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UoMifchs MeSerstcht.

Die 8ehei«halt»ugspolitik -er dentfche« M« rixeverwaltir«-. Im Jutereffe der deutsch-englischen Beziehungen tadelt ein Berliver Telegramm derDaily Grapht" die Geheimhaltungspolitik, die die deutsche Marine- Verwaltung seit der Ädoptieruug des Dreadnounght-Typ in Bezug auf alle deutschen Flottenangelegeuheiten befolge. Diese Politik könne nur Verdacht und Mißtrauen erwecken; sie sei der politischen Annäherung beider Nationen hinderlich. Auch in gewichtigen deutschen Kreisen herrsche diese Auffassung vor. Hierzu ist zu bemerken, daß Deutschland, wie bei dem Bau von Dreadnoughts, so auch in der Geheimhaltungs- Politik in Flsttensachen uur dem englischen Beispiel gefolgt ist, das zuerst bei de« Stapellauf des KreuzersJnvensible" gegeben wurde, von dem, abweichend von der früheren Gewohnheit, nicht uur sämtliche Probefahrten geheim gehal­ten wurden, sondern sogar das richtige Datum und alle authentischen Konstruktiousdaten verheimlicht wurden. An dieser Politik hat die Londoner Admiralität konsequent festgehalten, was durch den radikalen Ausschluß der Bericht­erstatter von den Nordseemanövern neuerdings bestätigt wird.

Die Etrafprozeßreform. Wie dieKöln. Ztg." mitteill, find die Borarbeilen für die Strafprozeßreform, soweit fie die Reichsjustizverwaltung und die preußische Regierung beschäftigen, zum Abschluß gekommen. Eine neue StrajProzeßordnung und eine umfassende Novelle zum Ge- richtsverfassungsgesetz find von dem Reichskanzler dem Bun­desrate vorgelegt worden. Jene Vorlage regelt das ge­richtliche Verfahren, diese enthält diejenigen Aeuderuugeu in der Bersafsuug unserer Gerichte, die Lurch die veränderte Gestaltung der krafgertchtlichen Instanzen sich ergeben. ES liegt in der Absicht, die neuen Gesetzentwürfe in nächster Zeit zu veröffentlichen, und zwar mit den ihnen beigegebeuen sehr umfangreichen Begründungen. Von Wünschen, die au die Strafprozeßreform anknüpfen, find die Einführung der Berufung gegen die Strafkammerurteile, die Heranziehung der Laten zr der Urteilsfindung in der Strafsache, wenigstens für die erste Instanz, die Einrichtung besonderer Jugend­gerichte, sowie endlich die Einführung vou Taggelderu au Schöffen und Geschworene berücksichtigt, ebenso ist die Bei­behaltung der Schwurgerichte fichergestellt. Die neue Straf- prozeßordnung nimmt zwar vorwiegend das prozeßtechnische Interesse in Anspruch, bringt aber auch größere Aeuderuugeu vou politischer Bedeutung. So wird der Grundsatz, daß alle strafrechtlichen Gesetzesverletzungen der Regel nach ver­folgt werden müssen, bei allen Straftaten jugendlicher Personen und bet gewissen Straftaten fallen gelaffen. Die Untersuchungshaft wird eingeschränkt, der Zeuguiszwang gegenüber der Presse in der Hauptsache beseitigt, die Ver­pflichtung zur Zeugnisablegung wird allgemein gemildert, die Notwendigkeit eidlicher Vernehmungen beschränkt, die Voruntersuchung beibehalten. Dem Interesse, das die Ver­teidigung an dem Verfahren zu nehmen hat, wird mehr als bisher Rechnung getragen, dasSLrafbefehlverfahren wird aus- gedehnt^em beschleunigtes Verfahr eu in größerem Umfange zuge- lasseu. Für drn^rozeß gaug bet den Jugendgerichten find noch

Die weiße Nelke.

Kriminalroman von I. Kaxidach.

(Fortsetzung.) (Nachdr. orrb.)

Hat Ihnen die Nelke schon Unglück gebracht?" forschte Elisabeth.

