Me Aezkksordrmng.
Bortrag von Stadtschultheiß Brlodbeck tu Nagold.
I.
So wichtig wie die Geureiudeorduuug ist die gleichzeitig mit derselben am 1. Dez. 1907 in Kraft getretene BezirkSorduung. Wenn bei der erstereu das Sehnen der Gemeinden nach mehr Freiheit und nach einer größeren Ausgestaltung der Selbständigkeit gestillt wmde, so ist durch die BezirkSorduung nicht nur dasselbe bezüglich der Verwaltung der Amtskörperschaft erreicht worden, sondern eS wurde auch den Angehörigen des Bezirks ein weitgehendes Recht der Mitwirkung bei Behandlung früher rein zur Zuständigkeit der Staatsbehörden gehöriger Sachen eiugeräumt.
Die Beztrkseiutetluug hat durch die BezirkSorduung eine Aenderung nicht erfahren, nach wie vor bleibt jede Gemeinde des Landes mit Ausnahme der Stadt Stuttgart, welche einen eigenen Bezirk bildet, einem Oöeramtsbezirk zugeteilt, deren es 64 mit zusammen 1903 Gemeinden find. Jeder Oberamtsbezirk bildet einen mit Rechtsfähigkeit auS- gestatteten Verband unter der Bezeichnung Amtskörperschaft. Au der Spitze eines Oberamtsbezirks in Beziehung sowohl auf die Vermögensverwaltung des Bezirks als auch auf die Verwaltung des Bezirks in Beziehung auf seine Einrichtungen und spezell bezüglich des Aufstchtsrechts über die Gemeinden steht das Kgl. Oberamt, das hier in Unterordnung unter die verschiedene« Ministerien, besonders des Ministeriums des Innern handelt. Das Oberamt ist nicht wie die ander» BezirkSstelleu wie z. B. die Gerichte nur eine Staatsbehörde, sondern auch eine Körperschaftsbehörde, da eS neben seiner staatlichen Tätigkeit noch eine besondere wirtschaftliche Tätigkeit in der Amtskörperschaft als Verband sämtlicher Gemeinden des Bezirks entfaltet.
Bei Beratung des Gesetzes fehlte es nicht au Stimmen, die in Sachen der AmtSkörperschast das Oberamt ausge- schaltet wissen und den Amtskörperschaften die selbständige Verwaltung ihrer Vermögens- und sonstigen Angelegenheiten tinräumeu und der Staatsbehörde nur wie bei den Gemeinden ein AuffichtS- und in gewissen Fällen ein GeuehmigungSrecht zugestehen wollten, was zur Folge gehabt hätte, daß der Oberamtsvorstand der Amrsversammlung nicht mehr augehört hätte. Diese Stellungnahme wurde mit dem großen Einfluß des OberamtmaunS in der AmtSversammluug vermöge seiner Stellung begründet, namentlich die Besetzung erster» durch fast lauter, in mancher Beziehung vom Oberamts- vorstaud abhängiger Oüssorsteher. Hauptsächlich mit Rücksicht auf die eminent wichtige Bedeutung, daß der Staat nicht au Einfluß verliere und es nicht im Staat besondere Stäätcheu geben würde, wurde in der Hauptsache das früh»« Verhältnis beibehalteu, jedoch das Rückgrat der Amtskö.pelschaft gegenüber der Staatsbehörde dadurch bestärkt, daß dem Bezirksrat — vorher AmtsversammluugS- auSschuß — gesetzlich nur 3 Mitglieder der Amtsversammlaug angehören dürfen. Aber auch hier ließ das Gtsrtz ein Seitenpiörtchen offen, denn trotz der Bestimmung, daß nur 3 Mitglieder des Bezirksrats der Amtsversammluug angehören dürfen, damit dieser nicht aus lauter Ortsvor- steheru zusammengesetzt sein soll, kam schon rin Fall vor, in dem sich verschiedene Ortsoorsteher nicht in die Amts- Versammlung wählen ließen, um dann als Nichtmitglieder derselben tu den Bezirksrat gewählt werden zu können und so ist nach wie vor die Möglichkeit gegeben, daß der Be- zir. ^at aus 6 Ortsvorsteheru. nämlich 3 Mitgliedern der AmÄversammlung und 3 Nichtmitgltederu derselben besteht. Werm solche Fälle auch Vorkommen, so werden doch die Ortsvorstehrr, sie dem Bezirksrat angehören, soviel Rückgrat besitzen, um ihrer Ansicht und Abstimmung rhae Furcht und Tadel Ausdruck zu geben und sie können dies umsomehr, als sie in den in Betracht kommenden Fragen insbesondere gesetzgeberischer Art eher bewandert find als düjevigen Herren, die nur ad und zu in Tätigkeit treten.
