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Bei den an den Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen deS Lande- im Juni und Juli d. I. abgehaltenen Reifeprüfungen haben u. a. Schülern da- Zeugnis der Reife erlangt und sich die damit verbundenen Berecht gungen erworben: Froh- maier. Albert, S, d. »erst. Braumeisters in Boston (Amerika); Gaiser, Ernst, G. d. BrauereibsfitzrrS in BaierSbronn OA Freuden - stadt; Hartmann, Wendrlin, S. d. Bauer- in Oberndoef OA. Herrenberg; Hölzle, OSkar, S. d. vsrst. Apothekers in Feuerbach; Lenz, Otto, S. d TtadtpflegerS in Nagold; Reichert, Albert, S, d. Kaufmanns in Nagold; Rtecker, Wilhelm, D. d. Privatmanns in Altenstetg; Wetzei, Hermann, B. d. Professors in Eßlingen; Wörner, Wilhelm, E. d- Musikdirektors in Wildbad; Wurster, Wilhelm, S. d. Landwirts und Webers in ELershardt; Aeltn, Walter, S. d. Staatsanwalts in Stuttgart; Zeller, Ludwig, S. d, Pfarrer» in Kuppingen
Die Beseitigung des Zeugniszwangs gegen die Presse.
Die „Kieler Zeitung schreibt: Der Presse soll großes Heil widerfahren. Der Zmguiszwang gegen die Presse soll in der neuen Strasprozeßordrmng beseitigt Werder. Wenn diese Nachricht sich vollkommen bestätigt, so wird damit allerdings der Presse ein Erfolg beschieden sein, wie sie ihn seit langer Zeit nicht errungen hat. Man bedenke nur, daß wir seit mehr denn drei Jahrzehnten nm die Beseitigung einer Einrichtung kämpfe», welche für die Presse eine reine Schikane bildet, da sie die Tätigkeit der Presse lähmt, ohne für die strafverfolgenden Behörden in der Praxis auch nur den geringsten Netzen zu bringen. Schon als man am Reichsprebgesetz arbeitete, wurde im Reichstag von liberaler Seile auf das entschiedenste die Aufhebuvg des Zeugnis- zwaugs gefordert. Man wies damals mit Recht darauf hin, baß ta verschiedenen Ewzelstaatm jahrelang die Presse vom ZmgviszwüLg befreit gewesen sei, ohne daß sich irgendeine schädliche Nachwirkung gezeigt habe. Damals benahm stch die Regierung auch im wesentlichen dilatorisch. Sie hob hervor, daß die Frage des Zeugniszwangs eine pro- z.siuale F^age sei, die nicht im Preßgesey, sondern in der Strafprozeß ordnung geregelt werden müsse, was formell auch wohl m der Ordnung war. Als dann aber die Beratung der Strafprozchoidnung herankam, da erachtete die Regierung den Zmguiszwang gegei die Presse für umnt- behrlich im Jnicnffe der staatlichen Strafverfolgung. Alle Entschiedenheit der Liberalen richtete nichls aus. Der Zmgniszwarig blieb gegen die Presse bestehen.
Seither hat man unaufhörlich gegen diese moderne Törin: angekämpft. IM Ruchstag und i:i de Presse hat man tzervorgehoben, daß es im öffentlichen Interesse liege, wenn mau dem Redakteur das Recht gewähre, die Auskunft über den Ursprung gewisser Einsendungen zu verweigern. Die Gesetzgebung blstv und die Praxis der Gerichte ging sogar immer weiter, indem sie den Zmgntzzwanz nicht nur auf den Redakteurzbeschräukte, sondern auf das ganze Personal, den Setzer, den Korrektor, ja selbst den Kolporteur aus- dchnte. Wenn jetzt endlich ein Wendepunkt eingttreten ist, so verdanken wir das entschieden dem neuen Kurse unsrer Politik. Als gelegemlich der Beratung der frühem Jusiiz- norelleu im Reichstag die Beseitigung des Zeugniszwangs gegen die Presse gewünscht wurd--, da antwortete man vom Regiernngsttsche immer mit einem entschiedenen Non xossn- rnns. Und das Zentrum, welches damals dominierte, legte weit mehr Jutereffe dasür an den Tag, die au sich schon recht weitgehende Befreiung der katholischen Geistlichkeit vom Zengniszwang noch mehr zu erweitern, als daß es mit oer erforderlichen Festigkeit für dir Interessen der Presse eintrat.
