jli. »Ml Uck. Vereinsregister- Eintrag
vom 8 . März Ivos
zn Nr. 4 v. Hei« Nagold, Sitz in Nagold.
Der bisherige »orstaud Prediger «. Kleinknecht in Nagold hat sein Amt utedergelegt, neuer Bor- staud ist
Prediger I. A. Sommer
in Cannstatt und dessen Stellvertreter Prediger W «»der in Heilbronn.
Laudgerichtsrat:
_ «igel.
Institut Boltz
Ilm,««» i. Thür.
ISlnZ-^»Irnr.-
Schnell, sicher. Pr. frei.
nes»««».
Nagold.
Kr iie jeiloii e«Mi
ganz eiserne
e
WM- in jeder Ausführung -Mg ferner
Mkugkörver und Mugteile
Kataloge und Preisliste gern zu Diensten.
S«rg 8 SchmiN,
Tel. Nr. 1._Tel. Nr. 1.
steine Zcdvnrrviilier.
Kedichte in der Mundart
Lrs Lskmev Malües
von
Karl Schneider.
Preis geb. L Ml.
streunde de» Humor- werden gern, nach de« Büchlein greifen Di» Gedicht« »tgnr» fich gut zum Bortrag im »ngeren nnd weitere» »reis«.
Vorrätig in der
El. L»1««B'80ll6L
LuoddälA., Blngolck
Nagold.
Mädchen-
Gefnch.
Suche auf 1. Mai ein ordentliches williges Mädchen.
Frau Konditor Ganß.
6cXkLLl.kk»ö
Oeffentliche Aufforderung
M Mk ikk «iMkliltkllkkMkWkl
für daS Gterrerjahr IVOS.
In Gemäßheit von Art. 44 des Gesetzes vom 8. August 1903, betreffend die Ei»k»«»e»ste»er (Reg.-Bl. S. 261), werden alle diejenigen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Stiftungen und Vereine, sowie die Persoueuverciue von nicht geschloffener Mitgliederzahl), deren ßenerbareß Einkommen 2600 ^ ,»d darüber beträgt, und ferner ohne Rücksicht auf dm Betrag ihres steuerbaren Einkommens die Aktiengesellschaften und Kowwauditgefellschafteu auf Aktien, die Brrggewerkschasten, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die rechtsfähigen Erwerbs- und «irtschaftSgeuossesschaftev, sowie die rechtsfähige« versichern»««, grsellschafteu und verstcherungSvereine auf Gegenseitigkeit und endlich alle Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen «nter 2600 welche ei« Formular zur Stenererklärang zugesandt erhalten, aufgesordert,
späteste»« bl« 8. April d. I.,
jedoch »icht Vvr de« 1. April, eine Stenererklärang abzugebeu. Die Steuerpflichtigen, welche ein Formular zur Steuererklärung nicht zage- sandt erhalten, können die kostenfreie Ausfolge eines solchen bei de« vezirkSsteueramt oder bei der Gemeindebehörde für die Einkommen, steuer verlangen.
Für steuerpflichtige Personen, welche unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, sowie für die steuerpflichtigen juristischen Personen jeder Art und die steuerpflichtigen Persouenvereine von nicht geschloffener Ritgliederzahl find die Steuererklärungen nach Art. 48 der Gesetzes von deren Vertreter» abzugebeu. Die Vertreter stvd für die Richtigkeit ihrer Steuererklärungen und für die Entrichtung der Steuer verantwortlich. Personen, welche infolge von Abwesenheit oder Krankheit «icht imstande find, die Steuererklärungen selbst abzugebeu, können hiezu Bevollmächtigte bestellen. Die Bevollmächtigten haben sich den Steuerbehörden gegenüber durch eine in Urschrift oder beglaubigter Abschrift zu den Akte» des BezirkSsteueramtS zu gebende LollmachtSur- kurrde auszuweisen. Die Abgabe der Stenererklärungeu seitens eine« von mehreren Vertretern befreit die übrigen verpflichteten von ihrer Verbindlichkeit zur Abgabe der Steuererklärung.