Im Bezirk Nagold besteht der Beztrksrat aus 3 der Amtsversammluug augehörenden Ortsvoistiheru und 3 andern Mitgliedern, welch letztere so zu sagen den Stand der Landwirtschaft, des Handels und der Industrie und der Kleingewerbes vertreten.
» DK Tätigkeit der Staatsbehörden instaatl. Angelegenheiten soll hier nur insoweit »wähnt werden, als sie wlt den Angelegenheiten der AmtSkörperschast in innerem Zusammenhang steht.
Die Leitung d» Geschäfte der Bezirksverwaltung kommt dem Vorstand des Oberamts zu, der für ihre gesetz- uad ordnungsmäßige Besorgung verantwortlich ist und dem die erforderliche Anzahl weiterer Beamte« beigcgeben wird. Stellv-Ar-ter des OberamtsbrrstaudS ist dir zweite ob ramt- Uche Beamte und bei gleichzeitiger Verhinderung beider in dringenden Geschäften, sofern von der Aufsichtsbehörde keine anderweitige Vorkehr getroffen ist, dir Orikvorsteher der Oberamtsstadt.
Während der üblichen Kanzleistrüden kann jedermann in, in den oberamtlichen Geschäftskreis fallenden Angelegenheiten sich Auskunft holen. Für AuSkunftserteilnog, be- I
sonders in Angelegenheiten der Arbeiterverstcheruug können von den Oberäwter», bet denen dies zweckmäßig erscheivt, bestimmte Stunden eines od» mehrerer Wochentage festgesetzt werden. I« Sache« d» Handhabung der Gesuudheitspolizei hat der Ob.ramtSarzt, tu Sachen der Veterinärpolizei der Oberamtstterarzt, — beide Staatsbeamte — in bau- und feuerpolizeilichen Angelegenheiten der OberamtSbavtechuiker, Oberseuttschau» und BrzirkSfeunlöschinspekor—AmtSkörper- chaftSSeamte — das Oberamt zu beraten und zu uuter- iützeu. Eine nicht mehr als billige Neuerung wurde in »»Bez.-Ord. dadurch getroffen, daß die Verpflegung d» ober- amtl.GefaugeneuvsnderAmtskörperschaftanfdenStaatübttge- gangen ist, was für erstere eine bedeutende Entlastung bedeutet, gleichzeitig gingen unter bestimmten Voraussetzungen die der AmtSkörperschast eigentümlichen oberamtlicheu Gefängnisse in das Eigentum des Staats über, während andererseits die vom Oberamt erkannten Geldstrafen nicht mehr wie bisher in die Amtspflege sondern in die Staatskasse fließen.
Zu den Aufgaben der AmtSkörperschast gehört vor allem die Pflege der gemeinschaftlichen Interessen der Gemeinden und der.Bezirksauqehörigeu. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der durch Gesetz festgesetzten Schranken und ist zur Erfüllung der ihr durch Gesetz besonders zugewieseven Ausgaben verpflichtet. Die AmtSkörperschasten können für eine Reihe i» Gesetz besonders vorgesehen» Fälle — z. B. üb» die Verhältnisse einer Oberamtssparkasse, üb» die Zahl der Amts Vers amm- luugSmitglieder, die Taggeldn der letzteren usw. allgemeine Anordnungen mit Gesetzeskraft — BezirkSstatute — treffen. Die Errichtung, Abänderung und Aufhebung solcher Statute erfolgt durch die Amtsversamwlung; sie sind der Kreisregierang zur Vollziehbark-itserklärung vorzulegen.
