lern. Stallung,
»affend habe ich
DamWkg elki.
LAOS
e Zeitschriften; wir laden anders nachstehende unter» verstehen fich. soweit nicht
stkzeitung, 1 Mk. 50 Pf. Blätter, halbjährl. 6.70 Mk. ätter, 2.50 MI. rfer Blätter, 8 Mk. atsch, 2 MI. KO Pf.
.Jugend, 4 Mk. imus, 3 Mk. 60 Pfg. cischlerzeitung, t Mk. öt» Pfg. m Obst- u. Gartenbau, 1 MI.
r, 1 Mk. SO Pfg. freund, jährlich S Mk. julwochenblatt, jährl. SM Mk. rte Mode, 1,7ö Mk.
lode, 1 Mk. 30 Pf. u. 2 Mk. k Wäschezeitung, 60 Pf.
>0 Mk.
idenwelt, 1 Mk. t, 1.2S Mk.
ung (Herrenmodr) 3 40 Mk. veröde, 60 Pf. iderrnodenwelt, 78 Pfg.
HauS, > Mk. u. l Mk. 28 Pfg. ist, (Herrenmoden) 1,80 Mk. Modenzeitung. 1 Mk.
s, 1.30 und 1.60 Mk. lode, 2,80 Mk.
Modrn-Revue, 2 Heute 2 ^ 80 Pfg Iniveisum 3.80 ^
l des In- und AuslandkS lefert. AuLwahlsendungev
ÄIvtMA, Ail»zx«!Ä.
auf
ffrückie
VoMsirvQÜ
n 2 u Kaden.
> ckurck PIskatv, ! 4 acknakme V 0 N
Gingen s.
-rtis unä krnnko.
Nagold.
lilek
leben
Wvlber z. Schwane.
eundl ch:
ohrrrmg
imern und allem Zubehör April zu verwi teu. agen b. d. Exped. d. Bl.
Stadt Nagold:
Gotthilf Reinhold, v. d. riedrich Klaiß. Schneider», )ez.
MMIIU.VölMMII.
rill» S, vsrlaugvn^
Erscheint täglich mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1 »«, mit Träger- lohn 1.20 «a, im B^ittS- «nd 10 Km-Berkehr 1.28 im übrigen Württemberg 1.38 ^k, MonatSabonnementS nach BerhältntS.
Mli-Ali»
Gkskttschistkl.
lt dm Ndklmls-ökjilk LqO.
Jevnspvechev M*. »v.
8». Icchiegcttrg.
As«vn spreche» Hk», » 0 .
Anzeigen-Vebühr f. d. Ispalt. Zeile auSj gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei Imak. Einrückung 10 A bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Mtt dem Plauderstübchen» Jllustr.ZSonntagSblatt und
Schwäb. Landwirt.
U 305
Mittwoch den 30. Aezemöer
1908
Mezugs-Kinladung.
Mit dem 1. Jauuar LSOO tritt
Der GkseWnstcr
in das 1. Quartal seiurS 83. Jahrgangs ein.
Der Gesellschafter mtt dem UnterhaltuuaSblatt Das Plauderftübcheu, dem Illustrierte» To««» tagsblatt und der Beilage Schwäbischer Laudwirt lostet bei jedem Postamt i« Bezirks- und 10 Kw-Veikehr L Mark SS Pfenuig im übrigen Württemberg
L Mark »S Pfenuig vierteljährlich für Nagold «it Trägerkohn 1 Mk. S0 Pfg., ohue Trägerlohu 1 Mk. 10 Pfg.
Der Gesellschafter wird auch im neuen Jahrgang seine vornehmste Ausgabe darin erblicken, seinen Lesern in Stadt und Land eine gedrängte, leichtü''ersichtliche Zusammenfassung aller Vorgänge des öffentlichen Levens uud eine kurze Wiederholung der Kanptpunkte aller politischen, wissenschaftlichen, sozialen und Wirtschaftliche« Aestrevrmgen »nd Einrichtungen zu bieten.
Ec wlrd in seiner Alt eine Kages-ßhronik aller Hei» ueren uud bedeutsameren Eceigmftc um- Geschehnisse von nah uud fern bilden, so daß der Leser von allen Neuigkeiten, die des Wtff ns wert find, unterrichtet ist.
