immerhin in einer Ausnahmestellung verbleiben. Dagegen hat sich in Stadt und Land, in evangelischen und katholischen Lehrervereinigungen, ich will nicht sagen, ein Sturm, aber eine Bewegung erhoben, so eindrucksvoll und so wirksam, daß auch diejenigen Parteien, welche bis dahin Kühle Zurückhaltung beobachtet hatten oder den diesbezüg­lichen Wünschen der Lehrer Widerspruch entgegensetzt hatten, einzuschwenken oder umzulernen sich entschlossen haben. (Sehr richtig! links.)

Es ist gewiß ein Fortschritt, daß nach dem vor­liegenden Regierungsentwurf die Lehrer wenigstens als Schöffen zu den Jugendgerichten zugelassen werden sollen, ein Fortschritt: denn im ersten Entwurf war das noch nicht zu finden. Offenbar haben einzelne Regierungen der mittleren und kleineren Staaten, die sich auch sonst ge­legentlich sin diesem Sinne ausgesprochen haben, inzwischen eine Einwirkung auf die Entscheidung des Bundesrats aus- geübt. Wir begrüßen die Zulassung der Bolksschullehrer als Schöffen zu den Jugendgerichten mit Freuden. Es ist ja kein Wort darüber zu verlieren, daß die Bolksschullehrer als Freunde und Kenner, als Lehrer und Erzieher der Jugend sich gerade zu diesem Amte in ganz besonderer Weise eignen. Das ist aber nur ein kleines Zugeständnis. Die Lehrer verlangen mehr; sie wünschen, daß das, was den Lehrern an mittleren und höheren Lehranstalten schon bisher stillschweigend zustand, auch ihnen zugebilligt werde, daß auch sie grundsätzlich anerkannt werden als vollberechtigt zu dem staatsbürgerlichen Ehrenrechte eines Schöffen und eines Geschworenen. Sie wollen heraus aus der ihnen angewie­senen Ausnahmestellung, sie wollen verzichten auf das Pri­vilegium, das ihnen ausgezwungen wird! Nun ruft man wohl den Bolksschullehrern ausklärend und beruhigend zu: sie befänden sich ja in der guten Gesellschaft von Ministern, Richtern, Geistlichen und Militärperfonen; sie sollten sich doch freuen über diese Ausnahmestellung, die keine Minde­rung, sondern eine hohe Ehre für sie sei; so hoch werde ihr Dienst und ihr Amt bewertet, für so unentbehrlich und un­ersetzlich würden sie erachtet, daß man eben diese Ausnahme­bestimmungen auch für sie treffe. Man sagt den Lehrern: andere Kategorien von Beamten drängten sich geradezu heran, um gleichfalls auf diese Ehrentafel der Privilegierten gesetzt zu werden. Und weiterhin sagt man den Bolksschul­lehrern : wieviel Aufwand an Geld und Zeit, wieviel Aerger und Konflikte würden sie sich sparen, wollten sie verzichten auf Teilnahme an der Rechtsprechung! Könnten sie doch unter Umständen in Konflikt geraten mit Eltern ihrer Schüler dadurch, daß sie über ihre Nachbarn und Dorfgenossen zu Gericht sitzen müßten! Die Lehrer haben unmißverständlich auf diese Beruhigungsversuche geantwortet. Sie konnten darauf Hinweisen, daß der Lehrerstand es noch nie an Opfern hat fehlen lassen, und daß er, wo nötig, solche auch ferner zu bringen bereit sei, wenn dieselben allerdings auch gemin­dert sein werden dadurch, daß künftig den Schöffen und Geschworenen Reisekosten und Tagegeld zugebilligt sind. Die Bolksschullehrer haben mit Recht darauf hingewiesen, daß es ihnen schon jetzt nicht an Gelegenheit fehle, dann und wann durch Anzeige der Schulversäumnisse, bei der Frage der Fürsorgeerziehung u. dergl. mit den Eltern in Konflikt zu kommen. Aber vor allem sagen uns die Lehrer: für uns handelt es sich in diesem Fall um eine Frage des Standes und der Standesehre. Die Zeit ist vorbei, da der deutsche Bolksschullehrer nur der Küster war; die Zeit ist vorbei, und sie soll vorbei sein, da der Lehrer früherer Zeit den Karrikaturzeichnern der Witzblätter als Schulmeister vom alten Schlag Modell stehen mußte. Unsere Bolks­schullehrer wollen, daß entsprechend der erhöhten Bildung, der sie sich erfreuen, daß entsprechend der gesteigerten Be­deutung, welche die Volksschule gewonnen hat, sie auch sozial und staatsbürgerlich voll eingeschätzt und entsprechend behandelt werden. Als einen kleinen Schritt zu diesem Ziele hin sehen unsere Bolksschullehrer eben die Gewährung dessen'an, was sie von uns erbitten, und worüber wir jetzt debattieren.

