82 . Jahrgang.

Auflage 2600 .

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Mit de« Plaaderstübche» »»d

Schutt. Sandsirt.

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Amtliche«.

Verfügung des Miuisterirnus de- Innern, tttteffe«d de« Kleiuholzhasdel i« Bezirk der Etadtdirektio« »«d der AmlSoberamt« Stuttgart, sowie i« de« OberamtS- brzirkes Eßltoge«, Nürtisges v»d Tübiuge».

Vom 27. April 1908.

Auf Grund des revidierten Gesetzes vom 4. September 1835, betreffend den Schutz des Waldeigentums (Reg. Blatt S. 191), wird nachstehendes verfügt:

8 1. Wer innerhalb des Bezirks der Stadtdirektion Stuttgart oder der Oberamtsbezirke Stuttgart-Amt, Eß­lingen, Nürtingen und Tübingen Besen, BeseureiS oder Weihuachtsbäume zum Verkauf bringt, muß mit einem Zeugnis über den rechtmäßigen Erwerb seiner Ware ver­sehen sein.

8 2. Dieses Zeugnis ist von dem Ortsvorsteher des Wobnorts des Verkäufers auszustellen.

In dem Zeugnis ist die zum Verkauf bestimmte Holz­ware nach Art und Größe genau zu bezeichnen; auch muß dasselbe neben der Unterschrift des Ortsvorstehers den Tag der Ausstellung enthalte« nnd mit dem Ortsfiegel ver­sehen sein.

Ein solches Zeugnis kann zum Verkauf der in dem­selben beschriebenen Holzwaren innerhalb der dem Tag der Ausstellung des Zeugniffes nachfolgenden acht Tage ver­wendet werden.

8 3. Der Ortsvorsteher ist dafür verantwortlich, daß er niemand das verlangte Zeugnis ausstellt, welcher sich nicht über den rechtmäßigen Erwerb der Waldrrzeuguiffe, die er zum Verkauf bringen will, glaubhaft ausgewieseu hat.

Mit besonderer Genauigkeit ist bei Ausstellung dieser Zeugnisse solchen Personen gegenüber zu verfahren, welche wegen Forstdtebstahls (Art. 6 des Forststrafgesetzes vom 2. September 1879, Reg. Blatt S. 277) oder wegen ge­meinen Diebstahls schon bestraft worden sind.

8 4. Wer innerhalb des Bezirks der Stadtdirektion Stuttgart oder der Oberamtsbezirke Stuttgart-Amt, Eß­lingen, Nürtingen und Tübingen die in 8 1 genannten Holzwaren ohne das vorgeschriebene Zeugnis oder mit einem abgelaufeuen Zeugnis zum Verkauf bringt, ist ge­mäß Artikel 3 des angeführten Gesetzes vom 4. September 1855 verglichen mit Artikel 49 Ziffer 8 des Landespolizei- strafgrsetzes vom 27. Dezember 1871 (Reg. Bl. S. 391) und mit Art. 1 des Gesetzes vom 18, Juni 1875, betr. die Festsetzung der Geldstrafen nach der Reichsmarkrechuung (Reg. Bl. S. 325), mit einer Geldstrafe von 6 ^ zu belegen, welche bei Rückfällen bis auf 30 ^ erhöht werden kann und zu deren Festsetzung im Wege der polizeilichen Strafverfügung nach Maßgabe der Bestimmungen in Art. 10 Ziffer 5 und Artikel 17 des Gesetzes vom 12. August 1879, betreffend Aeuderuugen des LaudespolizeistrafgesetzeS etc. (Reg. Bl. S. 153), zunächst die Ortsvorsteher, soweit aber deren Strafgewalt nicht ausretcht, die Oberämter zu­ständig sind.

Außerdem ist derselbe wegen des vorliegenden Verdachts

Die weiße Nelke.

Kriminalroman von I. Ka«lbach.

(Fortsetzung.) (Nachdr. verb.)

Meta hatte sich auf der Bank neben dem ,Apostel' niedergelassen; anfangs suchte sie dem rohen Durcheinander- gerrde ihrer, Berufsgenoffea und -Genossinneu' ein nicht- achtendes Stillschweigen entgegeuzusetzen; endlich aber hielt ihre heftige Natur sich nicht länger im Zügel.

Wenn Sie nicht dafür sorgen, Apostel, daß man mich hier ungeschoren läßt, gehe ich aus der Stelle wieder fort. Ich danke für das Geschwätz auf meine Kosten," rief sie aufstammend.

Der .Apostel' sah sie mit glühenden Blicken an und rückte ihr näher; sie gefiel ihm in ihrem Zorn, weil das Rot auf ihren sonst blaffen Wangen und ihre dunkeln, leuchtenden Augen ihr einen bestrickenden Reiz verliehen. Er griff nach der Kette, die er in der Tasche hatte, und wartete nur auf den geeigneten Augenblick, sie ihr zu geben.

