Tages-Neuigkeiten.

Aus Stadt und Land.

Nagold, den 13. Oktober 1910.

* Vom Rathaus. Auf Antrag der städtischen Forst- verwaltung wird beschlossen, gegen verschiedene Holzkäufer Konventionalstrafen in Höhe von 3, 2 und 1 Mark an- zusetzen wegen Abfuhr des Holzes aus dem Stadtwald vor erfolgter Bezahlung. Anläßlich der Behandlung des Bau­gesuchs von Krauß und Zieste hat die Stadt den dem Kanal entlang führenden Ortsweg zur Ausübung des auf Grund Privatrechtstitel von den angrenzenden Eigentümern Düttling und Gutekunst beanspruchten Fahrwegs unter der Bedingung zur Verfügung gestellt, daß die Baulustigen die Kanalmauer ordnungsmäßig Herstellen, mit einem Geländer versehen und beides unterhalten. Die letzteren glauben, diese Verpflichtung nur auf die Breite ihres Nenbaus übernehmen zu müssen. Der Gemeinderat beschließt ohne sich auf die Differenzpunkte wer die von ihm gestellten Verpflichtungen zu übernehmen hat sich einzulassen auf ihrem Beschluß der von ihr geforderten Herstellung der Ufermauer mit Ein­schränkung und Unterhaltung zu beharrren, andernfalls wird die betreffende Wegfläche nicht zur Verfügung gestellt. In Sachen des Konzessionsgesuchs von Bauwerkmeister W. Benz wegen Wasserentnahme vom Kreuzertalbach hat dieser auf das Verlangen der Stadt sich das Nutzungsrecht in erster Linie zu wahren bei Kgl. Oberamt erklärt, daß der Termin für die Einsprache versäumt worden sei und für sich unbeschränktes Recht behauptet. Petent beharrt auf seinem Gesuch. Das Kgl. Oberamt fordert zur Aeußerung und Aufstellung von einem oder zwei Vertretern der Stadt und zu einer event. mündlichen Verhandlung auf. Der Vor­sitzende argumentiert zur Sache kurz, daß die Stadt in erster Linie das Wasserrecht bezw. Anspruch auf das ganze Wasser habe; dieses Recht könnte durch die Konzession be­einträchtigt werden und sei deshalb die Wahrung des Nutz­ungsrechts nur eine Vorbeugungsmaßregel. Gesuchsteller gebe in seiner Werksbeschreibung selbst zu, daß sein Wasser vom Ueberschuß der städtischen Quellen herrühre und daß der Zufluß des Wassers beim Betrieb kaum mehr in Be­tracht komme, sondern nur noch zur Speisung seines Wasser­kessels. Zu diesem Zweck aber stehe ihm kein Anspruch zu, weshalb er analog andern Fällen hiefür, wenn die Stadt das Wasser für sich in Anspruch nehme, eben einen Wasser­zins bezahlen müsse. Beschlossen wird für den Fall einer Verhandlung vor dem Kgl. Oberamt die HH. Stadtschult­heiß Brodbeck und Stadtbaumeister Lang mit der Vertre­tung der Stadtgemeinde zu betrauen. Mitgeteilt wird, daß für städtisches Obst bis jetzt 3181 erlöst sind und im ganzen annähernd ca. 3300 ^ in Aussicht genommen werden dürfen. Auf ein Gesuch des Bezirks-Obstbau- Bereins wird beschlossen zu der Obst-Ausstellung einen Ehrenpreis von .20. zu stiften. Aus Verlangen der Fleischereiberufs-Genossenschaft in Mainz wird beschlossen den stv. Fleischschauer Grüninger zur Unfallversicherung an­zumelden. Verlesen wirdj der Kassenbericht der Stadt- pslege pro Monat September.

