Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1.10 mit Träger«
lohn 1.20 im Beztrks-
und 10 Lm.-Verkehr 1.25 »L, im übrigen Württemberg 1.35 «tt, Monatsabonnements nach Verhältnis.
<;>
l-N für im ^ 5.'UWld.
F.rnfprecher Nr. 29.
85. Jahrgang.
Fernsprecher Nr. 29.
Anzcigen-Gebiihr für die einspall. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei eininal.
Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Beilagen.
Plauderstitbchen, Iliustr. Sountagsblatt und
Schwöb. Landwirt.
^ 92
Ireltag, dm 21. April
1911
Bekanntmachung der K. Zentralstelle.
Landesausstellung von Lehrlingsarbeite» im Jahre 1S11.
Indem wir auf unsere Bekanntmachung vom 4. Januar 1901 (Gewerbeblatt S. 9 ff.) und auf unser Ausschreiben an die gewerblichen Bereinigungen des Landes vom 24. Januar 1901 uns beziehen, bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß wir im Laufe des Frühjahrs in Stuttgart wieder eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten nach den Bestimmungen über die Landesausstellungen von Lehrlings- arbeiten veranstalten werden. "
Wir machen auf folgende Bestimmungen besonders aufmerksam:
1. Von den am Ende der Lehrzeit stehenden Lehrlingen werden nur diejenigen zur Ausstellung zugelassen, die die Gesellenprüfung mindestens mit dem Zeugnis „gut" bestanden und das Gesellenstück in fremder Werkstätte hergestellt haben. Befreiungen von letzterer Vorschrift können gemährt werden, wenn die Herstellung in fremder Werkstätte nicht möglich ist. Defreiungsgssuche sind von den Vorsitzenden der Gesellenprüfungsausschüsse womöglich vor Anfertigung der Arbeiten, spätestens aber mit Einsendung der Anmeldung uns vorznlegen. Soweit die diesjährigen Gesellenprüfungen bis zum Ablauf der Anmeldefrist noch nicht beendigt sind, sind die Anmeldungen mit entsprechendem Vermerk inzwischen vorzulegen und erfolgt die Entscheidung über die Zulassung erst nach Vorlage des Prüfungs- zeugnisscs.
Auslecnende Lehrlinge aus staatlich unterstützten Lehrlingswerkstätten haben auszustellen, auch wenn sie in der Gesellenprüfung ein geringeres Zeugnis erlangt haben.
2. Als Ausstellungsstücke der in Ziff. 1 genannten Lehrlinge dürfen nur die Gesellenstücke eingesendet werden, lieber deren Preiswürdigkeit entscheiden die zur Beurteilung der Ausstellungsstücke berufenen Sachverständigen vollständig frei. Sogenannte Prunkstücke haben keine Aussicht auf Erlangung eines Preises. Die Sachverständigen werden angehalten, mit der Ausscheidung solcher Stücke möglichst streng vorzugehen.
3. Lehrringe, mit kürzerer Lehrzeit dürfen andere als die in dem Aufgabenverzeichnis, das dem Heft „Bestimmungen über die Landesausstellungen von Lehrlingsarbeiten" angehängt ist, bezeichnten Arbeiten nicht zur Ausstellung bringen. Dieses Verzeichnis kann bei den gewerblichen Vereinigungen und den K. Oberämtern eingesehen werden. Bemerkt wird, daß nur das im Jahre 1906 ausgegebene Heft „Bestimmungen" nebst Aufgabenverzeichnis maßgebend und daß Las alle Allfgabrsverjeichlli» sicht mehr giltiz ist.
4. Die Anmeldung der Gesellenprüflinge kann außer durch die gewerblichen Vereinigungen auch durch die Vorsitzenden der Gesellenprüfungsausschüsse erfolgen. In den Anmeldungen ist zu bestätigen, daß das angemeldete Stück das Gesellenstück ist, sowie daß der Prüfling bei der Gesellenprüfung das Zeugnis „gut" erlangt hat (s. übrigens auch Ziff. 1 Abs. 1 letzter Satz).
