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Fernsprecher Nr. 2g.

83. Jahrgang.

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Beilagen. Plauderstübchen, Illustr. Sonntagsblatt und

Schwöb. Landwirt.

Kgl. Oberamt Nagold.

Bekanntmachung,

betr. Maßregeln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in allen Teilen des Reichs zum Ausbruch gekommen ist und sich auch in Württemberg weiter verbreitet, ist Anlaß gegeben, die Ortspolizeibehörden und die Biehbesitzer aus nachstehende Maßnahmen hinzuweisen.

Die schnelle und sichere Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche ist nur möglich, wenn jeder Ausbruch der Seuche oder Verdacht eines solchen der Ortspolizei­behörde sofort nach dem Auftreten der ersten Krankheits­erscheinungen ohne jeden Verzug angezeigt wird.

Die Viehbesitzer und Vorsteher der Wirtschaft, zu welcher die Tiere gehörest, sind zu dieser Anzeige ver­pflichtet und werden hiedurch auf diese Verpflichtung mit dem Anfügen hingewiesen, daß die Unterlassung der Anzeige nicht nur den Entzug der Entschädigung für die der Seuche zum Opfer gefallenen Tiere, sondern auch Bestra­fung zur Folge hat. Dabei wird noch hervorgehoben, daß nach dem Urteil des Reichsgerichts vom 27. April 1904 eine wissentliche Verletzung der Anzeigepflicht yach 8 338 R-Str.-G.-B. d. h. mit Gefängnis und nicht bloß mit Geldstrafe zu bestrafen ist.

tz 328 R.-Str.-G.-B. lautet folgendermaßen: Wer die Absperrungs- oder Aufsichtsmaßregeln oder Einfuhr­verbote, welche von der zuständigen Behörde zur Ver­hütung des Einführens oder Verbrcitens von Viehseuchen angeordnet worden sind, wissentlich verletzt, wird mit Gefängnis dis zu einem Jahr bestraft.

Ist infolge dieser Verletzung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so tritt Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren ein.

Besonders wird bemerkt, daß alle Rindvieh- und Schweine-Transporte, welche von Händlern und Land­wirten aus verseuchten oder von der Seuche bedrohten Be­zirken eingeführt werden, ans die Dauer von 14 Tagen, gerechnet von dem Tage des Abgangs aus der verseuchten Gegend, unter polizeiliche Beobachtung gestellt werden müssen. Die verseuchten Gemeinden werden jeweils im Staatsanzeiger bekanntgemacht.

Angesichts der Häufigkeit der Uebertragung der Seuche durch Personenverkehr empfiehlt es sich für die Landwitte, das Betreten der Ställe durch Viehhändler zu untersagen.

Die Ortspolizeibehörden wollen Vorstehendes ortsüblich bekannt machen. Fm übrigen werden sie auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom S. Oktober 1S08, Nr. 17 282, Min.-Amtsbl. S. 273 ff. zur genauen Beachtung hingewiesen.

Nagold, den 1. Febr. 1911.

_ Mayer, Amtmann.

Bekanntmachung.

Am 15. Febrnar 1011, vormittags 1« Uhr,

findet im Dienstgebäude des Bezirkskommandos Calw die ärztliche Untersuchung derjenigen Volksschullehrer und Kan­didaten des Bolksschulamts, welche sich im militärpflichtigen

Donnerstag, dm 2. Ieöruar

Alter befinden und am 1. April 1911 zur Ableistung ihrer einjährigen Dienstzeit eintreten wollen, statt.

Noch nicht militärpflichtige, taugliche Volksschullehrer usw. dürfen sich zum Diensteintritt freiwillig bereit erklären.

Der Ausstellung eines Meldescheins bedarf es in diesem Falle nicht.

Ein Recht auf die Wahl des Truppenteils haben die einzustellenden Lehrer usw. nicht, doch wird etwaigen Wün­schen möglichst Rechnung getragen werden.

