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* Illustr. Sonntagsblait und
Schwab. Landwirt.
Donnerstag, dm 26 - Januar
1911
K. Oberamt Nagold.
Ärmliches.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von Unterrichtskursen über Obftbanmzucht.
Im kommenden Frühjahr wird wieder ein Unterrichts- Kurs über Obstbaumzucht au der K. landwirtschaftlichen Anstalt in Hohenheim und an der K. Weinbauschule in Weinsberg, sowie erforderlichenfalls noch an anderen geeigneten Orten abgehalten.
Hiebei erhaltet! die Teilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung für die Zucht und Pflege der Obstbäume. Zu diesem Zweck sind dieselben verpflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses in der Baumschule und in den Baumgüiern der betreffenden Lehranstalt die entsprechenden Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.
Die Dauer des Kurses ist auf zehn Wochen — acht Wochen im Frühjahr und zwei Wochen im Sommer — festgesetzt.
Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und Wohnung aber haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Außerdem haben dieselben das etwa bei dem Unterricht notwendige Lehrbuch, die erforderlichen Hefte, sowie ein Ber- edluugsmesser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschassen, was am Orte des Kurses selbst geschehen kann.
Die Gesamtkosten für den Besuch des Kurses mögen nach Abzug der Arbeitsvergütung noch ca. 150 ^ betragen.
Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag bis zu 50 in Aussicht gestellt werden.
Für ihre Arbeit erhalten die Teilnehmer nach Ablauf der ersten vierzehn Tage eine tägliche Vergütung von 35 Bedingungen der Zulassung sind: zurückgelegtes 17. Lebensjahr, ordentliche Schulbildung, guter Leumund, Ueb- ung in ländlichen Arbeiten. Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht begründen einen Vorzug.
Gesuche um Zulassung zu diesem Unterrichlskursus sind bis längstens ÄÄ. Februar ds. Js. an das „Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzujenden. Den Aufnahmegesuchen sind beizulcgen:
!. ein Geburtsschein;
2., ein Schulzeugnis;
Z. ein Nachweis über die Uebung des Bewerbers in landwirtschaftlichen Arbeiten und etwaige Borkenntnisse in der Oüstbaumzucht;
4. wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Eimvillig- üngserklärung des Vaters oder Vormunds, in weicher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird;
5. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für denselben übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;
6. wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffendenfalls immer gleichzeitig mit der Vorlage des Aufnahmegesuchs zu geschehet! hat, ein gemeinderätliches Zeugnis über die Bermögensverhältnisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landwirtschaftliche Vezirksverein oder eine andere Körperschaft dessen Ausnahme befürworten und ob dieselben ihm zu diesem Zweck eineil Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Aussicht gestellt haben.
Die Zuteilung zu den verschiedenen Kursen behält sich die Zentralstelle vor; sie wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers von dem einen oder anderen Ort des Kurses, soweit möglich, in Betracht ziehen.
Die Bezirks- und Gemeindebehörden, sowie die landwirtschaftlichen Vereine werden aus diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirks- und Gememdebaumwärtern besonders aufmerksam gemacht, mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkeiten zur Beteiligung an diesen Kursen zu'veranlassen.
Stuttgart, den 5. Jan. 1911.
I. V.
Krais.
Die Herren Vertreter der für die Abhaltung des Blumentags aus Anlaß der silbernen Hochzeit des Königs- paars gebildeten Ortsausschüsse ersuche ich sich am Freitag, den 27. Jan. d. Js. nachmittags im evang. Bereinshaus behufs Besprechung des Tages und der Art der Abhaltung des Blumentags im Anschluß an die Generalversammlung des Beztrkwohltätigkeitsver- eins einfinden zu wollen.
Den 24. Januar 1911.
Oberamtmann Kommerell.
Bekanntmachung betr. die Zurückstellung der zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten.
Nach § 93 Zifs. 2 der Wehrordnung haben sich die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, sofern sie nicht bereits vorher znm aktiven Dienst eingetreten sind, sowie diejenigen Militärpflichtigen, welche die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst bei der Prüfungskommission nachgesucht haben, bei der Grsatzkornrnission ihres Gestellungsorts schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheins, sofern ihnen derselbe bereits behändigt ist, zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen, und zwar auch diejenigen, welche sich schon früher bei einem Truppenteil zum Diensteintritt gemeldet haben und aus irgend einem Grund abgewiesen worden sind.