Nicht die Juristen, sondern die preußische Unterrichts­verwaltung ist es gewesen, welche von ihrem Standpunkte aus Einspruch erhob gegen die Zuziehung der Lehrer zum Schöffen- und Geschworenendienst. Die Unterrichtsverwaltung machte geltend die Unvereinbarkeit des Dienstverhältnisses eines Bolksschullehrers mit dem Amt eines Laienrichters. Die politische Frage schied aus, auch die Standesfrage, und sie wurde nur noch behandelt als eine wesentlich auch nach statistischen Erwägungen zu beurteilende Berwaltungsfrage. Die Unterrichtsverwaltung fragte sich, ob durch Heranzieh­ung der Lehrer höherstehende Interessen der Schule gefährdet werden. Die preußische Unterrichtsverwaltung hat diese Frage sowohl in der Unterrichtskommission des preußischen Abgeordnetenhauses als auch in der Iustizkommission des Reichstags unbedingt bejaht und gesagt, es wäre eine un­verantwortliche, es wäre eine unerträgliche Störung des Unterrichts zu erwarten, wenn die Lehrer, zumal auf dem Lande, in einklassigen Schulen, tagelang, vielleicht wochenlang den Unterricht einstellen müßten; denn von Stellvertretung könne da in den seltensten Fällen nur die Rede sein. In den Städten, wo mehr Lehrer seien, möge eine Stellvertret­ung am Ende angehen; aber auch hier sei eine Stellvertret­ung immerhin nicht zu wünschen, weil sie in jedem Falle Störung und Nachteile bringe in Beziehung auf den Unter­richt und die Erziehung. Es wäre ja wohl nun ein Ausweg und der Versuch wurde auch in der Kommission gemacht, aber aufgegeben, zu differenzieren und zu sagen: nun, so nimmt man eben Stadtlehrer und dispensiert die Land­lehrer, oder aber man nimmt sie nur zu Schöffen als solche sind sie ja oft nur wenige Tage abwesend, aber nicht zu Geschworenen. Meine Herren, eine solche Differen­zierung möchte ich unter allen Umständen abweisen, weil wir dann nur einen neuen Zwiespalt in die Lehrerschaft brächten.

