verstärke, um Ueberraschungen und der Zersplitterung der Kräfte vorzubeugen, eine Sorge, die noch schwer auf Europa laste. Anderseits müsse Frankreich seine Land- und See- streitkräfte weiter ausbauen, um sich die Rolle zu sichern, auf die fünfzehn Jahrhunderte der Arbeit, der Tapferkeit und des Ruhmes ihm ein Anrecht gäben.

Die amerikanische nationale Tarifvereinigung, in der alle Handelskammern und Industrien des Landes sowie die Importeure mit über 700 Abgesandten vertreten sind, tagt in Washington, um die Regierung zu veranlassen, eine permanente Staatstarifkommission aus unparteiischen Sachverständigen einzusetzen und durch Sammlung alles inländischen und ausländischen Materials den Kongreß zu befähigen, gerechtere Tarifgesetze zu erlassen und durch Spezialtarife Geschästsstörungen zu verhindern. Ein bis setzt gefaßter Beschluß verlangt, daß noch in dieser Session des Kongresses die Schaffung der ständigen Zollkommission Gesetz werde. Diese Kommission soll bis zum Dezember Bericht erstatten über die Positionen Holzschliff, Zellulose, Druckpapier, später über Chemikalien und Wollwaren. Im allgemeinen ist die Stimmung für eine Herabsetzung des Tarifs. Man empfahl die deutsche Zollkommission als Muster.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 13. Jan.

Kleine Strafgesetzreform.

Am Schluß der gestr. Sitzung war nach Erledigung der Schächtfrage ohne jede Debatte der Abschnitt 4 der Novelle, der sich auf den Beleidigungsparagraphen bezieht und den die Kommission in zweiter Lesung abgelehnt hatte, in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen worden. Der Präsident stellte jetzt den Abschnitt 5 zur Verhandlung, der die Strafbestimmungen gegen Mißhand­lung der Fürsorge oder Obhut anvertrauter Personen behandelt.

Stadthagen (S.) beantragt an dieser Stelle eine Abänderung des H 193 Strafgesetzbuch über die Wahrneh­mung berechtigter Interessen einzuschlagen. Es entspinnt sich hiernach eine lange und erregte Geschäftsordnungsdebatte.

Nach längerer Aussprache wird durch eine Mehrheit aus der Rechten, dem Zentrum und einigen Nationalliberalen beschlossen, in die Verhandlung des sozialdemokratischen Antrages nicht einzutreten.

Es wird nun mit der Beratung des Abschnittes 5 über den Schutz der Jugendlichen begonnen. Die Regierungs­vorlage bedroht in einem neuen Absatz des Z 223 a Str.-G.-B. Körperverletzung durch grausame Behandlung gegen eine noch nicht 14 Jahre alte oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die der Fürsorge oder Obhut des Täters untersteht, mit Gefängnis nicht unter 2 Monaten. Die Kommission hat neben einigen anderen Änderungen das Schutzalter auf 18 Jahre hinaufgesetzt.

Dr. Faßbender (Z.) begründet einen Kommissions­antrag aller bürgerlichen Parteien, der unter Festsetzung des Schutzalters auf 16 Jahre und Ausdehnung des Gesetzes auf die dem Hausstande des Täters angehörenden Personen die Regierungsvorlage wiederhergestellt, aber daneben bei besonderen schweren Fällen Zuchthaus bis zu 5 Jahren androht.

Stadthagen (S.) bekämpft diesen Antrag.

Heinze (n.) erklärt sich für den Antrag Faßbender.

Inzwischen wird der Kompromißantrag zurückgezogen und durch einen neuen ersetzt, der die Strafe auch androht, wenn die mißhandelte Person der Fürsorge oder der Obhut des Täters nicht unterstellt aber durch den Fürsorgepslichtigen der Gemalt des Täters überlassen ist. Es solle durch diese Einschaltung die Zuhälter getroffen werden.

