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272

Mts- Nd Kxjchk-KlÄ ftl den Wmmts-Wlk Usgslil.

Fernsprecher Nr. 20.

84. Jahrgang.

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Anzcigen-Gebühr für die einspalt. Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmal. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.

Beilagen. Plauderstllbchen, Illustr. Sonntagsblatt und

Schwäb. Landwirt.

Montag den 21. Wovemöer

1910

Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern, tktr. Lea Verband der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsangtznuftltellell.

Vom 26. August 1910. Nr. 13 734.

Der Verband jder deutschen gemeinnützigen und un­parteiischen Rechtsauskunftstellen hat eine ständige Vertretung Versicherter in Unfall- und Invalidenrentenangelegenheiten vor dem Reichsoersicherungsamt eingerichtet. Er hat den Wunsch diese zunächst für die Berbandsmitglieder bestimmte und darum vorwiegend den Kreisen der städtischen Bevölke­rung zugute kommende Einrichtung der gesamten ländlichen Bevölkerung des Deutschen Reichs dienstbar zu machen. Der Verband erbietet sich daher, in allen Fällen, in denen sich Personen der ländlichen Bevölkerung in den bezeichnten Rentenangelegenheiten an ihn wenden, Auskunft zu erteilen und die Vertretung vor dem Reichsversicherungsamt zu übernehmen. Die Anträge der rechtshilsesuchenden Personen wären an den Vorsitzenden des Verbands, Oberbürgermeister Kaiser in Rixdors (Rathaus), zu richten.

Stuttgart, den 26. August 1910.

K. Ministerium des Innern:

Für den Staatsminister:

_ _ Haag^_

K. Oberamt Nagold.

Bekanntmachung, betr. den Verkehr mit Essigsäure.

Der Z 1 Abs. 2 der Kaiserlichen Verordnung, betr. den Verkehr mit Essigsäure, vom 14. Juli 1908, R.-G.-Bl. S. 475, bestimmt, daß die Flaschen mit einem Sicherheitsstopfen versehen sein müssen, der bei wagerechter Haltung der ge­füllten Flasche innerhalb einer Minute nicht mehr als 50 Kubikzentimeter des Ilascheninhalts ausfließen läßt, und daß dieser Sicherheitsstopfen derartig im Flaschenhalse befestigt sein muß, daß er ohne Zerbrechen der Flasche nicht entfernt werden kann.

Da nach dem Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 25. Aug. 1910, M.-A.-Bl. S. 473, mehrfach eine Umgehung dieser Bestimmung versucht worden ist bezw. noch wird, werden die Gewerbetreibenden hiedurch auf die Be­stimmung mit dem Anfügen hingewiesen, daß Zuwiderhand­lungen gemäß § 8 des Nahrungsmittelgesetzes mit Geld­strafen bis 150 .F oder mit Haft bestraft werden.

Die Ortspolizeibehörden sowie die Landjägermannschaft werden mit scharfer Kontrolle sowie sofortiger Anzeige von Zuwiderhandlungen beauftragt.

Den 18. Nov. 1910. Kommerell.

Bekanntmachung, betr. die Feldbereinignng auf der Markung Walddorf.

Infolge des am 8. Dez. d. Is. in Nagold stattfinden- den Jahrmarkts wird die Schlnsttagfahrt auf Freitag den i>. Dez. d. Is. vorm. 1« Uhr verlegt.

Den 19. Nov. 1910. Kommerell.

K. Oberamt Neuenbürg Maul- und Klauenseuche.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche nun 'auch im Schlachthof zu Pforzheim ausgebrochen ist, werden fol­gende Anordnungen getroffen:

1. In einem Umkreis von 12 Km. um den Seuchenort Pforzheim-Brötzingen, gemessen in der Luftlinie, wird der Handel im Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen bis auf weiteres untersagt. In diesem Umkreis liegen die Gemeinden Neuenbürg, Arn­bach, Bieselsberg, Birkenfeld, Conweiler, Dennach mit Rotenbach, Engelsbrand, Feldrennach mit Pfinzweiler, Gräsenhausen mitObernhausen, Grimbach, Höfen, Kapfen­hardt, Langenbrand, Oberlengenhardt, Oberniebelsbach, Ottenhausen mit Rudmersbach, Salmbach, Schömberg, Schwann, Schwarzenberg, Unterniebelsbach, Unterlengen­hardt und Waldrennach.

Unter dieses Verbot fällt auch das Aufsuchen von Bestellungen seitens der Händler ohne Mitführung von Tieren außerhalb des Niederlassungsorts.

Zuwiderhandlungen unterliegen der Bestrafung ge­mäß § 148 Z. 7 a Gew.-Ordg. Z 328 St.G.B.

