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Fernsprecher Nr. 29.

86. Jahrgang.

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Schwab. Landwirt.

32

Mittwoch, dm 8. Ieöruar

1911

K. Regierung für den Schwarzwaldkreis.

Achtuhrladenschluß in der Stadtgemeinde Nagold.

Von 111 beteiligten Geschäftsinhabern haben 93 den Antrag auf Einführung des Achtuhrladenschlusses in der Stadtgemeinde Nagold während der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März gestellt.

Da hienach die gesetzlich erforderliche Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der beteiligten Geschäftsinhaber dem Antrag zugestimmt hat, ergeht mit Wirkung vom 13. Februar 1811 ab gemäß § 139 1. Abs. 1 Gew.O. die Anordnung:

Sämtliche offenen Verkaufsstellen im Bezirk der Stadtgemeinde Nagold müssen in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März je einschließlich auch zwischen 8 und 9 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr geschlossen gehalten werden.

Ausgenommen von dieser Anordnung sind u) die Samstage, d) die Vorabende vor Festtagen, e.) die letzten 14 Tage vor Weihnachten und <l) die Karwoche.

Die Bestimmungen der 139o und 139ä der Gew. O. werden durch diese Anordnung nicht berührt,- die Vor­schriften des K 139v Abs. 2 Gew.O. finden auch auf den erweiterten Ladenschluß Anwendung.

Reutlingen, den 6. Februar 1911.

Hofmann.

Kgl. Oberamt Nagold. Bekanntmachung,

betr. die Vorlage von Gesuchen um Berwilligung eines Staatsbeitrags zu dem im Jahr 1S1V er­wachsenen Aufwand der Viehversicherungsvereine.

3m Entwurf des Hauptfinanzetats für 1911 ist ein Betrag von ZOOM -F zur Förderung des Viehoersiche­rungswesens vorgesehen.

Dieser Betrag soll zur Unterstützung solcher Vieh­herde-, Rindvieh-, Zigen-) Versicherungsvereine verwendet werden, weiche durch die im Geschäftsjahr 1910 einge­tretenen Schadensälle stärker belastet worden sind.

Soweit hienach noch Mittel zur Verfügung stehen, können auch den minderbelasteten Vereinen Staatsbeiträge zu den ihnen durch die tierärztliche Behandlung der versicherten Tiere erwachsenden Kosten, sowie zu dem Zweck gewährt werden, um ihnen die Ansammlung einer Rück­lage zu ermöglichen.

Nach den in der Sitzung des Gesamtkollegiums der Zentralstelle.für die Landwirtschaft vom 28. Februar 1901 aufgestellten Grundsätzen sollen nicht nur Viehverstchecungs- vereine mit Geldwirtschaft, sondern auch Vereine mit Natural­wirtschaft (bezw. mit gemischtem System) Staatsbeiträge erhalten.

Voraussetzung für die Berwilligung eines Staatsbei­trags an die Versicherungsvereine ist u. a., daß dieselben einen etwaigen ihnen im Vorjahr verwilligten Staatsbeitrag in satzungsgemäßer Weise verwendet bezw. soweit nicht rückständige Entschädigungen oder Schulden damit zu be­gleichen waren, denselben zur Bildung einer Rücklage an­gelegt oder der schon vorhandenen Rücklage (Reservefonds) zugeschlagen haben.

Die Ortsbehörden wollen nun die Viehoersicherungs- vereme ihrer Gemeinden, welche auf einen Staatsbeitrag rechnm, zur Vorlage eines solchen Gesuchs bis spätestens 15. Marz d. F. veranlassen und den Vereinen bei Auf­stellung des Gesuchs behilflich sein.

^suche haben folgende Angaben unter Benützung der heute den Schultheißenämtern zugegangenen Formulare Eeschäftsergebnisse im letzten Bersicherungsjahr (1910) zu enthalten:

I.Zahl der Mitglieder;

2-versicherten Tiere (Pferde, Rindvieh, Ziegen,

erhobenen Versicherungsbeiträge nach Prozenten des Versicherungswerts der Tiere oder auf das Stück Großvieh bezw. Kleinvieh;

4. Zahl der Entschädigungsfälle und zwar:

bei Pferden: Zahl der umgestandenen oder getöteten

Tiere;

bei Rindvieh:

^) Zahl der umgestandenen Tiere;

d) Zahl der notgeschlachteten Tiere, deren Fleisch im ganzen als ungenießbar erklärt worden ist;

ch Zahl der notgeschlachteten Tiere, deren Fleisch ganz oder teilweise genießbar war;

bei Schweinen und bei Ziegen: wie bei Rindvieh u bis «;

5. Gesamtbetrag der gewährten Entschädigungen und zwar':

bei Pferden: für umgestandene und getötete Tiere; bei Rindvieh: u) für umgestandene Tiere; d) für notgeschlachtete Tiere, deren Fleisch im ganzen als ungenießbar erklärt worden ist; c) für notgeschlachtete Tiere, deren Fleisch ganz oder teilweise genießbar war und zwar: uu) Fleischerlös;

d>) Zuschußleistung des Vereins; bei Schweinen und bei Ziegen: wie bei Rindvieh u bis e.

