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A-rrrspr-cher A». «V. 88. Jahrgang. Aernspr-ch-r Ar. LS.
Amis- mi> KiM-KlÄ Kr dm Ndnmls-Wk NWld.
An^eigen-Gebühr s. s. Ispalt. Zeile auS gewöhn!. Schrift oder Seren Raum bei Imal. Einrückung 10 H bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Mit dem Plauderstübchen. Jllustr. SonntagSblall und
Schwab. Landwirt.
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Montag, den 1. Movemöer
1909
«»Mches.
Bekarmtmachnug,
-etr. M«ßr*I»l« z»r BekS«Pf«u> -er Ma«I- ««- Kla«e»se«che.
Dir schnelle vud sichere Bekämpfung der Raul- m»d «asensesche ist nur möglich, »esu jeder M«r-»«ch der Seuche oder der Vrr-acht einer solches der Ortspolizei- -«hörde sofort nach de« Auftreten der erstes Kraukhettk- erscheiuungk« oh«e jede» Vor»«« angezeigt »ird.
DieBiehbefttzer Vorsteher -er Wirtschaft, zu welcher die Tiere gehörest, fiud zu dieser Anzeige der- pflichtet und »erde« hiedurch auf diese Verpflichtung mit de« AnfSgeu hingewiksev, daß die Unterlassung der Auzeige nicht nur den E«tz«G der Entschädigung für die der Seuche zu« Opfer rrrfallenkv Tiere, sondern anch BestrastMG znr Folge hat. Dabei wird noch hrrborgehoben, daß nach de» Urteil des Reichsgericht- dom 27. Aprll 1904 eine toisseatUch« Verletz«», der N«zei,««sticht «ach 8 SS8 Rstgd. -. h. »tt GefL«g«ir «nd nicht bloß «it Geldstrafe zu bestrafen ist.
§ 328 Rstgb. lautet folgendermaßen: «er die Ad. sperrnugs- oder SufstchtSmaßregelv oder Sinfohrverbote, »eiche von der zuständigen Behörde znr Berhürung des EtsführmS oder BerbrektenS von Viehseuchen angrorduet »«de« find, wissentlich verletzt, wird mit Gefängnis bi» zu eine« Jahr bestraft.
Ist infolge dieser Vrrletznna Vieh vsu der Seuche ergriffen worden. so tritt Gefängnisstrafe von einem Ronat -iS z« zwei Jahren ein.
Die OrtSpollzei-ehörde« vollen »«stehendes ortsüblich bekannt machen. I« übrigen »erden sie auf den Erlaß des K Ministeriums der Innern vom 9. Oltober 1908, Nr. 17282, Rin.-AmtSbl. S. 273 ff. znr genaue» Leachtnug hingewiese».
Nagold, den 30. Okt. 1909. K. Oberamt: _ Troll, Reg.-«ff.
Lein« Königliche Majestät haben a» 27. Okt. allergnädtgst geruht, «tue Ftnanzsekretärstelle bei dem Hauptzollamt FrtedrichS- hakn dem Finanzpraktikante« »egrnbauer in Altensteig zu übertragen.
Nochmals die Strafrechtsreform.
BerN«, 30. Okt. (Korr.)
Wir habe« in unserem Artikel über den Bsrentwms zu« neue» Strafgesetzbuch bereits ans die Hauptpunkte der hier vrrgeschlageueu Strafrechtsreformen hingevtesen, indem wir besonders dar hervorhobm, »aS gegeuSber de« bestehenden Zustand als ein Fortschritt auzuerkenne« ist. In folgende» »olle» wir anch ans etliche derjenigen Vestim- «uugeu Hinweisen, die Anlaß zu Bedenken und zu der Kritik geben, die selbstverständlich an diese« Boreutwurs, der ja. wie am dicklich betont wird, „nicht znr Vorlegung an die gefttzgevrud« Körperschaften, sondern zur Westliche» Beurteillkng bestimmt" ist, geübt wrrde« »ird und geübt »erden soll.
