denen nach der Ansicht des Justizministeriums der bedingte Strafaufschub Platz greifen soll. Im Eingang wird zunächst der, der Einrichtung-allgemein zu Grund liegende erzieherische Gedanke betont (§3). Gegenüber jugendlichen Verurteilten wird die Bewilligung als die Regel bezeichnet und der Versuch einer Ersetzung der Strafvollstreckung durch erzieherische Maßnahmen auch für diejenigen Fälle empfohlen, in denen an sich nach der Art der Persönlichkeit und der äußeren Lebensverhältnisse des Verurteilten ein günstiger Erfolg des Strafaufschubs minder aussichtsvoll erscheinen würde (8§ 5, 6). In diesem Zusammenhang werden die Strafvollstreckungsbehörden auf den auch sonst in der Verfügung wiederkehrenden Gesichtspunkt einer Verwertung der Tätigkeit der, der Jugendfürsorge dienenden Organe hingewiesen, wie dies für das Strafverfahren gegen Jugendliche schon durch die jüngst ergangene Verfügung des Justizministeriums vom 24. Januar d. I. vorgesehen ist: desgleichen bei verurteilten Fürsorgezöglingen auf den Gesichtspunkt einer Fühlungnahme mit der Landarmenbehörde (8 12). Nachdem sodann die Bewilligung bedingten Strafaufschubs auch an Erwachsene sich im Laus der Zeit zu einer ständigen Einrichtung entwickelt hat, erschien es als ein Bedürfnis, hiefür gleichfalls die Voraussetzungen näher zu umgrenzen. Nach ß 7 kann zu Gunsten erwachsener Verurteilter ein bedingter Strafaufschub ausnahmsweise vorgeschlagen werden, wenn die Straftat eine besonders milde Beurteilung zuläßt und nach der Persönlichkeit des Verurteilten mit einiger Sicherheit anzunehmen ist, daß der Zweck der Strafe auch auf diesem Wege erreicht werden kann; dabei soll namentlich auf die Beweggründe der Tat und das Verhalten nach der Tat (Verübung in dringender Notlage, Reue, ernstliche Bemühungen, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen u. dergl.), sowie auf die etwaigen außerhalb des Straszwecks liegenden Nachteile der Strafvollstreckung (Gefährdung der wirtschaftlichen Lebensbedingungen oder der Möglichkeit späteren Fortkommens) gesehen werden. Vorausgesetzt ist übrigens bei der Bewilligung an Erwachsene, daß einer späteren Begnadigung weder ein überwiegendes öffentliches Interesse noch ein berechtigtes Interesse des Verletzten an voller Sühne entgegensieht. Daß während der (in der Regel zweijährigen) Probezeit eine polizeiliche Ueberwachung des Verurteilten nicht stattfindet (8 22), war schon bisher Rechtens, nachdem insbesondere der Verein für entlassene Strafgefangene in dankenswerter Weise es übernommen hat, seine fürsorgende Tätigkeit auch solchen Personen zuzuwenden, denen ein bedingter Strafaufschub bewilligt ist (Ztz 31, 32). Des näheren sind sodann die Voraussetzungen eines Widerrufs des Strafaufschubs geregelt, wobei für alle Zweifelsfälle eine Prüfung darüber vorge- schrieben ist, ob nicht statt des Widerrufs eine Verlängerung der Probezeit genügt (88 23 bis 26). Als Gnadenakt nach befriedigendem Ablauf der Probezeit ist neben dem völligen Strafnachlaß auch eine bloße Strafmilderung, namentlich die Umwandlung der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe vorgesehen, beispielsweise für Fälle, in denen einem völligen Strafnachlaß die überwiegende Rücksicht auf den Sühneanspruch des Verletzten entgegensteht: bei Bemessung der Geldstrafe soll alsdann neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mitberücksichtigt werden, ob der Verurteilte sich nach Kräften bemüht hat, den durch die Straftat verursachten Schaden wieder gut zu machen (88 9,29). Schließlich wird (8 35) der Verfügung des Justizministeriums vom 30. September 1907 erwähnt, wornach bis aus weiteres regelmäßig bei allen Verurteilungen jugendlicher Personen durch Aktenvorlage dem Justizministerium die Gelegenheit zur Entschließung auch dann zu geben ist, wenn die Bewilligung bedingten Strafaufschubs von keiner Seite in Anregung gebracht war. Nachdem auf diesem Wege eine einheitliche Handhabung für das ganze-Land erreicht worden ist und die Justizbehörden über die Grundsätze des Justizministeriums genügend unterrichtet sind, konnte in der neuen Verfügung jene Anordnung als nunmehr entbehrlich aufgehoben werden im Vertrauen darauf, daß die beteiligten Behörden bei ihrer Stellungnahme zu der Frage der bedingten Begnadigung künftighin nach gleichen Grundsätzen verfahren werden.
