eeliimnA
SN VVint
u. kl.
iMMZM
MM
^v//6
ive//
brkkrs /§/
e/r Sesss/'e/r vo^Lt/F, ck/e ?»ws
ss^s»»
s«.
M. U. kl.
check-Konto Nr. 402 1SI1 . . 94.50
. . 102.10 . . 84.70
. . 91.70/95.
. . 101.80 r . 101.30 . . 91.50
. - 100.80 . . 91.40/92.50
. . 100.80 . . 91.50
. . 100.50 . . 100.25 . . 100.20 . . 90.30/92.60
. . 99.60
. . 100.40 . . 100.50 119er 100-40 . . 101.20 . . 91.50/92.30
. . 99.60
. . 101.20 . . 165.—
. . 161.40 . . 115.80 . . 148.40 . . 107.—
. . 4V2°/o
>en und provisionö-
-t.
ekten rc., Verlosungs« ie von irgend welcher Annahme von Geldern unter Selbstverschlub
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier l.10 mit Trägerlohn 1.20 im Bezirks
und 10 Lm.-Verkehr 1.25 im übrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Verhältnis.
Ms- Md AnM-KlÄ ftr de» Mmuls-KM Nn-sld.
Fernsprecher Nr. 29.
83. Jahrgang.
Fernsprecher Nr. 29.
Anzeigen-Gebühr für die einspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Beilagen. Plauderstllbchen, Illustr. Sonntagsblatt und
Schwäb. Landwirt.
^ 3 »
Bekaimtmachnug, betr. den Blumentag.
Die Herren Vertreter der für die Abhaltung des Blumentags aus Anlaß der silbernen Hochzeit des Königspaars gebildeten Ortsausschüsse werden benachrichtigt, daß in der Vertreteroersammlung am 27. Januar d. 3s. beschlossen worden ist, den Blnmenverkaufstag in den Gemeinden außerhalb der Oberamtsstadt allgemein am Sonntag, den 2«. März d. Js. abzuhalten.
Der Tag, an welchem der Blumenverkaus in der Oberamtsstadt stattfindet, wird in kürzester Zeit bestimmt und bekannt gegeben werden.
Unter Bezugnahme auf den heute mit der Post versandten Protokollauszug über die Vertreterversammlung am 22.3an. ds. Js. im Königsbau in Stuttgart und die in demselben enthaltene Anleitung für den Blumentag wird den Herren Vertretern mitgeteilt, daß die Blumen, Postkarten und Schleifen unter Berechnung des für die einzelne Gemeinde erforderlichen Bedarfs bei der Geschäftsstelle in Stuttgart bestellt wurden. Nach Eintreffen derselben beim Oberamt wird Weiteres bekannt gegeben werden.
Bemerkt wird, daß eine direkte Leistung aus Gemeindemitteln anstatt des regelrechten Berkaufsertrags nicht dem Sinn der ganzen Veranstaltung entsprechen würde.
Nagold, den 9. Febr. 1911.
Oberamtmann Kommerell, Dekan Pfleiderer.
Der Wetterwart.
WoMische Umschau.
p Unsere Zweite Kammer hat sich nach Erledigung der ersten Lesung des Etats einigen sogen, kleineren Vorlagen zugewendet, die im allgemeinen ganz einfach liegen und zu speziellen Auseinandersetzungen keinen Anlaß bieten. Dafür drängen zwei Fragen immer mehr in den Vordergrund: Die Wahl des Stuttgarter Stadtvorstandsund das liberale Wahlabkommen, das in seiner endgültigen Lösung immer noch an einigen Schwierigkeiten hängt, die, wenn der beiderseitige gute Wille nicht zureicht, wenigstens durch die klare Einsicht und die zwingende Notwendigkeit beseitigt werden müßten. Die Stuttgarter Stadtvorstandswahl hinwiederum ist eine geradezu glänzende Probebelast- »ng für das Solidaritätsgefühl der bürgerlichen Parteien. Geht's da ohne Zank, dann wäre mal wirklich etwas Vorbildliches geschaffen.
