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?ebr. 1911.

hat die Bitte W :, Schwester, W

Müller,

- durch einen I ?7 Jahren zu itten

iliebenen. ngerstraße. hr.

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Gängern und Ge­gen einmütig die Eigenschaften der abletten larheit und Kraft sofort durch Ge- ibert-Tabletten :rsuch überzeugt, t Apotheken » 1 Nagold: Apo- chmid. (R 4.

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Wesen und Heilung und ßregeln.

licher Darstellung Leo Müller. Seheftet 1.

1.40

ckev VucddSIg.

z Standesamts Nagold:

nalie T. d. Gottlicb Oelcrs, dcn4. Febr. j Buob, Bahnhof- atharine geb. Müller, rebr.

Wildberg:

an. I Tochter des lästercrs,

Sohn des Jakob Beamten,

Tochter des Ernst

i 7. Jan. Friedrich riker von hier und ger, Kellnerin von

>. Jan. Gottlicbin Ehefrau:

Kind des Friedrich

ottlob Wurst, pens.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.

Preis vierteljährlich hier 1.10 .'k, mit Träger­lohn 1.20.7t, im Bczirks- und 10 Lm.-Vcrkehr 1.23 im übrigen- Württemberg 1.35 ^>, Monatsabonnements nach Verhältnis.

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Beilagen. Plauderstübchen, Illnstr. Sonntagsblatt und

Schmäb. Landwirt.

PormersLaz, den 9 . Keöruar

1911

Die Aufnahmeprüfung für die evangelischen Lehrerbildungsan­stalten (Aspirantenprüfuiig) wird in Eßlingen (Martinstr. Nr. 4) ab- gchalten. Die Schüler, die um Zulassung zu der Prüfung gebeten haben, haben sich dort an den bezeichneten Tagen je Vormittags 7Vs Uhr einzufinden und zwar am Freitag, den 10. März die Aspiran­ten ans den Bezirken Mllnsingcn, Nagold (Ueberberg), Neckarsulm, Neuenbürg: am Mittwoch, den 15. März die Aspiranten aus den Bezirken Nagold, Schorndorf, Stuttgart-Amt.

Dem Reichstag ist abermals ein Gesetzentwurf

über die Aufhebung des Hilfskassengesetzes zugegangen. Ein ähnlicher Entwurf hat dem Reichstag bernts im Jahr 1905 und auch in der ersten Session des Jahns 1907 Vorgelegen. In beiden Fällen ist er nicht zur Verabschiedung gekommen. Der Gesetzentwurf ist dazu bestimmt, die Mißstände, die im Hilfskassenwesen hervorgetreten sind, zu beseitigen. Zu diesem Zweck sollen die Hilfskassen unter das Gesetz vom 12. Mai 1901 gestellt werden, lieber die Beziehungen der eingeschriebenen Hilfskassen zur reichsgesetzlichen Arbeiier- versicherung sind in der Reichsversicherungsordnung die notwendigen Bestimmungen getroffen. Nicht geregelt ist in der Reichsversicherungsordnung die Stellung der Hilfskassen zur staatlichen Aussicht und ihre innere und äußere Ver­fassung. In diesen Richtungen soll der neue Gesetzentwurf Wandel gegenüber dem bisherigen Zustand schaffen.

Die Potsdamer Abmachungen zwischen Deutsch­land und Rußland bieten der englischen und der französischen Presse noch immer reichen Stoff zu allerhand Verdächtig­ungen. Mit ihnen beschäftigt sich die Köln. Ztg. in einem Loitartikel, in dem sie u. a. schreibt:Rußland und Deutsch­land haben siich in der Erkenntnis, daß eine -freundliche Aussprache über beide Reiche berührende Interessen ihnen selbst und auch der Allgemeinheit nur von Nutzen sein könnte, -Hn Verhandlungen entschlossen, die einer friedlichen und freundlichen Austragung von Punkten dienen sollen, die bei plötzlichem, unvorbereitetem Austauchen zur Verwirrung führen könnten, lieber diese Punkte wird jetzt in aller Ruhe weiter verhandelt, und es ist anznnehmen, daß man bei dem vor­handenen beiderseitigen guten Willen zu einem nützlichen Ergebnis kommen wird. Die Annahme, daß man dabei gegen die bestehenden Bündnisse und Freundschaften des russischen Reichs intrigiere, war umso unberechtigter, als wir in Deutschland keinen Anlaß haben, hierin eine Annäherung anzustreden. Lange Jahre hindurch haben diese Verhältnisse bestanden, ohne den deutschen Interessen zu schaden, und es ist nicht ersichtlich, weshab wir ans Aendernnaen hinarbeiten sollten, die eine Verschiebung auf dem politischen Schach­brett in Europa ergäben. So wie es war, kann es unsert­wegen rulsig bleiben, und wenn man in früherer Zeit an manchen Stetten vielleicht Bedenken trug, so hat sich doch auch hier der alte triviale Satz bewährt:Es gehtauch so."

