Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage.
Preis vierteljährlich hier 1 "X, mit Trägerlohn 1.20 im Bezirksund 10 Lm-Berkehr 1.2S im übrigen Württemberg 1.35 Monatsabonnements nach Verhältnis.
Ms- mi> LiM-SW fll dm Gdnmls-ökftk Nllgsld.
Mernfprecher Hkv. »S. 82. Jahrgang. Ilernfpr-ch-r Wr. 2V.
Anzeigen-Gebühr f. d. Ispalt. Zeile aus gewöhn!. Schrift oder deren Raum bei Imal. Einrückung 10 bei mehrmaliger entsprechend Rabatt.
Mit dem Plauderstübchen und
Schwäb. Landwirt.
Mittwoch dm S8. HStoker
1808
Jur geff. Weachtung!
Im nächsten Plauderstübchen bringen wir wieder eine neue prächtige Erzählung zum Abdruck:
Der Zcbsktarp
von
Ernst Wich-rt.
Diese „littanische Geschichte" fesselt unser ganzes Interesse für den erst 1902 verstorbenen Verfasser, wie für den dem Verfall entgegengehendeu Bolksstamm der Littauer. Wir sehen, wie die L idenschasteu, die ans den besonderen Besitz- und Rechtsverhältnissen entspringen furchtbare Kon- fl kte heraufbeschwören. — Schak-tarp wird ein gelbgrauer Nebel genannt, der im Frühjahr wochenlang im fernen Nordosteu unseres großen Vaterlandes lagert und den Be- vohuer tief traurig stimmt.
Bestellungen auf den Gesellschafter für die Monate November und verember
können fortwährend gemacht werden.
Amtliches.
Kurs für Zimmerlente.
Wir beabsichtigen in diesem Winter bei genügender Beteiligung einige mehrwöcheutliche Kurse für Zimmerlente zu veranstalten. Die Kar se staden unter Oberleitung der Beratungsstelle für das Baugewerbe in Lustnau OA. Tübingen statt. Kurslehrer ist der Ztmmermeister Friedrich Kreß in Lustnau, llnterrichtsgrgeustände find im wesentlichen das Anlegen eines Werlsatzes, das Schiften und Austragen von Treppen auf dem Retßboden und Preisberechnung. Der erste, 5wöcheut- ltche Kurs dauert vom 9. November bis 12. Dezember, der zweite, wöchentliche Kurs vom 14.—23. Dezember und vom 7.-23. Januar, der dritte, wöchentliche Kurs vom 25. Januar bis 20. F.bruar. Der ömöchentllche Kurs ist für jüagere Z mmerleute (etwa unter 22 Jahren), die vier- wöchentlichen Kurse find für ältere Zimmerleute bestimmt.
Zu den Kursen werden in erster Linie im Land ansässige, selbständige Haudwerler und Gesellen zugelaffeu, Ntchrwürttemberger nur soweit der Platz reicht. Das Uuter- richtsgeld, das bei Beginn des Kurses zu entrichten ist, beträgt für die im Lande ansässigen Zimmerlente 25 für die übrigen Teilnehmer 40
Nähere Auskunft, insbesondere auch über die Unterbrust in Lustnau, erteilt der Km sichrer uuwittelbar.
Anmeldungen zur Teilnahme an den Kursen find durch Vermittlung der Gemeindebehörden des Wohnorts oder des Vorstandes einer örtlichen gewerblichen Bereinigung bis
spätestens 31. Oktober d. I. an die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel eiuzureicheu. Aus deu Anmeldungen sollen ersichtlich sein: Namen, Berufsst-llung (ob selbständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Angemeldeteu. sowie etwaige Wünsche über die Zuteilung zu deu einzelnen Kursen.
Die Gemeindebehörden und die gewerblichen Vereinigungen werden ersucht, bei der Vorlage der Anmeldungen sich darüber zu äußern, ob dis Angemeldeteu nach ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten voraussichtlich in der Lage find, sich mit Erfolg an den Kursen zu beteiligen und ob ihre Zulassung befürwortet werden kann.
Stuttgart, deu 15. Okt. 1908.
Mosthaf.
Die Herbfikontrollversammlungen
im Jahre 1908 finden im Koutrollbezirk Nagold wie folgt statt:
Kontrollplatz Timmersfeld am 17. November 8 Uhr vor», im Rathaussaal für die Gemeinden: Beuren, Enztal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Simmersfeld.
Kontrollplatz Atterrsteig-Stadt am 17. Novmber 12'/» Uhr nach», i« der n ue» Turnhalle beim Stadtgarten für die Gemeinden: Altensteig-Stadt, Altensteig-Dorf, Berneck, Ebershardt, Egenhausen, Garrweiler, Gaugenwald, Spielberg, Ueberberg, Walddorf, Wart.
Kontrollplatz Haiterbach am 18. November 10 Ubr vorm, bet der Kirche für die Gemeinden: Beihingen, Bö- fingen, Haiterbach, Oberschwandorf, Obertalheim, Schietingen, Unterschwandorf, Untertalheim.