6. Betrag der vom Verein bestrittenen Kosten der tier­ärztlichen Behandlung:

7. Betrag des Reservefonds bezw. des Vermögens des Vereins.

Den Gesuchen sind die zur Prüfung der Richtigkeit der verlangten Angaben erforderlichen Belege und das ausge­füllte Formular anzuschließen, welches heute den betreffen­den Schultheißenämtern zugegangen ist; außerdem ist anzu­geben, in welcher Weise der dem Verein im Vor­jahr verwilligte Staatsbeitrag verwendet worden ist.

Etwa weiter erforderliche Formulare können von dem Oberamt bezogen werden.

Den 7. Februar 1911. Kommerell.

Politische Ueb erficht.

Zur Annahme des Reichswertzuwachsstener-

gesetzes durch den Reichstag schreibt die Nordd. Allg. Ztg.: Für eine gedeihliche Entfaltung der neuen Abgabe, wie über­haupt des ganzen ihm zugrunde liegenden gesetzgeberischen Gedankens wird von wesentlicher Bedeutung sein, daß es nunmehr auch gelingt, die Aussührungs- und Beranlagungs- bestimmungen den Bedürfnissen des wirtschaftlichen Lebens anzupassen. Hiefür mit allen Mitteln zu sorgen, ist die be­sondere Pflicht der Reichsoerwaltung. Sie rechnet dabei aus die Mitwirkung der Gemeinden, die auf diesem Gebiet be­reits Erfahrungen besitzen. Aber auch die Mitarbeit der Interessenten des Grundstücksmarktes ist erwünscht und un­entbehrlich. Es muß das allseitige Bestreben sein, unnötige Weiterungen, insbesondere auch Prozesse durch eine geschickte Handhabung aus dem Weg zu räumen.

Die Türkei hat einen dritten Dampfer vom Norddeutschen Lloyd gekauft, der ebenfalls Truppentrans­porten nach dem Jemen dienen soll. Die Botschafter bei den Kretaschutzmächten wurden angewiesen, im Fall des Eintreffens einer kretischen Gesandtschaft, die den Anschluß an Griechenland anstreben soll, deren Schritte genau zu ver­folgen und ihr mit allen Mitteln entgegenzuarbeiten. Die Pforte würde den Empfang einer solchen kretischen Gesandt­schaft durch fremde Regierungen als einen Verstoß gegen die Souveränitätsrechte der Türkei betrachten.

Die mexikanische» Aufständischen haben am Sonntag 15 südlich von Iuarez den Eisenbahnzug des Obersten der Bundesarmee Rabago zerstört. Es entspann sich ein Kampf, in dem 2 Insurgenten und 170 Mann der Bundesarmee gefallen sein sollen. Rabago ist mit 3M Mann der Umzingelung durch die Revolutionäre entronnen.

Ans Haiti wird berichtet, der von den Revo­lutionären für die Präsidentschaft vorgeschlagene General Leconte habe im deutschen Konsulat in Cap Haitien Zu­flucht gesucht. Ferner wird gemeldet, daß die Revolutio­näre die Stadt Le Trou und einen andern Ort eingenom­men haben.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 6. Febr.

Die Interpellation Graf Kanitz über die fremden Wertpapiere steht an erster Stelle der Tagesordnung, wird aber auf Wunsch des Staatssekretärs Dr. Delbrück auf die nächsten Tage verschoben. Es folgt die S. Le­sung des Gerichtsverfaffnngsgesetzes. Es wird so­fort in die Einzelberatung eingetreten. Nach einem Kom­missionsbeschluß darf die Zulassung zur Vorbereitung für den Iustizdienst nicht vom Nachweis eines bestimmten Ver­mögens oder Einkommens abhängig gemacht werden. Die Sozialdemokraten wollen dies auch ausdrücklich auf die politische und konfessionelle Gesinnung und Betätigung aus­dehnen und verlangen weiter eine Vorschrift, wonach die Entfernung aus dem Vorbereitungsdienst nur auf Grund eines Disziplinargesetzes erfolgen darf.

Brunstermann (Rp.) lehnt alle Anträge ab, die über die Kommissionsbeschlllsse hinausgehen.

Stadthagen (S.) plädiert für den Antrag, desgleichen Müller-Meiningen (f. Vp.) und v. Dziembowski (Pole), Wellstein (Z.) dagegen.

Heinze (n.) bezeichnete den sozialdemokratischen Antrag als zu weit gehend.

Sämtliche Abänderungsanträge werden gegen die Linke und Polen abgelehnt und die Kommissionsbeschlüsse aufrecht erhalten.