Zu den Anmeldungen wollen die vom Sekretariat der
Zentralstelle zu beziehenden Vordrucke verwendet werden. Die etwa «och im Sefih der gewerbliche« Nereiuiguige« befindliche« ältere« Verdrucke köa«e« «icht mehr gebrascht werde«.
Die Anmeldungen sind durch Vermittlung der am Wohnorte des Ausstellers befindlichen gewerblichen Vereinigung bezw. der nächst gelegenen gewerblichen Bereinigung oder in dem Fall 4) oben auch durch den betreffenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis zum SS. April an uns einzusenden. Zugleich mit den Anmeldungsvordrucken erhalten die Vereinigungen und Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Kärtchen, die bei der Einsendung an den Ausstellungsstücken zu befestigen sind.
Als Zeitpunkt für die Einsendung der Arbeiten ist das erste Maidrittel, für die Eröffnung der Ausstellung das zweite Drittel des Mai in Aussicht genommen. Näheres hierüber wird noch bekannt gemacht werden.
Sie gkwrrbliche« vereinig«»-»« des Laubes ersuche« wir, ihre Mitglieder aas dir Abhaltung dieser Lusstrlluug aufmerksam zu mache« «ad zu lebhafter Seteiligaug anjurege«. Vas gleiche Ersuche« richte« wir ao die Mitglieder der Gesklleaplüsuugs- ausschäffe bezüglich der Prüflinge.
Stuttgart, 12. April 1911. I. V.: Krack.
K. Hbevcrrnt Wagotö.
Das neu erschienene, in der Zaiser'schen Buchhandlung in Nagold erhältliche
Jnstruktionsbuch für die württ. Feuerwehren
Preis gebunden 1 80
wird den Gemeindebehörden zur Anschaffung für die Feuerwehrkommandanten empfohlen.
Den 10. April 1911.
Oberamtmann Kommerell.
Politische Ueberficht.
Eine Arbeitszentrale für die Privatbeamtenversicherung, die beabsichtigt, einen Gegenentwurf zu der Vorlage eines AngesteUtenoersicherungsgesetzes auszuarbeiten, ist, wie die Fachzeitschrift „Textilwoche" erfährt, in Bildung begriffen. Neben einer Anzahl von Verbänden der selbständigen Kaufmannschaft wie der Bereinigung der deutschen Privatoersicherungen, dem Zentralausschuß der Prinzipal- verbände in Sachen Pensionsversicherung der Privatangestellten, des Zentralverbandes des deutschen Bank- und Bankiergewerbes sind auch eine Anzahl führender Verbände der Angestellten beteiligt, wie der Bankbeamtenverein und der Deutsche Privatbeamtenoerein.
Die Fischereiaufsicht durch Kriegsschiffe, die bisher nur auf der Nordsee ausgeübt ivurde, soll nach einem Erlaß des Staatssekretärs des Reichsmarineamts auch auf die deutschen Gewässer der Ostsee ausgedehnt werden. Schultorpedoboote sollen während ihrer Hebungen Kontroll- fahrtcn längs der Fischereigrenze ausführen und hierbei die Fischereiaufsicht ausüben. Diesem Erlaß liegt eine Anregung der preußischen Regierung zugrunde, die den Wunsch hat, mit solchen Maßnahmen allerlei Unzuträglichkeiten zu begegnen, die häufig über die Fischereigrllnde der deutschen
Uferstaaten bezw. der einzelnen Uferprooinzen entstehen. Auch anderen Mißständen, wie Raubfischerei, Anwendung unerlaubter Netzarten, soll damit entgegengearbeitet werden.