Stuttgart, 13. Mai. Der neue Oberbürgermeister ist am 15. Juni 1868 in Stuttgart als Sohn des Rechtsanwalts Lautenschlager, der 1876 bis 1882 die Stadt Stuttgart im Landtag vertrat, geboren. Lautenschlager wurde im November 1897 zum Amtmann bei der Stadtdirektion ernannt. Seit 25. Februar 1909 führte er den Titel Regierungsrat. Im Juni 1910 wurde ihm das Oberamt Heidenheim übertragen, doch trat er das Amt nicht an, weil er bekanntlich mit der Revision der Stuttgarter Polizei beauftragt wurde.
Stuttgart, 12. Mai. Heute früh begann hier im großen Rathaussaal der 2. Deutsche Bogelschutztag. Zu der Tagung hatten die Regierungen von Preußen, Bayern, Württemberg und Hessen sowie zahlreiche Gesellschaften des In- und Auslandes Vertreter entsandt. Nach einer Begrüßung durch den Vorsitzenden Major Henrici übermittelte Regierungsdirektor v. Sting den Willkomm des Königs von Württemberg, der Landesregierung, der Zentralstelle für Landwirtschaft und des Landwirtschastvereins Württemberg. Es folgten verschiedene Begrüßungsansprachen. Den ersten Bottrag hielt Dr. Sarasin-Basel und zwar über „Nationalen und internationalen Naturschutz". Er schilderte die Bestrebungen und Erfolge des Naturschutzes in der Schweiz und forderte unter anderen internationale Regelung der Iagdgesetzgebung, Schutz gegen die kurzsichtige Ausrottung des Raubwildes, Schaffung von großen Frei- gebieten für alle Pflanzen und Tiere, Ersetzung der Schuß- prämien durch Entschädigungsgelder, Aufklärung über den Naturschutz in der Schule, internationalen Vogelschutz, ein
Verbot der Ein- und Ausfuhr von Schmuckvögeln, wie es bereits in Australien besteht, und endlich Schutz der Pelz- und der Waltiere. Dr. Sarasin schloß mit der Aufforderung zu einer Sympathie-Erklärung für die vom Schweizer Bundesrat vorbereitete Waldnaturschutz-Kommis- sion. Dem Bortrag folgte eine längere Debatte, in der unter anderem verlangt wurde, daß der Iagdpächter denselben Widerstand hinterlassen müsse, den er angetrieben habe, sowie, daß jeder Jäger ein Iagdexamen abzulegen habe. Schließlich wurde die Einsetzung einer Kommission zum Studium der angeregten Fragen beschlossen. Sodann sprach Oberstudienrat Dr. Lampert-Stuttgart über das Moosburger Ried, das von Frau Kommerzienrat Hähnle erworbene Schutzgebiet am Federsee. Schließlich referierte Dr. Schwangart-Neustadt a. d. H. über „Weinbau und Vogelschutz". Er verlangte größeren Vogelschutz in weinbautreibenden Gemeinden, indem er auf die Nützlichkeit der Meise, Schwalbe und anderer Vögel hinwies, und empfahl Aufklärung der Weingärtner, Belassung des Unterholzes in den Wäldern, Neuanpflanzungen, die Errichtung von Baumbeständen am obern und untern Rand der Weinberge, Ausnützung der Friedhöfe zu Nisizwecken usw.