Faßbender (Z.) beantragt weiter einzusügen, bei ge­wohnheitsmäßigen Mißhandlungen tritt Gefängnisstrafe nicht unter 6 Monaten ein. , -

Die Abstimmung über den § 223 a setzt sich aus einer Reihe von Teilabstimmungen zusammen, bei der sich ver­schiedene Parteigruppierungen ergeben. Das Zentrum stimmt durchweg geteilt. Der Kompromißantrag wird in der Haupt­sache durch Zustimmung zum Anträge Müller-Meiningen (18. Lebensjahr) in folgenden Punkten geändert: Die Alters­grenze wird aus 18 Jahre herausgesetzt. Als Tatbestand des Deliktes wird Körperverletzung durch grausame oder boshafte Behandlung bezeichnet. Die Zuchthausstrafe in besonders schweren Fällen fällt sott.

Württembergifcher Landtag.

p Stuttgart, 14. Jan. In der heutigen 1. Sitzung der Zweiten Kammer, in der der Alterspräsident der Kammer, der Abg. Bantleon (natl.) den Vorsitz führte, gedachte der Präsident zunächst des Hinscheidens des sozial­demokratischen Abg. Schäffler-Heilbronn, zu dessen ehrendem Gedenken das Haus sich von den Sitzen erhob. Nach dem vom Vizepräsidenten Dr. o. Kiene erstatteten Bericht über das Leginmationsgeschäft des Ständischen Ausschusses hat dieser Ausschuß beschlossen, den neuen Abgeordneten für Welzheim, Kinkel, für legitimiert zu erklären. Das Haus trat diesem Beschluß bei. Der Abg. Kinkel legte dann, da er bei der gestrigen Eröffnung nicht anwesend war, den verfassungsmäßigen Ständeeid in die Hände des Alters­präsidenten ab. Der Abg. Kinkel nimmt den Platz Schäff­lers ein. Bei der hierauf vorgenommenen Wahl des Präsidenten wurde, der seitherige Präsident, der Abg. v. Payer (Dp.) mit 59 Stimmen wiedergewählt! auf den Abg. v. Kiene (Z.) fielen 23 Stimmen, auf den Abg. Haußmann und Rembold-Aalen je 1 Stimme. Präsident v. Payer nahm die Wahl mit Dankesworten an und be­tonte, er sei sich der Aus^ichnung wohl bewußt, nun zum 6. Mal das Amt eines Präsidenten bekleiden zu dürfen,

ein Glück, das keinem seiner Vorgänger beschieden gewesen sei. Zum Vizepräsidenten wurde der Abg. v. Kiene (Z.) mit 66 Stimmen bei 18 leeren Zetteln wiedergcwählt, zum 2. Vizepräsidenten der Abg. Kraut (Kons.) mit 78 Stimmen. Bei den Wahlen von 8 Schriftführern, von 3 gemeinschaftlichen Kommissionen und 9 Ausschüssen wurden die seitherigen Mitglieder durch Zuruf wiedergewählt. Da­mit war die erste Sitzung zu Ende. Nächste Sitzung: Dienstag nachmittags 3 Uhr mit der Tagesordnung: Erste Beratung eines Gesetzes über die Berufs Vormund­schaft^ __ __

Lages-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Land.

Ncigvld, den 16. Januar 1911.

Der Krankenunterstütznugs-Verein hielt seine halbjährige Generalversammlung am gestrigen Sonntag im Gasthaus zur Linde ab. Vorstand Wagnermeister Ber- stecher begrüßte und eröffnete die Versammlung. Schriftführer Julius Raaf verlas den Rechenschaftsbericht. Die Einnah­men betragen ^ 344.15; die Ausgaben ^ 252.30, somit Kassenbestand 91.85. 11 Krankheitsfälle mit 363 Tagen und ^ 108.90 Unterstützungsgelder, gestorben 0, eingetreten 1. Gesamtoermögen ^ 3199.31. Das letzte Halbjahr 3099.20, somit Vermögenszuwachs von ^ 159.10. Mit­gliederzahl 231. Durch Abstimmung wurde beschlossen, das Sterbegeld von 30 auf 40 Mark zu erhöhen nebst freien Trägern: als Krankenkontrolleur wurde Mitglied Hofer bestimmt. Der Vorstand schloß die Versammlung mit dem Wunsche, daß die Mitglieder bei guter Gesundheit bleiben mögen; ausgenommen wurden 6 neue Mitglieder.

