82 . Jahrgang.
Auflage 2600 .
«rschrirtt täglich mit LrrknahAk der Gvn-i. «nd Jefitagr.
Preis vierteljährlich hier ! -ee, wir Lräger- lvh« t B) im Bejtrtt» »nd rr> dm Veriehr 1.LS tm Adrige» Württemberg !.3L ^t, MoaatSabo»»er»«»tS nach BerhS!t»tS.
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Mit de« Plarrderstüdche« «ud
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Amtliches.
Wekclnntmclchung.
betreffend.
die Vornahme der diesjährige« Bormusteruug des Pferdebestands im Bezirk Nagold.
Es wird htemit bekannt gegeben, daß die ge«äß § 1 bis 9 der Pferdeaushebungsvorschrist vom 6. Okt. 1902 (Reg.-Bl. S. 455) vorzuuehmende Bormnsternug des Pferdebestauds im Bezirk am S., E., S., I« , 11 und IS. Jnni d. I. stattfiadet und zwar:
I
1. Am Freitag de« 5. Juni d. I., vorm. 8'/* Uhr in MinderSbach vor dem Rathaus für die Gemeinde Mudersbach,
2. am 5. Juni d. I., vormittag 9'/. Uhr in Rotfelde» vor dem alten Hirsch am Weg nach Ebhausen für die Gemeinde Rotfeldev,
3. am 5. Juri d. I., vorm. 10'/« Uhr in Eber-Hardt vor dem Gemeindebackhaus für die Gmde. Ebershardt,
4. am 5. Juni d. I., vorm. 11'/» Uhr in Wart vor der Kirche für die Gmden. Wart, Gmgeawald «. We»de«,
5. am 5. Ju«i d. I., nachm. 12'/« Ubr in Berneck vor dem Rathaus für die Gmde. Berveck,
6. am 5. Juni d. I., nachm. 3 Uhr in Ebhausen auf dem Platz vor dem Hause des Kaufmanns Rall für die Gmde. Ebhausen.
n.
1. L« Samstag de« 6. Juni d. I., vorm. 7 Uhr in Nagold auf dem Platz vor den städt. Schulen ev. dem Gasth. zur Köhlerei für die Stadtgmde. Nagold,
2. am 6. Juni d. I., vorm. 8 Uhr in JselShansr» vor dem Gasth. z. Lamm für dir Gmde. Jselshausm,
3 am 6. Juni d. I., vorm. 9 Uhr in Schletinge» vor dem Rarhaus für die Gmde. Schietingen,
4. am 6. Jnni d. I., vorm. 9°/« Uhr in Uatertalhei« vor dem Gasth. z. Linde für die Gmde. Untertalheim,
5. am 6. Jnni d. I., vorm. 10'/- Uhr in Obeltalheim am Eingang des Orts gegen Untertalheim für die Gmde. Obertalheim.
III
1. Am DienSta de« 9. Jnni d. I., vorm. 7'/« Uhr in Wildbrrg auf dem Platz vor dem Bahnhof für die Gmde. Wildbrrg,
2. am 9. Jnni d. I., vorm. 8'/» Uhr in Gültlinge« vor dem Rathaus für die Gmde. Gültlingeu,
3. am 9. Jnni d. I., vor«. 9'/» Uhr in Snlz vor dem Rathaus für die Gmde. Sulz,
4. am 9. Jnni d. I., nachm. 2 Uhr in Effringe« vor dem Gebäude des Gemeindepflrgers Dürr für die Gmde. Esslingen,
5. am 9. Juni d. I., nachm. 2°/« Uhr in Echöndronu vor dem Gasth. z. Löwen für die Gmde. Schöubrouu.
6. am 9. Jnni d. I., nachm. 4'/« Uhr in Pfrondorf vor dem Ort auf der Straße nach Rotfelden für die Gmde. Pfrondorf,
7. am 9. Juni d. I., nachm. 4'/« Uhr in Emmingen auf dem Platz bei dem Bahnhof für die Gmde. Emmingen.
