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Fernsprecher Nr. 29.

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86. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

Ireitag, dm 3. März

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Beilagen. Plaudcrstiibchen,

* Illustr. Sonntagsblatt und

Schwab. Landwirt.

1911

K. GbevarnL Wcrgokd.

Bekanntmachung, betr. die Maul- und Klauenseuche.

Die Ortspolizeibehörden werden auf die im Staats­anzeiger Nr. 49 bekannt gegebene Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betr. Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche vom 38. Febr. INI zur Beachtung hingewiesen mit dem Auftrag, den in der Gemeinde ansässigen Händlern von derselben Eröffnung zu machen sowie die Einwohnerschaft auf die Verfügung in orts­üblicher Weise aufmerksam zu machen.

Die Landjägermannfchaft hat die Einhaltung dieser am 6. d. Mts. in Kraft treten den Bestimmungen gleichfalls zu überwachen.

Nagold, 2. März 1911. Amtmann Mayer.

Bekanntmachung, betr. den Ausbruch der Schafräude.

Unter dem Schafbestand des Metzgers und Viehhändlers Christian Roller in Wildberg ist die Räude ausge­brochen.

Nagold, 2. März 1911. Amtmann Mayer.

Politische Ueberflcht.

Die Frage der Festlegung des Ostertermins und der einheitlichen Regelung des Bußtages in ganz Deutschland kam in der Budgetkommission des preußischen Abgeordnetenhauses zur Sprache. Der Kultusminister ant­wortete auf eine Anfrage, daß das Ziel erstrebenswert sei, seine Erreichung aber große Schwierigkeiten aufweise. Er könne eine Erfüllung dieses Wunsches noch nicht bestimmt in Aussicht stellen.

Zum deutsch-serbischen Konflikt stellt die Nordd. Allg. Ztg. ausdrücklich fest, daß der serbische Kriegsminister, Oberst Gojkowitsch, lediglich unter dem Druck der deutschen diplomatischen Vorstellungen gegangen ist und daß der serb­ische Minister des Aeußern der deutschen Reichsregierung sein Bedauern über die Ungeschicklichkeit des Kriegsministers aus­gesprochen habe. Das deutsche offiziöse Blatt ist zu dieser Feststellung durch die Tatsache veranlaßt worden, daß man in Serbien jetzt den Anschein erwecken will, als ob ganz andere Gründe für den Rücktritt des Kriegsministers maß­gebend gewesen wären.

Der holländischen Zweiten Kammer ist eine

Vorlage über eine Verbrauchssteuer auf Tabak und Zigarren eingereicht worden. Die Steuer wird 10°/v des Verkaufs- weries betragen. Ihr Erlös wird aus 2 Millionen Gulden veranschlagt. Das Gesetz soll vom 1. Januar 1912 ab Anwendung finden. Tabaksoerkäufe zum direkten Versand nach dem Ausland werden nicht besteuert.

Ein englischer Armeebefehl ordnet die Bildung eines Luftschifferbataillons mit einer Friedensstärke von 190 Mann an.

Der Konflikt zwischen Spanien und dem

Vatikan tritt jetzt in ein kritisches Stadium. Der Vatikan stellt für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Verminderung der Orden usw. Bedingungen. Man ist auf das Ergebnis eines für vorgestern zufammenbcrufen gewesenen Ministerrats gespannt.

Deutscher- Reichstag.

Berlin, 1. März.

Militäretat. Eine Resolution Wiedeberg (Z.) fordert bei der Vergebung von Lieferungen namentlich von Bekleidungsstücken Berücksichtigung der Vereinigung von Heimarbeitern und der Komitees die Arbeiten an Heim­arbeiter vermitteln. Ein Resolution Irl (Z.) verlangt die Berücksichtigung der sog. Handwerksmeister der Handwerker- Genossenschaft und Ordnung.

Pauiy-Cochem (Z.) bittet, die Lohgerbereien mit Lieferungen zu bedenken, sonst bestehe die Gefahr, daß dieses Gewerbe gänzlich zu Grunde gehe.