Ja sozialer Beziehung liegt der AmtSkörperschast die Förderung der gemeinschaftlichen Interessen des Bezirks, soweit eS sich nicht um allgemeine LrudeSverbindlichkeiten handelt, in drm von der Amts Versammlung zu bestimmenden Umfang ob. Es können zu diesem Zweck gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen z. B. Fortbildungsschulen, UaterrichtSknrse, Krankenhäuser usw. gegründet, betrieben oder durch Beiträge unterstützt, Anstellung von Äerzten für den Bezirk, Baumaufseheru, Technikern u. dergl. beschlossen werden. Fern» können mit einer Mehrheit von 2 Drttteilen der abgegebene« Stimmen, wenn dies den Interessen des Bezirks entspricht, einzelne den Gemeinden gesetzlich obliegende öffentlich-rechtliche Verpflichtungen diesem ganz od» teilweise ab und auf die AmtSkörperschast übernommen werden. Auch hier ist eine Neuerung von weittragender Bedeutung wahr- zuuehmen, insofern es nicht mehr wie bisher so leicht mög- ! lich ist, den AmtStörperschaften alle möglichen Einrichtungen und Unterstützungen zuzumuteu, denn künftig ist nicht mehr nur eine einfache Stimmenmehrheit, sondern eine solche von zwei Drittetleu zur Urberuahme derartiger Einrichtungen erforderlich. Dadurch ist es künftig weniger angängig, einzelnen Kreisen die Mittraguug von Kosten für solche Einrichtungen und Anstalten auszaerlegev, für die sie kein od» nur wenig Interesse haben. Andererseits kann aber auch wieder die Amtskörperschaft mit ein« Mehrheit von zwei Drttteilen und Regterungsgeuehmigung bei solchen, ohne gesetzliche Verpflichtung übernommenen Anstalten oder Einrichtungen, die einzelnen Gemeinden des Bezirks nicht oder nur in ganz geringem Maße zugute kommen, diese Gemeinden ganz oder teilweise von der Teilnahme der auf solche Anstalten entfallenden Kosten zu Lasten der übrigen Gemeinden befreien und dadurch einen gewissen Ausgleich schassen.
Die Amtskörperschaft ist fern» zur Unterstützung einzelner Gemeinden des Bezirks, welche infolge von UnglückS- fälleu oder aus anderen Gründen die ihnen im öffentlichen Interesse obliegenden Leistungen nicht oder nur reut» Erschöpfung ihrer Kräfte bewerkstelligen können, berufen. Eine bestimmte Verpflichtung, namentlich bezüglich der Höhe der Unterstützung kennt das Gesetz nicht und empfiehlt Redn» den Gemeinden, sich durch den Abschluß von Haftpflichtversicherungen nach jeder Richtung sicher zu stellen und sog. Fonds zur jederzrttigeu Verfügung anzulegeu, denn die in der BezirkSorduung angesonnene Unterstützung könnte einen schwachen Erfolg haben.
Endlich ist die AmtSkörperschast befugt, den Gemeinden und Angehörigen des Bezirks zu den ihnen vom Reich geleisteten Qaartterkosteneutschädigungeu Zuschüsse zu gewähren, was lediglich ein Akt der Billigkeit ist, da die Vergütung des Reichs zur D.ckrng des Aufwands bei Weitem nicht zureicht und die Q rartierlasteu vielfach ungleich verteilt werden.
