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Fernsprecher Nr. 29.

85. Jahrgang.

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Beilagen. Plauderstübchen, Jllustr. Sonntagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

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Donnerstag, dm 16. März

KgZ. Oberaffit Nagold.

Bekanntmachung, detr. Beiträge der Amtskörperschaft zur Erwerbung von Farren.

Nach dem Beschluß 'der Amtsversammlung vom 3. April 1909 wird den Gemeinden und Farrenhaltern zur Erwerbung von Farren der Anschaffungskosten Kaufpreis einschließlich Trinkgeld und Transportkosten als Korporationsbeitrag gewährt unter der Bedingung, daß die Farren nachweislich Original- oder Vollblut- Sinttnentaler-Farren sind und Zulassungsscheine I. Klaffe erhallen habest und mindestens 2 Jahre im Bezirk als Zuchtfarren verwendet werden. Bei früherer, nicht nachweislich notwendig gewordener Abschaffung muß ein der Zeit der Nichtverwendung des Farrens im Bezirk entsprechender Teil des Beitrags zurückbezahlt werden, wozu sich die Empfänger des Beitrags und zwar die Privatfarrenhalter unter Stellung eines Bürgen zu ver­pflichten haben.

Etwaige Gesuche um Gewährung von Beiträgen wollen mit den erforderlichen Nachweisen und Verpflichtungsurkunde vorgelegt werden.

Den 15. März 1911. Kommerell.

Bekanntmachung,

betr. die Vergrößerung einer Kalkofenanlage.

Ziegeleibesitzer Reinhold Rauser in Nagold beab­sichtigt den zwischen dem Ziegeleigebäude Nr. 79 s und dem Trockenschuppen Nr. 79 x gelegenen Kalkofen umzubauen und von 3,80 auf 10 Meter zu erhöhen.

Dabei soll der Betrieb kontinuierlich bleiben und der Rauch und die beim Brennen der Kalksteine sich entwickeln­den Gase, wie seither, ohne Anlage eines Kamins direkt ins Freie geleitet werden.

Einwendungen gegen das Gesuch sind binnen 14 Tagen vom Erscheinen der Bekanntmachung gerechnet, beim Obcramt, wo die Pläne und Beschreibungen zur Einsicht aufliegen, anzubringen.

Nach Ablauf dieser Frist sind solche im schwebenden Verfahren ausgeschlossen.

Nagold, 15. März 1911. Mayer, Amtmann.

Politische Ueberficht.

In Frankreich ist ein amtliches Dekret erschie­nen, das die Artikel 6 und 7 des Gesetzes über die Frem­denlegion wieder in Kraft setzt, wonach für den Eintritt in die Fremdenlegion ein Mindestalter von 18 Jahren erfor- dc.lich ist.

In der spanischen Deputiertenkammcr erklärte

Ministerpräsident Canalejas, er werde noch vor Ablauf eines Monats den Entwurf zum Vereinsgesetz vorlegen, dessen Text ausschließlich den Wünschen der öffentlichen Meinung anglpaßt sei. Der Vatikan habe erklärt, erwerbe die Ver­handlungen nur unter der Bedingung wieder aufnehmen, das; der Gesetzentwurf ihm unterbreitet und Gegenstand eines Uebereinkommens mit ihm würde. Die Regierung könne die Ausübung der nationalen Souveränität jedoch nicht von dem Ergebnis von Unterhandlungen mit dem Heiligen Stuhl abhängig machen und habe diesem daher eine entsprechende Antwort erteilt. Canalejas bestätigte, daß der König ge­äußert habe, man dürfe gegebenenfalls nicht vor einem Bruch mit dem Vatikan zurückschrecken.