Der Unionist William Feel fragte im Unterhaus an, ob der oorgeschlagene Austausch von Informationen über Flottenbauten zwischen der britischen und der deutschen Regierung vor oder nach der Vorlage des Iahresbudgets an das Parlament erfolgen soll. Der Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amtes M. Kimon Wood erwiderte: Ich kann in diesem Stadium keinerlei Mitteilungen über Einzelheiten der vorgeschlagenen Vereinbarungen machen. Thorne (Arbeiterpartei) fragte 1) welche Schritte die Regierung getan habe, um die britischen Handelsinteressen in Mexiko zu schützen, 2) ob der amerikanischen Regierung mitgeteilt sei, daß die Anerkennung der Monroedoktrin seitens Großbritanniens von der Fähigkeit der amerikanischen Regierung abhänge, ihre Vormachtstellung auf dem amerikanischen Festland zu behaupten und die britischen Interessen, besonders in Mexiko, zu schützen, 3) ob ein gemeinsames Vorgehen Großbritanniens und Amerikas zur Unterstützung der Regierung des Präsidenten Diaz gegenüber der Erhebung ins Auge gefaßt sei. M. Kimon Wood erwiderte, die britische Regierung habe keine Klage über eine Schädigung der britischen Handelsinteressen erhalten, mit Ausnahme von einigen vereinzelten Fällen, in denen der britische Geschäftsträger die mexikanische Regierung um Schutz gebeten habe. Die Antwort auf die übrigen Fragen sei eine vemeinende.
Der mandschurische Generalgouverneur fordert vom Thron die Einberufung einer außerordentlichen Session des Reichsausschusses. In der Petitton wird u. a. die Notwendigkeit betont, die Grundlagen der chinesischen Politik Rußland und Japan gegenüber klarzustellen. — In der Angelegenheit der Ermordung eines Japaners durch chinesische Polizei hat der Generalgvuverneur der Mandschurei dem japanischen Konsul gegenüber mündlich sich einverstanden erklärt, folgenden Forderungen nachzukommen: Sämtliche chinesische Polizeibeamte, die an dem Ueberfall auf die Japaner teilgenommen haben, sollen streng bestraft, dem Chef der Polizei soll eine Rüge erteilt und den verwundeten Japanern eine Entschädigung ausbezahlt werden. Es wird ferner kategorisch versprochen, daß ein derartiger Fall nicht mehr Vorkommen solle. Schließlich wird dem japanischen Konsul ein offizielles Entschuldigungsschreiben übersandt.
Die Forderungen der Albanesen.
Berlin, 20. April. Aus Cetinje wird heute gemeldet, daß dort sämtliche Häuptlinge Oberalbaniens und die Rebellenführer am 30. März eine Versammlung abgehalten hätten, bei der sie folgende Beschlüsse gefaßt haben, die in einer Denkschrift dem Könige von Montenegro, sowie dem französischen Gesandten in Cetinje zur weiteren Ueber- gabe an die übrigen Großmächte überreicht worden ist. In dieser Denkschrift verlangen die Albanesen:
1. die territoriale Integrität Albaniens, 2. die Einführung der albanesischen Sprache als Amts- und Unterrichtssprache in den Vilajets Skutari, Ianina, Monastir und Kossow, 3. die Ernennung von Gouverneuren albanestscher
Moderne russische Kriegslisten.
Bon Richter, Generalmajor z. D.*)
Die Kriegslist setzt entweder dann ein, wenn Waffengewalt nicht zum Ziele führte, oder wenn sie dem Feinde Tatsachen Vortäuschen soll, seine Aufmerksamkeit ablenken, ihn zu unrichtigen Maßnahmen veranlassen und dadurch den Waffenerfolg erleichtern.
Die Zahl der angewandten Kriegslisten ist groß und aus ihrer Berschiedenartigkeit kann man auf die unerschöpfliche Erfindungsgabe des menschlichen Geistes schließen. Ihr Erfolg ist dann am wahrscheinlichsten, wenn der Täuschung schnell die wirklich beabsichtigten Maßregeln folgen können. Die meiste Anwartschaft auf Gelingen bietet sich alsdann da, wo sich die als List angewandte Handlung als ein dem Verhalten des Gegners eigentümlicher, gewissermaßen natürlicher Vorgang darstellt. Es gibt Arten, die dauernde Zugkraft besitzen, andere, die verbraucht sind und deshalb aus- scheiden, schließlich neu auftauchende oder auf die Verhältnisse der Neuzeit zugestutzte. Bon letzteren beiden soll hier die Rede sein.
