Elichcint täglich mii Ausnahme der Eomi- und Festtage.

Preis oirrtetjühriich hier 1.10 mit Träger­lohn 1.20 .-6, im Bezirks» und 10 Lm.-Verkehr 1.25 im übrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Verhältnis.

Dkl GMjWtt

Ms- md AilskM-MIt str dkil GdttMs-jW NW>!>.

Fernsprecher Nr. 28.

85. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

'Anzeigen-Tebühr für die einspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen. Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblati und

Schwab. Landwirt.

112

K. Hbevamt Wagst-.

Bekanntmachung,

betreffend die Wafferbenütznngsanlage V «7 in Haiterbach.

Die Besitzer der Wasserbenützungsanlage D 67, Säg­mühle am Haiterbach, früher Knorr'sche Sägmühle, in Haüerbach, Gottlieb Mayer, jg., Karl Kaupp und Friedrich Gutekunst, haben das alte Wasserrad der Sägmühle von 5,20 m Durchmesser und 0,90 m Breite herausgenommen und durch ein neues von 5,50 m Durchmesser und 1,14 m Breite ersetzt, auch das Zulaufgerinne zum Rad durch Höher- legung und Aussetzung eines Dielenaufsatzes auf die alte Blechrinne wesentlich verändert. Sie suchen um Genehmig­ung dieser Aenderungen nach.

Ihr Gesuch wird mit dem Ansügen bekannt gegeben, daß Einwendungen binnen 14 Tagen beim Oberamt, in dessen Kanzlei die Gesuchsvorlagen zur Einsichtnahme auf­gelegt sind, vorgebracht werden können und daß nach Ab­lauf dieser Frist im schwebenden Verfahren Einwendungen ausgeschlossen sind.

Nagold, den 13. Mai 1911.

Mayer, Amtmann.

Politische Uebersicht.

Der Bundesrat hat 1 der Vorlage, betreffend

das Abkommen mit Griechenland über die Anerkennung der Identitätszeichen an Waren, die von Handlungsreisen­den eingeführt werden, 2. dem Entwurf einer Verordnung, belr. das Inkrafttreten der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908, 3. der Vorlage, betr. Ausführungsbestim­mungen zum Reichsbesteuerungsgesetz und 4. der Vorlage, belr. die Prägung von fünf Milliomn Mark in Fünfund­zwanzigpfennigstücken die Zustimmung erteilt.

Der durch die Versetzung des Gesandten von Haxthausen nach Peking sreigewordene Posten des Kaiser­lichen Ministerresidenten in La Paz (Bolivien) ist nach der Nordd. Allg. Ztg." dem bisherigen Kaiserlichen General- Kon ul in Buenos Aires, von Sanden, unter gleichzeitiger Verleihung des Gesandtentttels übertragen worden.

Die Skandale in Frankreich sind noch immer nicht zu Ende. Auch im französischen Ackerbauministerium sind jetzt erhebliche Unterschleife entdeckt worden. Unter anderem wurde festgestellt, daß die für die Förderung der Viehzucht und des Ackerbaus bestimmten Summen ihrem Zweck teilweise entzogen, und daß ähnlich wie im Ministerium des Aeußern höhere Beträge als die wirk­lich ausgegebenen verrechnet wurden. Die veruntreute Summe soll angeblich eine Million Frank betragen. Es handelt sich um die Jahre 1907 bis 1909. Der wegen Veruntreuung von nahezu zehn Millionen Frank angeklagte frühere Direktor der Liquidationskasse in Havre ist vom Schwurgericht zu 5 Jahren, ein Mitangeklagter zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Das norwegische Parlament hat die Ausnahme einer Anleihe von 60 Millionen Kronen für Eisenbahnbauten genehmigt.

In der russischen Duma will die Rechte eine

Interpellation einbringen, ob der Regierung ein im März 1911 in Kiew von Juden an einem Christenknaben ver­übter Ritualmord bekannt geworden, und was zur Ermitt­lung und Bestrafung der Schuldigen geschehen sei. So spuckt das Märchen vom Ritualmord noch immer in den Köpfen gewisser Leute.