Kontrollplatz Nagold am 18. November 2 V» Uhr nachm, bei der Turnhalle für die Gemeinden: Ebhausen, Emmingen, Jselshausen, Mindersbach, Nagold, Pfrondorf, Rohrdorf.
Kontrollplatz Wildberg am 19. November 8 V» Ubr vor«, bei« Bahnhof für die Gemeinden: Wringen, Gült- lingen, Rotfelden, Schönbronn, Sulz, Wenden, Wildberg.
Zu den Kontrollversammlungen haben zu erscheinen:
1. Die Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve.
2. Sämtliche Reservisten (einschl. der zeitig selb- «nd garuisondirustnufShig und die als zeitig oder danernd nur garuisoudienstfahig bezeichueteu Mannschaften.)
3. Die als zeitig anerkannten Invalide», Rentenempfänger und danernd Halbinvalideu der Reserve.
4. Die zur Verfügung der Truppenteile und der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
5. Diejenigen Mannschaften, welche der Jahresklasse 1896 angehöien urd in der Zeit vom 1. April bis 30. September ins stehende Heer eingetreten sind, und von der diesjährigen Frühjahlskonuollvilsammlnsg besteil warm.
Militärpäffe nebst den darin befindlichen Kriegsbeorderungen bezw. Paßnottzen, sowie Führungszeugnisse sind mit zur Stelle zu bringen.
Stöcke, Schirme, Zigarren rc. sind vor Beginn der Ksntrollversammlung abzulegen.h
Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen.
Unentschuldigtes Fehlen, sowie verspätetes Erscheinen Wird mit Arrest bestraft.
Anzug der Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve:
Ueberrock oder Waffemock und Mütze.
Talw, den 20. Oktober 1908.
Kgl. Bezirkskommando.
Vorstehendes ist in dm Gemeinden durch die Orts- vehörden wiederholt auf ortsübliche Wesse kostenlos bekannt zu geben.
Nagold, dm 21. Oktober 1908.
K. Oberamt. Ritter.
Wokitssche Hlebersicht.
Der Entwurf de- «eueu Weiugefetzes ist dem
Reichstag zugegaugm. Das Gesetz bestimmt u. a.: Wein ist das durch alkoholische Gärung aus dem Saft der frischen Weintraube hergestellte Getränk. Gestattet ist, Wein aus den Erzeugnissen verschiedener Herkunft oder Jahre Herzustellei. Dessertwein darf zu« Verschneiden des w ißm Weins und anderer Art nicht verwendet werden. Bei ungenügender Reife der Trauben darf dem Traubenmost oder dem Wein und bei der Herstellung des Rotweins auch der vollen Traubeumaische so viel Zocker zugesetzt werden, als erforderlich ist, um einen Wein zu erzielen, der nach Gehalt an Alkohol und Säure dem aus Trauben gleicher Art und Herkunft tu Jahren der Resse ohne Zusatz erzielten Wein entspricht. Verboten ist, gezuckerten Wein zu verkaufen unter der Bezeichnung „Reinheit" oder mit der Benennung der Weiubergslage oder des WeiubergbefitzerS, wenn nicht gletch- zettg der Wein als gezuckert bezeichnet wird. Berbotm ist, Wein uachzumacheu, aber nicht die Herstellung von deu dem Wein ähnlichen Getränken ans Frnchtsäften, Pflanzen- säften und MalzauSzügeu. Diese dürfen als W-tu um in Wortverbindungen bezeichnet werden, die die Stoffe kennzeichnen, aus denen sie hergestellt stad. Triukbrauntweiu, dessen Alkohol nicht ausschließlich aus Wein gewonnen ist, darf nicht als Kognak bezeichnet werden. Schaumwein mutz eine Bezeichnung tragen, die das Land erkennbar macht, wo er auf Flaschen gefüllt ist.
Die Pole» Berlin- und die im Rheinland habm es famoS verstanden, den Sprachevparagrapheu des Reichs- BereinSgesetzes zu umgehen. In ihren Versammlungen wurde kein Wort gesprochen. Die Reden wurden in polnischer Sprache gedruckt verteilt und daun still gelesen; die Resolutionen wurden polnisch auf eine Tafel geschrieben. Nach dem Wortlaut des Gesetzes würde eS schwer sein, dieses Vorgehen zu verhindern. Nur wird es natürlich nicht von Dauer sein.
Der Entwurf eines preußischen Fischereige- fetze-, der eine sehr wesentliche Umgestaltung des Gesetzes vom Jahr 1874 und der zugehörigen Novelle vom Jahr 1880 bringen wird, ist nunmehr in Men Teilen von deu beteiligten Ministerien der Landwirtschaft, des Handels
Abenteuer des Sherlock Holmes
von E»ua» Doyle.
(Fortsetzung.) (Nachdr. »erb.)
3) Der geheimnisvolle Mord im Tale von Loseomde.