Frau Schneider erzählte für ihr Lebkn gern traurige Ereignisse, besonders solche, die sich in ihrem eigenen Da­sein abgespielt hatten. Sie rückte sich ans ihrem Stuhl zu­recht, legte den Finger an die schnabelförmig gebogene Nase und begann:Unglück, nun, wie man es nehmen will, ja, Fräulein! Wenigstens, seit einiger Zeit können vir sie doch nicht aosehen, ohne daß es uns innerlich wurmt."

Meta, deren lebhaftes Naturell von großer Ungeduld über den langsamen Fortgang dieser Unterredung ergriffen wurde, unterbrach Frau Schneider, indem fir sich an Eli­sabeth wandte:Wollen wir nicht einfach fragen, ob sich Frau Schneider nicht erinnern könnte, wem sie im Laufe der letzten Monate eine Blume vou diesem Stocke gegeben hat? Bi:!e Menschen wird fie nicht damit beschenkt haben."

Elisabeth lächelte; die alte, ungestüme Art Metas war doch noch immer nicht eingedämmt!

Da sahen fie, daß Anna Schneider totenblaß wurde; fie senkte den blonden Kopf tief auf die Brust herab und schien mit einer qualvollen Empfindung zu ringen.

Mittwoch dm 22 . Auü

besondere Einrichtungen getroffen, welche die Bedürfnisse des jugendlichen Alters berücksichtigen; die Oeffeutlichkeit kann hier nach dem Ermessen des Gerichtes ausgeschlossen werden.

Z«« Reich-ko««iffar für die W-lta»-ftellrm, in Brüssel 1910 ist, wie derReichSauzeiger" meldet, Regteruugsrat i« Reichsamt des Inneren Heinrich Albert, zu seinem Vertreter in Behiuderuugsfälleu der kaiserliche Konsul in Brüssel, Legattossrat Bobrik, bestellt worden.

Der Larrdrat de- Kreise- Souderburg hat laut Meldung derFrankfurter Zeitung" in letzter Zeit einigen dänischen Vereinen bei Ausflügen aus politischen Gründen verboten, in Sonderbnrg oder auf Alfen zu landen. Man hatte bisher angenommen, das Lauduugsverbot sei auf eine generelle Regierungsverfügung zmückzuführeu, in Wirklichkett aber handelt es sich nur eine Maßnahme der lokalen Ver­waltungsbehörde.

Da- österreichische Abgeordneteuhaas hat in

seiner Schlußfitznug nach längerer Debatte unter Ablehnung sämtlicher MinoritätSauträge das Staatsdieuergesetz in der Fassung des Ausschusses angenommen. Sodann fand auch das Gesetz betreffend die Festsetzung der Alksholkontiugents für die Betriebsperiode 1908/1909 Annahme, ebenso der Gesetzentwurf betreffend die Erwerbung der böhmischen Nordbahu durch den Staat. Die Wahl von drei neuen Vizepräsidenten wurde vou der Tagesordnung abgesetzt, da man sich über eine Bizepräfidentenstelle nicht einigen konnte.

Der frühere italienische Minister Rast ist in seinem Heimatsbezirk Trapani, den er vor seiner Verur­teilung wegen Unregelmäßigkeiten vertrat, mit 2005 Stimmen gegen mehrere hundert Stimmen, die aus einen sozialistischen Kandidaten fielen, wiedergewählt worden. Zu Ehren Nafis fanden große Kundgebungen statt, am Mittwoch wird der Exmiuister in Trapani eintreffe«.

Zwischen Dänemark «nd Schweden ist in den letzten Tagen ein Schtedsgerichtvertrag abgeschlossen worden, dessen Inhalt in der Hauptsache mit de« Inhalt des am 26. Oktober 1905 mit Norwegen abgeschlossenen Vertrags übereiustimmt.

Die «ordamerikanifche Re-iernng hat das

KriegsschiffBaducah nach Port-au-Prtnce entsandt, da sich die politische Situation in Haiti immer kritischer gestaltet. Der Gesandte Furniß hat seiner Regierung bekannt gegeben, daß eine neue revolutionäre Erhebung gegen Präsident Alexis täglich zu erwarten sei.