r Cannstatt, 12. Mai. (Reiterfest). Für das am 20. und 21. Mai durch den Schwäbischen Reiteroerein geplante Reitersest werden aus dem Exerzierplatz schon jetzt die Vorbereitungen getroffen. Werkmeister Klett errichtet drei Tribünen, deren mittlere für das Königshaus bestimmt ist. Die beiden seitlichen Tribünen, die gleichfalls eine Bedachung erhalten, haben die Zuschauer aufzunehmen. Das Festprogramm ist in diesem Jahr erheblich reichhaltiger als in den früheren Jahren.
x Obertürkheim, 13. Mai. Beim Umbau des Hauses des Bäckermeisters Ackermann wurden in bedeutender Tiefe Reste einer anscheinend ganz alten Schmiede zu Tage gefördert. Es wurden große Zuschlaghämmer, Ketten, Schlösser, Speere und Zangen gefunden. Leider wurden die Funde nicht der Altettumssammlung übergeben.
p Eßlingen, 13. Mai. Am heutigen Tage konnte der Redakteur der Eßlinger Zeitung, Karl Weeber, das Jubiläum seiner 25jährigen Tätigkeit in dem Verlag Otto Bechtle begehen. Aus diesem Anlaß wurden ihm von Seilen des Verlags und des Geschäftspersonals verschiedene Ehrungen zu Teil.
r Marbach, 13. Mai. (Schillerverein). Wenn in der Frühe des 9. Mai vom schlanken, spitzbehelmten Turm der altehrwürdigen Alexanderkirche herab der eherne Klang der von den Deutschen in Moskau auf den hundertsten Geburtstag Schillers gestifteten Glocke „Concordia" über Stadt und Land dringt, fällt's manchem erst ein: Heute ist Todestag! Ruhig verläuft der Tag. Es fehlen die öffentlichen Feiern die am Geburtstag im Vorwinter Jung und Alt in Atem halten, nur abends hält der Marbacher Schillerverein seine jährliche Milgliederversammlung ab, die der Satzung entsprechend am Todestage des Dichters statt- findcn muß. Im behaglichen Nebenzimmer der „Post" treffen sich die Ausschußmitglieder, aber klein ist die Zahl derer, die noch kommen, um den Rechenschaftsbericht zu hören. 167 Mitglieder und eine Vermögenszunahme von 350 ^ sind erfreuliche Punkte, wenn auch die Zahl der Freunde größer sein könnte. Für den Ueberschuß harrt auch Verwendung, denn noch in diesem Monat soll ein Maienfest gefeiert werden. Der Schwäbische Schilleroerein hat dem Marbacher Verein die Hauptsorgen und Lasten abgenommen, dafür aber auch große Erfolge errungen. Zwei Kleinodien bleiben dem hiesigen Verein immer: die Aussicht und Pflege der Schillergebuttsstätte, in dem kleinen, im Jahre 1859 angekauften Hause, das von Oberbaurat Leins mit einem Aufwand von 2470 Gulden im bürgerlichen Stil des 18. Jahrhunderts wieder hergerichtet und das nach und nach mit wettvollen Erinnerungszeichen ausgestattet wurde: sowie die Unterhaltung der Schillerhöhe, des in den Jahren 1836 bis 1899 angelegten Haines, zu dem König Wilhelm I. aus der Hohenheimer Pflanzfchule die Edelhölzer stiftete und in dem vor 35 Jahren das Schillerdenkmal seinen prächtigen Platz fand.
r Leutkirch, 13. Mai. (Wüstling). Auf der sogenannten Wilhelmshöhe trieb sich schon seit mehreren Wochen ein Kerl herum, der in der schamlosesten Weise Kinder, Mädchen und Frauen belästigte. Endlich ist es gelungen, ihn einzufangen und in Gewahrsam zu bringen. Es handelt sich um einen 17jährigen Burschen, den Sohn einer sehr achtbaren hiesigen Familie.
