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Fernsprecher Nr. L9.
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86. Jahrgang.
srusprechsr Nr. 26.
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Beilagen. Plauderstiibcken,
* Illustr. Sonntagsblart und
Schwab. Landwirt.
' Montag, dm 27. Aeöruar
1911
Nagold.
Bekanntmachung,
betr. die Musterung der Militärpflichtigen im Jahre 1011
Die Musterung findet statt:
1. am Dienstag den 7 . März von vormitt. 8 Uhr 30 an
* in Wildberg,
2. am Mittwoch den 8. März vormittags 10 Uhr in
Altensteig,
3. am Donnerstag den 8. März oormitt. 8 Uhr 30 in
Nagold und
4. am Freitag den 10. März vormitt. 8 Uhr 30 die
Losuug in Nagold.
Die Musterung wird wie im letzten Jahr derart vorgeuommen, daß die den einzelnen Musterungsorten zugeteilten Pflichtigen, nicht gemeindeweise, sondern getrennt nach Jahrgängen (der älteste 1889 und die früheren zuerst) bei der Musterung erscheinen müssen.
Die Herren Ortsvorsteher haben bei Beginn der Musterung zu erscheinen, die Rekrutierungsstammrollen von 1909, 1910 und 1911 mitzubringen, müssen während der ganzen Musterung im Musterungslokal anwesend sein und wollen darauf achten, daß die Militärpflichtigen richtig geladen werden. Die Herren Ortsvorsteher wollen sich auch über die Vermögens-, Erwerbs-, Familien- und Ge- sundheitsverhältnisse der aus ihren Gemeinden an der Musterung teilnehmenden Militärpflichtigen möglichst genau orientieren, um bei der Musterung Auskunft hierüber erteilen zu können.
Die Militärpflichtigen, von welchen die der früheren Jahrgänge zuverlässig ihre Losungsscheine mitzubringen haben,
müssen erscheinen:
Am Dienstag den 7. März im Musterungslokal in Wildbcrg: die Pflichtigen von Wildberg, Cffringen, Emmingen, Gültlingen, Pfrondorf, Rotselden, Schönbronn, Sulz und Wenden und zwar: vorm. 8 Uhr: die älteren und die Iahresklasse 1889, „ 8 Uhr 30: die Iahresklasse 1890,
„ O Uhr: die Iahresklasse 1891.
Am Mittwoch den 8. März in Altensteig: die Pflichtigen von Altensteig-Stadt und -Dorf, Beihingen, Berneck, Beuren, Bösingen, Ebershardt, Egenhausen, Enz- tal, Ettmannswciler, Fllnsbronn, Garrweiler, Gaugenwald, Sünmersseld, Spielberg, Ueberberg, Walddorf und Wart und zwar:
vorm. O Uhr 30: die älteren und die Iahresklasse 1889, „ 10 Uhr: die Iahresklasse 1890,
„ 10 Uhr 30: die Iahresklasse 1891.
Am Donnerstag den S. März in Nagold: die Pflichtigen von Nagold, Ebhausen, Haiterbach, Iselshausen, Mindersbach, Oberschwandorf, Overtalheim, Rohrdorf, Schietingen, Unterschwandorf und Untertalheim und zwar: vorm. 8 Uhr: die älteren und die Iahresklasse 1889, „ 8 Uhr 30: die Iahresklasse 1890,
„ 8 Uhr: die Iahresklasse 1891.
Hiebei wird noch bemerkt:
a) Einjährig-Freiweillige sind durch ihren Berechtigungsschein von der Gestellung entbunden.
d) In Beziehung auf Zurückstellungsgesuche wird auf die ergangene oberamtliche Bekanntmachung (Gesellschafter Nr. 20) mit dem Anfügen hingewiesen, daß nur solche mit den erforderlichen Urkunden und Zeugnissen belegte Gesuche Berücksichtigung finden Könen, welche der § 20 des Reichsmilitärgesetzes und Z 32 der Wehrordnung speziell bezeichnet und daß solche Gesuche mit den vorgeschriebenen Fragebogen, die, soweit es sich um Pflichtige früherer Altersklassen handelt, auch bei unveränderten Verhältnissen stets neu ausgefertigt werden müssen, spätestens im Musterungstermin, womöglich aber vorher, einzureichen sind.
Die Herren Ortsvorsteher werden beauftragt, sämtliche in den Stammrollen nicht durchstrichenen Militärpflichtigen, welche nach den Bestimmungen der 88 25 und 26 vergl. mit 8 62 Zifs. 3 der W.-O. vom 22. Juli 1901 im hiesigen Bezirk gestellungspflichtig und von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, auch über ihr Militärverhältnis noch keine definitive Entscheidung erhalten haben, unter Hinweisung auf die in 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt Nr. 15) angedrohten Strafen und Rechtsnachteile (vergl. auch § 62 unsinH 66 Ziff. 3 der W.-O.) aufzufordern, zu der oben bemerkten Zeit und an dem bezeichneten Ort mit reingewaschenem Körper, gründlich gereinigten Ohren und frischem Leibweißzeug sich zur Musterung pünktlich einzufinden. Auch sind die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß das Er scheinen in unreinlichem oder angetrunkenem Zustand und die Verübung von Unfug jeder Art, insbesondere Lärmen im Rathaus und dessen Umgebung, unnachsichtlich bestraft wird. Dieselben haben beim Betreten der Städte alsbald auf den Rathäusern zu erscheinen.