Zu diesen Paukten wird zunächst z« rechnen sein, daß die schon in de« vorige» Artikel erwähnte Erweiterung des richterliches Ermessens sich nicht vur nach oute», sondern anch nach oben erstreckt. So bestimmt § 18 der Entwurfs, daß der Richter in Fällen, die „von besonderer Roheit, BoSüeit oder Verworfenheit" zeugen, oder einem durch Vorbestrafuvgeu gegen die Wirkungen der Strafe abgestumpfte» Täter gegmSbrr „Schärfange« der Zucht. Haus- oder Gefängnisstrafen" asortmrv darf, dir dann bestehe», daß de? Verurteilte geminderte Kost oder eine harte Lagerstätte erhält. Rav wird eS vielleicht als zweifelhaft aufrhrn können, ob d:r Richter in den wenigen Verband. luugSftrmdea eine» solchen Einblick in die Jndivtdvalität der Berurl eilten gewinnt, um die Berechtigung und Trag- »eite solcher Strafverschärfungen zweifelsfrei zu ermessen. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, deß von Setten der Richter selbst diese Erweiterung ihrer RachtbesngniS als ein Danaergeschenk empfunden »erden wird.;
I« übrigen geht neben den mannigfachen K-suzeichi der Milde, die wir in de« früheren Artikel hervorhobei durch einzelne Telle des Entwurf« ein hirrz» in scharfe, Gegensatz stehender Zug drakonischer Strenge. So schei, nns dir praktische Erfahrung keinen «rund dafür zu biete, daß die Strafe fiirUebertretuogeu wesentlich, uämlt, btt auf drei Monate Hast oder Gefängnis, erhöht »erd« soll. Wenn laut § 306 eine Strafe bis ,« drei Monate Gefängnis über den verhängt werden kann, der „sich du» eigenes Verschulden in einen Znstaud von Trunkenheit ve, fetzt, in de» er eine grobe Störung der öffentliche« Ori
»sng oder eine persönliche Gefahr für andere verursacht", oder „durch falsche» Rotruf, durch Mißbrauch von Rot« figualeu, oder wider besseres Wissen durch falsche Nachrichten oder Gerüchte vorsätzlich in der Vevülkernug Beunruhigung Hervorrust", oder „durch Schlägerei, Erregung von llnord« uuug »der anderes ungebührliches Verhalten vorsätzlich das Publikum belästigt", so muß «au sage«, daß der sortfalleude „Grobe. Unfug »Paragraph" hier überreichlich durch diese Kautfchnk.Paragrapheu ersetzt »ird.
Dagegen dürste es gerade nach den Erfahrungen aus etlichen Skaudalprozeffeu der jüngste« Zell wohl ziemlich allgemeine Zustimmung finde», wenn der Entwurf dev Er. Pressern durch die Androhung schwererer Strafen das Hand- werk zv legen sucht, indem § 27b als Strafe für Er. prefsuung „in besonders schweren Fällen, wen« die rechtswidrigen Folgen der Lat ungewöhnlich bedeutend find «nd der verbrecherische «Me des Täters ungewöhnlich stark und verwerflich erscheint", Zuchthaus bis zu fünf Jahren vorfchreibt. Lebhaften Widerspruch von dessen srrual.physto- logischer und psychologischer Begründung wir an dieser Stelle aus naheliegenden Gründen absehr» möchten, dürste der § 250 finden, der den bisherigen 8 175 wie folgt erweitert: „Die widernatürliche Unzucht mit einer Person gleichen Geschlechts wird mit Gefängnis bestraft." Das heißt, daß die strafrechtliche Ahndung der widernatürlichen Unzucht sich nicht bloß wie bisher aus Männer beschränken, sondern anch auf weibliche Personen anSgrdehvt werden soll. Rückhaltlose Zustimmung dürste dagegen die folgende weitere Verschärfung dieses Paragraphen finde«: „Ist die Tat unter Mißbrauch einer Amis, «der Dirustgewalt oder einer in ähnlicher Weise begründeten AbhäagigkeitSverhält- uiffeS begangen, so tritt Zuchthaus bis z« fünf Jahren, bei mildernden Umständen Gefängnis nicht unter sechs Monaten ein. Dieselbe Strafe trifft denjenigen, der aus dem Ve. triebe der widernatürlichen Unzncht ei« Gewerbe «acht.