Zu § 8 liegt ein sozialdemokratischer Antrag vor, daß Richter wider ihren Willen nur Kraft richterlicher Entschei­dung ihres Amtes enthoben oder in den Ruhestand versetzt werden können. Auch sollen sie wider ihren Willen nicht an eine andere Stelle verwiesen werden können.

Heine (S.) rdchtfertigt die Anträge durch die Moabiter Vorgänge. Redner geht aus die Sache näher ein und weist scharf die Einschüchterung der Richter zurück.

Staatssekretär Dr. Lisco: Der Iustizminister mußte annehmen, daß die Angelegenheit im Abgeordnetenhause beim Iuftizetat erörtert werden würde und deshalb habe er sich beim Landgerichtsdirektor Unger informiert. Der Justiz- minister weiß wohl, daß die Rechtsbelehrung in keiner Weise zum Gegenstand eines Eingriffes gemacht werden darf. Der Vorwurf, daß der Reichskanzler von hier aus eine ungesetzliche Beeinflussung des Richterstandes versucht hat, ist durchaus unberechtigt. Der Reichskanzler denkt gar nicht an derartige Dinge. Es hat sich nachher erwiesen, daß nicht nur einzelne Mißgriffe, sondern mehrere vorge­kommen sind, die der Reichskanzler damals noch nicht ge­kannt hat. Die Behauptung, daß der Iustizminister und der Reichskanzler irgend einen Richter in ungesetzlicher Weise beeinflussen wollten, muß ich auf das entschiedenste zurückweisen.

Nach kurzer weiterer Debatte werden die sozialdemo­kratischen Anträge abgelehnt, der Z 8 bleibt unverändert.

Württembergischer Landtag.

p Stuttgart, 7. Februar. Die Abgeordnetenkammer beriet in ihrer heutigen Sitzung zunächst den Entwurf eines Gesetzes betr. einen 7. Nachtrag zum Finanzgesetz wegen des Ankaufs des vormaligen Schlachthauses in Stuttgart durch den Staat um die Summe von 975 OM Der Abg. Graf-Stuttgart beantragte Ueberweisung des Gesetz­entwurfs an den Finanzausschuß. Im allgemeinen herrschte bei sämtlichen Fraktionen Uebereinstimmung wegen des An­kaufs, mit Ausnahme der Konservativen, deren Sprecher, der Abg. Dr. Nübling, den verlangten Preis viel zu hoch fand. Der Abg. v. Gauß (Bp.) erklärte sich in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister von Stuttgart damit ein­verstanden, wenn der Kauf nicht abgeschlossen werde, denn die Stadt, die Besitzerin des Schlachthauses ist und dieses vor 2 Jahren um 775 OM ^ gekauft hat, habe bereits einen besseren Käufer. Im Zusammenhang mit dieser Frage wurde auch die Errichtung eines Paketbestellamts auf dem Schlachthausplatz erörtert, wobei der Ministerpräsident Dr. v. Weizsäcker die Rücksichtnahme aus das Publikum bei der Anlage eines solchen Bestellamts nicht außer Acht zu lassen empfahl. Der Antrag auf Ueberweisung an den Finanzausschuß wurde angenommen.

Die erste Beratung eines Gesetzentwurfs betreffend Maßnahmen aus Anlaß des B r a n d u n g l ii cks in Böhmcnkirch wurde nach der Begründung durch den Abg. Herbster (Z.) und nachdem auch Redner der übrigen Fraktionen sich damit einverstanden erklärten, rasch vollzogen. Eine längere Erörterung rief die Gewährung von Not­standsdarlehen anWeinbaugemeinden und ein Antrag der Abg. Kraut und Gen. betr. Beurlaubung von Soldaten zur Beteiligung an den Arbeiten zur Be­kämpfung der Rebschädlinge hervor. Die Abg. Wolf (B.K.). Hanser(Z.), Röder (Natl.), Betz (Bp.) schilderten die trostlosen Verhältnisse in den weinbautreiben­den Gemeinden des Landes und brachten verschiedene An­regungen vor, wie dem Notstand am besten abgeholfen werden könne. Kriegsminister v. Marchtaler gab seine mit Befriedigung aufgenommene Zustimmung zu dem Antrag Kraut ab und auch Minister v. Pischek ließ erkennen, daß er gewillt ist, alles zu tun, was geeignet ist, den Not­stand zu mildern und insbesondere den Rebkrankheiten ent­gegenzutreten. Auch die sozialdemokrat. Abg. Feuer st ein und Hornung sprachen die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf aus. Der letztere Abg. wie auch der Abg. Kinkel, der zum Gesetzentwurf über die Maßnahmen in Böhmenkirch gesprochen hatte, hielten ihre Jungfernreden. Der Antrag auf Ueberweisung des Gesetzentwurfs betr. die Gewährung von Notstandsdarlehen an Weinbauaemeinden wurde schließlich angenommen. Nächste Sitzung Mittwoch.