Den 25. Jan. 1911. Kommerell.
An die Schulvorstände (ersten und einzigen Lehrer) des Bezirks.
Ich bitte, mir umgehend die Zahl der Heuer zur Schulentlassung kommenden Knaben mitzuteilen.
Altensteig-Dorf, 25. Jan. 1911.
Bezirksschulinspektor Schott.
MMd M ZmiSM Aitsssz INI.
Es ist eine Frage von weittragender Bedeutung, wie die wirtschaftliche Lage eines Staats, das Nationalvermögen, sich zu seiner Wehrmacht verhält. Die große Politik ist allmählich, seit Bismarcks Tode, zu dem Grundsätze von dem „europäischen Gleichgewichte" zurückgekehrt. Auf der einen Seite steht der aus dem Deutschen Reiche, Oesterreich- Ungarn und Italien gebildete Dreibund, auf der anderen der Ziveibund von Rußland und Frankreich, denen England sich angegliedcrt hat. Die übrigen Länder, die für die große Politik in Betracht kommen, neigen, soweit sie sich nicht der Neutralität befleißigen, teils diesem, teils jenein Bunde zu.
Am wichtigsten ist es daher, zu wissen, wie es bei den einzelnen sechs genannten Großmächten um die wirtschaftlichen Verhältnisse und dis Wehrkraft bestellt ist.
Das Deutsche Reich, das Ende 1910 rund 65 Millionen Bewohner zählen dürste, besitzt nach der Berechnung Ende 1909 ein Nationalvermögen von etwa 230 Milliarden Mark. Die Staatsschuld betrug 1905 nicht ganz 15,5 Milliarden, also rund 255 auf den Kopf der Bevölkerung. 1906 stellten sich die Ausgaben für das Heer auf 887,1 Millionen, für die Flotte auf 273,2 Millionen, zusammen auf 1160,2 Millionen, rund 19,13--6 auf den Kopf.
Oesterreich-Ungarn (1907 etwa 50 Millionen Bewohner) schätzte 1909 sein Nationalvermögen auf 180—200 Milliarden und trug 1905 eine Staatsschuld von etwa 12 Milliarden, 265 ^6 aus den Kops der Bevölkerung. Bei der verhältnismäßigen Kleinheit des Heeres und der Flotte stellten sich die Heeres-, bezw. Flottenausgaben 1906 auf 409,1, bezw. 49, zusammen auf 4581 Millionen Mark, 10,09 auf den Kops der Bevölkerung.
Noch geringer sind die Ausgaben Italiens (1909 34,25 Millionen Bewohner). Das Nationalvermögen wird auf 140—150 Milliarden für 1909 angenommen, die Staatsschuld betrug 1905 etwas über 9 Milliarden. 1906 wurden für das Heer 221,6, für die Flotte 101.8, zusammen 327,4 Millionen, aus den Kopf 10,08 .76 verwendet.
Das russische Reich enthielt 1908 etwa 158 Millionen Bewohner. Sein Nationalvermögen ist schwer zu schätzen; es wird auf 275 Milliarden angegeben, wozu noch die Riesensumme von 428 Milliarden an unbenutzten Bodenwerten sich gesellen soll. Die Staatsschuld stand 1901 annähernd der deutschen gleich. Die Ausgaben für das Heer beliefen sich 1906 auf 824,7, für die Flotte auf 229, zu
sammen auf 1053,7 Millionen, d. h. 8,38 ^ auf den Kopf, also weniger als die Hälfte im Vergleich zu Deutschland,' etwa ein Drittel im Vergleich zu Frankreich.
Frankreich hatte, die Kolonien nicht mitgerechnet, 1906 nur 39,25 Millionen Bewohner, heute kaum mehr. Nach den Berechnungen des französischen Nationalökonomen Th rys belief sich sein Nationalvermögen auf rund 201 Milliarden, also auf erheblich weniger als für das Deutsche Reich ermittelt wurde. Die französische Staatsschuld betrug
1905 mehr als 25 Milliarden, d. h. etwa 620 ^ auf den Kopf der Bevölkerung, mehr als das Doppelte wie bei uns. Dagegen blieben die französischen Heeresausgaben
1906 mit 679 Millionen hinter den deutschen Ausgaben nicht unerheblich zurück, während die französische Flotte 307 Millionen, also mehr als die deutsche kostete. Die Gesamtrüstungsausgaben Frankreichs betrugen somit im ganzen 987,3 Millionen, also 25,15 auf den Kopf der Bevölkerung.
