Gemeinde Nagold.
Bekanntmachung.
Nachdem die Kapitalwerte (Steneranschläge) der in ihrem Bestände veränderten bezw. der neuerstellten Gebäude in der hiesigen Gemeinde durch das Bezirkssteueramt gemäß Art. 83 Abs. 3 des Gesetzes
vom ,28. Apnl 1 8 73 ^treffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbe- 8. August 1903,
steuer (Reg.-Bl. von 1903 S. 344), auf I. Januar l. I. festgestellt sind, wird das Ergebnis dieser Einschätzung gemäß Art. 83 Abs. 5 dieses Gesetzes 15 Tage lang, und zwar
vom 4. April bis 18. April d. I.
zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein.
Dem Eigentümer oder Nutznießer eines Gebäudes steht bezüglich des Steueranschlags desselben das Recht der Beschwerde zu. (Art. 79 Abs. 2 des Ges.)
Etwaige Beschwerde»», welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuerkollegium Abteilung für direkte Steuer»» zu richten und längstens
bis zum 21. April d. I.
bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Art. 61 Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 des Ges.)
_ Stadtschulth.-A m t: Brodbe ck.
Gemeinde Nagold.
Bekanntmachung.
Nachdem die Gewerbekataster (Steuerkapitale) der neueingeschätzten Gewerbetreibenden der hiesigen Gemeinde durch die Bezirks- schätzungs-Kommission gemäß Art. 100 Abs. 3 des Gesetzes vom
^ betreffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer
8. August 1903
(Neg.-Bl. von 1903 S. 344) auf 1. Januar l. I. festgestellt sind, wird das Ergebnis der Einschätzung gemäß Art. 100 Abs. 4 dieses Gesetzes (vergl. mit Art. 99 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 1) 15 Tage lang, und zwar
vom 4. April bis 18. April 1911
zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein.
Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines Steuer Kapitals das Recht der Beschwerde zu (Gesetz Art. 99 Abs. 2).
Etwaige Beschwerde»», welche die Beteiligten gegen die Einschätz ung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuerkollegium Abteilung für direkte Steuern zu richten und längstens
bis zum 21. April d. I.
bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung anzubringen. Die Ber säumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich (Gesetz Art. 61 Abs. 2).
_Stadtschulth.-Amt: Brodbeck.
Nagold.
18 Ar 68 Qm.
Acker
im „Kernen" mit Klee,
12 Ar 24 Qm.
Wiese
auf „Neuwiese" verkauft am Samstag, de»» 1. April, abends 7 lhr in der Traube.
V«ULlb1v, Hilfswärter.
Oberjettingen.
Jakob Baitinger, Oberholz- Mer. bringt am Montag, 3. April, nachm. 1 Uhr,
40 Ztr. Dinkelstroh, 20 Ztr. Haberstroh, ea. 20 Ztr. Heu und
Dehmd zum Verkauf.
Aufforderung
zur Anmeldung der Schnldzinse, Rente» und Lasten.
Nach Art. 9 I Ziff. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 8 August 1903 sind bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den Einnahmen in Abzug zu bringen die von dem Steuerpflichtigen nach dem Stand vorn 1. April d. I. nachgewiesenermaßen zu entrichtenden Schuldzinse und Renten, sowie die auf besonderem privatrechtlichem oder öffentlichrechtlichem Verpflichtungsgrunde beruhenden, dauernden Lasten, soweit die Schuldzinse rc. nicht auf außerhalb Württembergs befindlichen Einnahmequellen haften (Art. 8 Ziff. 1 und 2 des Gesetzes) Bei Steuerpflichtigen, die nur der beschränkten Steuerpflicht in Art. e des Gesetzes unterliegen, sind nur die Zinse solcher Schulden oder solche Renten oder Lasten abzugsfähig, welche auf den inländischen Einkommens quellen haften.
Auf Grund der Bestimmung in Art. 42 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes werden nun die Einkommensteuerpslichtigen, welche kerne Steuererklärung abgeben, aufgefordert, in der Zeit
vom 1. bis spätestens 8. April d. I.
die abzugsfähigen Schuldzinse, Renten und Lasten, deren Abzug sie beanspruchen, anzumelden. Hiezu wird ausdrücklich bemerkt, daß die Anmeldung auch dann zn erfolgen hat, »venn die betr Schuldzinse re. bereits im vorigen Jahr angemeldet worden sind Die Anmeldung hat auf einem Formular zu erfolgen, das den Steuerpflichtigen auf Verlangen von der Unterzeichneten Gemeindebehörde unentgeltlich abgegeben wird.
Nagold, den 17. März 1911.
Gemeindebehörde für die Einkommenstener:
_ Stadtschultheiß Brodbeck. _
Nagold.
Ewigen Kleesamen,
Dreiblättrigen Kleesamen, Weitz-oderSteinkleesamen,
Schweden- oder Bastardkleesamen, Gelb- oder Zetterleskleesamen, engl. Raygras, Grassamenmischung,
Zinsen, in nur besten, keimfähigen Qualitäten empfiehlt
M«. öniidmÄ ÜWld.
Bekanntmachung,
betr. Aufforderung zur Anmeldung für den Auftrieb von Jungvieh und Fohlen auf die Jungvieh- und Fohlenweide des Vereins in Uuterfchwandorf.
