über aktuelle Handwerkerfragen, von denen zur Zeit das Handwerk berührt wird, in Aussicht gestellt, wobei der Wunsch zum Ausdruck gebracht wurde, daß Referate an solchen Tagungen nach der Richtung zu halten seien, daß sie auch zweckentsprechend sind. Nach endgiltiger Festsetzung der Tagesordnung wurde noch beschlossen, einem alten, gebrechlichen, langjährigen Mitglied, welches zugleich auch der Sterbekasse angehört, den Verbandsbeitrag zu er­lassen. In die für nachmittags einberufene, gut besuchte Bezirksversammlung, hielt Herr Subdirektor Bohn-Stuttgart einen sehr instruktiven Bottrag über Bedeutung der Haft­pflichtversicherung und Unterschied zwischen Haft­pflicht- und Unfallsällen. Den Ausführungen des Referenten wurde mit großer Aufmerksamkeit gefolgt; es schloß sich eine anregende Debatte an und alle an den

1911

Redner gerichteten Anfragen wurden in sachlicher und klar verständlicher Weise beantwortet. Daß es dabei auch Frage­steller gibt, die aus der Rolle fallen und in ihren Ausdrücken sogar beleidigend werden (kein Mitglied unseres Verbandes) konnte man bedauerlicher Weise auch in dieser Versammlung wahrnehmen. Nach erschöpfender Behandlung der Materie auf dem Gebiet des gesamten Versicherungswesens, wobei sich Herr Bahn den Mitgliedern des Verbandes zu Auskunsts­und Ratserteilung in allen Bersicherungsangelegenheiten jeder­zeit bereitwilligst zur Verfügung stellte, dankte der Vorsitzende dem Redner für die erteilten Aufklärungen, zumal über das Versicherungswesen noch mancherlei Unklarheiten bei den Versicherungsnehmern, sowie in der Allgemeinheit bestehen und erklärte die Versammlung für geschlossen.

* Der Liederkranz Nagold, welcher die Pflege des deutschen Männergesangs und mit ihr die Bildung und Ver­edlung des Gemüts und des Volkslebens, die Erweckung und Erwärmung eines vaterländischen deutschen Sinnes uno die Belebung der Heiterkeit und des Frohsinns auf seine Fahne geschrieben hat beabsichtigt, wie wir erfreulicher Weise hören, im Juli d. I. auf dem Neckargausängerfest in Spaichingen Preis zu singen. Alle diesem edlen Bestreben dieses Vereins wohlgesinnten Gönner und Freunde des Ge­sanges, alte wie jüngere charakterfeste Männer, sind in letzter Stunde an dieser Stelle freundlichst eingeladen, diesem Verein beizutreten, um so zur Ehre der ganzen Stadt ihm zu sicherem Gelingen seines Zieles zu verhelfen.

r Sitzungstaggelder der Gemeinderäte. Die Steuerpflicht der Sitzungstaggelder der Gemeinderäte ist, so schreibt derStaatsanzeiger", durch einen Erlaß des Steuer­kollegiums ausgesprochen worden. Hiezu hat das Finanz­ministerium die Anregung gegeben, weil zu seiner Kenntnis gekommen war, daß diese Taggelder von^den Beteiligten und den Behörden bald als steuerfrei bald als steuerpflichtig behandelt werden. Nach gründlicher Prüfung kam die Steueroerwallung im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern zur Bejahung der Steuerpflicht. Hievon wurde den Aemtern durch den erwähnten Erlaß mit dem folgenden Schlußsatz Kenntnis gegeben:Nach der Absicht des Kgl. Finanzministeriums sollen die vorstehenden Erläuterungen lediglich zur Klarlegung der zu Tage getretenen Zweifel und Meinungsverschiedenheiten dienen, nicht aber eine genaue Ausmittelung der steuerpflichtigen und steuerfreien Bestand­teile der fraglichen, meist unbedeutenden Bezüge im einzel­nen Fall bezwecken. Es ist vielmehr der Wunsch des Finanzministeriums, daß kleinliche Nachforschungen und Untersuchungen vermieden werden". Der Berwaltungs- gerichtshof hat nun neuerdings in einem Einzelsall die Steuerpflicht der Sitzungstaggelder der Gemeinderäte ver­neint. Obwohl die Steuerverwaltung diese Entscheidung nicht für richtig zu halten vermag, hat sie nicht gezögert, sich auf den Boden des Berwaltungsgerichtshofutteils zu stellen.

Altensteig, 15. Mai. (Korr.) Gestern nachmittag wurde hier eine Versammlung der umliegenden evang. Iungfrauenvereine gehalten. Da die Stadtkirche in der Reparatur begriffen und deshalb geschlossen ist, fand die Festpredigt ün der Turnhalle statt. Sie wurde von dem ersten Geistlichen an der evangelischen Gesellschaft in Stutt­gart, Pfarrer Wurm, gehalten. Die zahlreich erschienenen jungen Mädchen, es mögen ihrer mehr als 300 gewesen sein, vereinigten sich im Grünbaumsaal. nachdem sie sich zuvor auf dem Marktplatz mit einem mehrstimmig gesungenen gemeinsamen Lied hatten hören lassen. Auch die gesellige Vereinigung war durch anregende Darbietungen und muntere Gesänge belebt und zeigte, wie man mit Ehren fröhlich sein kann. Möge die schön verlaufene Feier den Teilnehmerinnen in freundlicher Erinnerung bleiben und ihnen ein kräftiger Anspom zum ferneren treuen Zusammenhalten und Zu­sammenarbeiten sein.

Herrenberg, 15. Mai. Sicherem Bemehmen nach ist Pfarrer Klumpp in Simmersfeld auf die Planstelle in Nufringen ernannt.: (Gbte.)

Calw, 15. Mai. Der landw. Bezirksverein Calw hat auf Veranlassung der Kgl. Zentralstelle für die Land­wittschaft am 5. d. Mts. die verkäuflichen schlachtreifen Tiere gezählt, um die Behauptung der Schlächter, daß die augenblicklich am Stuttgarter Markt gezahlten höheren Schlachtoiehpreise auf einen Mangel an schlachtreifen Tieren in Württemberg zurückzuführen seien, auf ihre Richtigkeit prüfen zu können. Das Ergebnis der Zählung im Bezirk Calw war folgendes: Ochsen (einschl. Fairen) 496, Rinder 647, Kühe 116, Kälber 242, Schweine 1362.

(C. W.)