Gewaltiges Aufsehen hat der Meineids Prozeß Schröder oder der Prozeß der „Kaiserdelegierten" und Genossen erregt. Es wird des Verständnisses halber angc- zeigt sein, den Sachverhalt hier kurz zu rekapitulieren, umsomehr als die Frage noch manchmal die Oeffentlichkeit beschäftigen wird. Gegenstand der Verhandlung war eine Versammlung des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiterin Baukau bei Herne, in der die zu der angekllndigten freien Aussprache erschienenen Sozialdemokraten von dem Versammlungsleiter, dem jetzigen Zentrumsabg. im preußischen Landtage, Brust, hinausgewiesen wurden. Als die Leute, unter denen sich die 7 Angeklagten befanden, am Saaleingange ihr Eintrittsgeld zurückverlangten, geriet der Bergmann Ludwig Schröder mit dem Gendarm Munter aneinander und will bei dieser Gelegenheit zweimal von Münter gestoßen und zu Boden geworfen worden sein. Dieser Dorsal! wurde in der sozialdemokratischen Bergarbeiterzeitung geschildert, worauf Münter Klage wegen Beleidigung erhob. In dem nun folgenden Prozeß gegen den Redakteur der Bergarbeiter- zeitung beschworen die 7 Angeklagten, daß Münter gegen Schröder tätlich geworden sei. Das Gericht glaubte aber -^stgen Münter, und der Staatsanwalt erhob gegen ^ ^"""stungszeugen Anklage wegen Meineides. Am 17. Äug. 1895 wurden dann Schröder, der bei dem vor- aufgegangenen großen Bergarbeiterstreik vom Jahre 1889 die Arbetterdeputation an den Kaiser geführt hatte, zu zwei 0 Monaten Zuchthaus, Meyer und Gröfe zu je - o 0 Monaten, Imberg, Beckmann und Wicking zu V wahren Zuchthaus und schließlich Thiel wegen fahr- lassigen Falscheides zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.
^Echt hat damals also angenommen, daß es Schröder nicht nur ruhig mit angesehen hat, wie sieben seiner Kame- ^ ^i"eidig wurden, sondern daß er sie sogar zum Falscheide veranlaßt habe. Den Aussagen von 15 Zeugen stand lediglich der Diensteid des Gendarmen Münter gegen- uver, der nur noch durch die Aussage des Polizeikommissars Brockmayer unterstützt wurde. Der Ürteilsspruch rief damals m der Oeffentlichkeit große Erregung hervor, die monatelang anhtelt. Die gegen das Urteil eingelegte Revision wurde verworfen. Erst im Jahre 1909 gelang es dem Verteidiger Schröders, Rechtsanwalt Dr. Niemeyer, die Einleitung des
Samstag, dm 11. AeSruar
Wiederaufnahmeverfahrens durchzusetzen. Münter ist im vorigen Jahre gestorben, so daß bei der letzten Verhandlung der Hauptbelastungszeuge fehlte. Natürlich war es auch den übrigen Zeugen kaum möglich, sich der Vorgänge vor 16 Jahren genau zu erinnern. Die Beweisaufnahme fiel nun durchaus zugunsten der Angeklagten aus. Selbst die Staatsanwaltschaft beantragte die Verneinung sämtlicher Schuldfragen, Aufhebung des ersten Schwurgerichtsurteil und Freisprechung aller Angeklagten. Das Gericht erkannte demgemäß. Das Auffallende an der ganzen Sache ist nun nicht das damalige falsche Urteil — auch die Justiz kann bei aller Gewissenhastigkeit irren — sondern die Tatsache, daß es möglich war, daß die unschuldig Verurteilten anderthalb Jahrzehnte Kämpfen mußten, bis sie die Wiederaufnahme des Verfahrens durchsetzten. Das ist nicht nur auffallend, sondern so ungeheuerlich, daß es sich nicht nur lohnt, sondern direkt gefordert werden muß, daß in dieser Richtung einmal gründlich nach den Akten gesehen wird. Und gleich stark springt in die Augen, daß die Aussage eines Gendarmen, bloß weil dieser Beamter war, mehr wog als der Eid von 7 anderen Zeugen. Da hätte doch mindestens nachgeprüft gehört, ob der betr. Beamte nicht wenigstens geirrt haben konnte; man hätte sich nicht schlankweg auf die Unantastbarkeit des Beamteneides festlegen sollen, den armen unschuldig Verurteilten wäre viel Leid, unserer Justiz ein schwerer Schlag erspart geblieben.