Das englische Königspaar wohnte der Eröff­nungsfeierlichkeit des Reichsfestes im Londoner Kristall-Palast bei, wo eine Ausstellung veranstaltet worden ist, die die Leistungen des Reichs auf industriellem, kommerziellem und landwirtschaftlichem Gebiet veranschaulichen soll. Einen besonders bemerkenswerten Teil des Festes bildet eine Reihe von Festzügen in historischen Trachten, die ein zusammen­hängendes lebendes Bild geben sollen von der Geschichte Großbritanniens und von dem Wachstum seiner Kolonien. Die Veranstaltung ist die erste der großen Festlichkeiten, die- in Verbindung mit den Krönungsfeierlichkeiten stattfinden sollen.

deutscher Reichstag.

r Berlin, 12. Mai.

(Schluß der Freitag-Sitzung.) Ministerialdirektor Caspar: Das Material über Mißstände beruht auf amt­lichen Mitteilungen.

Nach weiteren Bemerkungen des Wirkl. Geh. Rats Dr. Hailbauer wird die Debatte geschlossen.

Hierauf werden die Paragraphen 340 und 341 (Wahl

Montag, dm 15. Mai

des Vorsitzenden der Ortskrankenkasse) unverändert ange­nommen unter Ablehnung der Abänderungsanträge, teiweise in namentlicher Abstimmung. § 342 (Wahl der Stellver­treter fdes Vorsitzenden) wird unverändert angenommen. Ueber die 88 343361 soll später debattiert werden. Hie­rauf werden die Paragraphen bis einschließlich 371 a im wesentlichen nach den Kommissionsbeschlüssen erledigt, teil­weise in namentlicher Abstimmung. Ebenso wird 8 412, der bestimmt, daß die Beiträge zu zwei Dritteln von dem Versicherungspflichtigen und zu einem Drittel von den Ar­beitgebern zu tragen sind, in der Kommissionsfassung ange­nommen.

Berlin, 13. Mai.

Am Bundesratstisch Staatssekretär Delbrück.

Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitz­ung um 10.15 Uhr. Die Beratung der Reichsoer­sicherungsordnung wird bei § 343 (Wahl des Vorsitzenden und des Vorstandes bei Landeskrankenkassen) fortgesetzt. Gleichzeitig beraten wird 8 349 (Wahl der Beisitzer der Landeskrankenkassen). Die Wahl erfolgt durch die Vertretung der Gemeindeoerbände. Die Freisinnigen und die Sozialdemokraten beantragen die Streichung dieser Paragraphen.

Fegter (fr. Bp.): Durch die Bestimmungen der 88 343 und 349 wird die Zusammensetzung des Vorstandes der Landeskrankenkassen einer Körperschaft übertragen, die gar kein oder nur ein geringes Interesse an den Kranken­kassen hat.

Stück len (Soz.): Diese beiden Paragraphen ent­halten die reaktionärsten und die gefährlichsten Bestimmungen des ganzen Gesetzes. Tatsächlich wird der Vorstand nicht gewählt, sondern durch den Kreisausschuß ernannt werden. Der Hauptmachthaber wird dadurch wieder der preußische Landrat.

Kulerski (Pole): Auch wir wünschen Streichung dieses aragraphen. Den Landarbeitern wird nicht einmal der chein der Selbstverwaltung gelassen.

Ministerialdirektor Caspar: Mit allem Nachdruck muß ich dagegen Verwahrung einlegen, daß hier von einem Ausnahmegesetz und einer Entrechtung die Rede ist. (Lachen links.) Im Gegenteil wird durch die Landkrankenkassen für die Landarbeiter eine wesentliche Verbesserung ihrer Lage geschaffen.