2. Die Abhaltung von Rindvieh- und Schweinemärkten in diesem Umkreis wird bis auf weiteres verboten.

Gleichzeitig wird auf die am 2. Nov. d. I. gegebenen Vorschriften (vgl. Enztäler Nr. 176) hingewiesen, wonach alle Rindvieh- und Schweinetransporte, welche von Händlern oder Landwirten eines verseuchten oder von der Seuche be­drohten d. h. solchen Bezirken, welche an einen in einem Nachbarbezirk gelegenen Seuchenort angrenzen, auf die Dauer von 14 Tagen unter polizeiliche Beobachtung gestellt werden.

Die Ortspolizeibehörden haben Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt zu machen.

Den 17. Nov. 1910. Amtmann Gaiser.

Politische Ueberficht.

Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens. Im

MünchenerMärz" beleuchtet Conrad Haußmann im An­schluß an das bekannte Stuttgarter UrteilDas Recht der Gerichtssaalberichte" und komint zu dem Schluß, daß das Stuttgarter Urteil rechtsirrig ist. Zu dem Nachrichtdienst über öffentliche Vorkommnisse gehören öffentliche und amt­lich geleitete Gerichtoerhandlungen. Das nötigt und berech­tigt zur Berichterstattung. Wenn diese wahrheitsgetreu ist, schützt dieser Zweck und dieAbsicht" den Redakteur. Die Wiedergabe von Aeußerungen steht der Aeußerung iin Sinne des Gesetzes, das ausdrücklich ähnliche Fälle mitumfassen will, jedenfalls dann gleich, wenn diese Wiedergabe zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt. Anders, wenn die Absicht auf eine Beleidigung gerichtet ist. Wo dies^ aus der Form oder aus den Umständen" zu entnehmen ist, liegt Strafbarkeit gerade auf Grund des tz 193 vor. Der Gerichtsbericht darf nicht zum Deckmantel werden. Das wäre ein Mißbrauch der Presse, den sie zurllckzuweisen das

Bedürfnis haben muß, und den das Rechtsbewußtsein so entschieden wie die Rechtspflege verurteilt.

DieVerwarnung", die in derNordd. Allg. Ztg." im Anschluß an den Streit um das Tempelhofer Feld an die deutschen Grundbuchrichter gerichtet wurde, er­regt lebhafte Bedenken. So sagt dieFckf. Ztg.":Unseres Erachtens ist es nicht Sache der Regierung, die juristischen Anschauungen richterlicher Beamten zu regulieren. Bisher galt es als Pflicht des deutschen Richters, nur nach dem Gesetz, so wie er selbst es verstand, nicht aber nach den je­weiligen Anschauungen der Regierung und ihrer offiziösen Organe Recht zu sprechen."

Die französische Schlachtflotte wird nach dem von der Marinekommission angenommenen Flottenprogramm aus 28 Panzerschiffen gebildet, die in vier Geschwader von je sechs Panzern mit vier Ersatz-Panzerschiffen eingeteilt werden.

Nach Meldungen aus Marokko ist bei Udschda

der französische Kaufmann Ricio, der bei einem Bergwerks­ingenieur angestellt war, während eines zwischen zwei Ein­geborenenstämmen entstandenen Scharmützels getötet worden. Er hatte sich unter den Schutz des Stammeshäuptlings ge­stellt, an dessen Seite er kämpfte.

In San Antonio in Texas entdeckten Geheim­agenten der Vereinigten Staaten eine Verschwörung gegen den Präsidenten und die Regierung von Mexiko. Die Er­hebung war für Sonntag geplant. Die Verschwörer ver­fügen über reiche Mittel, sie kauften in den Bereinigten Staaten Waffen. Die mexikanische Regierung hat zahl­reiche Verhaftungen verfügt und tausend Gewehre beschlag­nahmen lassen.

Präsident Taft hat einen Neger namens

Williams Lewis zum ersten Assistenten des Generalstaats­anwalts der Bereinigten Staaten ernannt. Es ist das erste­mal in der Geschichte der Bereinigten Staaten, daß ein Neger ein so hohes Amt erlangt hat. Taft stattete Pa­nama einen Besuch ab. Er erklärte dort, die Vereinigten Staaten hätten die Integrität der Republik Panama garantiert, und nichts könne die Bundesregierung zur Annexion veran­lassen, wenn nicht Panama eine grobe Vertragsverletzung begehe.

Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Land.

Nagold, den 21. November 1910.

r Der Ankunftsstempel auf Briefen. Wie er­innerlich, hatte der Deutsche Handelstag zu der vielerörterten Frage des Ankunftsstempels auf Briefen Stellung genommen und den Staatssekretär des Reichspostamtes gebeten, diesen Stempel im Interesse des Publikums wieder einzuführen. Die Antwort des Staatssekretärs lautet indessen ablehnend. Sie weist darauf hin, daß es nach den übereinstimmenden Gut­achten sämtlicher Oberpostdirektionen unmöglich sei, die in den großen Orten des Reichspostamtes eingehenden gewöhn­lichen Briefe wieder mit dem Ankunftsstempel zu bedrucken, weil dadurch eine Verschlechterung des vor der Aufhebung

Die Goldinsel.

83 von Clark Russell. (Fortsetzung.)