In der griechischen Depntiertenkammer gab es zwei Tage lang lebhafte Debatten über die Sprachenfrage, die auch im Volk zu großer Aufregung Veranlassung gab. Die letzte Sitzung der Deputiertenkammer dauerte bis vor­gestern früh 4 Uhr. Man genehmigte schließlich eine Zusatz­verordnung zur Verfassungsurkunde, wonach die jetzige neu­griechische Schriftsprache als offizielle Staatssprache bestimmt sowie jede sprachliche Umwandlung des altgriechischen Textes des Evangeliums ohne Zustimmung der orthodoxen Kirche und ihres ökumenischen Patriarchats verboten wird. Damit ist der Sprachenstreit politisch erledigt.

Der serbische Kriegsminifterpoften ist mit dem General Stepanowitsch neu besetzt worden, der nur wider­willig und erst auf ausdrückliches Verlangen des Königs dem Ruf folgte. Auf Antrag des neuen Kriegsministers erließ der König einen Ukas, wonach eine Armeegeneral­inspektion mit weitgehenden Befugnissen errichtet wird. Zum Gcneralinspekteur ist Kronprinz Alexander ernannt worden, der gleichzeitig zum Hauptmann zweiter Klasse befördert wurde. Dem Generalinspekteur werden ein Stabschef im Rang eines Divisionskommandanten und zwei Adjutanten im Rang von Regimentskommandanten untergeordnet. Im Hinblick auf die eigentümlichen Rangverhältnisse und die militärische Unerfahrenheit des Kronprinzen beurteilt man die

neue Regierungsmaßnahme als politische Handlung, durch die die Stellung und das Ansehen des Kronprinzen in der Armee gehoben werden sollen. Dem neuen Generalinspek- teur werden ähnliche Funktionen übertragen, wie sie seiner­zeit von König Milan als Obcrkommandanten der Armee ausgeübt wurden. Wie weiter aus Belgrad gemeldet wird, hat gestern der deutsche Gesandte von Reichenau in einer Privataudienz dem König sein Abberufungsschreiben überreicht.

Meldungen aus Marokko besagen, daß die

rebellischen Stämme am 7. ds. Mts. eine neue Niederlage erlitten haben. Die Wiederherstellung der regelmäßigen Verbindungen mit Tanger stehe zu erwarten. Die französische Militärmission hat den Befehl erteilt, den Feinden gegenüber Menschlichkeit walten zu lassen.

Die Schiffahrtsabgaben.

Dresden, 13. März. In einer Versammlung des Nationalliberalen Reichsvereins, die über die Schiffahrtsab­gaben verhandelte, führte der Abgeordnete Heinze aus, da die Kosten für die geplanten Stromverbesserungen vor der Abgabenerhebung einstweilen von den Einzelstaaten aufzu­bringen und von den Landtagen zu bewilligen seien, könne der sächsische Landtag die Einführung von Abgaben auf der Elbe verhindern, wenn er jede Kosten und schon die Kosten für den Entwurf des Bauprojekts seinerseits ablehne. Ein Vertreter der Reichsregierung habe in der Kommission zu­gegeben, daß diese Berhinderungsmöglichkeit bestehe.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 14. März.

Etat des Reichsamt des Innern.

Hansen (Däne) beklagt die mißbräuchliche Handhabung des Vcreinsgesetzes.

Hauser (Ztr.) fordert Unterdrückung des heimlichen Warcnhandels, schärfere Maßnahmen gegen Wanderlager und wandernde Auktionen und empfiehlt die Resolution seiner Partei in dieser Richtung.

Graf Kanitz (k.) bespricht die Möglichkeit der Zusam­menhaltung der Bürgerlichen Parteien bei den kommenden Reichstagswahlen und bezeichnet als Vorbedingung hierfür das Prinzip des unbedingten Schutzes der nationalen Arbeit. Der nationalliberalen Petroleum-Resolution steht Redner nicht ablehnend gegenüber. Redner gibt eine Liste der großen Bankzusammenbrüche des letzten Jahrzehnts und meint, die Regierung solle die Einrichtung einer Kommission für das Anwesen erwägen, die jederzeit in den Status einer jeden Dank Einsicht nehmen darf. Den ungesunden Aus­wüchsen des Bankwesens müsse mit allen Mitteln gesteuert werden.