Die Frage muß durchaus grundsätzlich gelöst werden. Nun möchte ich doch eins betonen: Jeder, der die Schule lieb hat, jeder, der es mit der Schule schon 'praktisch zu tun gehabt hat, wird mit mir einig sein, wenn ich sage: eben die ordnungsmäßige Stetigkeit, die lückenlose Regelmäßigkeit des Unterrichts, eben der obligatorische Schulzwang, wenn ich mich so ausdrücken darf, für den Schüler wie für den Lehrer ist es, was die Grundlage unseres deutschen Bolks- schulwesens und dessen Stolz bisher ausgemacht hat. Und wenn nur von ferne diese Grundlagen irgendwie ernstlich erschüttert werden sollten, so wäre ich der erste, der dagegen stimmte. Nach meiner Ansicht ist aber die Gefahr nicht eben so groß. Es wurde durch eine private Umfrage, welche die preußische Lehrerschaft angestellt hat, ermittelt, daß im allgemeinen jedes Jahr 37 Tage ohnehin schon außer Sonn- und Feiertagen freigemacht werden für kirchliche Zwecke, militärische Uebungen, für den Besuch von land­wirtschaftlichen und genossenschaftlichen Kursen, fürs Mai- käferäbschütteln, Rübenziehen usw. Ich könnte als Schwabe noch andere außerordentliche Feierstunden der Schule an­führen: unsere Zeppelintage. Das nehme ich aber durchaus nicht so tragisch. Wir haben doch die Gesamtleistung des Lehrers nicht nach Minuten, nach Stunden und auch nicht nach halben Tagen abzuschätzen. Erfahrungsgemäß treten Schüler und Lehrer nach einem solchen außerordentlicherweise freigemachten Tag wieder erfrischt in die Arbeit und bringen wieder ein, was versäumt worden ist. Doch das sollen und müssen natürlich in jedem Falle seltene Ausnahmen bleiben. Aber es gilt auch im allgemeinen: das Bild, das sich die preußische Unterrichtsverwaltung von den durch die Zulassung der Bolksschullehrer zum Amt des Schöffen und Geschworenen entstehenden üblen Folgen für den Schulbetrieb macht, ist entschieden nicht ganz richtig. Die Nachteile lassen sich vermeiden bezw. auf ein Mindestmaß beschränken. Das kann hauptsächlich geschehen durch eine vernünftige Praxis bei der Einberufung von Schöffen und Geschworenen. Wie selten wird überhaupt ein Lehrer an die Reihe kom­men? Alle paar Jahre einmal als Schöffe und dann in der Regel etwa fünf Tage im Jahr. Und wie selten blicken wir nur in unsere nächste Umgebung! wird ein­mal einer draußen auf dem Dorfe als Geschworener zuge­zogen. Es kann jahrelang anstehen. Ich glaube das wäre zu ertragen. Zudem werden ja die Schöffentage für das ganze Jahr im voraus bestimmt und veröffentlicht, und sie werden dann ja zum Teil wohl auch in die Ferien fallen. Endlich ist es sogar möglich, wenn alle Schöffen einverstanden sind und die Sachen noch nicht verteilt sind, noch einen Austausch der Reihenfolge zu bewerkstelligen. Das sind doch Kautelen genug, mit deren Benutzung die Zahl der wirklich Einberufenen sehr zusammenschrumpsen wird. Es gibt ja freilich Fälle, wo der Dienst und das Dienstinteresse es wirklch absolut verlangen, daß der betreffende Lehrer nicht einberufen wird. Nun, wozu ist denn dann der berühmte, etwas komplizierte Bertrauensmännerausschuß da, der Amtsgerichtsausschuß, welcher die Auswahl aus den vorgelegten Urlisten trifft? Wenn innerhalb dieses Ausschusses Stimmen laut weren bei der Durchsicht der Urlisten, daß der und jener wirklich unabkömmlich sei, so wird er ohne jeden Anstand gestrichen. So wird es jetzt schon gehalten bei einer ganzen Reihe von Beamten; ich erinnere an Forstmänner, Notare und alle höheren Lehrer. Wie selten meinem Empfinden nach zu selten kommen diese an die Reihe! Nur um der Oeffentlichkeit gegenüber von Zeit zu Zeit zu konstatieren, daß sie an sich berechtigt wären, als Geschworene zu fungieren, sollten etwas häufiger, als es tatsächlich ge­schieht, auch solche Beamte ausgelost werden. In manchen Staaten des Deutschen Reiches genießen ja die Bolksschul­lehrer jetzt schon das passive Wahlrecht für die Gemeinde­vertretung, und es wird des öfteren davon tatsächlich Gebrauch gemacht. Ich weiß einen Fall, daß in einer deutschen Residenzstadt ein Bolksschullehrer ohne allzu große Schwie­rigkeit jahrelang sogar das Amt eines Siadtverordneten- vorstehers bekleidet hat. Es war ihm das möglich durch die entgegenkommende Kollegialität seiner Standesgenossen, möglich durch das liberale Entgegenkommen seitens seiner Vorgesetzten. Geschworenen- und Schöffendienst würden ja bei weitem nicht die Anforderungen an den Lehrer stellen, wie das passive Wahlrecht im Gemeindedienst es mit sich bringt.