England (ohne Kolonien) hatte Mitte 1909 45,5 Millionen Bewohner, 253 Milliarden Mark Nationalvermögen, auf dem 15,25 Milliarden Staatsschulden (265,60 Mark auf den Kopf) lasteten. 1906 bezifferten sich die Heeresausgaben auf 572,5, die Flottenausgaben aber auf 690 Millionen, zusammen auf 1262,6 Millionen, auf den Kopf übertragen auf 30,40 Unter allen Staaten bringt England die gesamtlich höchsten Geldopfer. Man bedenke indessen, daß dieser Aufwand durch den Gewinn aus den Kolonien, namentlich aus Indien, reichlich wieder ausgewogen wird.
Politische UebersichL.
Ueber Veränderungen in der deutschen Diplomatie berichtet die Nordd. Allg. Ztg.: Für die Wiederbesetzung des durch die Pensionierung des Grafen von Pückler erledigten Postens des kaiserlichen Gesandten in Stockholm ist der bisherige Gesandte in Belgrad, Wirklicher Geheimer Rat von Reichenau, und als dessen Nachfolger in Belgrad der bisherige Vortragende Rat im Auswärtigen Amt, Wirklicher Legationsrat Freiherr von Griesinger, in Aussicht genommen. Für den durch den Tod des Grasen Götzen frei gewordenen Gesandtenposten in Hamburg ist der bisherige Gesandte in Oldenburg, Hans Adolf von Bülow, ausersehen.
Sozialdemokratische Wahlrechtsversannnlungcn haben am Sonntag in Groß-Berlin 80, in Breslau und Vororten über 60 und in anderen preußischen Städten in entsprechender Anzahl stattgefunden. Ihr Verlauf war ein durchaus ruhiger und hatte keinerlei Straßcnkundgebungen zur Folge. Man protestierte dagegen, daß dem neu zusammengetretenen preußischen Landtag keine neue Wahlrechts- Vorlage zugegangen ist. Vielfach wurden auch die Moabiter Krawallprozesse in den Kreis der Erörterung gezogen.
Au der Krakauer Universität verhinderten die freiheitlichen Studenten die Vorlesungen eines neu ernannten Professors. Im Anschluß daran entwickelten sich heftige Zusammenstöße mit den katholischen Studenten. Darauf hat der Senat 630 Studenten zur Rechenschaft gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen,. 200 Studenten zu relegieren. Gegen diesen Beschluß protestierte aber der Rektor Professor Witkowski und erklärte, daß er, falls dieser Beschluß aufrechterhalten würde, sein Rektorat niederlegen würde. Die Studentenschaft beschloß nun, sich an alle österreichischen Universitäten, mit der Aufforderung zuin Generalstreik zu wenden. In Lemberg haben die fortschrittlichen Hochschüler bereits beschlossen, bei einer etwaigen Massenrelegation ihrer Kommilitonen in Krakau einen allgemeinen Streik an der Universität und am Polytechnikum in Lemberg zu veranstalten.
Nach Meldungen aus Hankau ist die Lage wieder ruhiger geworden. Seeleute und Freiwillige sind Tag und Nacht alarmbereit. 2000 Mann chinesischer Truppen sind in die europäischen Niederlassungen eingerückt. Wie berichtet wird, sind 12 Chinesen getötet und 13 verwundet morden. Von den Freinden ist niemand verletzt. Die Bettreter aller fremden Nationen haben telegraphisch um Beistand ersucht.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 24. Jan.
Zuwachssteuergesetz. Die 49, 49a und i- und 50 handeln von der Verteilung des Ertrages der Zumachssteuer. Der Gemeindeanteil soll nach dein Kommissionsbeschluß 40 Proz. betragen, der Anteil des Reichs 50 Proz., der Anteil der Bundesstaaten 10 Prozent. Es liegen zu dieser Frage eine lange Reihe von Anträgen vor. Die wichtigsten wollen das Teilungsverhältnis ändern.