Einigen Utopisten, die aus der deutschen Gutmütigkeit stets Nahrung ziehen können, ist die Binde vor den Augen wieder einmal etwas gelüstet worden durch die Auseinandersetzungen über den Wert oder Unwert des französischen Bündnisses. Aus dem' Ganzen resultiert nämlich mit verblüffender Deutlichkeit, daß man in dem offiziellen Frankreich keinen Deut gibt auf die Bemühungen einer deutsch- französischen Annäherung, daß man die bezüglichen deutschen Bestrebungen als unerbeten und unerwünscht einfach zurllckweist. Eine kalte Dusche, aber hoffentlich heilsam.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 9. Febr.
2. Losung des Gerichtsoerfassungsgesetzes. — § 7, der das Laien-Element in die Strafkammern 1. Instanz einführt, und zwar drei Schöffen neben zwei Richtern. Dagegen bleibt für die Berufungs-Instanz nach dem Kommissionsbeschluß übereinstimmend mit der Regierungsvorlage das Laien-Element wie bisher ausgeschlossen.
Dr. Müller-Meiningen (f. Vp.) und Gröber (Z.) beantragen das Laien-Element auch für die Berufung und zwar wie in der ersten Instanz mit drei Schöffen neben zwei Richtern. — Die Sozialdemokraten verlangen in ihrem Anträge sowohl für die erste wie für die Berufungs-Instanz vier Schöffen neben dem Vorsitzenden Berufsrichter.
Dr. Wagner (k.): Die Ansichten meiner politischen Freunde in dieser Frage sind einstweilen bisher geteilt. Unsere endgültige Stellungnahme hängt ab von den zu erwartenden Erklärungen der verbündeten Regierungen. Unsere Gesetzgebung ist diktiert von Mißtrauen gegen die Gerichte. Das Wort Klassenjustiz ist geradezu zum politischen Schlagwort geworden. Keine Justiz der Welt ist unparteilicher als die deutsche. Redner wendet sich gegen die weitere Einführung des Laien-Elements in die Rechtspflege. Auch Laien sind nicht unfehlbar.
Gröber (Z.): Der Vorredner hätte konsequenter Weise die Abschaffung der Schöffen-Institutionen beantragen müssen. Das konnte er aber nicht, denn wir haben bekanntlich mit den Strafkammern ganz befriedigende Erfahrungen gemacht.
Bassermann (n.): Bei Gewerbcgerichten und Kammern für Handelssachen haben wir mit dem Laienelement die besten Erfahrungen gemacht. Das projektierte Drci- richterkollegium ist so ziemlich die schlechteste Organisation, die man sich denken kann. Wir werden für den fortschrittlichen Antrag stimmen.
Stadthagen (S.): Dieses Dreimänner-Kollegium ist der denkbar reaktionärste/Vorschlag. Der kleinste Rest des Vertrauens zur Rechtspflege würde schwinden.
Müller-Meiningen (f. Vp.): Das Vertrauen in die Rechtspflege ist vielfach geschwunden. Es kann nur wiedergewonnen werden durch die weitere Einführung des Laienelementes. Die Lehrer sind das beste Material zu Schöffen und Geschworenen. Man sehe aber nicht nach Religion und politischer Tendenz. Die Regierung sollte zu dem Laienelement mehr Vertrauen haben.
Staatssekretär Dr. Lisco: Das Schicksal des ganzen Gesetzes hängt von diesem Paragraphen ab. Die Zuziehung des Laienelementes in 1. Instanz ist auch der Regierung erwünscht. Freilich wären vier Laienrichter und ein Berufsrichter nicht die richtige Verteilung wegen der schwierigen
1911
richterlichen Fragen und dann auch, weil es Schwierigkeiten machen würde, so viele Laien zu finden. Ich bitte also, es in dieser Beziehung beim Kommissionsbeschluß zu belassen.
Parenhorst (Rp.) stellt sich namens seiner Parteifreunde auf den Standpunkt der Regierung. Die Nachprüfung der Rechtsfrage in der 2. Instanz geschehe am besten durch geschulte Richter.
Gräfe (w. Bg.): Die Linke verlangt zu viel. Die Hetzartikel des Berliner Tageblattes gingen sogar noch über den Vorwärts hinaus.
