hier 1.10 mit Träger­lohn I.M im Bezirks­

und 10 Lm.-Vcrkehr 1.L5 im übrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Verhältnis.

IM stk dm ' 7 Nv>d.

Fernsprecher Nr. 29.

85. Jahrgang.

Fernsprecher Nr. 29.

bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen: Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

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Mittwoch, dm 1. März

1911

Bestellungen auf den Gesellschafter für den Monat März

werden bei allen Postanstalten und Landpostboten sowie in der Expeoition angenommen.

Wandkalender n. Fahrplan werden gratis nachgeliefert. Amtliches.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betr. die Abhaltung von Prüfungen im Husbeschlag an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede.

Für Schmiede, welche die in Art. 1 des Gesetzes vom 28. April 1885, betr. das Hufbeschlaggewerbe, vorgeschriebene Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Be­trieb dieses Gewerbes erstehen wollen, finden an nachstehen­den Lehrwerkstätten für Hufschmiede solche Prüfungen statt und zwar:

in Hall am 31. März d. F,

Heilbronn am 7. April d. F,

Ravensburg am 4. April d. F,

Reutlingen am 8. April d. F,

Ulm am 5. April d. I.

Diejenigen Kandidaten, welche diese Prüfung erstehen wollen und sich nicht an den zur Zeit au den betreffenden Lehrwerkstätten im Gang befindlichen Lehrkursen beteiligen, haben ihr Gesuch um Zulassung zu einer der erwähnten Prüfungen bei dem Ob er amt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, spätestens 3 Wochen vor dem festgesetzten betreffenden Prllfungstermin vorschriftsmäßig einzureichen.

Bedingung für die Zulassung ist der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmiedhandwerk und einer zweijährigen Tätigkeit als Schmiedgeselle, wobei die Zeit der Beschäftigung im Hufbeschlag besonders angegeben sein muß. Die urkundlichen Nachweise hierüber, d. h. die von den Ortsbehörden beglaubigten Zeugnisse der betreffenden Dienstherrn sind mit dem Zulassungs­gesuch vorzuiegen.

Stuttgart, den 16. Febr. 1911. I. B.: Krais.

Verfügung des Ministeriums des Innern, betr. das Verbot des Hausierhandels mit Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen.

Im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand der Maul­und Klauenseuche wird auf Grund des § 56 b der Gewerbe­ordnung der im Umherziehen (§ 55 daselbst) erfolgende Handel mit Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen im ganzen Lande zunächst bis 30. April d. I. einschließlich mit sofortiger Wirkung untersagt.

Stuttgart, den 27. Februar 1911. Pi sehek.

Vorstehendes ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Ortspolizeibehörden und die Landjägermannschast werden beauftragt, das Verbot strengstens zu überwachen.

Nagold, den 28. Februar 1911. K. Oberamt:

Amtmann Mayer.

Die BereirrsachNgeli in der Württ. StNtsverniallNg.

p Aus der soeben den Ständen übergebenen Denk­schrift über Vereinfachungen in der Württ. Staatsverwalt­ung veröffentlicht der Staatsanzeiger einen längeren Auszug, aus dem wir, nachdem gestern die entsprechenden Erspar­nisse erwähnt waren, folgende Gesichtspunkte heroorheben: Ern Teil der in der Denkschrift erörterten Maßnahmen ist Eits vollzogen oder im Etatentwurf zum Vollzug vorge­schlagen. Auf Grund der gemachten Ausführungen seien eure weitgehende Vereinfachung der Staatsverwaltung und erhebliche Ersparnisseim Staatshaushalt möglich. Die Staats­regierung werde ihre Bemühungen mit Nachdruck fortsetzen und hoffe dabei auf den Beistand der Landstände. Beim Iustizdepartement ist eine Verminderung der Zahl der Landgerichte von 8 auf 7 in Aussicht genommen. Es wird betont, daß ein grundsätzliches Hindernis auch gegen die Zu­sammenlegung kleinerer Amtsgerichtsbezirke für die Zukunft nicht bestehe. Die künftige Ersetzung der württ. Sonderein­richtungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch gleiche Ein- richtungen wie in den anderen Bundesstaaten, müsse als möglich Vorbehalten bleiben und ließe eine jährliche Erspar­nis von etwa einer Drittelmillion erwarten. Die Aufhebung einer Strafanstalt könne für absehbare Zeit in Aussicht ae-