Gültlinge», 11. Okt. (Korr.) Auf dem Jagdgebiet der Deckenpfronner Markung, welches Stuttgarter Iagd- pächter innehaben, wurden schon längere Zeit her, auch während der Schonzeit, angeschossene Hasen gefunden. Nach verschiedenen Fahndungen konnte Landjäger Schneller am Sonntag abend den Karl Süßer von Deckenpfronn auf frischer Tat im sogenannten Radwald ertappen und festnehmen. Er wurde ins Amtsgerichtsgefängnis in Calw eingeliefert.

r Gnztal, 12 . Okt. Ein 2jähriger Knabe des Bauern Reube ist unbeachtet in die Enz gefallen und ertrunken.

r Kirchenstellen. Die evangelischen und katholischen Kirchenstellen des Landes haben sich in den letzen 25 Jahren nicht besonders vermehrt. Die Zahl der Generalate und Dekanate mit 6 und 49 auf evangelischer und 29 auf katholischer Seite blieb gleich. Die eo. Pfarrorte sind von 906 auf 929 gestiegen, katholische sind es 684. Während man 1875 an evangelischen Geistlichen 1015 zählte, sind

Worauf warten Sie? Ich bin ja bereit.

Ich denke eben, ob ich mich nicht erbieten soll, die nächste Wache zu übernehmen der Kapitänk önnte das von mir erwarten.

Hören Sie, Herr Dugdale, brach sie wieder los, ich glaube wirklich, Sie legen es darauf an, daß ich Sie für ebenso verrückt halten soll wie den Kapitän. Mit meiner Einwilligung werden Sie nichts derart tun. Wenn Sie durchaus Ihren früheren Beruf wieder aufnehmen wollen, so darf ich Sie wohl bitten, damit so lange zu matten, bis Sie mich los sind.

Gott, was sind Sie aber immer gleich böse. Jeden­falls müssen wir ihm wenigstensGute Nacht" sagen. Ich ließ dem Wort die Tat folgen, und er rief zurück: Gute Nacht, Herr Dugdale, gute Nacht, Madam. Wenn Sie noch irgend etwas vermissen, was meine Lady Blanche zu liefern vermag, so lassen Sie mich's wissen u. Sie sollen es haben.

Vielen Dank! Sie sind sehr gütig.

Nun endlich ließ auch sie sich zu einem ganz freund­lich klingenden: Gute Nacht, Herr Kapitän! herab.

Die Kajütenlampe brannte schwach. Ich ging nach den Kabinen, um eine der Laternen zu holen, von denen der Kapitän gesprochen hatte. Die in der Kabine des Mädchens stellte ich angezündet auf den Tisch, die andere nahm ich zurück in die Kajüte. Hier fand ich meine arme Gefährtin bleich wie ein Gespenst.

Ich wollte, ich könnte hier schlafen, stöhnte sie.

Aber warum denn? Unten haben Sie es doch viel behaglicher und besser, und vor allen Dingen sind Sie drot nicht allem.

es jetzt deren 1155. Katholische stvaren es damals 940 und sind es jetzt 1021, darunter sind 709 Pfarreien, Pfarr- kuraticn und ständige Pfarrverwesereien, 165 Kaplaneien und 147 Vikariate.

p Stuttgart, 12. Okt. Vom Obermeistertag des Bezirksvereins Königreich Württemberg im Deutschen Fleischerverband, der heute im neuen Schlachthaus­restaurant Gaisburg abgehalten wurde, wurde zur Frage der Viehteuerung Stellung genommen und nach ein­gehender Beratung die folgende Resolution einstimmig angenommen:Der heute abgehaltene, sehr gut besuchte Obermeistertag kam nach eingehender Beratung und Er­wägung der in der letzten Zeit zurllckgegangenen Vieh­produktion und der dadurch entstandenen Viehknappheit zu dem Beschluß, an die Reichs- und Landesregierung die Bitte zu richten, sie mögen 1. unverzüglich die nötigen Schritte tun, daß die Zölle auf Schlachtvieh und Futter­mittel so lange möglichst herabgesetzt, auch die Quarantäne­vorschriften erleichtert und das Vieheinfuhrverbot aufgehoben werden, bis wieder normale Viehpreise bei uns eingekehrt sind, 2. die Landwirtschaft zu vermehrter Viehzucht und Viehhaltung veranlassen und insbesondere bei der Verpacht­ung von Staatsdomänen darauf dringen, daß ein gewisser, der Größe des Guts entsprechender Bestand von Zucht- und Mastvieh gehalten werden muß, weil die Pächter gegen­wärtig vielfach zur oiehlosen Bewirtschaftung der Güter übergegangen sind, 3. die Frachtsätze beim Bahntransport für Schlachtvieh auf diejenigen für Zuchtvieh herabsetzen, 4. dahin wirken, daß in den Gemeindeschlachthäusern die Schlachtgebllhren nicht zu hoch angesetzt und daß die Ge­bühren für Schlachtvieh- und Fleischbeschau auf die Staats­oder Gemeindekassen übernommen werden."