IV.
1. Am Mittwoch den 10. Jnni d. I., vorm. 9 Uhr in Unterschwandsrf vor der Wirtschaft zur Eiche für die Gmde. Uuterschwandors,
2. am 10. Juni d. I., vorm. 9'/, Uhr in Oberschw»,- dorf vor dem Gasth. z. Hirsch für die Gmde. Ober- fchwaudorf,
3. am 10. Jmri d. Js., vorm. 10'/« Uhr in Seihinge» auf dem Platz bei der Kirche für die Gmde. Beihiugm.
4. am 10. Jaut d. 3-, vor«. 11 Uhr in Böfinge» vor der Wirtschaft zum Rappen für die Gmde. Böfinge».
5. am 10. Inst d. I., nachm. 2'/, Uhr in Haiterdach vor dem Rathaus für die Gmde. Haiterdach und die Teilgemeinde Altanif. a.
V.
1. Am Donnerstag den 11. Jnni d. I., vorm. 8 Uhr in Rohrdorf auf dem Platz vor dem Bahnhof für die Gmde. Rohrdorf,
2. am 11. Juni d. I., vorm. 9 Uhr in Walddorf vor dem Rathaus für die Gmde. Walddorf and die Teil- gemeinde Mohnhardt,
3. am 11. Juni d. I. vorm. 10 Uhr in Egenhnnsen vor dem Rathaus für die Gmde. Egenhausen,
4. «« 11. J,»t d. I., vorm. 11 Uhr in Spielbrrg vor dem Rathaus für die Gmde. Spielberg,
Dienstag dm 19. War
5. am 11. Jnni d.'J., nachm. 2 Uhr in Altenkeig vor dem neuen Schnlhaus für die Gmdkv. AlLensteig und
Varrwriler.
VI
1. Am Freitag den 12. Juni d. I., vorm. 10 Uhr in Ueberderg vor dem Gasth. z. Hirsch für die Gmden. lleberberg und Aliensteig-Dorf,
2. am 12. Jnni d. I., vorm. 11'/« Uhr in EttmannS- wetler vor dem Gasth. z. grünen Baum für die Gmden. EttmaunSweiler und Beuren
3. am 12. Juni d. I., mittags 12 Uhr in SimmerSfeld auf dem Platz vor der Kirche für die Gmden. Sim- mersfeld und Filufbronn.
Jeder Pserdtbefitzkr ist nach erhaltener schultheißenamtlicher Aufforderung bei Bermeidnng gesetzlicher Strafen und ZwangSma-regela verpflichtet, späteste«« zu der oben bestimmten Zeit und au dem genannten Ort seine sämtlichen Pferde vorzuführev, mit Ausnahme:
a. der unter 4 Jahre alten Pferde, d. h. der nach dem 12. Juni 1904 geborenen;
5. der Hengste;
e. der Stuten, die entweder hochtragend find (innerhalb der Nächsten 4 Wochen abfohlev) oder noch nicht länger als 14 Lage abgesohlt haben;
ä. der Bollblu'staten, die im „Allgemeinen deutschen Ge- stutbuch" oder den dazu gebörigen offiziellen — vom Uuionklub — geführten Listen eingetragen und von einem Bollbluthengst laut Deckscheiu belegt sind, auf Antrag de- Besitzers;
«. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind;
k. der Pferd», welche in Bergwerken daurrvd unter Lag arbeiten;
S. der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marsch, fähig find oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen;
d. der Pferde, welche b:t einer früheren Musterung der Pferde des GemetndebezirkS als dauernd krtegSne- drauchbar bezeichnet worden find;
!. der Pferde unter 1,50 m Bandmaß.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Pferdraushebuagsvoischrift ist der Vorstand der K. Kreisregieruvg befugt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch das Oberamt hiezu ermächtigt. In den vorstehend unter a—d aufgeführten Fällen sind vom Ortsvo:sicher ausgefertigte BesSeinigungen vorzulegen, denen bei hochtragenden Stuten (ä) auch der Deckscheiu beizufügm ist. Die Bescheinigungen können in der Spalte 6 (Bemerkungen) der Pferdevorführungsliste erteilt Weeden.