nommen werden. Die Bereinigung der amtsgerichtlichen und der oberamtlichen Gefängnisse sei im Gang. Beim Departe­ment des Auswärtigen ist bei der Eisenbahnverwaltung vorgeschlagen, nachdem die Zahl der Betriebsinspektionen von 13 auf 10 vermindert worden ist, auch eine Verminder­ung der Zahl der Bauinspektionen von 28 auf 23; von den wegfallenden 5 Bauinspektionen sind bis jetzt 2 ausgehoben. Bei den Betriebsstellen sollen 7 Bahnstationen I. Kl. (von im ganzen 24) in Stationen II. Kl., 21 Stationen II. Kl. (von im ganzen 65) in Stationen III. Kl., 18 Stationen III. Kl, (von im ganzen 174) in Stationen IV. Kl. umge­wandelt werden. Ferner ist die Umwandlung einer größeren Zahl von Eisenbahnsekretär- und Oberbahnassistentenstellen in Eisenbahnassistentenstellen vorgesehen. Geschäfte, die von Unterbeamten besorgt werden können, sollen den Beamten abgenommen werden. Bei der Post- und Telegraphenver­waltung ist in Aussicht genommen, das Postzeugamt an die Druckerei der Verkehrsanstalten angugliedern. Die Umwand­lung der Druckerei in eine allgemeine Staatsdruckerei be­dürfe noch der Erörterung. Bei den Betriebsstellcn ist in Aussicht genommen, 7 Postämter I. Kl. (von im ganzen 20, abgesehen von den beiden Bahnpostämtern, dem Tele­graphenamt und dem Postscheckamt Stuttgart) in Postämter II. Kl., 17 Postämter II. Kl. (von im ganzen 102) in Post­ämter III. Kl., und eine Anzahl kleinerer Postämter III. Kl. in Postagenturen umzuwandeln. Als Hilfsbeamte sollen künftig vorwiegend Beamte der Assistentenlaufbahn an Stelle von Beamten des Sekretärdienstes verwendet werden. Beim Departement des Innern wird der Verzicht auf das Kol­legium der Oberregierung, mit dessen Aufhebung Ersparnisse nicht verbunden wären, als möglich bezeichnet. Die Aus­führungen der Denkschrift über die Aushebung der Kreis­regierungen, geben wir in Anbetracht ihrer Wichtigkeit an anderer Stelle ausführlich wieder. Bezüglich des Medizinal­kollegiums wird vorgeschlagen, es unter dem Namen Ministerialabteilung für das Gesundheitswesen" in eine Medizinalpolizeibehörde umzugestalten und dieser die bisher vom Medizinalkollegium besorgten Geschäfte und die seither den Kreisregierungen obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheitspolizei zu übertragen. An eine Aushebung der Zentralstelle für die Landwirtschaft könne gedacht werden, wenn eine Berufsvertretung der Landwirtschaft geschaffen würde, wie dies in dem von den Ständen abgelehnten