De« Familienkreis wird der Gesellschafter für die langen Winterabende durch seine beiden Unterhaltungsbeilagen und wetteren Beiträge i« Feuilleton gnte« und schöne« Lesestoff zvführco.
Besoud re Aufmerksamkeit wird der Gesell schaftsr dem lokalen Feil seiner Nachricht:» «nd Berichte wtdmkn, damit dem Leier die mancherlei Vorteile einer tägliche» Auskunft in allen die Gemeinde uud den Be» zirk betrlffendeu amtlichen und vichtamtlichm Angelegenheiten erwachsen Md er diejenigen geschäftlichen und persönlichen Notizen erhält, die ihm von Wert sein können.
Der Anzeige»- und Neklameuteil des Blattes wird ia dieser Beziehung die besondere Beachtung des Lesers finden; etz ist deSda'b im eigeusteu und g ölten Interesse aller Geschäftsleute gelegen, wenn ihre Kirma ode- ihr Name stets os^r wenigstens tu gewiss n, bestimmten Zwischenräumen dort ins Auge fällt, denn daun ist dem Prod^emm uud dem Kon,umenrcn gleicherweise gedient.
SM" Die Erueueruug «nd Neubestelluug des Abouuemeuts wolle sofort oemacht werden, damit die Z seuduug des Blattes beim Qaarralwrchsel keine Unterbrechung zu erleiden braucht. Die Bestellungen werden schon jetzt von j- dem Postamt, jedem Briefträger uud Land» Postboten angenommen.
HochachiuugSsoll
Verlag des Gesellschafters.
Amtliches.
De» OrtSbehörde»
gehen tn den nächsten Tagen die Formularieu zu den neuen Stammrolle» mit der Weisung zu, dieselben baldtunlichst auzulegev, damit sie bis 1. Februar 1909 dem Oberamt vorgelegt werden können.
Sollte eine Ortsbehörde Geburtsscheine, Erkuvdiguugs- schieibcn, Gebnnslisteu oder Ersuchen um Borstrafenver- zetchuiffe benötigen, so wollen solche vom Oberamt eiuver- laugt werden.
Bet Anlegung der Stammrollen stad die Borbemerk- »ugeu auf dem Ttielbogcn genau zu beachten.
Bezüglich des Eintrags der Borstkos s in die Rekru« tierungsstammrollen wird auf den obcramtl. Erlaß vom
10. Dez. 1903, Gesellschafter Nr. 244, hingewiesen uud ausdrücklich bemerkt, daß, wenn Registerstraftu nicht vorhanden find, in den Stammrollen zu bemerken ist: Register» strafe« uud sonstige Aagabeu keiue.
Bemerkt wird, daß nur diejenigen Bestrafungen, -welche im Strafregister d-S Geburtsorts e »getragen stad, ausgenommen werdea müssen, und daß wegen solcher Militär» Pflichtigen, dir sich auswärts aufhalten, keinerlei Nachfragen an die Gemeindebehörde des Aufenthaltsorts wegen Vor» strafen gerichtet werden dürfen.
Nagold, den 28. Dez. 1908.
' K. Oberamt. Ritter.
Bekanntmachung
betreffend die Aumelduug der Militärpflichtiaeu
zur Aufuahme i« die Rekeutieruugsstammrolle pro 1S0S.
Auf Grund der dcutickeu Wehrordnuog in der neuen Fassung vom 22 Juli 1901 (Reg.-Bl. 1901 S. 275 ff.) wird folgendes bekannt gemacht:
1. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjihr volleudkt uud dauert so lauge bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden iS.
Nach Beginn der Militärpflicht (s. Abs. 1) haben die Wed Pflichtigen die Obliegenheit sich zur Auf-ahme i« die R krsti-raogSstammrollen auzumeldeu. (Meldepflicht.)
Diese Anmeldung muß in der Zeit vom IS. Ja», bis 1. Fedr. erfolgen.
2. Die Aomcldnug erfolgt bei der OrtSbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige sei«:« daarrudeu Aufenthalt hat.
Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er fich bei der OrtSbehörde seines Wohnsitzes, d. h. deS- jkntgeu Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand fich befindet.
3. W r innerhalb deS ReichSgrbtets weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet fich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslände liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familieuhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
4. Weaa die Aumrld««- nicht a» Geburtsorte erfolgt, ist ein vom K. Standesamt kostenfrei za erteilendes Geburt- zragMS (G dn esschet») dorzuleg-u.
5. Sind Militärpflichtige von de« Ort, au welchem sie fich nach oben Z ff 2 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene HaudluugS- diener, aus See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Elter», Vormünder, Ahr-. Brot- oder Fabrikherre» die Be pflichtuog, sie zur Stammrolle auzumclde«.
6. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebeueu Weise seile»- der Militärpfl chttgen so lauge alljährlich za wiederhole» bis eiue evdgültige Entscheidung über die Dirustpfltcht durch d!e Ersatzbehördeu erfolgt ist.
Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Milttärpfltchtjahr erhaltene Losung»» schki« vorznlegev. Außerdem sind etwa eingetretene Beränderuugen (tu Betreff des Wohnsitzes, Gewerbes, Standes rc.) dobet anzuzeigeu.
7. Eiagewanderte (R.-M.-G. § 11), welche in das militärpflichtige Alter eingrtreteu sind, bei frühere« Aus- Hk bringen U bergangrne, find gleichfalls zur Anmeldung verpflichtet.
8. Bon der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle find nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für eine» best mmten Zeitraum von den Ersatzbehördeu ausdrücklich hievon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt werden.
S. Militä-Pfltcht ge, w lche nach Anmeldnug znr Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpfltchtjahre ihren dauernden Aufenthalt »der Wohnst- nach einem andern Aushebung?- oder MvsteruugSbezirk verlegen, haben dieses bthufs der Berichtigung der Stammrolle, sowohl bei« Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch »ach der Ankunft au dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die neue Stammrolle führt, spätestens inuerhalb dreier Tag« zu melden.
10. Versäumung der Meldefristen (oben Ziff. 1, 6 und 9) entbindet nicht von der Meldepflicht.
11. Wer die vorgeschriebeueu Meldungen znr Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 oder mit Haft bis z» 3 Tage» zu bestrafen. Ist diese Versäumnis durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des Mcldepfltchttgen lag, so tritt keine Strafe ein.
12. Die zu« einjährig freiwillige« Dienst Brrechtigtr«, sofern sie nicht schon früher zum aktiven Dienst eingetreteu find, s wie diejenigen Militärpflichtigen, welche d« Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst bet der Prüfangskommisstou «achaesveht haben, haben fich beim Eintritt in daS militärpflichtige Alter bei dem Zivil- vorfitzeuden der Ersatzkommissiou ihre» GestrllangSorteS (vrrgl. Ziff. 2 uud 3) schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihre- Berechtigungsscheines, sofern ihnen
derselbe bereits behäudigt ist, bezw. unter Vorlegung des BefLhiguugSzeugutffes zu« Seesteuermauu. zu melden uud ihre Zurückstellung von der Aushebung za beau» tragen.
13. Sofern fich die Berechtigten im Besitze des Berechtig» uugsscheiues befinden, werden fie durch die Ersatzkom» Mission bis zum 1. Okt. ihre« vierten Militä pfl chtjahreS, d. i. des Jahres, in welchem fie daS 23. Lebensjahr vollenden, zmückgestcllt.
Die Orttvorst her werde» deanftragl, dies in ihren Gemeinden durch Aa-schellen und Anschlag der ihnen zu» gehenden Plaktte bekannt zu mache».
Nagold, 28. Dezember 1908. _ K. Oberamt. Ritter.