Sehr erfinderisch in Vorspiegelung falscher Tatsachen find die Japaner im letzten Feldzuge gewesen, und da ihre bezüglichen Maßregeln meist sich zwanglos in die jedesmalige Gesamth andlung einfügten und als ein berechtigtes Glied dieser
*). Wir entnehmen diese Ausführungen dem letzten Heft der »Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine". (Verlag von A. Bach. Berlin.)
erschienen erreichten sie ihren Zweck, so oft die Täuschung neu uud eigenartig war. Sie machten häufigen Gebrauch von den Köderbatterien, die aus großer Entfernung die feindlichen Stellungen mit Geschossen betasteten, um eine Antwort herauszulocken und so Anhaltspunkte über Verteilung der gegenüberstehenden Kräfte zu gewinnen. Das Mittel gelang so lange, bis es zur Regel geworden war und die Russen mit Hilfe von Entfernungsmessern den großen Abstand und somit den Zweck des Feuers erkannten. Russischerseits wird nun als Gegenmaßregel empfohlen, ein derartiges Fernseuer durch den Verteidiger entweder überhaupt nicht erwidern zu lassen oder damit außerhalb der Stellung aufgefahrene Batterien oder Züge zu betrauen. Es soll also der List eine Gegenlist entgegengesetzt werden, die nur eine anfängliche Täuschung verursachen dürfte, sofern und solange der Angreifer Lage und Ausdehnung der Hauptstellung des Verteidigers nicht zu erkunden vermochte. Eine gewisse Bedeutung wäre dem Verfahren nur dann zuzuerkennen, wenn jene Batterien usw. sehr weit vorwärts oder seitwärts herausgeschoben werden konnten. Die Anwendbarkeit des Verfahrens wird jedenfalls sehr vom Gelände beeinflußt. Den Vorzug scheint das Nichterwidern des Erkundungsfeuers zu verdienen, wodurch die Absicht des Angreifer^, Anhaltspunkte für fein Vorgehen zu erlangen, vereitelt wird.
Künstliche Masken haben im Russisch-Japanischen Kriege eine gewisse Rolle gespielt. In hervorragendem Maße haben sie sich im Artilleriekampf während der Schlacht bei Taschitschao bezahlt gemacht. Die Japaner erkannten nicht, daß die Batterien des Oberstleutnant Paschtschenjro
etwa 500 Meter hinter dem Höhenkamm standen, auf welchem Geschützeinschnitte ausgehoben waren, und verfeuerten ihre Munition wirkungslos gegen diese Maske.
Von dem nämlichen General wird in befestigter Stellung befindlichen Batterien empfohlen, sich mehrere Stellungen zur Verfügung zu halten, einmal um sie wechseln zu können, wenn sich der Feind eingeschossen hat, sodann um den Gegner über den beabsichtigten Platz zu täuschen. Mit dem Wechseln einer Stellung, gegen die sich der Feind eingeschossen hat, ist es eine eigene Sache. War sie verdeckt gewählt und das Feuer gegen sie eingestellt, weil von ihr aus nicht mehr geantwortet wurde, so mag die Ausführung gelingen. Können aber die aus Abfahren abzielenden Bewegungen der Batterie wahrgenommen werden, so dürfte die Verwirklichung der Absicht nur unter erheblichen Verlusten ausführbar sein, wahrscheinlich sogar ganz verhindert werden. Ob der Trug lange seine Schuldigkeit tut wenn die Ausnahme des Feuers unterbleibt, sei dahingestellt. Sicherer würde der Zweck erreicht, wenn in der nicht besetzten Stellung Geschütze und ihr Feuer angedcutet würden in ähnlicher Weise, wie dies zuweilen erfolgreich im Russisch-Japanischen Kriege geschah.
Der in diesem Feldzuge auf russischer Seile begangene Hauptfehler bestand in dem Verharren in der reinsten Defensive. Er soll nun mit aller Macht in das Gegenteil verwandelt und den Truppen das Bewußtsein von der Ueber- legenheit des Angriffs anerzogen werden. Der Militär be- zirkskommandant von Moskau, Generalleutnant Hörschelmann, geht darin so weit, daß er den Begriff „Rückzug"