von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde find ausgenommen:
1. Mitglieder der regierenden deutschen Familien;
2. Die Gesandten frrmder Mächte und das Gesandt- schaftspersoral;
3. Die aktiven Offizi-re und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zam Dienstgebräuche gehaltenen Pferde.
4. Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aeezte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausführung ihres Berufes notwendigen Pfrrde;
5. Die Posthaltec hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden wuß;
6. Die K. StaatSgrstüte.
Diejenigen Pferde, welche wegen hohen Alters, Entkräftung, vorübergehender oder dauernd r Krankheit augenscheinlich unfähig find, den Weg nach dem Vorwuste ungs- pratze zurückzulktzen, stad der Vormust ruugskommisfion nicht vorzuführen. Jedoch haben die OrtSvorsteher in dem Pferde- verzeichnifse in der Spalte „Bemerkungen" bei jedem einzelnen derartigen Pferde genau anzugtben und zu bescheinigen, aus welchem Grunde dasselbe für trausportunfähig erachtet wurde.
Eine Vorführung derjenigen Pferde, welche bei den früheren Bormnstenmgen nach den bei den Lchultherßm- Smtern vorliegenden letzten VorstelluugSlisten als kriegsnn- hranchdar erklärt worden find, ist nicht vorgeschriebe», wohl aber derjenigen Pferde, welche letztmals als Fohlen unter 4 resp. 3 Jahren als zu jung abgewteseu wurden.
Etue M»ster»»g der krieg-brauchbaren Fahr-enge ist in diesem Jahr mit der Pferdevormusterung nicht verbunden.
De» Herren OrtSvorstehera werden uuu unter Hinweis auf § 5 und 7 der Pferdeaushebrmgsvorschrift vom 6. Okt. 1902 und die Mintsterialverfüguug vom 7. März 1905 Reg..»l. S. 47 Md 18. Okt. 1907 Reg.-Bl. S. 765, sowie den Mtuisterialerlaß vom 6. Sept. 1907, Amtsbl. S. 347, nachstehende Aufträge erteilt:
1-98
1) Vor alle« ist für etue sorgfältige Anfführnn, der
PferdevorführunßSliste nach Muster Anlage ^ gemäß § 5 der Pferdeaushebungsvorschrift und Ztff. 1 der Miuist.- Berf. vom 7. März, wodurch die Anmerkung zu diese« § 5 abgeändert worden ist, za sorgen.
Die PferdevorführuugSltste ist in doppelter ««-fertig, »ng «nznlrgeu und es find in dieselbe auch die nach § 4 Abf. 1 und 2 der PserdeauShebnngsvorschrift nicht gestellungspflichtigen Pferde eiuzutragen, somit sämtliche i« Ge- «eindrhezirk vorhandenen Pferde.
Beide Lusfertignngru der Listen müsse« bezüglich der Eintragung seitenweise grna» üdereiastimme».
Die für die Aufstellung der Pferdevorsühruugslisten erforderliche» Formnlare je zwei Kopfbogen und die entsprechende Anzahl Eiulagebogeu gehen den Schultheitzm- Smtern mit nächster Post zu. Ein etwa weiterer Bedarf kann vom Oberamt bezogen werden.
2) Die Herren Ortsvorsteher, im Verhinderungsfälle ihre Stellvertreter, haben sich zu dem Musteruugsgeschäfte zur bestimmten Zeit und an dem oben bezeichuetev Orte rechtzeitig etnzufiudm und der Bormusteruugskomwisstou die gefertigte Pferdevorführungsliste in doppelter Ausfertigung, die Vorführnngsliste der letzten Musterung und die Vorladuugsschreibeu der Pferdebefitzer vorzalegen, auch habe« sie sich zu überzeugen, daß sämtliche gestellungspflichtigen Pferde ihrer Gemeinden zur Vorführung gelangen.