Eise sehr wichtige grundsätzliche Frage wird dnrch den § 51 angeschnitten, der wie folgt lautet: „Wenn nach der Verbüßung, de« Erlaß oder der Verjährung der verhängten Strafe ein längerer Zeitraum verflossen ist, während dessen sich der Verurteilte gut geführt hat, kann dar Gericht au- ordneu, daß die Bestrafung in de» Strafregister oder in den sonstige« amtliche« Strafverzeichutffro gelöscht werde. Der Zeitraum beträgt, wenn die Strafe keice schwerere ist. als eine dreimonatige Freiheitsstrafe, bei jugendlichen Bern:- teilten mindestens zwei, bei erwachsene» mindestens zehn Jahre. Zuchthausstrafe» find von dieser Bestimmung aus« geschloffea. Das Gleiche gilt von längeren als einjährigen Gefängnis- oder Haftstrafeu, die gegen Erwachsene erkannt find." Dieses Zugeständnis an eine »st erhobene Forderung ist in keiner Weise ausreichend, sondere eine gründliche Vrsettißnsg der Mißstäude, die asS der Verewigung der Strafen durch dar Strafregister hervorgernsen »nd «it Recht beklagt »erden, könnte nur durch eine gesetzliche Bestimmung erfolgen, wonach ebenso wie die Verfolgung von Straftaten in bestimmten Fristen verjährt, auch verbüßte Strafe« der Verjährung unterliegen. Urber die Verjährungsfrist mag »an streiten, das aber ist zweifellos, daß der »orentwsrf dieser von sozialem Geiste erfüllten Maß. vahme viel zn enge Schranken zieht.
Schon diese wenigen Pnukte zeige», welche Schwierig, ketten »nd MeinungSverschiedenheite« sich bei der Beurteilung und Prüfung der BorevtwnrfeS ergeben und wie viel Zeit die Klärung aller der Fragen, bie in den 310 Para- grapheu emstancheu, erfordern wird. Jedenfalls kann er als ausgeschlossen gelle«, daß der gegenwärtige Reichstag sich «och «it der Reform der Strafrechts zu besäst« haben wird.
VoMijche Hleberficht.
Mit -er Bil-»»g »e»e» -S«ifche» Ra-i«ett-
hatte der König de» Führer der Radikalen tm Folkettug, Rechtsanwalt Zahle, beauftragt. Dieser stellte folgender Ministerium zusammen: Rechtsanwalt Zahle Minister. Präsident «nd Justtzmtuister. Landrichter Krabbe Verteidig. nugSminiuister, SbtellnugSchef i« Ministertu« des Aeußero ScaveniuS Minister der »eaßrrv, Dr. Phil. P. Muuch Minister des Inner», Landwirt Paul Christrosen Land- wirtschaft-minister, Pfarrer Rtelse« Lemmelev KaltuS. minister, Geveralkousvl Weimann-Hamburg HandelSminister, Dr. phtl. Edvard Brandes Finanzmiutster, Hofbesitzer Jenseu-Ousted VerkehrSwinister.
Die spa«ische« Kt«««ze» sollen von dem verab- schiedet« Kabinett Mavra in großer Unordnung znrückgr- lassen worden sein. Immerhin konnte der Fiuanzwiutster erklären, daß der Goldschatz sich aus 80 Millionen beziffere und der llebrrschuß der Einnahmen und die Sllberrcservr
ausreiche» würden, um die Kosten des Feldzuges z« decken. — Der Senator Sol y Ortega hat die Regierung er- sucht, die von de« Kriegsgericht in Barcelona gefällte» neu« Todesurteile nicht zu bestätigen. Die Regierung antwortete, sie habe Befehl gegeben, daß kein LodeSurtell vollstreckt »erden dürfe, bevor sie ans Grund der Akten- Materials ihr Einverständnis damit erklärt Habe. Die Vertagung ber LorteS erfolgte, well die Regierung keine Gnadengeschenke von der konservativen Mehrheit aunehmeu WM.
Die griechische» Marineoffiziere niedere« Ranges verlangen nach gemeinsamer Verständigung und «tt Unter- stützuug der OssizierSbuudeS, daß gegen zwanzig höhere Marineoffiziere, die nicht aus der Ofstzierschnle hrrvorge- gange« und angeblich unfähig sind, aus de« Dienst entfernt werden. Die Frage, welche Haltung die zu entfernenden höhere« Offiziere etnnehmen »erde», ist um so wichtiger, als ei« großer Teil der Unteroffiziere und Mannschaften aus ihrer Sette steht.