Die Beschlußfassung über die Reklamationen seitens der verstärkten Ersatzkommission erfolgt anschließend an die Losung in Nagold am Freitag den 10. März.
Sofern sich die Reklamationsgesuche aus die Arbeitsoder Aussichtsunfähigkeit von Angehörigen der Militärpflichtigen gründen und durch das Musterungsergebnis nicht hinfällig geworden sind, haben die betreffenden Angehörigen der Reklamierten und diese selbst am Losungstag,
Freitag den 10. März morgens 9 Uhr in Nagold vor der Ersatzkommission zu erscheinen.
<) Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermin freiwillig zum Diensteintritt melden.
c>) Schulamtskandidaten und Unterlchrer haben ihre Prüfungszeugnisse im Musterungstermin vorzulegen.
e) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Rechnung drei glaubhafte Zeugen hiefür zu stellen, bezw. ein entsprechendes Zeugnis der Ortsbehörde.
1) Militärpflichtige, welche eine erhebliche Krankheit durchgemacht haben oder durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert sind, haben ein von der Ortsbehörde beglaubigtes ärztliches Zeugnis dem Unterzeichneten einzureichen. Hrmiitskraukr. Slödstullige,
und Krüppel dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung befreit werden. (W.-O. § 62 Ziff. 4).
Die Losziehung findet für die Militärpflichtigen der Altersklasse 1801 einschließlich solcher älteren Pflichtigen, welche ohne ihr Verschulden noch nicht zur Losung gelangt sind, am Freitag den 10 . März d. I., aus dem Rathaus in Nagold statt. Die Verhandlung beginnt morgens 8 Uhr 30 .
In Begriff dieses Aktes, bei welchem das Anwohnen der Ortsvorsteher nicht vorgeschrieben ist, wird bemerkt:
a) der Losziehungstermin ist den Militärpflichtigen bekannt zu machen und ihnen das persönliche Erscheinen zu überlassen.
Im Falle der Abwesenheit des Aufgerufenen wird das Los für denselben von einem Mitglied der Ersatzkommission gezogen.
v) Von der Losung sind ausgeschlossen: die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, die von den Truppen- (Marine-)teilen angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden und die dauernd Unwürdigen (8 21 des Strafgesetzbuchs).
Die Herren Ortsvorsteher wollen Vorstehendes den Militärpflichtigen, soweit sie gestellungspflichtig sind, unver- weilt eröffnen und die Eröffnungsurkunden unter fpezieller Bezeichnung der Pflichtigen, welche zur Musterung beordert worden sind und unter Aufführung derselben nach den einzelnen Jahrgängen dem Oberamt spätestens bis 1. März vorlegen. Bon den später noch zur Meldung kommenden Militärpflichtigen ist gleichzeitig mit der Anmeldeanzeige auch eine Eröffnungsbescheinigung für die Vorladung zur Musterung und eventuell der Losungsschein einzusenden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche nicht mehr im Besitz ihres Losungsscheines sein sollten, haben sich vor der Musterung beim Oberamt ein Duplikat gegen Bezahlung von 50 ausstellen zu lassen.
Den 15. Februar 1911.
Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission:
Oberamtmann Kommerell.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betr. die Prämierung ausgezeichneter Widder und die Landesschafschau.
Mit Rücksicht auf die große Ausdehnung, welche die Maul- und Klauenseuche in den letzten Wochen erreicht hat, kann die Prämierung ausgezeichneter Widder in Kirch- heim u. T. am 6. März d. Is. und die Landesfchafschau in Göppingen am 23. März d. Is. nicht abgehalten werden. Beide Schauen müssen bis auf weiteres verschoben werden.
Stuttgart, den 18. Febr 1911. Sting.
Seine Königliche Majestät hat vermöge allerhöchster Entschließung vom 25. Februar zu verleihen geruht:
den Titel und Rang eines Geheimen Legationsrats dem Kabinetts-
Sekretär Legationsrat Freiherr von Gültlingen: zum Oberarzt wurde befördert vr. Gärtner (von Wildberg) im
3. Feldartillerie-Regiment Nr. 49.
Zum Stabsveterinär wurde u. a. befördert, der Oberoeterinär der Landwehr 2. Aufgebots Oberamtstierarzt Metzger Nagold.