Empfohlen wird, die Pferdebefitzer etwa eine halbe Stunde vor dem Rnsteruugstermiu ans den Musterung-» platz zu bestellen, damit die Aufstellung der Pferde Md die Versetzung derselben mit Nummern und Besttmmungstäfel- chen anstandslos erfolgt.
Die erforderlichen Bestimmnng-tSfelche» werde« bei dm Schultheißenämtern noch vorhandm sein, erforderlichenfalls find solche und zwar tu der Zahl der bei der letzten Pferdemusterung als kriegsbrauchbar erklärten Pferde sofort von dem Oberamt z« erbitte».
3) Es ist dafür zu sorgm, daß die oorznführende» Pf-rde gena« »ach de« aufgestellte» Verzeichnisse zur Aufstellung und Vorführung gelangen.
Entsprechende Bekanntmachung ist in den Gemeinden alsbald in ortsüblicher Weise z« erlasse« und find diejenigen Pferdebefitzer, welche Pferde zur Borwustermg zu stellen haben, urkundlich aufzusorderu, ihre gestellungspflichtigen Pferde zu der oben festgesetzten Zeit au dem bestimmten Musteruugsorte vorzuführm.
4) Die Pferde müsse, der Musterungskommission mit Gebiß versehe» vorgeführt werden Md es wollen die Herren OrtSvorsteher dafür sorgen, daß die Pferde womöglich durch ehemalige Soldaten berittener Waffen vorgeführt werden.
Bet jedem Pferde muß au de« linken Backenstücke der Halfter ein Zettel «der Täfelchen mit dentlicher Rnmmer, welche derjemgen der Vorführnngsliste entspricht, befestigt werden; außerdem find bet Pferden, welche bereits bei einer früheren Musterung des Gemeiudebezirks als krtegSdranch- bar bezeichnet wnrdm, unter Verantwortlichkeit der Herren OrtSvorsteher die BesttmmnugStüfelche» ebenfalls am linken Backevstücke der Halfter anzudringen.
Auf dem MnsternngSplatze ist au geeigneter Stelle ein Lisch mit 3 Stühlen, Linteuzmg und Federn aufzustellm und zur Listeuführuug eine schreibgewandte Person bereit zu halten, wenn der Herr OrtSvorsteher die Listen nicht selbst führt, auch ist dafür zu sorge», daß der obeubezeichnete MusternugSplatz nicht in irgend welcher Weise, verstellt ist.
Die Hure» OrtSvorsteher find für die vollzählige Vorführung der Pferde ihrer Gemeinde, für die geordnete Aufstellung, sowie die richtige Anbringung der Nummern und BcsttmmuugStäselcheu an dm Pserdm verantwortlich und werden sich in Ausführung ihrer Tätigkeit von dm örtlichen Polizeiorgaum Md der Laudjägermaunschaft unterstützen lassen.
Die Pvlizeidiener find rechtzeitig und genau zu instruieren.
Kurzer Vollzugsbericht ist spätestens bis I. Jnni d. JS. als „Militaria" anher zu erstatten.
Nagold, dm 15. Mai 1908. _K. Oberamt. Ritter.
VekRrmtmwchuirg
betr. die Sonntagsruhe.
Es ist Veranlassung gegeben, daraus hiuzuweism, daß am Ostermontag, Pfingstmontag nnd Stephan«», feiertag ein Geschäftsbetrieb in offene« Berkanf-stelle» nur wie an Sonntage«, also in den bekannten fünf Stnnde«, stattfindm darf.
(8 41a vgl. mit 8 105V R.S.O. nnd 8 3 der Miu.- Berf. v. 26. März 1892 in der Fassung der Miu.-Verf. V. 14. Oktober 1895).