Die schriftlichen Gesuche um Untersuchung und Ein­stellung sind bis spätestens 10. Febrnar IS 11 an das Bezirkskommando einzureichen.

Calw, den 4. Fanuar 1911.

K. Bezirkskommando.

Politische Uebersicht.

Zur Frage der Schiffahrtsabgaben erklärte Abgeordneter Bassermann in einer Versammlung in Ruhr- ort, daß dieser Reichstag das Schiffahrtsabgabengesetz nicht mehr erledigen werde. Die Materie sei viel zu schwierig und die Regierungsunterlagen seien zu dürftig. Neue Unterlagen der Regierung seien zu fordern, und diese müßten rechtzeitig der Oeffentlichkeit und der Kritik zugüngig ge­macht werden. Dann werde man hoffentlich zu einer Ab­lehnung des ganzen Gesetzes kommen.

Für die Ausführung der Züudwarensteuer sind vom Bundesrat einige Erleichterungen verfügt worden. Die Direktivbehörden sind ermächtigt worden, bei den Eingängen von Iündwaren in Postsendungen, im Reiseverkehr und im Kleinigkeitsverkehr Erleichterung bei der Steuerabferti­gung eintreten zu lassen. In die Aussührungsbestimmungen sind ferner neue Bestimmungen über den Erlaß der Steuer aus Billigkeitsgriindsn ausgenommen worden. Dieser kann von den obersten Landesfinanzbehörden auf gemeinschaftliche Rechnung bewilligt werden. In dem Bericht der Direktiv­behörden über die Bewilligung soll angegeben werden, ob der Reichsbeoollmächtigte für Zölle und Steuern, der der Direktivbehörde beigeordnet ist, sich mit dem Erlaß auf ge­meinschaftliche Rechnung einverstanden erklärt hat. Ueber diese Bewilligungen wird jedes Jahr ein Verzeichnis von der obersten Landesfinanzbehörde aufgestellt und bei dem Reichsschatzamt vorgclegt, das es dem Bundesrat mitteilt. In diesem Verzeichnis wird über jeden Fall eine kurze Darstellung des Sachverhalts gegeben. Der Reichsbeooll- mächtigte soll jedesmal sein Einverständnis vermerken, oder angeben, aus welchen Gründen dies nicht geschehen ist. Endlich ist die Kontingentierungsordnung dahin ergänzt worden, daß auf das Kontingent Zündmaren nicht ange­rechnet werden, die in einem Zündwarensteuerlager, in einer öffentlichen Niederlage oder bei der Versendung mit Begleit­scheinen zur Ausfuhr oder zur Aufnahme in ein Zündwaren­steuerlager zugrunde gegangen sind.

Ju Bulgarien scheint angesichts des bevor­stehenden, zum Teil schon eingeleiteten Zollkriegs mit der Türkei die Kriegslust wieder zu erwachen. Die Sobranje hielt eine geheime Sitzung ab, in der über die eisernen Kriegsvorräte gesprochen wurde. Hierbei wurde mitgeteilt, Bulgarien würde im Kriegsfall 496000 Mann ins Feld stellen können. Die Kriegsoorräte seien komplett, nur die

1911

Bekleidungsmagazine ließen zu wünschen übrig. Die Kam­mer beschloß sofort, von dem Ueberschuß des Budgetjahres 1909 vier Millionen dem Kriegsminister zur Komplettierung der Bekleidungsoorräte zu überweisen.

Der Präsident von Ecuador erklärte infolge der Ruhestörungen, die am Freitag begannen, daß die Re­gierung in Anbetracht der offenbaren Opposition der Be­völkerung von den Verhandlungen überfeine Verpachtung der Galapagosinseln an die Vereinigten Staaten abstehen wolle.

Da die Verhandlungen der Vereinigten Staaten

von Amerika mit Deutschland wegen der Kalifrage nur wenig Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluß haben, hat der Staatssekretär für den Ackerbau den amerikanischen Kongreß um Bewilligung von Geldmitteln ersucht, die zur Forschung nach etwaigen Lagern von Kalisalzen verwandt werden sollen.