Stuttgart, 12. Okt. In seiner gestrigen 61. Jahres­versammlung beschäftigte sich der Württ. Volks sch ul­verein mit der viel erörterten Frage der staatsbürgerlichen Erziehung der Jugend. Reichstagsabg. Seminar-Pros. Wetzel-Eßlingen erstattete darüber ein gründliches Referat, das allgemeine Zustimmung der Versammlung fand. In mehreren Leitsätzen vertrat der Referent, daß in der Volks­schule selbst ohne Einführung eines neuen Lehrfaches inner­halb des Rahmens der der Volksschule zugewiesenen Fächer die notwendigsten Kenntnisse in Bürgerkunde und die Grund­lage für die Entwicklung staatsbürgerlicher Gesinnung den Schülern vermittelt werden könne. In der Fortbildungs­schule dagegen sollte eine volkstümliche Staatslehre, Bürger­kunde und Wirtschaftskunde als selbständiges Fach möglichst in den Mittelpunkt des Unterrichts gestellt werden. Referent befürwortete die Einführung einerRekrutenprüfung" als Kontrolle der Fortbildung in der Vaterlandskunde. Der Verein zählt zur Zeit 350 Mitglieder.

r Stuttgart, 11 . Okt. Der Verein kathol. Lehrer Württembergs zur gegenseitigen Unterstützung bei Feuer­schaden an beweglichem Vermögen (Feuerversicherungsoerein) veröffentlicht seinen 19. Rechenschaftsbericht pro 1909. Der Verein zählt über 1700 Mitglieder. Die Einnahmen be­trugen im Jahr 1909 an Kapitalzinsen 1387.60 an Mitgliederbeiträgen 4659.40 zusammen 6047 .A. An Brandschäden wurden insgesamt 373.40 ^ ausbezahlt, so- daß dem Grundstock nach Abzug der Verwaltungskosten 4900 neu zugeführt werden konnten. Das gesamte Grundstocksoermögen des Vereins betrug auf 1. Januar 1910 41400 ^ und dürfte sich bis zum Ende des laufen­den Rechnungsjahrs auf 47000 ^ erhöhen, da bis jetzt nur einige geringfügige Brandschäden angefallen sind. Die Verwaltung des Vereins ruht in den Händen des Haupt­kassiers, Hauptlehrer Zink in Pfrungen.

- Stuttgart, 10. Okt. Nach Mitteilung der Blätter hat ein Stuttgarter Staatsanwalt bei den Beratungen des II. deutschen Iugendgerichtstages am 30. September 1910 in München den Antrag befürwortet, jugendliche Angeklagte während der Schlußvorträge aus dem Sitzungssaal zu ent­fernen, und zur Begründung geltend gemacht, der jugend­liche Angeklagte solle nicht die prozessualen Knifse und dia­lektischen Kunststücke seines Verteidigers hören. In der Sitzung des Vorstandes der württembergischen Anwalts-

Ja, das ist schon richtig, es sind aber gewiß Ratten da.

Keine Spur. Aengstigen Sie sich doch nicht ganz un- nnötig. Bitte, kommen Sie nur.

Sie faßte krampfhaft meinen Arm. Unten blieb sie plötzlich furchtsam spähend und lauschend stehen.

O, wie schrecklich gruselig ist es hier, zitterte es leise von ihren Lippen.