Die Besitzer von Rindern, Wallach- und Stut-Fohlen werden hie- mit aufgesordert, ihre Tiere, welche sie in diesem Jahre auf die Jungvieh- und Fohlcnweide des landw. Vereins in Nnterschwan- dorf auftreiben wollen und zwar Jungvieh spätestens bis 20. und Fohlen längstens bis 1». April ds. Js. anzumelden.
Die Anmeldung kann von den Tierbesitzern des Bezirks Nagold iei den Herren Ortsvorstehern ihrer Gemeinden erfolgen, von den Auswärtigen dagegen hat dieselbe bis zu dem genannten Termin bei dem Vorsitzenden der Weidekommission, Herrn Stadtschnltheist Kraust in Haiterbach zu geschehen.
Das Weidgeld beträgt, neben 1 -6 Trinkgeld für 1 Rind und 2 ^6 für 1 Fohlen, bei Mitgliedern des landw. Bezirksvereins Nagold: a. für ein Rind im Gewicht bis zu 200 kff. . . . 34 -6»
Nagold.
Unterzeichneter verkauft folgende
Gülerstücke:
24 ar 54 qm Acker im Lemberg mit Dinkel angeblümt,
22 ar Acker im untern Schrofen,
23 ar Acker hinter dem Schloßberg. Chr. Raaf, Schuhmacher.
Nagold. Einen Wagen
KmMerk
hat zu verkaufen
Klara Jrion.
Altensteig.
I». fchwefelsaure« Ammoniak und
Chilisalpeter
owie alle übrigen Kunstdüng e sorten empfiehlt
G. Schneider,
Baumateriaiienhandlung.
Wildberg.
Zur Saat
empfehle ich zu billigen Preisen
Klcesme»
dreiblätterig und ewig,
Schweden- «.
Zetterlesklee,
Saatwicken, Krösen und Linsen, Esparsette, Grassamenmischung.
Die Kleesamen sind in Hohenheim untersucht hochkeinrend u. seide- frei befunden worden.
Beihingen.
Ms- 11. Mer
Verkauf.
Unterzeichneter oer kauft sein Wohnhaus mit angebauter Werkstatt samt Felder und kann jeden Tag ein Kauf mit mir abgeschlossen werden.
Johannes Braun,
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rrgen I.L.1 Aiorrneuu Ul.
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b.
e. ci. o.
f. 2-
von 201—300 „ 301—350 über 350
36 -6. 40 -6. 45 -6.
„ Ijähriges Fohlen.95-6,
.. 2 ..110-6.
„ über 2 Jahre altes Fohlen.120-6,
l>. „ Tiere aus anderen Bezirken je 10 -6 mehr, ob Nagolder Vereinsmitglieder oder nicht.
Im Bezirk Nagold ansässige Nichtmitglieder haben pro Rind 5 .6, und pro Fohlen 10 -6 mehr zu bezahlen (lit. a—Z).
Die Eröffnung der Weide findet voraussichtlich wie im Boruhr wieder Ende Mai statt. Der Termin des Auftriebs wird den Anmeldern besonders bekannt gegeben.
Es soll in der Regel nur zur Zucht geeiguetes Vieh auf die Weide gebracht werden.
Nur gesunde mit tierärztlichem Zeugnis oerscheue Wallach- und Stut-Fohlen im Alter von 1 Jahr bis zum Alter von 3 Jahren werden ausgenommen. Absatzfohlen werden nicht angenommen. Als bösartig erfundene Fohlen werden auf Kosten des Besitzers zurückgeschickt.
Die Rinder sollen mindestens 7 Monate alt sein. Der Äerein behält sich vor, ungeeignete Stücke zurückzuweisen.
Die Versicherung -er Weidetiere erfolgt durch den Verein aus Kosten der Besitzer und werden beim Abtrieb erhoben für Rinder 1°/o des Versicherungswertes, jedoch mindestens 2 -6, bei Fohlen 1'V/Vo des Versicherungswertes. Bei außerordentlichen Verlusten müßte event. rine Nachschußprümie erhoben werden.
Ais Entschädigung wird gewährt bei Rindern im Todesfall 80" o des beim Auftrieb vereinbarten Versicherungswertes und bei Fohlen 70 bis 75°/».
Die näheren Bedingungen für den Auftrieb auf die Weide des Vereins können von den Herren Ortsvorstehcrn des Bezirks oder von dem Herrn Vorsitzenden der Weidkommission erbeten werden.
Die Herren Ortsvorftcher des Bezirks, welchen nach Angabe der Zahl der Anmeldungen Anmeldebogen und Weidebedingungen zugehen, werden ersucht, Vorstehendes den Besitzern von Rindern und Fohlen in ihren Gemeinden noch besonders bekannt zu machen und die Anmeldungen entgegennehmen zu wollen.
Die Herren Ortsvorsteher werden zugleich ersucht, die Landwirte ihrer Gemeinden auf die großen Vorteile der Jungvieh- und Fohlenweide aufmerksam zu machen und dieselben zn möglichst zahlreicher Anmeldung zu veranlassen.
» Rinder, welche sich zur Zeit des Weidcauftriebs wegen Maul- und Klauenseuche in einem Sperr- oder Bevbachtungsgebiet befinden, können nicht angenommen werden.
Nagold, den 30. März 1911.
Der Vereinsvorstand.'
Oberamtmann Konrmerell. _
WOKuM nnd L»rn,
Madel- und Laubholz, Asseeöäume,
empfiehlt
Martli» Mjgl. WiefMNt,
Emmingen, Kienganstalt und Baumschulen.
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