Hoch (S.) führt Klage, daß die berechtigten Beschwer­den der Arbeiter nicht berücksichtigt werden. Redner spricht dann gegen die Maßregelung der sozialdemokratischen Ju­gendorganisationen und hebt des weiteren hervor, daß die sozialpolitische Untätigkeit des Reichstages weitgehende Er­bitterung errege.

Staatssekr. Delbrück: Wir haben an der kulturellen und wirtschaftlichen Hebung des Ärbeiterstandes lebhaftes Interesse, welcher Partei sie auch immer angehören. Nicht die Sozialdemokratie hat unsere sozialen Gesetze mit be­schlossen, sondern die Regierung und die übrigen Parteien sind einig, daß sie für die kulturelle, soziale wirtschaftliche Hebung des ganzen Volkes und in erster Linie der Arbeiter sorgen müssen. Das ganze Maß der Bildung, dessen sich das deutsche Volk zu erfreuen hat, ist zurückzuführen auf die Fürsorge des Staates. Ich werde die Industrie weiter fördern wie alle Zweige des kulturellen Lebens, die meiner Fürsorge unterstellt sind. Die Vorkommnisse bei den Banken dürfen nicht auf Mängel in unserer Gesetzgebung zurück- gesührt werden. Es handelt sich in den meisten Fällen um unredliche Handlungen der Leiter gegen die man sich nicht wehren kann. Wir haben erwogen, ob wir nicht die An­stellung von Revisoren für die -Aktienbanken anordnen sollen, wir sind aber davon abgekommen. Auch durch einen Bank­beirat oder Bankausschuß würden die Mängel nicht beseitigt werden.

Wieland (fr. Vp.) lehnt den großen Befähigungs­nachweis ab und betont, das Interesse seiner Partei für das Handwerk.

Freiherr v. Ga mp (Rp.) erklärt, daß ihm von Aus­nahmegesetzen nichts bekannt sei. Sollte das Gesetz zum Schutze der Arbeitswilligen damit gemeint sein, so sei das kein Ausnahmegesetz, sondern es diene dem allgemeinen Besten. Redner glaubt, daß der Entwurf der Privatbeam­tenversicherung eine wesentliche Umgestaltung wird erfahren müssen.

Dr. Iunck (n.) stimmt der Resolution des Zentrums

1911

über die Tarifverträge zu. Redner kommt dann auf das Vereinsgesetz zu sprechen, das ein liberales Gesetz sei, aber seine Anwendung lasse noch viel zu wünschen übrig.

Staatssekretär Delbrück erwidert dem Vorredner, daß eine Zentralstelle, soweit sie notwendig und nützlich ist, eigentlich schon bestehe. Es erscheint dem Redner zur Zeit nicht zulässig, über das hinauszugehen, was jetzt schon im Interesse der Fortentwickelung unseres Tarifvertragswesens von seiten seines Amtes geschehen ist. Soweit es notwendig ist, werde die Regierung ein Gesetz über die Berussvereine vorlegen können ohne dafür eine besondere Stelle zu schaffen.

Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Land.

Nagold, 16. März 1911.