Nicht doch. Seien Sie doch mutig. Ich bin ja bei Ihnen. Oben würden Sie den Kapitän als Nachbar haben und wahrscheinlich Anstand nehmen, ihn zu rufen, falls Sie irgend etwas beunruhigte. Hier brauchen Sie nur an die Wand zu Klopfen, um mich auf der Stelle an der Hand zu haben. Ich dächte, das sollte Ihnen doch Beruhigung gewähren. Sie sind sonst ein so tapferes Mädchen, fuhr ich voll tiefen Mitleids fort, als ich ihren ganzen Körper an meinem Arm beben fühlte; denken Sie doch nur ein klein bißchen daran, daß Sie in mir einen Beschützer haben, dessen einziges Bestreben es ist, für Ihr Wohl und Bestes zu sorgen, und der Ihnen deshalb nichts zumuten wird, was dem nicht entspräche. Gehen Sie und legen Sie sich ruhig nieder, ich wache über Sie und werde Sie hüten so lange Gott mir noch einen Arm läßt, den ich für Sie er­heben kann.

Sie sah mich mit einem fast kindlich zutraulichen Blick an, sagte aber nichts, sondern schritt auf die Tür zu, öffnete sie und guckte scheu in den Raum.

Kann ich noch irgend etwas für Ihre Bequemlichkeit tun? fragte ich.

Kammer vom 1. Oktober d. I. gelangte diese Nachricht der Presse zur Besprechung. Hiebei ergab sich die Ueberei>n stimmung darüber, daß auch, wenn tatsächlich der vorer­wähnte, nach Inhalt und Begründung gleich ungeeignete Antrag gestellt worden sein sollte, für den Vorstand kein Anlaß zum Einschreiten gegeben sei. Denn einerseits wäre die Aeußerung des betreffenden Redners als eine private aufzufassen, wegen der eine Vorstellung des Vorstandes bei der Justizverwaltung kaum in Frage käme. Andererseits habe die württembergische Justizverwaltung genügende eigene Kenntnis darüber, daß die Tätigkeit der Verteidiger bei den Stuttgarter Gerichten den Vorwurf ungeeigneter Berufsaus­übung in keiner Weise zu rechtfertigen verniöge.

E l> Stuttgart, 11. Okt. Die Beteiligung an dem Ausschreibeu zur Errichtung einer Markthalle in Stuttgart, an dem nur in Stuttgart geborene oder ansässige Architekten zugelassen waren, ist sehr lebhaft gewesen; nach derBau­zeitung für Württemberg, Baden, Hessen lind Elsaß-Loth- yngen" sind 77 Entwürfe eingelaufen.

r Efflingeu, 11. Okt. (Arbeiterbewegung.) In der der Maschinenfabrik Eßlingen gehörigen Maschinen­fabrik in Mettingen waren drei Arbeiter entlassen worden. In der Annahme, daß die Entlassung mit der Kündigung anläßlich der evtl. Aussperrung Zusammenhänge, haben heme früh die Arbeiter in der Mettinger Fabrik mit der Arbeit aufgehört. Auf Grund der zwischen der Fabrikleitung und dem Metallarbeiterverband gepflogenen Unterhandlung wurden die Arbeiter wieder eingestellt und die Arbeit nach kurzer Zeit wieder ausgenommen. Einer von ihnen wurde um 2,50 Mk. bestraft, weil er während der Arbeitszeit Schriften verteilt hatte.

p Nhtbach, I I. Okt. Die Ausfuhr von Reben oder Rebteilen usw. aus der hiesigen Markung ist zur Verhütung der Verschleppung der Reblaus verboten worden. Bei Ausfuhr von Trauben aus der Markung ist die Erlaubnis des Schultheißenamts einzuholen.