Wir würden uns freuen, wenn es dem neueste« Kurse gelingen sollte, den Zeugniszwang gegen die Presse in die Rüstkammer zu verweisen, wo er als kostbare Reliquie verflossener Rechtszustände aufbewahrt Werder- würde. Aber vorläaftg laßt stch noch nicht beurteilen, ob diese Freude wirklich eine reine ist, ob nicht schließlich doch noch ein Rest des Zwanges erhalten bleiben soll. Darüber ist ein Urteil nur zu gewinnen, wenn man die genaue Fassung des betreffenden Strafprozeßparagraphen kennt. Es ist sehr wohl möglich und nach gewissen Vorgängen gleichsam zu e-warten, daß die Beseitigung des Zmgaiszwangs von Konzessionen abhängig gesracht ist, welche die Bedeutung dieser Maßregel wett abschwächm, wenn nicht ganz ausheben. Auch den fliegenden Gerichtsstand hat mau ja nur zum Teil aufgehoben, einen kleinen Rest hat man noch heute bestehen lassen.
Die Beseitigung des ZengntszwaugS rechtfertigt stch aus dem Grunde der Stellung des Preßleiters als allgemeiner Vertrauensperson. Der Redakteur besitzt das öffentliche Vertrauen in ganz besonderm Maße. Wer sich bei der Hervorhebung von Mißstände» an die Presse wendet, der erwartet von derselben mit Recht das strengste Sttll-
Menstag dm 25. August
schweigen. Andrerseits ist es der Presse nicht möglich, Mißstände in gebührender Weise z« kritisieren und auf deren Beseitigung hinzuwirken, wenn nicht über de« Ursprung der betreffenden Mitteilung Schweigen bewahrt werden kann. So muß der Redakteur dem Arzt, dem Rechtsanwalt, dem Geistlichen als Vertrauensperson gleichgestellt werden. Ja, di; Lage der strafverfolgeuden Behörde liegt bei dem Redakteur noch weit günstiger als beim Arzt und Anwalt, da ja beim Schweigen des Redakteurs dieser selbst zur Strafe herangczogen werden kann, während die Tat häufig ohne jede Söhne bleibt, WM dw Arzt oder der Anwalt ihr Zeugnis verweigern, Wer dies alles nicht anerkennen und dem Redakteur die ihm nach seiner Aufgabe gebührende Stellung nicht cinräumen will, Sei dem kann man nur eine vorurleilsvollc Auffassung Von der Presse aunehmen, von welcher die RerchLregierung jetzt hoffentlich ganz geheilt ist. Jedenfalls mrß man auch mit Rücksicht auf diese Frage der Veröffentlichung des Entwurfs der
Strafprozeßuovelle mit Spannung entgegensetzen.
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Ueber die Abänderung der Bestimmungen, die den Zmgutszwaug für die Presse betreffen, in den Entwürfe« zur neuen Strafprozeßordnung machen die Berliner „Neuest. Nachr." einige Mitteilungen. Danach soll der Zeugnts- zwang für Redakteure und Angestellte der Zeitungen nicht ganz in Wegfall kommen; er soll bestehen bleiben für den Fall, daß durch den Inhalt eines Artikels der Tatbestand eines Verbrechens begründet wird. Verbrecherischen Unternehmungen, wie z. B. Landes- und Hochverrat, will das Strafrecht nicht gewissermaßen mit verbundene« Augen gegenüberstehen. Die Zwangshaft soll aber aus die Hälfte, also von 6 aus 3 Monate herabgesetzt werden und auch nur dann zulässig sein, wenn alle andern Maßnahmen zur Erlangung eines Zeugnisses stch als fruchtlos erwiesen haben.
UoMifchs AsSsrstcht.