Albrecht (S.) behauptet eine Reihe von Mißständen in den Bekleidungsämtern. Die dort maßgebenden Persön­lichkeiten, Offiziere, hätten gar keine Fachkenntnis. Redner spricht gegen die Gefängnisarbeit und bemängelt die Arbeits­ordnung, durch die Sozialdemokraten ausgeschlossen werden.

Vogel (n.) verweist auf die ersprießliche Tätigkeit der Gecberoereine, die zwischen Produzenten und Konsumenten vermitteln.

. Voigt-Hall (w. Vg.) begrüßt die Resolution Wiede­berg. Man dürfe nicht den Heimarbeitern, die sich auf ihre Arbeiten mit Maschinen usw. eingerichtet haben, plötzlich die Arbeit entziehen.

Wehl (n.) erörtert die Arbeitsmethoden in den mo­

dernen Gerbereibetrieben. Bei einer Mobilmachung seien die Gerberei-Vereine auch nicht annähernd in der Lage, die Armee mit eigen gegerbten Sohlen und Oberleder zu ver­sorgen.

Generalmajor Staabs: Das beste Leder ist für uns gerade gut genug. Wir haben keine Ursache von dem bis­herigen altbewährten Ledermaterial abzugehen. Kauf bei den Gerbervereinigungen hat sich durchaus bewährt. Die Versuche mit der Uebertragung von Lieferungen an Klein­handwerker sind durchaus befriedigend ausgefallen. Wir sind gewillt, sie nach Möglichkeit zu beschäftigen.

Württembergischer Ministerialbevollmächtigter, General­major von Dorrer erwidert auf eine Beschwerde des Abg. Albrecht, inbezug auf das Bekleidungsamt in Ludwigsburg, die Bestimmungen dort unterscheiden sich in keinem Punkte von den auch sonst in der Armee geltenden.

Gans Edler zu Puttlitz (Kons.): Die Einrichtung der Bekleidungsämter ist noch jung, die Erfahrungen be­rechtigen aber schon zu dem Urteil, daß wir mit ihnen zu­frieden sein können.

Sommer (f. Bp.): Die Heeresverwaltung als eine der größten Arbeitgeber muß aus die berechtigten Wünsche der Handwerker Rücksicht nehmen. Auch wir sind lder Mei­nung, daß man an die Stelle von Offizieren tüchtige ge­schulte Kaufleute setzen sollte.

Duffner (Z.): Der Ausbau der Bekleidungsämter muß im Einklang bleiben mit den laufenden Mitteln. Redner wendet sich dann gegen die Ausführungen des Abg. Wehl. In den Gerberei-Vereinigungen könnten sich auch kleine und mittlere Handwerker beteiligen an den Lieferungen für die Armee.

Böhle (S.) spricht über Arbeiterentlassungen im Be­kleidungsamt Straßburg und erhebt Einspruch gegen die Entlassung sozialdemokratischer Arbeiter in Ludwigsburg.

Kriegsminister v. Heerin gen: Mehrere Abgeordnete haben sich die Bekleidungsämter selbst angesehen. Die er­freulichen Folgen. haben wir in der heutigen Rede des Abg. Duffner. Ich werde auch in Zukunft dafür sorgen, daß die Abgeordneten die Bekleidungsämter praktisch kennen lernen. Auch an der Spitze der Dekleidungsämter können wir nur höhere Offiziere haben. Sie tun alle ihre Schuldigkeit auch in Bezug auf die technischen Fragen. Die Straßburger Entlassungen waren notwendig, weil wir für die Leute keine Beschäftigung mehr haben. Es sind nur unverheiratete Leute entlassen worden. Auch für die Bekleidungsämter gilt der Grundsatz: sozialdemokratisch gesinnte Arbeiter werden nicht beschäftigt.

Die Aussprache schließt damit. Die Resolutionen Irl und Wiedeberg werden angenommen.