Im Reichsjnstizarnt wurden die Verhandlungen wegen Schaffung eines Weltwechselrechts wieder ausgenom­men, auch eine Vereinheitlichung des Scheckrechts wird nun­mehr in den Kreis der Beratungen einbezogen werden.

Irr die Ko, »Mission für er» «erres Strafgesetz­buch sind die Professoren Kahl (Berlin). Frank (Tübingen), von Hippel (Göttingen), Senatspräsident Lindenbsrg (Ber­lin), Instizrat Leonhard Friedmann (Berlin) und Reichs­gerichtsrat Ebermayer (Leipzig) berufen worden.

Die russische Duma beriet einen Fiuanzplan für die Einführung des obligatorischen Elementarunterrichts. In der Vortage wird -eine jährliche obligatorische Ausgabe von 10 Millionen Rubeln für die Dauer von 10 Jahren gefordert und der Verteilungsplan für die zu gründenden Schulen den Selbstverwaltungsbehörden übertragen. Der Finanzminister erklärte, daß die Negierung mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Frage bereit sei, diese jährliche Aus­gabe für den genannten Zweck festzusetzen. Die Duma stimmte der Vorlage zu. In Studentenkreisen herrscht äußerliche Ruhe, aber es besteht eine dumpfe Gärung, die ^ m ^ Explosion führen muß. Durch Schließung der Arbeitsbureaus, der Speisehallen und der Unterstützungs­kassen in Petersburg sind Hunderte von Studenten in eine verzweifelte Lage geraten.

? I Nach Meldungen ans Persien hat das Parla­ment mit großer Mehrheit beschlossen, den Vertrag mit dem deutschen Instrukteur für Maschinengewehre auf weitere 5 Jahre zu verlängern.

Die türkische Regierung fertigt zwölf Schuell-

feuerbatterien nach der griechischen Grenze ab, weil die Vor­bereitungen Griechenlands zu den Manövern in der Gegend von Tyrnavo und Trikula als Demonstration aufgefaßt werden. An der Grenze sind in den letzten Tagen mehrere Zusammenstöße erfolgt, bei denen es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab.

Die Straßburger Handelskammer und das Schiffahrtsabgabengesetz.

Straßburg i. Elf., 7. Febr. Nachdem der Reichs­tagskommission zur Beratung des Gesetzentwurfs über Schiffahrtsabgaben verschiedene Denkschriften, die zur weiteren Begründung des Entwurfs dienen sollen, als vertrauliches Material zugegangen sind, hat die Handelskammer laut Str. P." gegen dieses Verfahren Einspruch erhoben und im Anschluß an ihre frühere Eingabe an die Kommission ,das dringende Ersuchen gerichtet, die Beratung des Entwurfs 'so lange auszusetzen, bis den Interessenten Gelegenheit ge­geben worden ist, auch zu den zur Beurteilung der Trag­weite des Entwurfs unentbehrlichen Unterlagen Stellung zu nehmen.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 7. Febr.

Der Gesetzentwurf betr. Reoisitäten des bayrischen Landrechts in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird in dritter Lesung verabschiedet. Die zweite Lesung des Gerichts­verfassungsgesetzes wird fortgesetzt. Hierzu liegen Abänderungsanträge der Sozialdemokraten und des Abg. Müller-Meiningen (fr. Vp.) vor, die nach kurzer Debatte, in welcher sich Staatssekretär Lisko, sowie Gäfe (w. Bg.), Wagner, Bassermann und Wellstein dagegen ausgesprochen haben, abgelehnt werden.

Ebenso wird ein Antrag Zietsch (S.) aus Streichung der für die Kriegsgerichte und das Standesrecht vorgesehenen Bestimmungen abgelehnt.