Es sind also dir AmtSkörperschast 3 sehr wichtige Ausgaben zugewikscn:
1) es liegt ihr die Förderung der gemeinschaftlichen Interessen des Bezirks und seimr Angehörigen ob,
2) sie ist, soweit dies nötig ist, zur Unterstützung einzelner Gemeinden berufen,
3) sie ist befugt, Qrartierkosierzuschüsse zu geben.
Die Verwaltung der Angelegenheiten der Amts- körpersch aft besorgt die Amttzv»sam«lnnq u. der Bk-sirksrat, >
letzter» hat außerdem bei den Geschäften d» staatlichen Be» zirksverwaltung «itzuwlrkeu. Die Mitglied» Leid» Kollegien beziehen Taggelder und Reisekosten.
In die Amtsversammlung und den Bezirksrat find alle Personen wählbar, welche in ein» Gemeinde des Bezirks wahlberechtigt find d. h. die gemeindebürgerlichen Wählbar- keitSrechte besitzen. Jede wählbare Person maß eine auf sie gefallene Wahl auuehmeu, eine Ablehnung kann nur aus besonderen, gesetzlich festgelegteu Gründen erfolgen, auch kann in gewissen Fällen Befreiung von der Verpflichtung der Wahlannahme verlangt werden. Beamte und Uuterbramte der AmtSkörperschast find vom Eintritt in den Bezirksrat ausgeschlossen. _
Neuestes.
Ao«st»»1i«opel, 31. Okt. Ein militärisches Drama, dessen Folgen noch nicht abzuseheu find, hat sich heute nacht tu der Kaserne Tasch Kysla in der inneren Stadt abgespielt. Das neue Regime hat seinen ersten Beweis von Entschlossenheit gegeben. Lin Saloniker verfas- sungStreurS Bataillon sollte das dort garnisoniereude zur J.ildiSdivisio» gehörende Bataillon ablöseu. Diese- weigerte sich, die Kaseruements zu verlassen und drohte mit Gewalt. Es entstand mitten in d» Nacht ein Kampf beider Bataillone. ES sollen füuszig Tote und zahlreiche Verwundete am Platz geblieben sein. DaS Saloniker Bataillon behauptete den Platz.
LaudWirtschaft Handel u»d Kerlehr.
8 Nagold, S. Nov. D»r diesjährig» OLstrrlöS der Stadt» gemeind« beläuft sich auf dir schön« Summe von 8817 ^ einschließlich 13 Körben Quitten, deren Qualität unter der plötzlich ringetrelrne» Kälte vom 20. und LI. Oktober z Teil etwa» Not litt.
r. Stuttgart, 31. Okt. (Vom Wochenmarkt.) Trotz der vor» geschrittenen Jahreszeit ist der Markt immer noch gut befahren. Auf dem heutigen Großmarkt kosteten Aepfel 8—S H, Birne» je «ach Borte 8—20 -s per Psd. Für Quitten verlangt« man 10-18 für Nüsse 30-22 A für Trauben 34-36 -f per Psd. Der Gewüsemarkt verzeichnet« di» verschiedenen Kohl- und Kraut« ssrten zu 13-40 H per Stück. Auf dem Wildbret- und Geflügelmai kl kosteten Rehschlegel 4—6 Rehztemer 8—7 Hase» 8 bis 3 60 Gänse 4 80-6 Auf dem Seefischmarkt gab» Schell-
fisch« zu 5 1 ^s, Kabliau zu 4b Seelachs und Seeaal zu So Merlans zu S i -Z, Karbonader.fische ,u 80 per Pfund.
r. Stuttgart, LS Oktober. Schlachtvieh«»«».
Ochsen. Bullen. Kalbeln u. Kühe. Kälber. Gch»rt«.
«getrieben:
82 12
SV3
468 SIS
erkauft:
28 10
222
44» 607
Erlös aus V,
kx Schlachtgewicht.