Die Aufständischen in Mexiko haben an der

mexikanisch-kalifornischen Grenze den kleinen Ott Mexicali eingenommen. Diese Unternehmung ist mehr aus die Rech­nung kalifornischer Sozialisten, die Beistand leisteten, als auf die Initiative der Mexikaner zu setzen, da in jener Gegend bisher keine Aufständischen bemerkt wurden.

Die Ermordung des Regierungsrats Böder.

DieNordd.Allg.Ztg." schreibt: Ueber die Ermordung des Regierungsrats Böder in Ponape auf den Mariannen­inseln ist ein Bericht des Gouverneurs in Rabeul mit dem ausführlichen Beucht des Regierungsarztes Dr. Girschner eingegangen. Darnach haben sich die Vorgänge wie folgt abgespielt: Bei dem Bau eines Küstenwegs auf der zur Landschaft Gekoy (Deschokatsch) gehörenden Insel hatten die Eingeborenen teils gegen Bezahlung zu arbeiten, teils waren sie dazu verpflichtet. Jeder erwachsene Mann mußte unentgeltlich 30 Tage arbeiten. Der Bau machte gute Fort­schritte und die Behandlung der Leute war nach dem Zeugnis des in der Nähe wohnenden Paters Gebhard durchaus nicht hart. In letzter Zeit hatte man noch einen Eingeborenen namens Pomatau, der großen Einfluß auf seine Landsleute besaß, als bezahlten Unteraufseher angestellt, um ihn für die Regierung zu gewinnen. Mitte Oktober kam es zu Zwistigkeiten zwischen dem Aufseher Hollborn und den Ein­geborenen, in deren Folge Regierungsrat Böder einen bei der Arbeit Ungehorsamen zu 10 Stockhieben verurteilte. Am nächsten Morgen trat der Aufstand ein. Hollborn und ein anderer mußten in die Mission flüchten. Ein Zettel mit der Bitte um sofortigen militärischen Schutz kam nicht zur Absendung. Als nachmittags die Kunde von dem Aufstand in die Ansiedlung der Weißen auf Ponape drang, fuhr Reg.-Rat Böder mit einem Sekretär, zwei Dienern und fünf Mann Bootsbesatzung an die Landungsstelle von Gekoy, ohne jedoch Polizeisoldaten mitzunehmen. Trotz aller Vor­stellungen setzte Böder, gefolgt von dem Sekretär und den beiden Dienern, seinen Weg fort. Kaum 200 Meter ent­fernt, erhielt er auf dem Iämpeiplatze zwei Bauchschüsse. Er stürzte nieder und wurde von dem genannten eingeborenen Unteraufseher Pomatau durch einen Schuß in den Kops getötet. Die Leiche wurde durch Messerstiche entstellt und der linke Unterarm abgehackt. Der Sekretär floh; er wurde angeschossen und im Wasser durch Messerstiche umgebracht.

Die Kauriflotten der Wett.

(Schluß statt Fortsetzung.)

II.

Bisher ist in diesen Ausführungen nur von der Organi­sation und dem Bereitschaftszustande der Schlachtflotten die Rede gewesen. Es bleibt daher noch übrig, die Verteilung der Kreuzerkräfte im Auslande kurz zu besprechen, um ein Bild davon zu gewinnen, mit welchen Verhältnissen hierin einem Kriege zu rechnen sein wird. Es haben alle Mächte zurzeit nur Panzerkreuzer und Kreuzer (wenn man unter dieser Bezeichnung allgemein nur geschützte Kreuzer versteht) sowie einzelne Kanonen-, Torpedo- und Unterseeboote für den Handelsschutz bezw. Kreuzerkrieg im Auslande statio­niert. Der Löwenanteil davon entfällt selbstverständlich auf England, und diese Macht hat dafür auch eigentlich allein eine Organisation geschaffen. Es sollen drei Geschwader ausgestellt werden, jedes aus 1 großen Panzerkreuzer, 3 Kreuzern. 6 Hochseetorpedobooten und 3 Unterseebooten be­stehend; davon ist je ein Geschwader auf Ostindien, China und Australien basiert. Sie bilden zusammen die pazifische Flotte. Zu diesen Geschwadern liefern die in Betracht kom­menden Kolonien einen Anteil an Schiffen bezw. Geldmit- ada wird Ib' ' ' - -- -