* Vom Rathaus. Der Gemeindeoberförster referiert, daß bei dem Holzverkauf im Badwald aus 1 Rm. Nadel- holzbeigholz ^ 9.70, aus 1 hundert Nadelreis ^ 9.45, aus dem Schlagraum über den Anschlag, bei dem Holzver­kauf im Killberg Abteilung Dreispitz aus 1 Rm. Nadel- holzbeigholz ^ 8.89, aus 1 hundert Nadelreis ^ 15.06, aus dem Schlagraum über den Anschlag, bei dem Holzver­kauf im Wolfsberg und Ziegelberg, aus 1 Rm. Nadelholz- beigholz ^ 11, aus 1 hundert Nadelreis ^ 13.56 durch­schnittlich erlöst wurden. Das Baugesuch des Schreiner­meisters M. Waidelich zur Erstellung eines Schuppens in der Calwerstraße wird K. Oberamt zur Genehmigung in stets widerruflicher Weise vorgelegt. Auf ein Gesuch des Fischhändlers Gropp das städtische Eichamt zu ermächtigen seine Befugnisse auf die Fischbehälter auszudehnen wird be­schlossen dieses Gesuch der K. Zentralstelle sür Gewerbe und Handel zur Befürwortung bei dem K. Ministerium des Innernßvorzulegen. Zur Vornahme der Wahl eines städt. Forstvermalters wird eine Gemeinderatssitzung auf Donners­tag 16. d. Mts. abends 5 Uhr anberaumt. Auf eine Eingabe des Stadtgeometers Kapp in Sachen einer Ausfahrt im Iselshauser Tal für die dortigen Grundbesitzer mit dem Gesuch der pachtweisen Abtretung einer hiezu benötigten städtischen Wiesenfläche wird nach eingehender Diskussion beschlossen: Eine Kommission bestehend aus dem Stadtvor­stand und zwei Gemeinderäten aufzustellen, welche die Grund­besitzer zu einem Augenschein bezw. einer Besprechung in dieser Sache zusammenberufen soll. Damit ist die öffent­liche Sitzung geschlossen.

Ein Wort über Konfirmationsgeschenke. Das

ist, ihr l. Konfirmandeneltern, eine Sache, über die man wohl ernstlich Nachdenken darf. Und dazu ist gerade jetzt die rechte Zeit, wenn die schönen oder niedlichen, nützlichen oder überflüssigen Sachen noch nicht gekauft sind. Zwar davor kann mein Wort euch nicht bewahren, daß unseren Konfirmanden das Unglück passiert, allerlei Gutes zwei oder dreimal zu bekommen. Und bei all denpraktischen" Sachen lasse ich die Wahl und die Qual gerne jedermann ungestört, wie man mir leicht glauben wird. Nur daran.hat, wem die Dolkssitte lieb ist, ein Interesse, daß nicht aus diesem Ge­biet die liebe, oder vielmehr die böse Eitelkeit die Herr­schaft führe. Spricht doch manches Geschenkchen (Notabene in allen Preislagen) zum glücklichen Empfänger:Bitte, besieh mich, was ich vorstelle und frag nicht nach gediegenem Sinn und Wert!" Konfirmationsgeschenke sind schon oft des Teufels Besen gewesen, mit welchem er aus jungen Ge­mütern den Sinn für Einfachheit und Solidität hinausge- segt hat. Gemeint war's gewiß nicht so; wir glauben's gerne; aber es gibt in derartigen Dingen so viele Sünden der Gedankenlosigkeit, und ein denkender Geber kann durch Vermeidung solcher Sünden viel Gutes an heranreifenden Menschenscelen stiften, ohne daß er seine Gabe mit endlosen Ermahnungen begleitet. Mehr aber, als aufGebrauchs­gegenstände", von denen ich doch nicht allzuviel verstehe, ziele ich heut auf Bücher und Bilder. Ich meine, da .ist der Geber besonders verpflichtet, an seine Verantwortung zu denken. Ein schlecht gewählter Gebrauchsgegenstand tut uns den Gefallen, daß er bald kaput geht, und verdirbt uns blos kurze Zeit die Laune; Bücher und Bilder hat man lange und sie können inwendigen Schaden zufügen; und wenn sie auchbloß" den Geschmack verderben, so ist's schlimm ge­nug. Wie oft habe ich bei Betrachtung solcher Geschenke sagen müssen:Schlecht ist das Buch oder Bild gerade nicht; aber jedenfalls gibt's viel viel Besseres um diesen Preis!" Worin liegt in diesem Stück die Wurzel des Uebels? Sie liegt auch in der gedankenlosen Schenkerei: soviel soll's kosten, vorstellen soll's was, von welchem Dichter oder Künst­ler es stammt, ist nebensächlich: höchstens die Klassiker sind unerläßlich. Ich bin nicht der Mann, es irgend jemand übelzunehmen, wenn er von Büchern und dergl. nicht viel versieht: der Büchermensch ist mir nicht der Idealmensch,