Ge­setzentwurf betr. die Landwirtschaftskammer beabsichtigt war. Das Oberbergamt könnte mit einer künftigen Ministerialab­teilung für Gewerbe- und Wasserpolizei organisch verbunden werden. Beim Depai-tement des Kirchen- und Schul­wesens ist bezüglich der Hochschulen ausgefllhrt, daß Dop- peleinrichtungen für dieselben oder verwandte Zwecke soweit möglich zu vermeiden und zu beseitigen und solche Einricht­ungen abzustoßen seien, für die ein Bedürfnis nicht mehr besteht. Eine Aufhebung der landwirtschaftlichen Anstalt Hohenheim würde wesentliche Ersparnisse nicht bringen. Auf dem Gebiet der höheren Schulen wird eine Reihe von Maß­nahmen in Betracht gezogen, darunter auch die Erhöhung der Schulgelder. Bei den Erziehungshäusern ist die Zu­sammenlegung der Taubstummenanstalt Nagold mit der Anstalt in Nürtingen beabsichtigt. Bei den Kirchen sei da­rauf Bedacht zu nehmen, daß einerseits die für neue Pa­storationseinrichtungen verfügbaren Mittel unter grundsätz­lichem Verzicht auf die Errichtung weiterer kleiner Pfarreien für die Befriedigung der dringlichen Bedürfnisse zusammen­gehalten, andererseits die Mittel für Neugründungen zum Teil durch Aushebung von weniger notwendigen Kirchen­stellen und durch allmähliche Zusammenlegung zu kleiner Pfarreien gewonnen werden. Beim Finanzdepartement sollen vor allem die Nachgeordneten Kollegialbehörden eine Erweiterung ihrer Zuständigkeit hinsichtlich der Anstellung Gehaltseinweisung, Pensionierung und sonstigen Personal­sachen derjenigen Militäranwärter erhalten, für die die An­wärterlisten bei den Kollegien geführt werden. Die Auf­hebung der Domänendirektion wird als verfehlt bezeichnet, wohl aber wäre es durchführbar, sie in das Finanzmini­sterium einzugliedern. Die Erweiterung der Zuständigkeit der Bezirksbauämter wäre mit einer Ersparnis von etwa 31 000 verbunden. Bei der Forstdirektion ist, nachdem eine Bauinspektorstelle, 3 Expeditorstellen und 2 Forstamt­mannsstellen schon für den nächsten Etat in Wegfall kom­men, der Wegfall einer Forstinspektorstelle vorgesehen, da 11 Forstinspektoren genügen. Bei den Kameralämtern ist eine Anzahl davon, insgesamt 21, für die Vergrößerung ihrer Bezirke durch Angliederung benachbarter Bezirke so­wie eine ebensogroße Anzahl von Kameralämtern zur Auf­lösung ins Auge gefaßt. Ersparnis: 180000^. Bei der Forstoerwaltung soll eine kleinere Anzahl von Forstbezirken eingeschmolzen und 12 Forstamtmannsstellen aufgehoben werden. Ersparnis rund 58000