Laßt die Pferde nicht unbedeckt in der Kälte stehen! Diese Mahnung ist sowohl zum Vorteil der Tiere, als wie auch ihrer Besitzer gegeben. Wenn Pferde sich heiß gelaufen haben, sieht man sie oft dampfend im Freien stehen, während ihr Kutscher in das Haus gegangen ist, um eine Besorgung zu machen. Dauert diese längere Zeit, so fängt das Pferd zu frieren an, und es kann eine böse Er­kältung davontragen. Andererseits ist es ebenso verkehrt, während der Arbeitszeit, wie man oft beobachten kann, die Tiere mit wollenen Decken zu behängen. Unter diesen Decken schwitzen die Pferde stark und können sich nach deren Abnahme erst recht erkälten. Es werden die Pferde durch Zudecken bei der Arbeit verweichlicht.

-t Ebershardt, 16. Jan. Gestern starb Bauer Ioh. Friedrich Schmelzte im Alter von 92^ Jahren. Der Verstorbene erfreute sich zeitlebens einer guten Gesundheit und konnte noch bis in die letzte Zeit landwirtschaftliche Geschäfte besorgen. Er war niemals krank, konnte noch ohne Brille lesen. Die Influenza, die gegenwärtig überall heimlich umherschleicht, raffte den ältesten Mann unserer Gemeinde sehr schnell weg.

r Stuttgart, 13. Jan. (Ständisches.) Der der Zweiten Kammer zugegangene Gesetzentwurf betr. die Eber- und Ziegenbockhaltung, verpflichtet diejenigen Gemeinden, in denen von einer Mehrheit von Züchtern mehr als zehn Mutterschweine oder mehr als zwanzig Ziegen zur Züchterei verwendet werden, zur Ausstellung der erforderlichen Eber und Ziegenböcke, soweit hierfür nicht auf andere Weise ge­nügend gesorgt ist. Die Gemeinden können sich mit den Teil­gemeinden zu diesem Zweck vereinigen. Die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über die Berufsvormundschaft besagt, daß bei den Bestrebungen, eine wirksamere Betätig­ung des Vormunds in Erfüllung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Ausgaben zu erreichen, die Einrichtung der Be­rufsvormundschaft jim Lauf des letzten Jahrzehntes fort­schreitende Beachtung gefunden hat. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die ehrenamtliche Einzeloormundschast in Wirk­lichkeit vielfach die an sie geknüpften Erwartungen nicht er­füllt. Zwar wird es in kleineren, namentlich ländlichen Gemeinden, in denen noch lebhaftere persönliche Beziehungen zwischen den Einwohnern bestehen, und die Lebensverhält­nisse einfacher sind, leichter fallen, einen geeigneten Vor­mund zu finden, anders aber in größeren Städten, zumal in solchen mit zahlreicher zu- und abströmender Bevölkerung. Hier, wo von vornherein ein erheblicher Bedarf an Vor­mündern besteht, begegnet die Bestellung von solchen für die Minderjährigen aus den ärmeren Volksklassen, vor allem aber für die unehelichen Minderjährigen, großen Schwierig­keiten, wie es denn auch ohne weiteres einleuchtend ist, daß viele sich dem bei sorgfältiger Verwaltung mit beträchtlichem Aufwand an Zeit und Arbeit und mit Unannehmlichkeiten verbundenen Ehrenamt eines Vormunds, soweit irgend mög­lich, unter Berufung auf die im Gesetz vorgesehenen mannig­fachen Ablehnungsgründe zu entziehen suchen. Die Folge hievon ist, daß häufig unter dem Druck der Verhältnisse die Vormundschaft Personen übertragen werden muß, die sich zur Führung des Amts nur wenig eignen, was umso miß­licher ist. als gerade für die hier in Betracht kommenden Kreise für Minderjährige die Ausübung der vormundschaft­lichen Fürsorge besonders tüchtige Vormünder erfordert. Zu den Maßnahmen, die auf diesem Gebiet eine wirksame und nachhaltige Besserung herbeizuführen geeignet erscheinen, ge­hört vor allem die Berufsvormundschaft.