Die Penfio»-- »ud Hi«terbliebeuen-Verficher»«g der Privataugestellte«.

Der Staatssekretär des Innern hat dem Reichstag die ihm während der letzten Session in Aussicht gestellte Denk­schrift Wer die Pension?- und Hinterbliebeneu-Vcrfichernug der Privataugestellten zugehen lassen. Die Denkschrift geht nach der Frks. Ztg. davon aus, daß den Privataugrstellten eine Jnvalidenpeufion schon beim Eintreten der BerufS- iuvaltdttät und eine Altersrente schon vom 65. Lebensjahr au -«gesichert werden soll. Wenn diese Bezüge gewährt werden, so kann dies weder im Wege einer Erweiterung des bestehenden JuvalidenverficherungsgesetzeS durch Anfügung neuer Lohnklafsen, noch durch Befreiung der Privatangestellteu

Ja, sehen Sie, «eine Tochter verträgt es nicht, daß mau an die Geschichte rührt," erklärte Fra« Schneider; sie hat was weg gekriegt diesen Sommer; seitdem pflegt sie auch die Nelke nicht «ehr; ich glaube, fie möchte am liebsten, daß die Blume auSgtuge. Sie wollen gern wissen, wem wir die letzten Monate eine Blume von dem Stock geschenkt haben? Ja, das kann ich Ihnen leicht sagen; denn das ist erst die zweite Blume, dir wir davon ab­schneiden; und erst ein einziger Mensch hat außer Ihnen eine davon gekriegt."

Ganz leise verließ das schöne Mädchen bei dem letzten Bericht das Zimmer. Sie tat eS nicht auffällig; es sollte nur scheinen, als ob fie draußen irgend etwas zn tun hätte. Dennoch ahnten die Zurückgebliebenen, daß fie vor der Erzählung ihrer Mutter fliehen wollte.

Da sehen Sie's nun," sagte die alte Frau mit ver­düstertem Gesicht,es tut ihr weh, wenn ich um von der Sache spreche! Ach Gott, mau erlebt manches so in aller Stille, wovon die Welt da draußen nichts erfährt; und doch möchte man eS hiuausschreien, damit jeder eS hörte, daß so einem armen Dinge das Herz geknickt ist vou einem, der ohne Strafe ausgeht! Aber man muß schweigen, schweigen und alles in sichhineinfresseu! Werfragt den» danach, ob hier ein junges Ding zn Grunde geht au seinem Jam­mer? Der am allerwenigsten, der eS verschuldet hat."

Gespannt hörte« Elisabeth und Meta die Rede der

1908

von der reichsgesetzlicheu Versicherung und Begründung einer

besonderen die gesamte Pevfious- usw. Versicherung umfas­senden Versicherungsanstalt für Privataugesiellte geschehen, vielmehr wird die neue Versicherung uur als eine Zusatz- Versicherung unter Aufrechterhalluug der bestehenden reichsgesetzlicheu Invalidenversicherung durchgeführt werden können. Für die hinzutretendeu Leistungen der Privatau- gestelltenverficheruug wird ein Reichszuschuß nicht gewährt. Auch die Privataugestelltenverficheruug soll auf dem Grund­sätze der Pflichtversicherung aufgebaut werden. Der SretS der BerstcherungSpflichtigen umfaßt alle gegen Gehalt und Lohu beschäftigten männlichen und weiblichen Privatange­stellteu vom vollendeten 16. Lebensjahre, soweit fie nicht im Sinne des neuen Gesetzes bereits erwerbsunfähig find. Die Leistungen der umeu Kaffe find au die Erfüllung einer zehnjährigen Wartezett gebunden, alsdann soll als Penfions- auspruch ein Viertel des Wertes der ersten 120 Monats- beiträge gewährt werden. Dieser Anspruch steigert sich weiterhin bis zum Eintritt des LerficherungsfallS um ein Achtel des Wertes der bis dahin entrichteten Mouatsbei- trägen. Witwen erhallen hiervon zwei Fünftel, Halb­waisen zwei Füufuudzwauzigstel, Doppelwaisen zwei Fünfzehntel. Hierfür ist ein Bettrag im Durchschnitt vou 8 v. H. des versicherten Einkommens erforderlich, der vom Arbeitgeber und Angestellten zu gleichen Teilen aufgebracht werden soll. Da für weibliche Privatangestellte Witweu- bezüge und meist auch Waisenbezüge fortfalleu, eine andere Bemessung der Beiträge aus naheliegenden Gründen aber nicht erwünscht ist, so werden für diese Personen besondere Leistungen vorgesehen, und zwar soll ihnen schon nach einer auf die Hälfte abgekürzten Wartezeit, nämlich nach Ablauf vou 60 Bettragsmouateu, ein Anspruch auf ein Viertel des Wertes der ersten 60 Monatsbeiträge zustehen und außer­dem sollen im Falle des Todes vor Eintritt der Invalidität ihren Hinterbliebenen die vou ihnen selbst entrichteten Pflichtbeiträge ziuseulos zurückgewährt werden.