Wer KÄig Manuel,
die »liMsWen Kolmen und die Mlomlie
gibt Minister a. D. Paraty im März-Heft der „Deutschen Revue" (Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart) interessante Aufschlüsse. Er sagt in dem Artikel, daß die provisorische Regierung ihre feste Absicht erklärt hat, sich nicht der Kolonie zu entäußern und fährt dann fragend fort:
Wird dieses Ziel jetzt schwerer zu erreichen sein, als es unter der alten Regierung war? Wird die Kraft, die uns eine ununterbrochene Tätigkeit und die Tradition immer verleihen, gegenwärtig schwächer und weniger wirksam befunden werden?
Ich werde auf diese Fragen nicht antworten, denn der Boden der Politik ist brennend, und ich darf ihn nicht betreten. Dennoch kann ich mich nicht enthalten, das, was der Professor der Rechte von Stengel im Dezember-Heft dieser Zeitschrift geschrieben hat, sehr richtig zu finden. Hier seine Worte: „Die monarchische Staatsform hat zu allen Zeiten bei den verschiedensten Völkern Eingang gefunden. Es ist dies ein Beweis dafür, daß die Monarchie keineswegs eine künstliche, deren inneren Berechtigung entbehrende Staatsform ist, sondern daß sie mindestens ebenso naturgemäß ist wie die Republik."
Bedeutet die Verbannung des Königs für die Portugiesen den Verlust eines mächtigen Elementes bei diesen
patriotischen Bestrebungen, die so wichtig und so wesentlich sind für das Gedeihen und die Unabhängigkeit Portugals?
Da es mir unmöglich ist, diese Fragen zu behandeln, will ich nur in Kürze, aber wahrheitsgetreu, einige charakteristische Züge der physischen, moralischen und intellektuellen Persönlichkeit des jungen Königs Äon Manuel skizzieren. Meine persönlichen Erinnerungen werden mir dabei helfen, aber obwohl die Schmeichelei und die absichtlichen Illusionen angesichts seines Exils nicht mehr im Spiele sein können, so werde ich mich doch bemühen, mein Bild durch die Mitarbeit andrer Personen vollends ganz unparteiisch und objektiv zu machen.
Der Leser wird auf diese Weise neue Hilfsmittel erhalten, um sich vielleicht einige der Fragen, die ich weiter oben aufgeworfen habe, zu beantworten.
Seine Majestät König Manuel ist schlank, groß, elegant; er war kaum erwachsen und erst achtzehn Jahre alt, als das schändliche Attentat vom 1. Februar 1908 in Lissabon ihm vor seinen Augen den Vater, der ihn so herzlich liebte, und seinen teuern älteren Bruder entriß. Die ausgesuchte Höflichkeit des jungen Königs, seine ausdrucksvollen Augen, seine freundliche, kräftige Stimme, seine poetische Blässe und sein melancholischer, seit den Attentaten immer trauriger Gesichtsausdruck — alles vereinigte sich, um ihm einen unwiderstehlichen Reiz zu verleihen, den alle empfanden, die Gelegenheit hatten, sich ihm zu nähern. Die Trauer, feine Studien, die er nicht unterbrach, die politischen Umstände, vielleicht auch schlechte Ratschläge ließen es nicht dazu kommen, daß er diese natürliche Gabe weiter ausbildete: der Thron
deckt zuweilen großes Unglück und Wunden, sehr oft hält er auch große Tugenden und starke Talente von den Blicken des Volkes entfernt. Der König hat noch nicht genug Gelegenheit gehabt, sich bei der großen Masse seiner Untertanen bekannt und beliebt zu machen, und das ist sehr schade...
Ein unvergeßliches Schauspiel war die Zeremonie der feierlichen Eidesleistung des jungen Königs vor den beiden vereinigten Häusern des Parlamentes in Gegenwart des diplomatischen Korps, der obersten Hofchargen und einiger Tausend Personen, die die Tribünen füllten. Die Gesetze der Etikette wurden beiseite geschoben; Pairs des Königreiches, die meisten ergraut, Deputierte jeden Alters und aller politischen Schattierungen, Damen aller Klassen, ja selbst Vertreter der im allgemeinen kalten und zurückhaltenden Diplomatie, die übrigens nichts kundzugeben hatten; die ganze Versammlung jubelte stehend, voll Feuer, Zärtlichkeit und Enthusiasmus aus vollen Lungen frenetisch dem jungen König zu, der sein Debüt in der Oeffentlichkeit hielt. Die Huldigung dauerte lange Zeit an und setzte sich auf derStraße fort bis zum königlichen Schlosse der Necesfidades, so daß der König mehrere Male an den Fenstem erscheinen mußte, um sich zu zeigen und zu danken.
Die Ovation war nicht vorbereitet gewesen. Der Zauber der Persönlichkeit des'Königs hatte sie, durch die Umstände unterstützt, hervorgerufen. Mit Blumen bedeckt, von den enthusiastischen Beifallsrufen aller offiziellen Persönlichkeiten wie der namenlosen Menge umbraust, war der König zurückgekehrt. Der furchtbare Schatten Buissas, des Mörders,