Und nun will ich Ihnen meine Bedingungen sagen, Herr Lush. Erstens, dieses Ende des Schiffes steht nur der jungen Dame und mir zur ausschließlichen Verfügung.

Er nickte zustimmend.

Zweitens, die Kapitänskajüte, sowie die an diese grenzende Kabine werden von mir und der Dame bewohnt.

Ja, ja.

Drittens, Wilkens bedient uns wie bisher. Unsere Mahlzeiten werden uns in der Kajüte angerichtet.

Versteht sich, brummte er.

Viertens, werden Sie darauf halten, daß kein Tropfen Alkohol verabfolgt wird, außer in dem bis jetzt üblichen Maß. Sollte auch nur ein Punkt dieser Bedingungen von Ihnen oder einem andern nicht innegehalten oder verletzt werden, so sage ich Ihnen und damit hob ich den Sex­tanten hoch in die Lust so fliegt das Ding hier über Bord, und Sie mögen dann sehen, wie Sie allein den Weg um das Kap Horn finden.

Na, das wird ja nicht Vorkommen, grunzte er mit einem gewissen Respekt, als ob meine energische, furchtlose Sprache Eindruck auf ihn gemacht hätte.

Ferner, fuhr ich mit erhobener Stimme fort, verlange ich, daß ich vollständig als Kapitän angesehen werde, und alles, was ich befehle und anordne, unweigerlich geschieht.

Ja wohl, aber Sie dürfen kein Schiff ansprechen und

keinen Hafen anlaufen wollen. Das würden wir nicht zu­lassen.

Denke auch gar nicht dran. Der Punkt ist ja schon zwischen uns abgemacht. Aber sagen Sie, ist es nicht un­nütze Grausamkeit, die Dame ums Kap Horn in den Pazifik mitzuschleppen? Sie hat nichts anzuziehen, als was Sie an ihr sehen; ihre Mutter ist krank; sie verzehrt sich danach, so schnell als möglich zu ihr zurückzukehren. Die Mann­schaft kann doch kaum etwas dagegen haben, daß wir ein Schiff ansprechen, nur um das Fräulein von diesem mit­nehmen zu lassen.

Nein, schrie er auf, kommen Sie uns damit nicht! Das ist ganz umsonst.

Aber ich würde ruhiger sein, Ihnen besser dienen können, wenn ich sie sicher aufgehoben auf der Heimreise wüßte.

Nein! wiederholte er, mit dem Fuße stampfend. Sie ist bei uns ganz sicher. Wir werden doch nicht so töricht sein, sie los zu lassen, wo sie alles von dem Golde weiß. Sie wird ja auch gar nicht wünschen, sich jetzt von Ihnen zu trennen, fügte er grinzend hinzu.

Ich hätte den Kerl hinter die Ohren hauen können, doch erwiderte ich ruhig: So hätten wir nun alles mit­einander besprochen und wissen gegenseitig Bescheid. Ich werde jetzt meine Messungen machen. Damit begab ich mich nach einer anderen Seite des Decks.

Während ich nach der Sonne äugte, flüsterte ich meiner Gefährtin zu: Sie haben nun selbst gesehen und gehört, wie es steht. Ich bin überzeugt, wenn ich nicht auf die Wünsche der Leute eingegangen wäre, würde ich vielleicht jetzt schon

weitab treiben, ganz allein in einem Boot. Verstehen Sie allein?

Ja, er ist ein furchtbarer Mensch und gewiß zu allem fähig. Aber Sie sprachen tapfer.mit ihm.

Na, ich mußte ihm doch zeigen, daß ich ihn nicht fürchtete.

Während meiner weiteren Arbeit schwiegen wir beide. Als ich fertig war, gingen wir hinunter in die Kapitäns­kajüte, wo ich in ihrem Beisein meine Observationen aus­arbeitete und den Kurs auf der Karte zeichnete. Mit letzterer kehrte ich allein zum Zimmermann zurück, der mich an­scheinend schon zu seiner Ablösung erwartet hatte, um nach vorn zum Mittagessen gehen zu können.

Dies ist unsere heutige Lage, sagte ich, auf die Karte deutend. Sehen Sie, hier ist Kap Horn. Der Kurs, den wir halten, ist also der richtige.

Er starrte dumm auf die Karte, fuhr mit dem Finger darauf umher und meinte dann: Na ja, das wird schon stimmen.

Während ich die Karte wieder zusammenrollte, bemerkte ich: Es wäre doch gut, wenn wir noch einen Dritten zur Wache hätten. Jetzt zum Beispiel möchten wir beide Mit­tag essen, und keiner kann uns vertreten. Was meinen Sie zu Wetherley, der scheint doch ein ruhiger, vernünftiger Mann zu sein.

I ja, zu ner kurzen Vertretung, das ginge schon, aber so als Dritter regelmäßig mit uns die Wache teilen, dafür bin ich nicht. Zu viel Herren an Bord, das taugt nichts.

Fortsetzung folgt.