Politische Ueberficht.

Die Fernsprechgebühren-Ordnung gescheitert.

Wie man in parlamentarischen Kreisen annimmt, dürfte die Fernsprechgebührenordnung als gescheitert zu betrachten sein, da die Budgetkommission des Reichstags, wie neuerdings verlautet, den ihr nochmals überwiesenen Entwurf vorläufig nicht beraten wird, da sie der Meinung ist, daß sie ihre Schuldigkeit getan habe, für eine nochmalige Beratung des Entwurfs kein ausreichender Grund vorliege. Die Fern­sprechgebührenordnung wird also ebenso wie das Arbeits­kammergesetz zu den Vorlagen gehören, die unverabschiedet bleiben werden.

Das Feuerbestattungsgesetz dürfte, wie in parla­mentarischen Kreisen verlautet, dem preußischen Landtage in dieser Session nicht zugehen. Es heißt, daß bei der gegen­wärtigen politischen Lage und bei der Spannung, die zwischen Konservativen und Nationalliberalen herrscht, der Entwurf keine Aussicht auf Annahme habe.

Frankreich geriet in eine Ministerkrisis. In der Kammer verlangte man am Freitag eine Vervollständigung der Gesetzgebung, um eine Wiedererrichtung der Kongregationen zu verhindern. Man warf Briand hiebei vor, daß er den Klerikalen Zugeständnisse mache. Der Ministerpräsident verteidigte sich gegen diesen Vorwurf; die Regierung habe ihre Pflicht in keiner Weise vernachlässigt, aber die Kongre­gationen, die im Boden Fankreichs so starke Wurzeln ge­schlagen hätten, könnten nicht in einigen Monaten verschwinden. Briand erklärte sodann, er sei es müde, sich ständig durch kleinliche Intrigen und grobe Unterstellungen verletzen zu lassen, und stellte die Vertrauensfrage. Bei der Abstimmung ergab sich für die Regierung nur eine Mehrheit von 16 Stimmen. Es fanden sofort mehrere Ministerräte statt, um Klarheit darüber zu gewinnen, ob das Kabinett angesichts dieser geringen Mehrheit aus seinem Posten ausharren dürfe. Briand erklärte, er merke sehr wohl die systematische Ab­sicht einer gewissen Anzahl von Republikanern, sein Werk zu hemmen, ihm dessen Verwirklichung unmöglich zu machen, ihn zu schwächen und zu stürzen. Dementsprechend legte Briand, dem sich die Minister Pichon, Dupuy und Girard entschieden zur Seite stellten, dem Präsidenten Fallieres im letzten Ministerrat am Samstag dar, daß die Abbröckelung der Mehrheit ihm angesichts der Schwierigkeit der dem Parlament gegenwärtig gestellten Probleme nicht erlaube, im Amt zu bleiben. Er gab weiter der Vermutung Aus­druck, daß ein Teil der Mehrheit nur einen Teil seines Programms annehmen würde. Der Präsident war lebhaft bemüht, die Demission des Kabinetts zu verhindern, jedoch schlossen sich die meisten Minister der Ansicht Briands an. Es wurde beschlossen, die Demission amtlich erst heute nach dem Leichenbegängnis des Generals Brun bekannt zu geben.

Das französische Kabinett Briand hat vor­gestern nach der Trauerfeier für den Kricgsminister Brun seine Entlassung gegeben. Fälliges nahm sie unter erneu­tem Ausdruck seines Bedauerns an und bat die Minister bis zur Ernennung des neuen Kabinetts die laufenden Ge­schäfte fortzuführen.

Der Stadthauptmann von Moskau hat wie­derum 103 Studenten wegen Teilnahme an den Unruhen ausgewiesen. Aufsehen erregt ein von 65 Moskauer Pa­triziern Unterzeichneter offener Brief, in dem zwar die Aus­schreitungen der Studenten, aber auch die Maßnahmen der Regierung scharf verurteilt werden. Das Vorgehen der Regierung schließe geradezu eine kulturelle Schädigung in sich, da es provozierend wirke, zur Vernichtung der Hoch­schulen führen müsse und das Land aller Kulturkräfte be­raube.

Das englische Heeresbudget für 1S1L/1S be­läuft sich auf insgesamt 27 690000 Pfund, was eine Ver­minderung um 70 000 Pfund bedeutet. Kriegsminister Haldane führt in einer Denkschrift u. a. aus, es sei Vor­sorge getroffen worden, an Stelle des Transports durch Pferde in großem Maßstab den Transport durch Automobile einzuführen. Das schließe eine Registrierung des privaten Auto­mobiltransportwesens ein. Das Budget enthält eine Forderung von 85000 Pfund für Lenkballons und Aeroplane und sieht die Umwandlung der Ballonschule in ein Luftschiffer­bataillon vor.

Das persische Parlament hat eine Vorlage

angenommen, nach der 3 schwedische Offiziere zur Reorga­nisation der Gendarmerie berufen werden sollen.

Ans Haiti wird berichtet, daß der englische Gesandte um die Entsendung eines zweiten Kreuzers zum Schutz der britischen Interessen gebeten habe. Privat- meldungen berichten von einem vereitelten Versuch, den "iräffdenten Simon zu ermorden.