Müller-Meiningen (fr. Vp.) beantragt einen neuen 8 22 o, wonach das Amt eines in Strafsachen erkennenden Amtsrichters, eines Vorsitzenden des Schöffengerichts sowie eines Mitgliedes einer Strafkammer nur von einem ständig angestellten Richter wahrgenommen werden darf.

Staatssekretär Lisco: Wir sind im Prinzip mit dem Anträge durchaus einverstanden, er läßt sich aber zur Zeit noch nicht überall praktisch durchführen.

Gröber (Z.) und Bassermann (natl.) sind für den Antrag, während Wellstein (Z.) dagegen spricht. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Ablaß (f. Vp.) Gräf (w. Vg.) und Varenhorst (Rp.), bittet Staatssekretär Lisco, den Antrag abzulehnen, da er praktisch große Schwierigkeiten bieten werde. Nach längerer unerheblicher Debatte wird der Antrag Dr. Müller mit der Abänderung angenommen, daß die Beziehung auf die Mitglieder der Strafkammer fallen gelassen wird.

tz 23,1, der die Zuständigkeit in Strafsachen umfaßt, wird nach den Kommissionsdeschlüssen angenommen. § 23,2 bestimmt, daß in solchen Fällen, wo das Amtsge­richt nicht schon nach § 23,1 zuständig ist, der Staatsanwalt diese Zuständigkeit dadurch begründen kann, daß er bei ihm Anklage erhebt. Dann wird in diesem Paragraphen weiter bestimmt, in welchen Fällen dies zulässig ist.

Müller-Meiningen bittet, den Kommissionsbeschluß abzulehnen und es bei den bestehenden Zuständen zu be­lassen.

Heine (Soz.) unterstützt den Antrag Müller.

Ein preußischer Regiernngsvertreter bittet den Antrag Müller abzulehnen. Nach längerer Debatte wird der Antrag Müller-Meiningen sowie ein solcher des Abg. Ablaß (fr. Vp.) abgelehnt. Es bleibt also bei dem Kommissions­beschluß.

Nach § 23 Abs. 2 unterbleibt die Zuziehung der Schöffen, wenn die Sache ausschließlich eine nach 8 361 Nr. 3 bis 8 des Str.G.B. strafbare Uebertretung betrifft. Die Sozialdemokratie beantragt, diesen Absatz zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt, ebenso ein anderer sozialdemo­kratischer Antrag.

Dahlem (Z.) beantragt, daß die Verteilung der Ge­schäfte in mündlicher Verhandlung erfolgen soll. Bei der Abstimmung über den Antrag Dahlem bleibt das Bureau zweifelhaft. Der Hammelsprung ergibt Anwesenheit von nur 182 Abgeordneten. Das Haus ist also nicht beschluß­fähig- _

Württenrbergischer Landtag.

p Stuttgart, 8. Febr. In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer stand eine Anfrage der Abg. v. Kiene und Genossen betr. Maßregeln gegen eine weitere Ausbreit­ung der Maul- und Klauenseuche und eine Anfrage der Abg. Körner und Genossen betr. Maßregeln gegen eine Einschleppung der Maul- und Klauenseuche zur Beratung. Der Minister des Innern Dr. o. Pischek erklärte sich zur Beantwortung dieser Anfragen am nächsten Freitag bereit. Auf eine Anfrage der Abg. Ströbel und Gen. über den