Die Steuerklärnug ist nach dem vorgeschriebeueu Formular schrift- lich oder zu Protokoll abzugebeu. Zur schriftlichen Form ist erforderlich, daß die Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Nameusuuter- schrift unterzeichnet wird, und zwar von Bevollmächtigten mit eine« ihr BollmachtSverhältuiS audeoteudeu Zusatz. Die Abgabe der Steuererklärung hat am Sitz einer BezirkSsteueramtS bei diesem, im übrigen nach freier Wahl entweder bei der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer oder bei dem BezirkSsteneramt zu erfolgen. Soweit hiruach gestattet ist, die Steuererklärung bei der Gemeiudebehördefür die Einkommensteuer abzugebeu. hat die letztere eine verschlossen abgegebene schriftliche Steuererklärung uu- eröffuet dem BezirkSsteneramt vorzulegev, wenn sich der Name des Steuer- Pflichtige» auf der Außensette des Umschlags angegeben findet, auch daselbst die Schrift ausdrücklich als Steuererklärung bezeichnet ist.
Die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien,
die Brrggewerkschasten, die Gesellschaften »it beschränktrr'Hastuug, sowie die rechtsfähige« Erwerbs, und WirtschaftSgenoffeuschaften haben mit de» Steuererklärungen auch ihre Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse, sowie die darauf bezüglichen Beschlüsse der Generalversammlungen vorzulege«.
Der Steuerpflichtige, welcher nach erfolgter Zusendung eines Formulars zur Steuererklärung, ungeachtet nochmaliger Mahnung, eine Steuererklärung innerhalb der tu der Mahnung festgesetzten wetteren Frist »icht abgtbt, verliert nach Art. 49 des Gesetzes für da« betreffende Steirrjahr da« Recht der Beschwerde gegen die Entscheidung der Ein- schStzuugSkommtsfiou. sofern nicht Umstände uachqewiefeu werden, welche die Versäumnis entschuldbar machen.
Wege» Ste»ergrfShrd«»g wird nach Art. 70 der Gesetzes «U der Geldstrafe de« sieben, bt« zrhvfache» Betrag« der gefährdeten «bgate bestraft:
1. wer wissentlich in der Steuererklärung oder bei Beantwortung der im EtuschätzaugS. oder Beschwerdrversahre« von der zustäu- digru Behörde gestellten bestimmten Fragen
») in betreff s:iueS steuerbaren Einkommens oder in betreff des Einkommens der von ihm zu vertretenden Steuerpflichtigen unrichtige oder unvollständige tatsächliche Angaben »acht, welche geeignet find, zur Verkürzung der Steuer zu führen, 6) steuerbares, für die Bemessung des Steuersatzes in Betracht kommendes Einkommen, welches er nach den Vorschriften de» Einkommensteuergesetzes auzugebeu verpfl chtet ist, verschweigt;
2. wer zur Begründung eines Anspruchs aas Ermäßigung der festgestellteu Einkommensteuer wiffeutlich unrichtige oder unvollständige tatsächliche Angaben macht und dadurch eine Herabsetzung der Steuer zu Unrecht erlangt.
Die Brrfehlnug wird jedoch straffrei gelaffen, wenn von de« Steuerpflichtigen oder seine« verantwortlichen Vertreter oder Bevollmächtigten. bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde -emacht wurde oder ein strafrechtliche» Einschreiten erfolgte, die unrichtige oder unvollständige Angabe bei einer mit der Anwendung de» Gesetze» be- faßten Behörde berichtigt »der ergänzt oder das verschwiegene Einkommen angegeben und hiedurch die Nachforderuug der sämtlichen nicht verjährten Steuerbktcäge ermöglicht wird.
Sind für die Verfehlung mehrere Personen verantwortlich, so be- freit eine Richtigstellung von fetten einer dieser Personen die übrigen von ihrer »erautwortnug. Ebenso ist im Falle einer entsprechenden Richtigstellung von seiten de» Steuerpflichtigen die dem Bevollmächtigte« desselben zur Last fallende Verfehlung straffrei zu lasten.