Wir saßen eines Morgens beim Frühstück, meine Frau und ich, als uns das Dienstmädchen eine Depesche heretu- brachte. Sherlock Holmes telegraphierte folgendes:
„Hast du zwei Tage frei? Werde soeben telegraphisch nach Westeugland gerufen wegen des Mordes im Tale von Bokcombe. Freute mich, wenn du mttkämest. Luft und Gegend köstlich. Ab Paddiugtou 11.15."
„Was meinst du, lieber Manu, fährst du mit?" fragte meine Frau zu mir herüberblickend.
„Ich weiß wirklich nicht, was ich sagen soll; meine Kraukeuliste ist eben jetzt ziemlich lang."
„Ach was, Austruther wird dich vertreten. Du stehst in letzter Zeit etwas angegriffen aus und rin Ausspannen tat dir gut; überdies interessieren dich ja Sherlock HolmeS' RechtSfälle stets ganz besonders."
„Wie sollten sie auch nicht, da ich ja einem derselben deine Bekanntschaft verdanke. Soll ich aber wirklich mit, f» muß ich mich beeilen, es bleibt mir ja um eine halbe Stunde."
Das Lagerleben in Afghanistan hatte wenigstens de« Lorieil gehabt, aus mir eine» jederzeit fix und fertigen
Reisenden zu machen.*) Ich brauchte nicht viel unterwegs, saß deshalb bald mit «einer Reisetasche im Wagen und rollte dem Bahnhof von Paddiugtov zu. Sherlock Holmes schritt bereits dort auf und ab; seine hohe, hagere Gestalt erschien im langen, grauen Reisemautel und tu der knappen Tuchmützr noch größer und abgemagerter als sonst.
„Das ist wirklich hübsch von dir, daß du kommst, Watson," sagte er. „Für »ich tst's ein großer Vorteil, einen ganz zuverlässigen Begleiter bei mir zu haben. Hilfe am Ort ist stets entweder wertlos oder parteiisch. Willst du zwei Eckplätze belegen, so hole ich die Fahrkarten."
„Wir blieben allein im Wagen mit einem ganzen Stoß Zeitungen md Papieren, die Holmes mitgebracht hatte.
Bis zur Station Readiug blätterte er hin und her, las, schrieb Notizen auf und dachte dazwischen nach. Daun raffte er plötzlich alles zusammen und warf eS oben in daS Gepäcknetz.
Hast du schon von dem Fall gehört?" fragte er.
„Kein Wort; ich las tu deu letzten Tagen, keine Zeitung."
„Die Londoner Presse brachte wenig ausführliche Be- richte. Ich sah soeben die neuesten Zeitungen durch, um die Einzelheiten zu Überblicken. Wie mir scheint, ist eS einer Ijeuer ganz einfachen Fälle, die so außerordentlich schwierig sind."
„Das lautet etwas widersprechend."
„Und doch liegt tiefe Wahrheit darin. Je gestaltloser und gewöhnlicher ein Verbrechen ist, desto schwieriger
*) watson» Bo»L»fchicht» iß i» vantz 10 ,Upät» Rach»' «zählt.
läßt es sich entdecken. In. diesem Fall liegt eine schwere Anklage gegen deu Sohn des Ermordeten vor."
„Also handelt eS sich um einen Mord?"
„Wenigstens nimmt mm einen solchen au. Ich aber nehme nichts an, ehe ich nicht die Sache persönlich geprüft habe. Ich will dir kurz erzählen, um was es sich handelt, soweit ich es selbst verstehen kann:
„Das Tal von BoScombe ist ein Landbezirk, nicht gar wett von Rotz in Heresordshire-gelegeu. Der größte Landbesitzer dort ist ein Herr John Turner, der in Australien reich wurde und vor Jahren in die alte Heimat zurückkchrte. Eines seiner Güter, eS heißt tzatherley, war m Herrn Charles Mc. Carthy verpachtet — gleichfalls eis ehemaliger Australier. Die Männer hatten sich in den Kolonien kennen gelernt und so war eS begreiflich, daß sie sich möglichst nahe beisammen uiederließeu. Turner war offenbar der reichere von beiden, deshalb wurde Mc. Carthy sein Pächter, was ihn jedoch nicht abgehalteu zu habe« scheint, auf völlig gleichem Fotze mit jenem zu verkehren. Mc. Carthy hatte einen Sohn von 18 Jahren, Turner eine Tochter im gleichen Alter und beide waren Witwer. Sie scheinen jeden Verkehr mit deu englischen FamUieu der Umgegend gemieden zu haben und lebten sehr zurückgezogen, obwohl Vater und Sohn Mc. Carthy de» Sport liebten und sich oft bet deu Pferderennen der Nachbarschaft eiufaudeu. Mc. Carthy hielt zwei Dienstboten, einen Diener und eine Köchln, während Turner deren wett mehr, wenigstens ein halbes Dutzend, i« Hause hatte. Das ist so ziemlich alle-, was ich über die Familien zu erfahren vermochte. (Fortsetzung folgt.)