Die deutsch enslifche» Beziehnuge« und der Flottcuba». Nachdem der britische Schatzkanzler Mister Lloyd George während seines zweitägigen Verweilens in der Retcbshauptstadt Gelegenheit gehabt hat, alle für die deutsche Alters- und Invaliditäts-Versicherung maßgebenden Eimichtrmgen eingehend in Augenschein zu nehmen und eine Fülle von wertvollem Material in seine Heimat mitzunehmen, hat er sich Ssmstag abend über Hamburg nach England zmückbegeben. Wie der „Lskalauz." zuverlässig erfährt, ist es im Verlauf seines Verkehrs mit den leitenden deutschen Stellen zu keinerlei Besprechungen über eine deutsch-englische Verständigung in Sachen des FloLLenbaves gekommen. Der englische Staatsmann ist mit keinem Vorschläge irgendwelcher Art hervorgetreten, noch viel weniger ist von deutscher Seite eine Anregung zu einem Gidarikenaustausch über diese Frage ausgegangm.
Die englisch; Anregung auf Einschränkung der Flottenneubasten ist eitel Heuchelei. Tatsächlich geht man in England mit dem Gedanken nm, eine nrnfassende Verstärkung der Flotte vorzunehmm. Der Observer berichtet, die Mitglieder der englischen Regierung seien stch einig, daß eine Verstärkung der englischen Flotte notwendig geworden sei. Ein neues Flsttcnprogramm solle aufgestellt werden, das innerhalb der nächsten 4—5 Jahre den Bau von 30 Schiffen vom Typ des Dreadnought und Jnformidable Vorsicht. Jedes dieser Schiffe werde 2 Millionen Pfund Sterling kosten, so daß sich der Mehrbedarf des Martne- BudgetS auf rund 50 Millionen belanieu dürste.
Der preußische Eiseubahnminifter hat neuerdings die Anordnung getroffen, daß auf bedeutenderen Linien des Staarseisendahnnetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit und, um bei Betriebsstörungen möglichsi schnell durchgreifende Maßnahmen ohne Rücksicht aus die B-zirksgrevzm treffen zu könnm, j eine der bereiligim Eisendahndirektionen als „geschäftssührende Verwaltung" mit der Sorge für eine einheitliche Handhabung des Betriebs vorzugsweise berraut wird. So wird beispielsweise die Geschäftsführung für den durchgehenden Verkehr zwischen Berlin und Frankfurt a. M. der Etsenbahadirek ion in Frankfurt a. M., zwischen Berlin und Köln der Kiscvbahndtrrüic-n in Hannover übertragen werden. Dir geschLMührendrn Vi"waltungen sollen nach den hierüber erteilten Weisungen mit dm beteiligten Eisen- bahndirektionen in erster Linie dabin wuk.u, daß die Fahrpläne der durchgehenden Züge nach einheitlichen Grundsätzen aufgestellt, und die Beni-bsmitte! unabhängig von den Grenzen der einzelnen Bezirke so verwendet werden, wie dies für eine pünktliche und wirtschaftliche Betrtebssühruug vorteilhaft ist; auf diese Weise soll den Verkehrsschwankungm im Durchgangsverkehr Rechnung getragen und Berkehrs-
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Umleitungen sollen rechtzeitig und prompt ausgeführt werden, sobald eine Bahnstrecke sich nicht genügend aufnahmefähig erweist.
Frankreich ermuntert die Niederlande zu einem Vorgehen gegen Venezuela. Der Pariser Vertreter des „Rotterdamsche Curant" erkundigte stch im Ministerium deS Aeußeeen, ob Holland, falls es zu einer ZwaugSaktiou gegen Venezuela schreiten müßte, auf Sympathie und Ermunterung von seitens Frankreichs rechne« könnte. Ein hervorragender Regierungsbeawter erklärte ihm, Holland könne der Sympathie Frankreichs bei einem energischen Einschreiten gegen Castro sicher sein. Frankreich werde ein von Holland zu unternehmendes größeres Reinemachen nur begrüßen. Mehrere Großmächte hätten sich von Venezuela schon viel gefallen lassen müssen, weil ihr Einschreiten an anderer Stelle (Amerika) vielleicht Mißtrauen erregt hätte. Hollands Absicht könne dagegen niemand verkennen. Holland könne, wenn es Castro gehörig iuS Gebet nehme, zu gleicher Zeit die ganze übrige Welt aus einer lächerlichen Lage befreien.