r Friedrichshafen, 13. Mai. (Doppelselbstmorjd.) Das Drachenboot „Gna" der hiesigen Drachenstation begegnete auf seiner heutigen Frühfahrt, etwa 4 Km vom Hafen entfernt, einer aus dem See treibenden unbesetzten Gondel. Bei näherem Zusehen, fand man darin einen Hut samt goldenen Zwicker, ein Handtäschchen, sowie neben der Gondel im Wasser schwimmend einen Schirm mit gebrochenem Griff. Das Boot wurde von der „Gna" nach Friedrichshafen zurückgeschafft und der Hasendirektion übergeben. Diese stellte eine nähere Untersuchung an, die zunächst zur Auffindung eines Portemonnaies mit 25 ^ Inhalt und eines Brieses, adressiert an einen Herrn Buck in Stuttgart führte. Nach Aussage des Bootsverleihers waren die Insassen ein Herr und eine Dame, im Alter von etwa 40 Jahren, anscheinend ein Ehepaar, das dadurch ausfiel, daß der Mann einen stark schwindsüchtigen Eindruck machte. Die Persönlichkeit der beiden Bootsinsassen, deren Leichen noch nicht gefunden werden konnten, bedarf noch der Feststellung. Man nimmt hier an, daß sie beide aus Stuttgart kamen.
Dentsches Reich.
Berlin, 13. Mai. Der überraschende Sieg Lautenschlagers bei der gestrigen Stuttgarter Oberdürgermeisterwahl
wird vorerst nur von linksliberalen Organen besprochen. Während die Rechtsstehenden sich damit begnügen, ihre Befriedigung über den Ausfall der Wahl zu bekunden, machen die liberalen Organe aus ihrer Verärgerung keinen Hehl. Der „Vorwärts" tröstet sich mit der nächsten Bürgermeisterwahl. Allgemein wird aber anerkannt, daß der Ausgang das Gute habe, daß er einerselts den König von der Bestätigung enthebt, andererseits die sozialdemokratische Partei vor einem Hofgänger bewahrt.
Berlin, 13. Mai. Unter Hinweis auf die Behauptungen konservativer Blätter, der frühere Reichskanzler Fürst Bülow habe selbst nicht daran gedacht, das Enteignungsgesetz anzuwenden, hatte sich die Rhein.-Westf. Ztg. an den Fürsten Bülow in Rom gewandt. Der frühere Reichskanzler hat darauf folgendes Schreiben gesandt:
Seit meinem Rücktritt habe ich mir in meinen Aeußer- ungen über politische Fragen Zurückhaltung auferlegt. Doch war meine Haltung in der Ostmarkenfrage bis zum letzten Tage meiner Amtsführung so klar und geht aus meiner Rede wie aus meiner gesamten politischen Tätigkeit zweifellos hervor, daß weitere Beweise in dieser Beziehung entbehrlich werden.
Berlin, 11. Mai. Der Gesetzentwurf über die Privatbeamtenversicherung ist vom Bundesrat noch nicht verabschiedet und es ist auch die ursprüngliche Absicht aufgegeben, die Vorlage noch vor Pfingsten an den Reichstag gelangen zu lassen, da ohnehin keine Aussicht auf Beratung besteht, denn die Reichsversicherungsordnung und der Handelsvertrag mit Schweden werden wahrscheinlich die Zeit vollkommen ausfüllen. Der Pensionsoersicherungsentwurf soll aber demnächst in seiner abgeänderten Form der öffentlichen Kritik unterbreitet werden, damit während der Sommermonate die Interessentenkreise dazu Stellung nehmen können.
r Berlin, 14. Mai. Wie die chilenische Gesandtschaft uns mitteilt, entbehrt die vor kurzer Zeit verbreitete Nachricht, daß der Chef der Gesandtschaft Exz. Matte seinen hiesigen Posten aufzugeben gedenke, jeder tatsächlichen Begründung. Exz. Matte ist soeben von seiner Reise vollständig wieder hergestellt zurückgekehrt.