Aber, meine Herren, es kommt gewiß den Lehrern viel weniger darauf an, recht oft als Schöffe und Geschworener herangezogen zu werden, sondern darauf, daß ihrem Stande das Recht grundsätzlich und gesetzlich zugesprochen wird. Man spricht immer nur davon, was die Schule, der Lehrer dadurch verlieren würde, man spricht aber nicht davon, was sie gewinnen. Es ist doch nicht gering anzuschlagen, wenn ein Lehrer persönlich dann und wann auch wieder erfrischende Fühlung mit dem praktischen Leben gewinnt, in Berührung kommt mit dem vielgestaltigen Leben draußen, kennen lernt auch die Nöten und Schattenseiten des Lebens der Be­völkerung um ihn her. Sind es auch meist kleine, ja ärm­liche Fälle, die bei einer solchen Schöffengerichtssitzung Vor­kommen mögen, interessant und lehrreich sind sie darum doch, zumal für den, der auch die Kleinbilder des Alltags in höherem Sinne aufzufassen, zu werten und zu verwerten versteht.

Noch eins darf ich zum Schluß kurz erwähnen. Es ist eine neue Anforderung, welche an die Türen unserer Volksschule pocht, die Forderung und der Wunsch, sie möchte das Heranwachsende Geschlecht erziehen auch zu künftigen Staatsbürgern, nicht in dem Sinne natürlich, daß irgendwie Parteipolitik in die Schule auch nur andeutungsweise herein­getragen werden soll. Wer die Schule in den Kampf irgend einer politischen Partei hineinzieht, untergräbt damit eine wichtige Boraussetzung ihres Einflusses auf unser Volk, das Vertrauen aller oder doch der überwiegenden Mehrzahl der

Eltern. Aber in durchaus objektiver Weise das Tatsächliche kennen lernen vom Aufbau und Ausbau des Staatswesens, von den Rechten und Pflichten des Staatsbürgers, das soll allerdings unsere Jugend in der Volksschule nur gelegent­lich, in der Fortbildungsschule mehr systemathisch und metho­disch. Unsere Bolksschullehrer Klagen, daß sie für diesen Unterricht in Bürgerkunde nicht genügend vorgebildet seien. Man sucht den Mangel auf mannigfache Weise zu heben. Ein kleiner Beitrag dazu, unsere Bolksschullehrer für diesen Unterricht und die staatsbürgerliche Erziehung auszurüstcn und zu interessieren, wäre, wenn auch nur einzelne Lehrer dann und wann als Schöffen und Geschworene tätig sein würden. Da würde der Lehrer einen Eindruck bekommen von der Zusammensetzung und Zuständigkeit der Gerichte, der Heiligkeit des Eides, der Schwierigkeit, ein gerechtes Urteil zu fällen, einen Eindruck von der Majestät des Rechtes, der Hoheit des Staates. Das wird er hinein­tragen in den Kreis seiner Kollegen und wird auch etwas davon gelegentlich hineinfließen lassen in den staatsbürger­lichen Unterricht seiner Schule.

Meine Herren, der deutsche Reichstag beschäftigt sich allermeist mit wirtschaftlichen, mit sozialen, mit staatsrecht­lichen Fragen. Nur höchst selten kommt es vor, daß wir es mit Kulturfragen zu tun haben, vollends nicht mit Schul­fragen. Es ist ein Kleines, was die deutschen Bolksschul­lehrer verlangen und von uns wünschen. Wir alle sind doch darin einig, daß die wirtschaftliche Wohlfahrt, daß der kul­turelle und nationale Fortschritt unseres Volkes wesentlich mitbedingt ist durch die gedeihliche Arbeit der deutschen Volksschule und durch eine unverbittert freudige Mitarbeit der deutschen Bolksschullehrer, was sie von uns erbitten, kostet nichts, und das ist ja auch wichtig für manche Leute. Es ist nur eine Formalität, möchte mancher denken; es ist mehr. Die Lehrer legen Wert darauf, daß sie auch vor der Oeffentlichkeit pls vollberechtigte Staatsbürger, als berechtigt auch zum Ehrenamt eines Schössen und Ge­schworenen im Gesetz erklärt werden.