Die «e«e« japanische« Gesetze über den Schutz
der gewerblichen Eigentums treten nach einer neuen Ber- ordunng am 1. Nov. d. I. in Kraft. — Eine japanische Gesellschaft kaufte in der Nähe von Ri» de Janeiro, der Hauptstadt Brasiliens, großes Terrain für koloniale Zwecke an.
»ach Meldmege» a«S Marokko griff ein Trupp Mauren in der Umgebung von veluan eine Patrouille an. wurde aber zersprengt. Die Spanier halten 2 Verwundete. AuS der Stellung SotomayorS wurde» Angehörige des Stammes Veui Sitar, die dnrch das Gebiet der Leni du Kasar zu ziehen versuchte«, beschossen. Mau glaubt, daß der Feind bedeutende Verluste erlitten hat.
Wie ««< Tanger g»«eldet wir-, hat der deutsche Geschäftsträger de« Vertreter des Sultans, El GebbaS, den Wunsch der deutschen Regier««- «nSgedrückt, daß die Verhandlungen über die Anleihe möglichst schnell zn« Ab- schloß geführt werden möchte«, damit die dentschen Gläubiger bald befriedigt werde« könnte». Das internationale Handels- syudikat hat au den französischen Gesandten Reguaull ei» Telegramm gerichtet, in de« eS ebenfalls den baldige» Abschluß der Anleihe fordert.
Hages-Hleuigkeiten.
Aus Ststdt und Land.
Siaavld, ve» 1. November 1»0».
* Beerdig««,. Am SamStag nach«, wurde die irdische Hülle des verstorbenen Herrn Oberförsters Römer beerdigt. Eine ansehnliche Lranerversammlung, Inder viele seiner Herren Kollegen und Forstasterbeamteu aus nah und fern, sowie Vertreter der hiesige» Staats- und Gemeindebeamteuschast, ferner zahlreiche Bürger aus allen Stände« vertreten waren, zeugten von der Verehrung, welche dem Verstorbene» zn Lebzeiten entgegeugebracht wurde. Der Sarg »nrbe vom Frirbhoseiugaug von dm Forstwarim zu Grabe getragen. Slabtpsarrer Merz hielt die ergreifende Grabrede, an- knüpfend an Evavg. Matth. 5,4: Selig sind dt« da Leid tragen; denn sie sollen getröstet »erde»? Forstrat Nagel von Stnttgart widmete de« verstorbenen Kolleg« warme Worte der Anhänglichkeit und der Anerkennung und leiste ein« Lorbeerkrauz am Grabe nieder. Tranerchöre de» LiederkrauzeS nnd der SchülrrchorL umrahmte« die ernste Feier.
* Z«« Geleite. «er in den letzten Jahrzehnt« die Perle des Nagoldtals unser« rutueugrkrSsteu Schloßberg auf de, Wanderung oder auf de« Spaziergang bettat, »er sich dort oben aufatmend erging, oder de« neuen Turm bestieg, auSschanend ans die grünen Auen und Triften, die schön» Wälder und Hügel, dar liebliche Tal mit Stadt und Muß Nagold, der begegnete eine« „GrüuroS" von freunbltcher Miene, de« Forstwart Wieland. Gerne erteilte er jede« Au-kaust »nd freudiger Stolz erhellte sein bartomrahmteS Antlitz, vm» er ihm seinen botanisch« Garten zeigte mit all den prächtig« Bäumen, Sttäucher« und Blumen. Ja e» waren feine Pfleglinge, sowohl wie die in dm Forsten stehende« Tannen, welche sawt «eg und Steg de» VergeS der Hut seiner eben verstorbenen Vorgesetzten au- gehörteu. Und na» ist dieser wackere Manu nach 40jthriger Dienstzeit infolge Krankheit von seine« schön« Waid- »nd Vergrevier, aus der Waldeinsamkeit still wrggegaug«, gewißlich schwer« Herzens. Er ist nur auf kurze Zeit »iedergekomm«, um eine traurige Pflicht zu erfüll«; er wollte seine» langjährige» Vorgesetzten, Oberförster Römer, noch eine» letzten Gruß — eine« Kranz aufs frische Grab legen. Und dann har er wieder Abschied genommen von seine» Revier, um sein« wohlverdient« Ruhestand in