r Der von der Thronrede angekllndigte Gesetzentwurf betreffend die Dienstverhältnisse der Oberamtsärzte erörtert in seiner Begründung die Frage, ob den Oberamtsärzten angesichts der ihnen zugewiesenen neuen Aufgaben, nämlich Schularzttätigkeit, Ueberwachung der nicht approbierten Heil- gewerbetreibenden und der aus dem Gebiete des Gesund­heitswesens tätigen Hilfspersonen, die Ausübung der Privat­

praxis ganz allgemein untersagt werden soll. Der EntMarfa: nimmt davon Abstand, doch sollen bei einer Neubestcknug der Oberamtsarztstelle mit vollbefoldeten Aerzten mehrere Oberämter zusammengelegt werden, in welcher Hinsicht aber noch praktische Erfahrungen zu sammeln sind. Außer dieKy. Neuerungen bringt der Entwurf noch folgende hauptsächlich^,,, Aenderungen: 1. die Verpflichtung der Oberamtsärzte zux . Beratung der Gemeinden auf dem Gebiet des öffentlich^ Gesundheitswesens, während die Verpflichtung zur uneni?> zeitlichen Behandlung der Ortsarmen in Wegfall Kommt.

2. die obligatorische Einführung des Schularztes im ganzen Land. 3. die Aufhebung der Beiträge der Amrskörper- schaften, Gemeinden und Stiftungen zu dem Diensteinkom­men der Oberamtsärzte und die Uebernahme des gesamten Gehalts derselben auf die Staatskasse unter Einbeziehung der Belohnung für das Impf- und Schularztgeschäft in den festen Gehalt und unter Auferlegung einer entsprechenden Beitragsleistung an die Gemeinden zu Gunsten der Staats­kasse für die Impf- und Schularzttätigkeit. 4. die Unter­stellung der Oberamtsürzte unter die Dienstaufsicht des Me­dizinalkollegiums. Der Entwurf eines Gesetzes betr. die israelitische Religionsgemeinschaft, beschränkt sich auf die­jenigen Bestimmungen, welche Zur Sicherung und Ausfüh­rung der kirchlichen Verordnung notwendig sind, außerdem sollen durch ihn diejenigen gesetzlichen und verordnungs­mäßigen Bestimmungen beseitigt werden, die mit der neuen Kirchenverfassung nicht mehr vereinbar sind.

LautStaatsanzeiger" werden die außerordentlichen Bedürfnisse der Verwaltung der württembergischen Ver­kehrsanstalten im neuen Etat auf 40 500000 Mark veranschlagt.

x Stuttgart, 14. Jan. Der Oesterreichische Verband zur Bekämpfung des Kurpfuschertums, der wesentlich aus Vertretern der Naturheilkunde besteht und sich namentlich gegen die mit starken Arzneien operierenden Heilverfahren wendet, hat PkVs. Dr. Gustav Jäger in Stuttgartin Anbetracht dessen eminent volksausklärenden Wirkens" zu seinem Ehrenmitglied ernannt.