H *
*
De» Ste»erpstichtige» wird — bei etwaige» Zweifel» hinsichtlich der vo» ih»e« adzu,eiende« Struererklür»»g — empföhle», sich »» d»S »»terzrtchukte vezilk«ste»er»«t z» wende», welche« z» sachgemäßer vera- t»»> «ud Belehr»«, der Sterrerpstichttge» ger«e bereit ist. E » A»«z»g a»« de» Ei,ko««e»-tUkrgeft- ,»d de» hiez» ergangenen A»«führ»»g«- drsti«»»»gra sowie eine Anleitung z»r Berechn»»! de« la»dvirtschaft- liche» »»d de« grwerdliche» Eiukomwen« werde« de» Strverpflichtige» a»f verlange» vo» de« vezirk«ste»era«t »«eatgeltlich adgegebe».
«lteufteig, den 12. März 1909.
K. Bezirkssteueramt:
Kromlet.
Gemeinde Gültlinge«.
Nadel- und Mubhoh-Slammhoh-
Verkaus.
Die i« den Gemeiuedwalduugen augefalleueu 11 Lose Laug- und Sägholz und zwar:
LoS
Nr.
Lang-
nnd
«sgh-lz
Zus.
Fstm.
worunter
Waldteil
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
i.
II.
III.
Forche«
Stamm Nr.
Klais-
Fst«.
l
Heimen
2 69
13.29
53,04
13,92
85,16
3 69
1-
-353
ll
—
—
1,06
3,63
37,36
14,19
—
—
0,48
56,72
—
354-
-640
IN
Hardt
19 26
33 96
63,00
18.50
11,24
1,80
—
6.53
1,89
156.18
16,44
641-
-795
IV
16,60
38,69
30.15
9.12
4,90
0,35
4,07
154
1,07
106,49
1441
796-
-880
V
11,47
56.17
48,25
9,51
5,70
0,39
7.41
3,33
—
141,23
39.56
881-
-1000
VI
21,88
42,17
14 55
207
0,23
0,32
5,18
4,86
—
91.24
15,76
1001-
-1056
VH
Hohlenstetuberg
—
697
21,94
6.43
0 92
—
—
—
—
36,26
—
1118-
-1160
VHI
—
5,77
3,96
1200
1100
2,32
—
—
—
35,25
—
1161-
-1234
IX
—
3,85
29.90
1112
1.71
—
7,07
2 79
0,79
57 23
56.31
1235-
-1290
X
3.12
6.90
28,43
2.46
—
1.13
5 75
—
47.79
47,79
1291-
-1330
XI
§
4,93
28,85
69,84
32,42
8,11
1,99
4 27
4,88
4,40
169 69
62,00
1357-
-1509, 1543-1552
—: s 73.24 Fstm.
komme« i« SnhmisfionSMege zum -verkauf. Liebhaber find eingeladeu. Die Offerte find je getrennt für die einzelne« Lose kn HttM und ZehntelSprozrnten der heurigen Forsttoxe sür Wildberg in geschloffenem Kuvert mit Aufschrift: „Offert auf Nadelstammholz von Sültliugru"
bis Montag, -e« 22, März 1W9, vorm 11 Uhr.
z» welcher Zeit die Eiulauseröffmmg, welcher die Steigerer auwohne» können, stattfindet, eiuzureicheu. Womöglich entscheidet der Gemeiuderat au diesem Verkaufst«- über die Angebote; das Holz ist gereppelt.
3m Anschluß au den Langholzverkauf werden im mündlichen Aufstreich einzeln verkauft «m gleiche« Tage 1« Wold von
nachmittag- i Uhr o«:
63 Stück Küfer-, Ban- nnd Wagnereichen mit zus. 45 Fstm.
in Klaffe II—VI mit Abgang vom Rathaus.
Den 12. März 1909.
Gerneiu-erat:
Vorstand: Kern.