Die Ort-Polizeibehörde«
werden beauftragt, bis längstens IO. Jauuar LOOS als portvpflichtige Dienstsache vorzulegeu
». die Verzeichnisse der Fabriken, welche über 16 Jahre alte Arbeiterinnen beschäftiaen (8 47 a Bollz.-Bers. zur Gewerbeordnung vom 26. Marz 1892 abgeändert durch Miüist.-Vrrfügullg v. 22. Januar 1907 Reg.» Blatt S. 13 und 25) uud der diesen Fabriken nach 88 138 a Abs. 5, 139 uud 139 a bewilligten Aus» nahmen von den Bestimmungen des 8 137 G.»O. (Reg.-Bl. 1892 S. 59, Reg.-Bl. 1903 S. 2 Z. II. Reg.-Bl. 1907 S. 18 8 47 a Md S. 25 Aul. II. Minist.»»!. 1907 S. 31).
d. Das Verzeichnis der «ns Grnud des 8 105 e Abs. 4 der Gev.-Ord. gestaltete» Ausnahme» (Avl. 2 z« de« Erlaß deS K. Ministeriums d. I. v. 7. Mär, 1895 Mintst.»Bl. S. 79).
Eventuell ist Fehlanzeige zu erstatten.
Nagold, den 28. Drz. 1908.
K. Oberamt. Mayer, Reg.-Aff.
Die Gemeiudebehörde«
werden beauftragt, die Nachweisuugeu über Negirhoch- bauarbeit«« und Negietirfbauarbeite« vom abge» laufeueu Qrartal, bezw. Fehlurk««de, bis LO. k. Mts. als portopflichtige Dienstsache hteher vorznlegev.
Nagold, den 29. Dez. 1908.
K. Oberamt. Ritter.
Die Ortspolizeibehörde»
werden ans die Erlässe des K. MtvisteriamS des Inner« (Amts-Blatt 1908 Nr. 21),
1) vom 9. Nov. 1908 Nr. 19023 betr. die Schutz» bestimm»»-?» der Angestellten t» off ne» VerkanfSst lle»,
2) vom 17. Nov. 1908 Nr. 19196 brtr. die Bekämpf.
»ug der Schmutz- »od Schnndlttrratur und die Uedrr» wachnng ktnematogrophischer Boisütz unge»;
3) vom 18. Nov. 1908 Nr. 19 537, bür. daS Verfahre» bet Erkrank»«- polizeilicher Tkaneportgrfangrner;
4) vom 22. Nov. 1908 Nr. 19171, betr. Abrüs»», von Uederttetange» jugendlicher Prrsone» dnrch die Polizeibehörden,
zur Beachtung hingewiesen.
Von den Erlüff.u Z. 1, 2 uud 3 ist den Polizeibe- dieusteteu unter Eintrag tu das Schaltheißenamteprotokoll Kenntnis za geben.
Nagold, 28. Dezember 1908. _ K. Oberamt. R itter.
VoMische Neöerstcht.
Eiue «eue Justiz Novelle geht dem BandrSrat in den nächsten Tagen zu. Sie verfolgt die Absicht, bei kleinen Diebstählen, unbedeutenden Erpressungen, soweit fie nicht zweifelsfrei erwiesen sind, und leichten Fällen von Hans» frtedensbrach dem Strafrichter eiue größere Freiheit zu geben, bet der Strafabmeffanz milder za verfahren als jetzt. Andererseits sollen die Rindeststrafeu für Beleidigungen und Roheiten verschärft werden. Der Wahrheiisbewets soll ein» geschränkt werden, um ein unnötiges Eindringen in da- Privatleben zn verhindern.
DaS bayrische Justizmiuisterium veröffentlicht einen Erlaß über die bedingte Begnadigung, der die Vorschriften über die anfangs nur versuchsweise eiugeführte und erst allmählich Wetter ausgebaute bedingte Begnadigung übersichtlich zusammeusaßt, Vereinfachung des Geschäftsgangs und Verminderung der Schreibarbeit fordert. — Für die bayrische Post bringt das neue Jahr eine Reihe von TttelSadernugeu: Die Oberpsst-xpedttoreu werden zu Post- verwaltero, die Expeditoren und Adjunkten zu Psstsckcetä» 'I reu, die Postgehilseu zu Buceauasfiüeuteu, die Telephonistinnen zu Telephonasststenttuueu (reizend!) die Oberpack:r uud Ober» koudukteure z, Oberschaffaeru, die Bureaudieuer ,u Pack»
^ ^ V' ' iS " >'2.