Gctreideankauf der württ. Proviantämter und die Gebrauchs­fähigkeit der württ. Remonten gab der Kriegsminister eine entgegenkommende Erklärung ab. Sodann ging das Haus über zur ersten Beratung des Entwurfs eines Verfassungs­gesetzes betr. dieAnfhebung des Geheimen Rats. Der Ministerpräsident Dr. v. Weizsäcker gab eine Begründung dieses Entwurfs, wobei er heroorhob, daß der Geheime Rat politisch von einer durchschlagenden Bedeutung nicht mehr sei, da eine besondere Geheime Rats-Politik, wenn sie je seit der Verfassung noch bestanden haben sollte, heute un­möglich sei, da für die Führung der Geschäfte die Minister der Krone und dem Lande verantwortlich sind. Allerdings wolle die Regierung auch künftighin Staatsräte als Mitarbeiter des Staatsministeriums beibehalten wissen, aber es genüge, daß sie im Staatsministerium mit­beraten, es sei nicht notwendig, daß sie auch noch in einem weiteren besonderen Kollegium mit votieren. Der Ministerpräsident faßte seine Darlegungen dahin zusammen, daß technisch betrachtet, die Räte des Staatsministenums in Zukunft dasselbe leisten werden, was sie als Geheime Rats- mitglieder geleistet haben. Politisch sei ein im stillen wirken­des Zwischenglied zwischen Krone und Staatsministerium aber nicht mehr zeitgemäß. Abg. v. Balz (natl.) aner­kannte die vortrefflichen Dienste des Geheimen Rats und sprach im Namen seiner Fraktion die Ansicht aus, daß es bei der einfachen Gestaltung des Gesetzes wohl nicht not­wendig sein werde, die Vorlage an den Ausschuß zu über­weisen, vielmehr diese in zweiter Lesung im Plenum sofort zu erledigen. Auch der Abg. Elsas (V.) sprach sein Einverständnis mit der Aufhebung des Geheimen Rats aus, ebenso der Abg. Dr. Lindemann. Ministerpräsident Dr. v. Weizsäcker dankte dem Abg. o. Balz für die anerkennenden Worte, die aus einem berufenen Munde ge­kommen seien und legte den Standpunkt der Regierung nochmals dahin fest : 1. Die konstitutionell richtige Regelung dieser staatsrechtlichen Organisation und 2. ein entschiedener vorbildlicher Schritt auf dem Wege der Vereinfachung der öffentlichen Verwaltung. Zum Schluß wurde noch die erste Beratung des Lehrerbesoldungsgesetzes vorge­nommen, in deren Verlauf verschiedene Redner bestimmte Einzelfragen erörterten. Im großen Ganzen wurden aber die Grundlagen des Gesetzes, wie der Kultminister von Fleischhauer mit Befriedigung scststellte, von keiner Seite des Hauses grundsätzlich angefochten. Der Antrag auf Uebcrweisung der Vorlage an den Finanzausschuß wurde schließlich angenommen. Nächste Sitzung Donnerstag 9 Uhr.

p Das neue Sportelgesetz ist den Ständen nun­mehr zugegangen. Der Tarif enthält 100 Nummern gegen­über seither 85. Neue Sporteln oerkehrssteuerartiger Natur werden u. a. eingeführt für Automaten, Iagdpachtoerträge, Luxuswagen und Luxusreitpferde, Saisonarbeiter, Betriebs- abgaben für Schaustellungen, Versicherungsverträge, Ver­steigerungen. Neben diesen neuen Sporteln verkehrssteuer­artiger Natur bringt der Entwurf auch eine Reihe neuer Sporteln mit eigentlichem Gebllhrencharakter. Solche Spor­teln werden erhoben: bei Befreiungen, Dienstanstellungen, elektrischen Starkstromanlagen, Farrenhaltung, Genehmig­ungen, Kraftfahrzeugen, Nebenämtern und Nebenbeschäftig­ungen, Sprengstoffen, Unterrichtsanstalten, Wett- und Zuver­lässigkeitsfahrten, Zeugnissen. Eine der wichtigsten Neue­rungen ist die Einführung der Betriebsabgabe für öffentliche Schaustellungen aller Art, soweit dabei ein Entgelt erhoben wird: die Abgabe beträgt für einen Tag 50 ^ bis 100 -H, für eine Woche 3250 für ein halbes Jahr 502000 für 1 Jahr 753000

Tages-Neuigkeiten.

Ans Stadt und Land.

r Horb, 8. Febr. (Der Leichenfund). Endlich ist etwas Licht in den grausigen Leichenfund gekommen. Nach den Aussagen einer hierhergeeilten jungen Frau aus Böblingen ist die Leiche die ihres Ehemannes, sie erkannte ihn an den Kleidern und Strümpfen. Ob Selbstmord oder ein Verbrechen vorliegt, ist zur Stunde noch nicht festgestellt.

r Stuttgart, 8. Febr. Die Diskontierung von Buchforderungen war in letzter Zeit Gegen­stand zahlreicher Erörterungen. Die Bedenken theoretischer Art, die gegen diese Kreditform geäußert worden sind, müssen als überwunden gelten, nachdem die Deutsche Bank in Berlin, die Effekten- und Wechselbank in Frankfurt a. M. und weitere angesehene Bankinstitute in Deutschland sich mit dem Geschäft schon praktisch befassen. Auch dieFrank­furter Zeitung" hat in ihrem Handelsteil die Frage wieder­holt in befürwortendem Sinne behandeln lassen. Es kommt