Einige Mitglieder de- englische« Kadinett- mißbilligen den Plan einer neuen Flottenanleihe und raten zu einer teilweise» Heranziehung des StaatsschuldmtilgungS- sonds, um de« vermehrten Flottmausgabm im nächsten Voranschlag des Marineministvsiums gerecht zu werden. „Daily Telegraph erkürt, daß oer Premierminister Asqsith diesen Vorschlag begünstige. — König Eduard Hst die Ernennung des Botschaftsrats bei der Botschaft in Paris, Lister zu« Gesandten in Tanger als Nachfolger LowtherS, welcher jetzt Botschafter in Konstautinopel ist, genehmigt.
Da- serbische Ministerin« ist zum Teil «enge- bildet worden. DaS Bantmministnimn übernahm Uuivcrst- tätSprofefsor Sawtschitsch, das Handelsministerium der frühere Bürgermeister von Belgrad Glawinitsch und daS Justizministerium Timotijewttsch.
Der türkische Ministerrat hat beschlossen, einen englischen Beirat für die Flotte und einen französischen für die Franzosen auzustellen. Ferner hat der Miuisterrat beschlossen, den Grenzstreit mit Persien zu beenden, alle Truppen von dem persischen Gebiet zurückzurufen und Beamte zu einer gütlichen Regelung zu entsenden. — Der augekündigte Gesetzentwurf über die allgemeine Wehrpflicht aller Ottomanen ohne Unterschied der Religion und des Wohnsitzes setzt das militärpflichtige Alter mit 20 bis 45 Jahren an und die Dienstzeit mit sechs Jahren, wovon drei Jahre aktiv und drei Jahre in der Reserve zugebracht werden sollen. Beabsichtigt wird, später die aktive Dienstzeit aus zwei Jahre herabzasetzm. Oesterreich-Ungarn hat seine bei der Gendarmerie in Mazedonien angestelltm Offiziere abberufen. — Der Walt von Smyrna, Rens Pascha, hat demissioniert. — Die Mitglieder des jungtürlischrn Komitees in Paris, Jezay Bey, Beha Eddtn, Keuan und Sami Efiridi, find in Saloniki eiugetroffeu und wurden mit großen Ehren empfangen. Die übrigen Mitglieder, unter ihnen Prinz Salah Eddin und Achmed Riza, bleiben noch bis auf weiteres in Paris, um von dort aus ihre Tätigkeit für das Komitee weiterhin auszuüben.
«ns Marokko.
Tanger, 24. Aug. Unter Kanonendonner ist Muley Hasid gestern abend 6 Uhr hier zum rechtmäßigen Sultan proklamiert worden. Die Freude der Bevölkenm- ist groß und allgemein. _
Vageo-Aeurgksite«.
»I, «t,»« Ml» So«».
Nagold, drn 25. August 1VVS.
Da- Ende der alte» Fünfzigpfennigstücke.
Die Fünfzigpfennigstücke ver älteren Prägform mit ."er Werta ngabe 50 Pfennig gelten vom 1. Okt. d. I. ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. E§ ist von di se« eitpunkt ab außer den mit der Einlösung beauftragten affen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. Sie werden bis zum 30. September 1910 bei den Reichs- und Laudeskaffen z» ihrem gesetzlichen Wert sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichsmüiizm umqetauscht. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch findet auf durchlöcherte und anders als durch dm gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte sowie auf verfälschte Müazstücke selbstverständlich keine Anwendung.
* Die Schwalde« sammeln sich schon zu größeren Scharen, um ihre Wanderung nach dem Süden anzutreten. Damit sind wir in den Spätsommer «^getreten und gar bald wird uns die in farbenprächtiges Gewand gekleidete Natur dm Herbst verkünden.