Meine Herren, ich hoffe und wünsche, die verbündeten Regierungen werden an dieser verhältnismäßig geringfügigen Bestimmung, wenn sie von uns angenommen würde, einen entscheidenden Anstoß nicht nehmen; ich hoffe namentlich, daß die preußische Unterrichtsverwaltung denn sie hat ja das entscheidende Wort keinen unüberwindlichen Wider­stand entgegensetzen wird, wenn sie bedenkt, wie .selten die Sache im einzelnen Fall praktisch werden wird, und jeden­falls hoffe ich, meine Herren, daß sich aus allen Parteien Schulfreunde und Lehrerfreunde genug zusammenfinden wer­den, die diesem berechtigten Wunsche der deutschen Volks­schullehrer im deutschen Reichstag mit großer Majorität zum Durchbruch verhelfen. (Lebhafter Beifall dei den National­liberalen.)

Tages-Nemgkeiten.

Aus Stadt und Land.

r Altensteig, 18. Febr. (Zum Konkurs Schmitz.) Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrer hier stattgefundenen zweitägigen Untersuchung im Falle Schmitz diese nicht be­endet. In acht oder vierzehn Tagen wird die Untersuchung hier weitergeführt, nachdem inzwischen die nötigen Erhebungen gemacht worden sind. Die Untersuchung erstreckt sich zunächst auf einen Lederdiebstahl und aus den Schmitz'schen Wechsel­verkehr. Es wurde festgestellt, daß von dem gepfändeten Leder tatsächlich wegkam. Bon Schmitz wurde, wie weiter mitgeteilt wird, zugegeben, daß er seine Bücher nicht in Ordnung hatte. Er entschuldigt dies, wie die Unterlassung der Aufstellung einer Inventur und Bilanz, mit monatelanger Krankheit, die ihn verhindert habe, seinen Büchern richtig nachzukommen. Die Bücher werden bei der weiteren Unter­suchung noch einer eingehenden Prüfung unterworfen.

r Zur Seuchennot. Eigentliche Heilmittel werden gegen die Maul- und Klauenseuche bis jetzt nicht angewendet, man muß sich vielmehr auf Maßnahmen beschränken, die darauf ausgehen, daß die einmal vorhandene Krankheit einen möglichst leichten Verlaus nehme. Von Interesse dürfte darum eine Notiz in derIllustr. Landw. Ztg." sein, worin über den günstigen Erfolg mit Spiritus die Rede ist. Sobald die erste Kuh im Stalle erkrankte, wurde ihr das Kreuz mit Spiritus gut eingerieben. Zwischen die Klauen wurde in Spiritus getauchtes Werg gut einge­klemmt und im Laufe des Tages dreimal mit Spiritus begossen. Auch die Krone des Hufes wurde mit Spiritus genetzt. Ins Maul wurde dem Tier dreimal täglich ungefähr ein Gläschen vierzigprozentiger Spiritus, sogenannter Fusel, wie er wohl auch zum Trinken benützt wird, eingegossen. Nach 24 Stunden konnten alle so behandelten Tiere wieder fressen. Die gesunden Tiere wurden zur Vorbeugung ebenso einen Tag lang behandelt und blieben von der Krankheit verschont. Bei der Ein­fachheit des Verfahrens wird es sich empfehlen, damit Versuche anzustcllen.

Preisausschreiben. Vom Südd. Möbel? und Bau­schreiner (Herausgeber L. Heildorn) wird ein Wettbewerb ausgeschrieben, der an Hand eines praktischen Beispiels be­achtenswerte Fingerzeige zur Anfertigung genauer Kalku­lationen bieten soll. Es gelangen Preise im Betrage von 200 zur Verteilung. Auch der Südd. Tapezierer und Dekorateur erläßt ein Preisausschreiben, bei dem es sich um eine interessante Frage aus dem heutzutage wichtigen Arbeits­gebiete des Linoleumlegens handelt. An Preisen sind gleich­falls ^ 200 ausgesetzt. Die ausführlichen Bedingungen der beiden Preisausschreiben sind vom Verlag Greiner und Pfeiffer, Stuttgart, erhältlich.