Kreuzern und 6 Hochseetorpedobooten beschaffen. Für die Vertretung im Atlantischen Ozean (Südamerika, Westindien usw.) wird ein Kreuzergeschwader der heimischen Flotte nach Bedarf verwendet. Außerdem befindet sich auf den ver­schiedenen Stationen für den lokalen Dienst eine große An­zahl von Kreuzern, Kanonenbooten usw. Diese Organisation ist, soweit die pazifische und kanadische Flotte in Betracht kommt, noch in der Ausführung begriffen. Zurzeit sind stationiert:

In Wcstindien 3 Kreuzer, an der Westküste Afrikas 1 Kreuzer, 1 Kanonenboot, am Kap der guten Hoffnung 3 Kreuzer, in Ostindien 5 Kreuzer, 1 Kanonenboot, in Ost­asien 4 Panzerkreuzer, 4 Kreuzer. 3 Kanonenboote, 10 Fluß­kanonenboote, 8 Hochseetorpedoboote, in Australien 9 Kreuzer, an der Westküste Amerikas 2 Kanonenboote; zusammen 4 Panzerkreuzer, 25 Kreuzer, 7 Kanonenboote, 10 Fluß- Kanonenboote und 8 Hochseetorpedoboote.

Die Bereinigten Staaten unterhalten, abgesehen von der Pazifischen Flotte (6 Panzerkreuzer), in Ostasien die Asiatische Flotte, bestehend aus 1 Panzerkreuzer, 2 Kreuzern, 8 Kanonenbooten (zum Teil nur kleine, für den Dienst in den Philippinen) 5 Hochseetorpedobooten und 4 Untersee­booten; außerdem eine Anzahl von Kreuzern in den west­indischen Gewässern.

3 Kreuzer, in Ostasien 2 Panzerkreuzer, 1 Kreuzer, 3 Ka­nonenboote, 6 Flußkanonenboote, 5 Hochseetorpedoboote, 4 Unterseeboote, in Australien 1 Kreuzer, 1 Kanonenboot, in Madagaskar 1 Kanonenboot; zusammen 2 Panzerkreuzer, 5 Kreuzer, 5 Kanonenboote, 6 Flußkanonenboote, 5 Torpe­doboote und 4 Unterseeboote.

Italien in Ostasien 1 Kreuzer, in Südamerika 2 Kreuzer, im Roten Meer 1 Kreuzer, 3 Kanonenboote; zu­sammen 4 Kreuzer, 3 Kanonenboote.

Rußland in Ostasien 2 Kreuzer, 7 Hochseetorpedo­boote, 13 Unterseeboote.

Oesterreich-Ungarn in Ostasien 2 Kreuzer.

Japan unterhält in Südchina 2 Kreuzer und 3 Ka­nonenboote. Es kommt für diesen Vergleich jedoch insosem nicht in Betracht, als ja seine ganze Flotte für die Ver­wendung in den ostasiatischen Gewässem sofort zur Ver­fügung steht.

Demgegenüber unterhält Deutschland folgende Kreuzer­kräfte:

Auf der ostasiatischen Station 2 Panzerkreuzer, 3 Kreuzer,

4 Kanonenboote, 3 Flußkanonenboote, 2 Torpedoboote, auf der westafrikanischen Station 2 Kanonenboote, auf der ost­afrikanischen Station 2 Kreuzer, auf der oft- und west­amerikanischen Station 1 Kreuzer, auf der australischen