Will (F) Elsässer befürwortet Wünsche der Maschi­nisten in der Garnisonverwaltung und bittet, Schießübungen nach Möglichkeit in der Zeit der Feldbestellung und der Ernte zu vermeiden. Abg. Irl. (Z.) bittet um Zuziehung von Sachverständigen bei der Vergebung von Anstreicher­arbeiten.

Böhle (S.) spricht über die Konkurrenz der Krümper- Fuhrwerke.

Generalmajor Wandel: Es bestehen bestimmte Vor­schriften. Me Militär-Verwaltung wird dankbar sein über die Mitteilung einzelner Fälle.

Becker-Köln (Z.) Im Rheinland beschwert man sich darüber, daß die Remonte-Kommission zum großen Teil ihren Bedarf in Belgien deckt.

Weber (n.) bittet in dieser Beziehung um strenge Vorschriften und deren Beachtung.

Tages-NeuigkeiLen.

Aus Stadt und Land.

Nagvld, den 3. März 1911.

* Vom Nathans. Der Gemeindeoberförster referiert, daß bei dem Holzoerkauf im Distrikt Killberg Abteilungen Linsenweg und Herrenwäldle für 1 Rm. geringwertige forchene Prügel rund 8 -6, für tannene Reisstangen 114Proz. des Ausbots und für 1 hundert Nadelreis 14.31 ^6, bei dem Holzoerkauf im Stadtwald Kehrhalde für 1 Rm. buchene Scheiter und Prügel 13.66 -6, für 1 Rm. Nadelholz-Beig- holz 8.91 -6, für 1 hundert Laubreis 17.35-6, für 1 hundert Nadelreis 10.98 -6, für den Schlagraum über den Anschlag durchschnittlich erlöst wurden. Nach persönlicher Vorstell­ung des Bewerbers Fr. Bott um die Baufllhrerstelle am Schulhausbau wird dieser definitiv angestellt. An die Stadtgemeinde wollen seitens einer aus einem Trottoir bei Glatteis gestürzten Person, welche sich dadurch einen Arm­bruch zugezogen hat, Schadenersatzansprüche erhoben werden. Die Stadt ist jedoch nicht haftpflichtig, da ein Verschulden irgend eines Beamten nicht oorliegt, denn nicht der Stadt

liegt das Streuen bei Glatteis ob, sondern nach den hier be­stehenden ortspolizeilichen Vorschriften dem Hausbesitzer inner­halb seines Kehrbezirks. Zur Erfüllung dieser Pflicht wurden die Hausbesitzer am 24. Nov. 1910 durch Ausschellen noch besonders aufgesordert. Haftpflichtig sind daher die Haus­besitzer, welche es unterlassen haben, innerhalb ihres Kehr­bezirks zu streuen und ist es dabei ohne Einfluß, ob die Grundfläche dieses Kehrbezirks Eigentum der Stadt oder des Hausbesitzers ist. Aber selbst wenn die Stadt die Pflicht zum Streuen gehabt hätte, könnte in dem konkreten Fall eine Schuld eines Beamten nicht in Frage kommen, das Glatteis kam damals es war an einem Abend so rasch, daß es rein unmöglich gewesen wäre, an allen Orten auf einmal zu streuen. Der Pächter der städtischen Back­küche Schweikle sucht um Verlängerung des Pachtverhält­nisses auf weitere 3 Jahre nach: es wird hiebet erwogen, ob ein Ausschreiben des Pachtes im Interesse der Stadt ge­boten erscheine und durch Abstimmung beschlossen, die Ver­pachtung im Gesellschafter auszuschreiben: das gleiche soll geschehen bezüglich der Wiederverpachtung der städtischen Bodenwage und Viehwage. Das Gesuch eines bei seiner Mutter, einer Bürgerswitwe, in deren eigenem Hause leben­den Sohnes, der erstere zwar unterstützt, um Einsetzung in den Genuß des Bürgerreises, muß abschlägig beschieden werden, weil nach dem Gesetz in diesem Fall der Sohn nicht als selbständig und auf eigene Rechnung lebend, gilt und das Bürgerreis nur an solche Personen vergeben werden darf. Nach einem Erlaß des Vorsitzenden des Der- waltungsrats der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte wird die Pensionierung des Gemeindeoberförsters Weinland pro 1. April d. I. unter den beschlossenen Normen genehmigt. Damit ist die öffentliche Sitzung geschlossen.