Waldsee, 12. Okt. (Glück im Stall). Eine Kuh des Dampfdreschmaschinenbesitzers Wiest in Michelwinnadcn warf ein Kalb, das nach dem Aussehen der Kuh viel größer erwartet wurde. Groß aber war das Erstaunen des Be­sitzers, als zwei Tage später, ohne daß sich bei der Kuh ein Anzeichen gezeigt hatte, ein zweites Kalb ankam, das ebenfalls gesund und munter ist.

r Neckarsulm, 12. Okt. (Wie man ein beschmiertes Denkmal reinigt.) Wie bereits bekannt ist in der Nacht vor der Einweihung des Neckarsulmer Marktbrunnens die Gedenktafel an dem Brunnen mit schwarzer Farbe vollständig zngeschmiert worden. Die Stunde der Einweihung kani immer näher und noch wußte man nicht, wie man das Denkmal wieder rein bekommen sollte. Plötzlich fiel einem der zuständigen Faktoren ein, die Feuerwehr, die ja neuer­dings überall herhalten muß, zu alarmieren. Schon vor Tagesgrauen stellte sich diese vor dem Brunnen aus und schleuderte aus ihren Spritzen große Wassermassen gegen das beschmutzte Schild. Und siehe da, das Mittel half. Innerhalb weniger Minuten war die Tafel soweit gereinigt, daß die geringen Farbspuren, die noch vorhanden waren, mit einigen Kratzbürsten leicht entfernt werden konnten.

Gerichtssaal.

' Tübingen, 12. Okt. (Strafkammer.) Als der Fabrik­arbeiter Gottl. Junger von Kirchentellinsfurt in der Nacht zum Sonntag 10. Juli bei dem Taglöhner Georg Ulmer von Gomaringen nächtete ließ er dort einen Geldbeutel mit etwas über 6 Inhalt mitlaufen. Wegen dieses Dieb­stahls vom Schöffengericht Reutlingen zu 5 Tagen Gefäng­nis verurteilt, legte Junger Berufung ein, welche mit Kosten­folge verworfen wurde. Ernst Gotthilf Kemmner Bauernsohn in Unterensingen wurde wegen eines Verbrechens gegen Z 176 Z. 3 St.-G.-B. zu 9 Monaten Gefäng­nis verurteilt. Der bei der Wittschaftsführerin Haydt in Calw angestellte Dienstknecht Christian Rägle von Ober­reichenbach hatte einen besonderen Stolz darauf, daß seine zwei von ihm bedienten Pferde gut genährt sich zeigen konnten. Da aber seine Dienstfrau in der Anschaffung von

Sie spähte noch eine kleine Weile umher, dann er­widerte sie matt: Ich glaube nicht. Aber das kleine Licht- stümpchen wird bald niedergebrannt sein, und dann bin ich im Finstern. Und wenn ich es gleich auslösche, habe ich nichts, um es wieder anzllnden zu können.

Wenn Sie Licht brauchen, Klopfen Sie an die Wand. Ich werde dann ebenfalls Klopfen, zum Zeichen, daß ich Sie gehört habe. Uebrigens kann ich Ihnen auch einige Streich­hölzer mitgeben. Damit entnahm ich meiner Schachtel welche und händigte sie ihr ein. Und nun wünsche ich Ihnen eine gute Nacht. . . .. ^ .

Mit einem schmerzlichen Blick reichte sie mir die Hand. Dann trat sie ein und schloß die Tür.

Ich war todmüde. Da ich jedoch fürchtete, sie konnte meiner am Ende noch einmal bedürfen oder vielleicht m einer sie überkommenden nervösen Angst Klopfen, um zu hören, ob ich noch wach sei, stopfte ich mir die Pfeife und fetzte mich auf mein Bett. Die Lider waren mir schwer wie Blei, doch mein Geist fand keine Ruhe.

Ich dachte daran, daß ich unbewaffnet sei, und nichts als mein Taschenmesser besaß, falls ich für das Leben des Mädchens und mein eigenes Kümpfen müßte. Mit dem Gedanken, daß der verstorbene Chickens nicht ohne Waffe auf die See ging machte ich mich in dem Zimmer auf die Suche und fand wirklich auch eine gute Pistole, ebenso ein Säckchen Kugeln und ein gefülltes Pulverhorn sowie auch eine Schachtel Zündhütchen. Nach diesem legte ich mich zur Ruhe nieder und bald führten mich meine Sinne hinüber in die Traumwelt. (Fortsetzung folgt.)