r Verein Württembergifche Presse. Am 10. Dezember v. I. also vor vier Wochen, hat eine Versamm­lung von Redakteuren und Journalisten die Gründung einer württembergischen Unterorganisation des Reichsverbands der deutschen Presse beschlossen und ein Komitee mit den wpiMn Vorbereitungen und mit der Ausarbeitung eines Sitzungs­entwurfs betraut. In einer am Mittwoch abend im Hotel Rau abgehaltenen Versammlung ist nun nach endgültiger Feststellung der Satzung der neue Verein im Einvernehmen mit der Leitung des Reichsverbandes in Berlin instmlcr Form ins Leben getreten. Er führt den Namen: Verein Württembergifche Presse" (Unterorganisation des Reichs- verbandes der deutschen Presse) und hat sich ausschließlich die Förderung der Zwecke des Reichsverbands der deutschen Presse zur Ausgabe gesetzt. Der Reichsverband, der kürzlich gegründet worden ist, verdankt seine Entstehung der dring­lich gefühlten Notwendigkeit einer geschlossenen und ein­heitlichen Organisation zur Vertretung der besonderen Derufs- und Standesinteressen und der wirtschaftlichen InteressetiAer Angehörigen der deutschen Presse, denen die bestehsAcn sogenanntengemischten" Vereine und der Verband deutHher Journalisten- u. Schriststelleroereine ihrer Natur nach nur unvoll­kommen gerecht werden könnten. Gemäß dem Charakter,des Reichsverbands als Berufsorganisation ist die Mitgliedschaft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft die auch füxMeu neuen VereinWürttembergifche Presse" bestehen. Mit­glieder können werden: 1) Jeder bei der reichsdeutschen Presse seit mindestens einem Jahre im Hauptberuf tätige Redakteur und Journalist; 2) ehemalige Redakteure und Journalisten, wenn sie mindestens 10 Jahre bei der reichs­deutschen Prefse'-un Hauptberufe tätig gewesen sind und keine den Zwecken des Reichsverbandes entgegenstehende Interessen vertreten. Zum Vorsitzenden wurde Redakteur A. Kemper in Stuttgart gewählt. Eine ansehnliche Zahl von Berufsgenossen hat schon ihren Beitritt erklärt.

r Besigheim OA. Bietigheim, 14. Jan. (Unfall.) Gestern mittag kam auf dem hiesigen Bahnhof die 19 Jahre alte Tochter des Güterbeförderers Rösser zwischen die Puffer zwei rangierender Wagen und trug so schwere Verletzungen davon, daß nach Aussage des Arztes keine Hoffnung aus Rettung besteht.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. Jan. Wie derReichsanzeiger" mitteilt, hat der Kaiser dem Erzabt Ildefons Schober zu Beuron (Oberamt Sigmaringen) den K. Kronorden 2. Klasse ver­liehen. Man weiß, daß Kaiser Wilhelm den Beuroner Benediktinern besonders wohl will und mit ihrem Abt seit längerer Zeit schon in freundschaftlichen Beziehungen steht. Dafür ist die neue Auszeichnung abermals ein charakterist­ischer Beweis.

r Pforzheim, 14. Jan. (Streiknachwehen). Ein Goldarbeiter namens Gotthold Kunstmann von Eisingen, der einem Arbeitswilligen nachlief und ihn mit Stockschlägen mißhandelte, ist vom Schöffengericht zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt worden.

Dasschmntzfreie" Kino. Aus Magdeburg wird geschrieben : Mit dem Beginn des neuen Jahres haben.stch auf Anregung des Polizeipräsidenten v. Alten die hiefiHen Besitzer von Kinematographen- Theatern bereit erklärt, mm Kampfe gegen den Schmutz im Bild mitzuwirken. BMr, die irgendwie anstößig sind, werden die Leiter der ThkÄter zurückweisen. Bis acht Uhr abends, d. h. bis z«Mder Stunde, in der das Publikum in der Hauptsache amMn- decn besteht, werden Films, die erotische und audeU Wf- regungen im Kindesgemüt zu verursachen imstande-,M, durchaus vermieden werden. Bei der großen ZuA von