:: Vortrag. Vor zahlreich erschienener Zuhörerschaft sprach am Mittwoch abend im Bereinshaus Juden Missio­nar Laub aus Straßburg über den Fortgang des christ­lichen Missionswerks unter den Juden in Osteuropa. Pastor Laub, selbst getaufter Israelite, ist wie kaum ein Zweiter Prediger dazu geeignet, evangelisierend bei den unter dem pharisäischen Gesetzesjoch stehenden Juden zu wirken und dieDecke Mosis" von ihren Augen zu nehmen. Er kennt ihre Denkweise, ihre Sprache (ein ganz besonderer jüdischer Jargon) ihre Sitten und Gebräuche, ihren Fanatismus, und darum auch Mittel und Wege, wie an ihre Herzen zu kommen ist. Der enge Rahmen dieses Berichts verbietet es, Einzelnes aus dem Bortrag herauszugreifen: die Ausfüh­rungen des Redners waren nicht nur interessant sondern geradezu ergreifend. Man hatte den Eindruck, daß, wenn die Evangelisationsarbeit unter den Juden in Galizien, Polen, Südrußland weiterhin Fortschritte macht, sich fim Orient bald Dinge ereignen werden, die man erst in ferner Zukunft wähnte.

Seminarkonzert. Von den am 12. März zum Dor­trag kommenden Gesangsstücken ist über den Inhalt der BalladeRichard Löwenherz" folgendes zu sagen: Richard, König von England (118999) war ein ritter­licher und tapferer Fürst. Sofort nach seiner Thronbesteig­ung rüstete er sich zum Kreuzzug, den er 119092 mit Philipp August von Frankreich unternahm. Der an glänzen­den Waffentaten reiche Zug endete ohne dauernden Erfolg. Auf der Heimkehr Richards wurde er in Oesterreich über­fallen und in der Burg Trifels in enger Hast gehalten. Der sagenhafte Menestrel Blondel soll den verschollenen König dadurch entdeckt haben, daß er vor der Feste ein nur ihm und dem König bekanntes Lied sang, worauf Richard sich zu erkennen gab und erlöst wurde. Der in die Furchen der Romantik säende Kölner Tonsetzer Ferdinand Hiller hat hiezu eine sehr ansprechende Musik geschrieben. Für die Partie des Blondel ist Herr Konzertsänger Saut er aus Ludwigsburg gewonnen, der sich außerdem in einer Reihe von Sololiedern von Hugo Wolf und F. Löwe hören lassen will.

Kriegsspiel. (Mitgeteilt.) Wie im Vorjahre hat der Nagoldturngau auch Heuer eine Turnsahrt mit einem Kriegsspiel geplant und findet solches bei jeder Witterung am 12. März statt. Zur Ausführung des Spieles teilt sich der Gau wieder und fällt dem oberen Teil, der sich dies­mal aus den Vereinen des Nagolder Oberamts ausschließlich Wildberg und einschließlich Horb zusammenstcllt, als weiße Partei die Aufgabe zu, unter Leitung des 2. Gauturnwarts Riderer-Ebhausen die Ruine Hohen-Nagold gegen feind­liche Angriffe zu verteidigen. Der Gegner, den die übrigen Vereine des Gaues bilden, wird als rote Abteilung unter der Führung des 1. Gauturnwarts Pfrommer-Calw ver­suchen, die feindlich besetzte Burg zu erobern und haben sich beide Teile streng an die, nach den gemachten Erfah­rungen beim letzten Spiel, geänderten Regeln zu halten. Der an Zahl stärkeren Abteilung dürfte, falls diese vom Feind durch mögliches Gefangennehmen nicht zu sehr geschwächt