Preußischer Iustizminister Dr. Beseler: Bei der Beurteilung des Laien-Elements übersieht man vielfach eins: Die Ansicht, daß die zweite Instanz ohne Rücksicht auf die erste Instanz ihr Urteil fällen kann, ist eine vollkommene Verkennung der Aufgaben einer Berufungsinstanz. Es liegt in der Natur der Sache, daß in der zweiten Instanz die Laien-Beurteilung der Rechtslage vollständig von den Juristen abhängig sein würde. Durch Zuziehung des Laien-Elements zur zweiten Instanz würden wir also dahin kommen, daß die Entscheidungen der zweiten Instanz keineswegs den Anklang findet, den viele Herren davon erwarten. Wir können die Verantwortung nicht übernehmen, die wir uns aufladen würden, wenn wir der Zuziehung der Laien zur Berufungsinstanz zustimmteu. (Beifall rechts.)
Werker (Rfp.) tritt für die Schöffen in der Berufungsinstanz ein. — Abstimmung morgen.
Württembergischer Landtag.
r Stuttgart, 10. Febr. Die Zweite Kammer beriet heute zunächst die Anfragen des Zentrums und des Bauernbunds betr. die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. Die Abg. Sommer (Z.) und Körner (B.K.) begründeten die Anfragen, worauf Minister o. Pischek die Entstehung der Seuche schilderte, die durch einen Schweinetransport aus Köln am 21. Januar eingeschleppt worden sei, während die telegraphische Meldung über den Ausbruch der Seuche in Köln auf dem Umweg über das Reichsgesundheitsamt erst am 23. Januar eingetroffen sei, also zu einer Zeit, wo die Verschleppung schon erfolgt mar. Der Minister stellte daher Schritte zu einem besseren Ausbau des Nachrichtendienstes in Aussicht, der wenigstens von den Hauptverkehrsorten aus direkt erfolgen sollte und betonte, daß alles geschehen sei, was zur Bekämpfung der Seuche und zur Verhütung der Einschleppung habe geschehen können. Er hege die Zuversicht, daß es bei verständnisvoller Unterstützung der Behörden durch die Bevölkerung gelingen werde, die Seuche vor dem Frühjahr wieder aus dem Lande hinauszubringen. In der von Dr. v. Kiene (Z.) beantragten Besprechung der Interpellation wurde von den meisten Rednern zugegeben, daß die Regierung nichts versäumt hat. Gewünscht wurde eine 14tägige Quarantäne für eingeführtes Vieh. Ströbel (BK.) zog die Verseuchung durch französisches Pieh in den Bereich der Möglichkeit und erklärte, dem Fleischnotgeschrei sei jetzt der Notschrei der Landwirte gefolgt, der den Fleisch- uotrusern noch lange in den Ohren gellen werde. Dieser Notschrei zeige auch der Regierung, wie gefährlich es sei, hohlen Schlagworten sich gefügig zu zeigen. Minister von Pischek erwiderte, die Einfuhr französischen Viehs sei notwendig gewesen und eine Verseuchung durch dieses Vieh ausgeschlossen, da Frankreich seit 1909 seuchenfrei sei. Der Gesetzentwurf, betreff, die Aufhebung des Geheimen Rats wurde mit unwesentlichen Aenderungen in zweiter Lesung angenommen. Schließlich wurden noch die Gesetzentwürfe betr. Aenderung des Allg. Sportelgesetzes, der Gerichtskostenordnung und betr. einen Zuschlag zu den Gerichtskosten und Notariatsgebühren an den Finanzausschuß verwiesen. Die Erörterung zeigte die grundsätzliche Zustimmung der Parteien zu diesen Entwürfen, doch behielten sich die Redner die Prüfung der einzelnen Sporteln vor und es wurde verlangt, daß Verkehr, Gewerbe und Industrie nicht zu sehr, Luxus dagegen höher als vorgesehen besteuert werden. Dr. Lindemann (Soz.) unterzog das Sportelgesetz einer sehr abfälligen Kritik. Nächste Sitzung unbestimmt.
Tages-Neuigkeiten.
Aus Stadt und Land.
r. Jselshausen, 10. Febr. Die Bereinigten Deckenfabriken Calw-Iselshausen A.G. haben ca. 7 Morgen Wiesen der oberen Docknauwiesen von 11 Besitzern gekauft; die Kaufsumme beträgt über 13000^. Soweit die Fabrik die Grundstücke nicht zur Erweiterung ihrer Gebäudeanlagen braucht, erhalten die bisherigen Eigentümer ihre Grundstücke um mäßigen Preis in Pacht. Durch die nächste Vergrößerung der Fabrikgebäude dürste die Markungsgrenze überschritten u.damit der GemeindeeineSteuerquelleeröffnetwerden.