Berlin, 13. Mai. Nach einer Meldung aus Belgrad sind dort Nachrichten eingetroffen, wonach Exkönigin Natalie, die Mutter des ermordeten Königs Alexander, schwer erkrankt sei. Ihr Zustand soll so bedenklich sein, daß eine Katastrophe jeden Augenblick eintreten kann.
r Berlin, 12. Mai. Aus einem Charlottenburger Postamt ist man dem B. T. zufolge größeren Unterschlagungen auf die Spur gekommen. Es handelt sich angeblich um die Veruntreuung von mehreren lausend Mark durch einen Geldbriefträger.
r Sigmaringen, 12. Mai. (Landpflege.) Der Verein für ländliche Wohlfahrtspflege in Württemberg und Hohenzollern hält am Mittwoch den 17. Mai hier seine Hauptversammlung ab. In der neuesten Nummer seiner Zeitschrift „Schwäbische Heimat" ist der Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr 1910/11 enthalten. Dieser zeigt, daß der Verein unausgesetzt an der Arbeit ist, um unserem Landvolk nach Kräften zu dienen. Auch die bevorstehende Versammlung wird davon ein Bild geben. Außer den geschäftlichen Verhandlungen (vormittags Vzll Uhr) bringt sie nachmittags Vz3 Uhr zwei öffentliche Borträge. Der eine von Steuerrat Schuh-Sigmaringen über „Güterzertrümmerung" führt mitten hinein in eine auch für die schwäbische Dorfgemeinde ungemein wichtige wirtschaftliche Frage. Einen Ausschnitt aus der idealen Seite der Bereins- bestrebungen aber will uns ein Bortrag über „Bilder im Bauernhaus" geben, den Pfarrer Kappus-Epfingen halten wird unter Verwertung der Erfahrungen, die im Bezirk Urach mit der Vereins-Bilderkiste gemacht wurden. — So verspricht auch diese Tagung wieder reiche Anregung für alle, die im Sinne des Vereins „Landpfleger" sein wollen, und sie werden gewiß in Hellen Scharen der Einladung folgen, die sie zur schönen Maienzeit in unser liebliches Donautal ruft.
Kappelrodeck, 12. Mai. Der Besitzer des Schlosses Kappelrodeck, Herr Schlie racke, ist gestern plötzlich gestorben. Er wurde auf der Treppe des Schlosses t o t ausgefunden. Ob der 73 Jahre alte Mann an einem Schlaganfall oder infolge eines Sturzes auf der Treppe, durch den er sich eine schwere Kopfverletzung zuzog, den Tod erlitt, steht noch nicht fest.
Vereinheitlichung der Schuhmode. Schuhwaren sind in jüngster Zeit mehr und mehr zu einem Modeartikel geworden, so daß Form und Ausstattung der Fußbekleidung heutzutage vom Publikum ebenso kritisch darauf geprüft werden, ob sie den Ansprüchen der neuesten Mode genügen, wie das bei Kleidungsstücken seit jeher geschieht. Die Schuhfabrikation und der Schuhhandel haben dadurch eine erhebliche Belebung erfahren, aber Hand in Hand mit dieser günstigen Entwicklung traten große Schädigungen, insbesondere für mittlere und kleinere Schuhgeschäfte ein. Ueber- füllung der Läger, Reste unmodischer, unverkäuflicher Ware, führten zur Vernichtung vieler Existenzen, und der Ruf nach .Abhilfe dieser Mißstände wurde bald laut und allgemein. Die Fachzeitschrift „Schuh und Leder" hat deshalb in Anlehnung an einen früheren Beschluß des „Verbandes Deutscher Schuhwarenhändlec" zur Beratung über das Modeproblem eine Modekonferenz nach Berlin einberufen, die am 17. Mai im Festsaale der Handelskammer tagen wird. Das Interesse an diesem Unternehmen ist in allen Teilen Deutschlands ein außerordentliches. Gegen 400 Schuhscbri- kanten, Detaillisten, Schuhleistenfabrikanten Grossisten und Schuhagenten haben ihre Teilnahme an der Konferenz zu- gesagt, die allem.Anscheine nach verspricht, ein Markstein m der Schuhfabrikation und im Schuhhandel zu werden.