Pfennig
Pfennig
Ochsen
von — bi» —
Kühe
von bv bi» SS
« - „ -
.. 39 49
Bullen
.67 .68
Kälber
.. 86 .. 90
. 65 . 66
„ 81 „ 88
Stier« und
.81 .88
» 76 .. 80
Jungrinder
. 78 . 80
Schweine
.. 74 78
.74 .77
» 72 .. 78
Verlauf de» Markte»: Schweine lebhaft, Großvieh mäßig belebt.
Wet«.
Aellbach, 31. Okt. Bon den noch vorhandenen verschiedenen Resten wurde Hute ein großer Teil verkauft, so daß nur noch insgesamt etwa 1» Eimer vorhanden find, welche von den betr. Wein» gärtnern eingekellert und daselbst zum Verkaufe gestellt werde«. Preise wurden heute erlöst Mttte'feldwctn 160-170 Bergwein ILO und ISO ^ pro Ei«-r Letzte Anzeige
AuS dem Markgräflerland, 26 Okt. Der Verkauf von neuen Wetn-n war in letzter Zeit befriedigend, In Blanfinge» wurden We ßweine zu 83—40 Rotweine zu 40 verkauft. I» Zunzmgen erzielten Weißweine 37—40 In der Bühiergegend verkaufte Eisenthal Weißweine zu 42—48 Rotweine zu 68—70 Neuw rler zu 80—60 für we>ße Weine
Urber de» Verlauf de» heurige» Herbstes äußert sich da» Organ des Würtl. WetnbauvereinS folgendermaßen: ES kann jetzt schon ausgesprochen werden, daß da» heurige Produkt dank drr ganz auSgezrichnelen, anhaltend warmen und trockenen Herbflwitterung doch noch besser wurde, al» man Mitte September an-ehmeu konnte. Man hofft tm allgemeinen auf dieselbe Qualität, wie im vorigen Jahre; an manchen Orlen, wo der Beginn der Lese möglichst weit hinauSgrschodr» wurde, schätzt man sogar den 1808er bezüglich der Qualität höher rin als den 1807er Ein« Eigentümlichkeit der heurigen Lese besteht darin, daß da» Quantum fast überall .vorschlägt': man hat diese gern gesehene Erscheinung sowohl auf di« brühige Beschaffenheit der sehr gut entwickelten Traudenbeeren ak» auch aus die im allgemeinen nacht recht gute Belaubung der Rebstöcke zurückzusühren. DaS Lcsrgrschäst war vielfach dadurch erschwert, dab man in den Saurrwurmanlagen mit dem AuSzupfm der vom Wurm befallenen und »ingetrockneten Beeren ziemlich viel Arbeit hatte. Die Kauflust war namentlich zu Beginn der Lese sehr rege, flaute aler in einigen Bezirken sz B. tm Zadergäu) gegen den Hrrbstschluß etwa» ab. An manchen Orten, so z. B. im unteren RemS al. w r schon vor der Lese und vor d r Herdstpreilbildung fast alle» verstellt. Di« Preise bewegen sich, so viel sich bi- jetzt überblicken läßt, etwa auf derselben Höhe wie im vorigen Jahr« (120—230 ^ für 3 Hl.), dir Mehrzahl der Preise liegt zwischen 180 und 200 ^<
Literarisches.
Bademeknm für junge und alte Eheleute. Bon Dr.
Otto Funk-, Preis geb 46>^t. DaS von einem evangelischen Pastor geschriebene Buch enlhält tatsächlich viele sehr beherzigenswert« Ratschläge an Eheleuts und ist vor allem ron einem echt christlichen Geist durchweht.
Ja Keflehrn durch di« <v. W. Zaisrr'sche Bvchbdlg , Nagokd.
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2.-ruck m.n n,rlag der ». W. Zaisrr'jchen Buchdruckeret (G»tl - .riier N :r... Neda'i-»n »«rannvortltcv: K Paur.
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Alle in Zeitungen, Katalogen rc. ««gekündigten od» von auswärtige» BuchhaudlungSreiseuden augebotenen
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