Arnstadt (Kons.): Aus rein praktischen Gründen ist es nicht möglich, den Versicherten das Wahlrecht zu über­tragen. Wegen der örtlichen Entfernungen würden diese Versicherten immer nur in beschränktem Umfange ihr Wahl­recht ausüben können. Auch wir wollen unsere Landarbeiter nicht zu Arbeitern zweiter Klasse degradieren. Was nützt unseren Arbeitern ein Wahlrecht, das praktisch unausführbar ist? Für sozialdemokratische Vertreter danken unsere Arbeiter (sehr gut rechts, Lachen links).

Korfanty (Pole): Materiell ist diese Bestimmung unter allen Umständen ein Ausnahmegesetz. An dasUn­annehmbar" der Regierung glauben wir nicht.

Ministerialdirektor Caspar: Meine Erklärung ging dahin, daß eine Regelung der Landkrankenkassen, ähnlich den Bestimmungen des Z 343, für die verbündeten Regie­rungen Voraussetzung für die Annahme des Gesetzes sei und daß das Gesetz unannehmbar sein würde, wenn eine andere Bestimmung als die Kommissionsfassung vom Reichs­tag beschlossen werden sollte. Die organisatorische Bestim­mung für die Landkrankenkassen ist Vorbedingung für die Einführung der Landkrankenkassen und damit für die An­nahme der Reichsversicherungsordnung.

Hoch (Soz.): Wie kann Ministerialdirektor Caspar die Stirne haben zu sagen, wir nehmen zwar den Land­arbeitern ihr Recht, aber trotzdem ist es kein Ausnahme­gesetz ? Ein Hohn auf das Gesetz ist es, daß diese Arbeiter­vertreter nicht von den Arbeitern, sondern von den Arbeit­gebern ernannt werden sollen. Das ist ein Vorgang unglaublicher Natur.

Lehmann-Wiesbaden (Soz.): Das Zentrum hat es nicht einmal für nötig befunden, sich hier zu diesen außer­ordentlich wichtigen beiden Paragraphen zur Entrechtung der Landarbeiter zu äußern. Ebenso steht es mit den Natio­nalliberalen und der Wirtschaft!. Bereinigung. Die Löhne der Landarbeiter werden künstlich niedergehalten und jetzt sollen sie noch vollends entrechtet werden und zwar von der Mehrheit, von den Konservativen bis zu den National­liberalen.

t § Die Abstimmung über tz 343 ist eine namentliche. Es stimmen dafür 170, dagegen 103 bei 4 Stimmenthaltungen. Der Paragraph ist somit angenommen. Die Abstimmung über Z 349 ist gleichfalls eine namentliche. Es stimmen dafür 179, dagegen 96 bei 4 Stimmenthaltungen. Auch dieser Paragraph ist angenommen. § 344 (Verteilung der

1911

Vertreter auf Arbeitgeber und Versicherte) wird unverändert angenommen. § 354 regelt das Stimmrecht der Arbeit­geber.

Busold (Soz.) fordert Streichung und spricht von einer schmachvollen Entrechtung des Handwerks. Er erhält dafür einen Ordnungsruf. Der Antrag wird abgelehnt.

8 350 bis 355 werden nach den Kommissionsbeschlüssen erledigt. Als 8 355 a beantragen die Sozialdemokraten ein- zusügenDer Vorstand ist verpflichtet, dem Gewerbeaufsichts­beamten auf Verlangen Auskunft über Zahl und Art der Erkrankungen zu erteilen". Für den Fall der Annahme dieses Antrages will ein Kommissionsantrag Schultz hinzu­fügen : Die oberste Verwaltungsbehörde kann hierüber näheres bestimmen. Beide Anträge werden einstimmig angenommen. Die weiteren 88 bis 361 werden nach den Kommissions- beschlllssen erledigt. Die 88 361a bis 371 sind in der gestri­gen Sitzung bereits erledigt. Es folgt Abschnitt 5, Ver­waltung der Mittel. Der Abschnitt 5 wird angenommen. Es folgt Abschnitt 6 (Verhältnis zu Aerzten, Zahnärzten, Krankenkassen. Apotheken), der ebenfalls nach den Beschlüssen der Kommission erledigt wird unter Annahme eines Kom­promißantrages Schultz, der die einheimischen Apotheker und Drogisten den auswärtigen gegenüber bevorzugen will. Damit ist der 4. allgemeine Abschnitt (Verfassung) erledigt. Die Weiterberatung wird auf Montag 12 Uhr vertagt.

Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt uud Land.

Nagold, 15. Mai 1911.

Goldene Hochzeitsfeier. (Mitgeteilt.) Gestern feierte das Schuhmacher Müller'sche Ehepaar das Fest der goldenen Hochzeit; morgens brachte die Stadtkapelle ein gelungenes Ständchen. Nach dem Vormittags-Gottesdienst fand unter zahlreicher Beteiligung die Trauung im Hause statt. Herr Dekan Pfleiderer überreichte ein Geschenk von S. Maj. dem König. Der Iungfrauenoerein umrahmte die Feier durch einige Choräle. Der Jubilar ist noch sehr rüstig und gesund und raucht jeden Tag seine Pfeife, während seine Gefährtin leidend ist. Wir wünschen dem Paare noch einen schönen Lebensabend.

* Ein wissenschaftlicher Lehrgang in der Bienen­zucht für Wanderlehrer, Bereinsoorstände und andere fort­geschrittene Imker findet unter der Leitung Pfarrer Gerstungs aus Oßmannstedt und unter freundlicher Mitarbeit der Herren Professor Dr. Windisch, Dr. Ebertz, Oberlehrer Mangler und Oberlehrer Herter an der Landwirtschaftlichen Akademie in Hohenheim bei Stuttgart in der Pfingstwoche ds. 2s. (6.10. Juni) statt. Der Lehrgang steht für jeden deutschen und ausländischen Imker offen, welcher die moderne Be­triebsweise Pfarrer Gerstungs theoretisch und praktisch im Zusammenhang kennen lernen will. Der Kursus ist kosten­los, doch haben die Teilnehmer für Kost und Wohnung selbst aufzukommen. Meldungen nimmt bis zum 20. Mai Herr Oberlehrer Herter in Hohenheim entgegen.

r Neuenbürg,. 14. Mai. (Amtsversammlung.) Die Abrechnung über den Bau des Bezirkskrankenhauses, die in der Amtsversammlung erstattet wurde, ergibt bei einem Aufwand von 15086^6 für den Grunderwerb, 244 502^ für den Bau und 44 355 ^ für die innere Einrichtung eine kleine Ueberschreitung des Voranschlages. In dem Haus­halt der Amtskörperschast wurde die Einnahme auf 84 200 die Ausgabe auf 185000 festgesetzt. Die Unzulänglich­keit soll durch eine Umlage von 96000 ^ (im Vorjahre nur 90000 -H), durch Verwendung der Überschüsse der Oberamtssparkasse für die Zwecke der Verzinsung und Tilgung der Krankenhausschuld in Höhe von 3600 ^ und durch Anlehensmittel im Betrage von 1200 gedeckt werden.

Die bedingte Begnadigung.

p Stuttgart, 12. Mai. Ueber die bedingte Be­gnadigung (Bewilligung von Strafaufschub mit der Aus­sicht aus Begnadigung nach Ablauf einer Probezeit) hat das Justizministerium eine neue Verfügung erlassen. Den nächsten Anlaß hiezu gab, dem Staatsanzeiger zufolge das Bedürfnis einer Zusammenfassung der zahlreichen einzelnen Aussührungsvorschriften, die seit dem grundlegenden Aller­höchsten Erlaß vom 24. Februar 1896 ergangen sind. Zu­gleich wurden diese Vorschriften einer Durchsicht unterzogen und nach mehrfacher Richtung ergänzt. Dabei konnten die Erfahrungen verwettet werden, die während einer mehr als 15jährigen Anwendungsdauer und namentlich in der letzten Zeit, da die Einrichtung eine namhafte Erweiterung erfahren hat, gemacht wurden. In der neuen Verfügung sind ein­gehender als bisher, di e Voraussetzungen bestimmt, unter