Zur Erleichterung der Durchführung der Versicherung werden zehn Sehaltsklasseu vorgeschlagen, deren untere sich mit denen der Invalidenversicherung decken. Die oberste Gehaltsklaffe umfaßt die Einkommen von mehr als 5000 *6, in welcher sich z. B. nach Ablauf der Wartezeit der Peu- stonsauspruch auf 1152 die monatliche Steigemug für jeden wettereu Mouatsbettrag auf 4.80 ^ stellt, wovon zwei Fünftel bzw. zwei Füufuudzwauzigstel (zwei Fünfzehntel) als Witwen- und Watseubezüge gewährt werden. Der monatliche Bettrag für diese Klaffe stellt sich auf 38.40

Vage»-Hleuigkeiten.

U»« G 1 «dt «ltz Leutz.

Ragow, de» 22. Juli 1008.

Die Fünfzigpferrutgstücke der älteren Seprägefor- men mit der Wertangabe50 Pfennig" gelten vom 1. Oktober 1908 ab nicht «ehr als gesetzliches Zahlungs­mittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer de« mit der Einlösung beauftragten Kaffen niemand verpflichtet, diese Münze in Zahlung zu nehmen. Sie werden bis zu« 30. September 1910 bet den Reichs- und Landeskaffeu zu

Frau au. So teilnehmend fie sich auch zeigten für da» Schicksal des Mädchens, waren fie doch begreiflicherweise selbstsüchtig genug, um mit steigender Ungeduld die Ge­schichte der Nelke zu erwartm.

Vielleicht wäre es gut," schlug Elisabeth vor,wenn Ihre Tochter eine Zeit laug vou hier fortginge; andere Umgebung, andere Menschen find oft die besten Heilmittel."

Ach," warf Frau Schneider ein, während fie sich «it der Schürze die aufsteigeudeu Träum aus den matten Auge« wischte,dazu kann ich fie nicht bringen. Sehen Sie, leicht­sinnig ist fie nicht, obwohl fie schön ist. Sie hat vou jeher ein apartes Gemüt gehabt. Ernst nahm fie alles, und mit der Liebe besonders verstand fie keinen Spaß. Sie können fich denken, wie die Männer ihr uachliefen, keiner aber konnte ihr nahe kommen, fie behandelte fie alle egal; und wie oft sagte fie zu meinem seligen Manne und zu mir: ,Jhr braucht keine Furcht zu haben, daß ich euch Schande mache.' Nun, das hat fie gehalten; aber die Liebe ist doch gekommen, sehen Sie, und für den Unrechten, für einen, der vou viel höherem Stande war, als fie, und der gedacht hatte, er könnte fie uur zum Vergnügen eine Zeit laug für fich haben. Er war Rechtsanwalt, wir mußten damals wegen des Grundstücks mit ihm verhandeln; da kam er in unsere Wohnung von damals, viel öfter, als er nötig hatte. Der hat es verstanden, ihr den Kopf zu ver­drehen, dem glaubte fie alles, obwohl ich fie genug gewarnt