Man ließ sie schließlich in Ruhe, weil man sie auf die Dauer langweilig fand. Ihr war es angenehm, daß die Mädchen fortgesetzt laut und wild mit den Männern schwatzten und lachten; einige erhoben sich sogar und fingen an, im Hintergründe des Kellers zu tanzen, wozu einer der Männer einen Walzer flötete.

Wo sind die Männer?" fragte Meta den.Apostel', nachdem sie sich eine zeitlang scheinbar harmlos mtt ihm unterhalten hatte.

Montag dm 4. Mai

umechtmäßiger Erwebung der Ware zu vernehmen und, falls er hiebei den rechtmäßigen Erwerb nicht sollte dartuu können, der zuständigen Amts- oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen; auch muß die Ware in Verwahrung genommen oder in anderer Weise sichergestellt und wenn sie nicht freiwillig herausgegebeu wird, bei Gefahr im Verzug be­schlagnahmt und hierauf sofort der zuständigen Amts- oder Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werdm.

Vorstehende Verfügung tritt an die Stelle der Ver­fügung vom 29. April 1905 und gilt für die Zeit bis zum 1. Mai 1910.

Stuttgart, den 27. April 1908.

K. Ministerium des Innern:

Pischek.

Die Schultheiffeeeämter wollen vorstehende Mini- sterialversügung denjenigen Angehörigen ihrer Gemeinden, welche sich mit dem Kleinholzhandel und dem Verkauf von Besen, Beseurets oder Weihnachtsbäumen befassen, noch besonders zur Kenntnis bringen.

Nagold, den 1. Mai 1908.

K. Oberamt. Ritter.

Vekarrutmachrmg.

Durch Entschließung der K. Krsisregierung Reutlingen vom 23. v. Mts. wurde die nachstehende von der Amts­versammlung am 11. v. Mts aufgestellte Bezirkssatzung für vollziehbar erklärt.

Bezirkssatzung.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Be- zirkskrankenpflegeversicheruug, sowie die Mitglieder der ver­stärkten Ersatzkommission erhalten dieselben Vergütungen wie die Mitglieder der Amtsversammlung und des Bezirks­rats. Diese Entschädigung erhalten auch die Ortsvorsteher für Anwohnen bei der Musterung, bei der Pferdeaushebnng und ähnlichen Verrichtungen für Zwecke der Amtskörper­schaft, für die Berechnung des Taggelds, der Diäten und Reisekosten finden die in den §§ 2832 der Vollz.-Verf. z. G.-O. aufgestellten Grundsätze Anwendung.

In der Zeit vom 1. Dezember 1907 bis zum In­krafttreten dieser Satzung werden dieselben Entschädigungen gewährt.

Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

Nagold, den 1. Mai 1908.

K. Oberamt. Ritter.

Seine Königliche Majestät haben am 1. Mai d. I. allrrgnädigst geruht, den BrzirkSnotar Oelschläger i« Nagold seinem «»suche» gemäß aus die Bejirttnotarstelle in Oehringrn zu versetzen.

Uokitifchs dlevsrstchi.

Der neue err-Usche Pre«ier«inister Asq«ith

erklärte im liberalen Klub, das Geheimnis der Lebensfähig­keit der liberalen Partei sei in ihrer unaufhörlichen Rührig­keit zu suchen. Sie solle den Grundsatz des Freihandels verteidigen und ihre Aufmerksamkeit der Erziehungsfrage

Welche Männer?" fragteer, als verstände er sie nicht.

Nun, die, von denen Sie mir erzählten, die schon ein­mal aus dem Gefängnisse entflohen find."

Ach was, lassen Sie die Torheiten, was kümmert Sie dergleichen! Außerdem meinen Sie, die hätten Lust, ihre Geschichte jetzt vor Ihnen aufzutische»? Sie werden sich schwer hüten; lassen Sie sie tanzen. Sehen Sie hier, mein Schatz, da Hab' ich etwas für Sie erstanden, das selbst für eine Prinzessin gut genug wäre."

Mit diesen Worten zog er einen goldflimmeruden Schmuck aus der Tasche. ES war eine dreireihige Kette, deren Glieder von funkelnden Steinen zusammengehalteu wurden. Er wollte Meta eben das blitzende Geschmeide um den Hals legen, da ergriff sie es mit leidenschaftlicher Be­wegung. Wie eine heiße Woge lief es ihr über den ganzen Körper, als ihre Augen den Schmuck prüften. Sie preßte die Lippen aufeinander, um einen Ausruf höchster Erreg­ung zurückzuhalten.

Mit unsäglicher Anstrengung suchte sie ihre Unbefangen­heit zu bewahren; das Herz schlug ihr bis au den Hals hinauf, und wie glühendes Metall brannte die Kette in ihrer Hand.

Ich danke Ihnen," sagte sie nach einer Weile,der Schmuck erfreut mich in der Tat sehr, ich bin über­rascht darüber. Wo von wem haben Sie ihn gekauft?"

Er hielt ihren gestammelten Dank für freudigste Er­regung. Doch ihre Frage, woher er den Schmuck habe, machte ihn mißtrauisch.

1»08

und dem Schankstättengesetze zuwendeu. Asquith deutete an, daß bei Gelegenheit der Badgetverhandluugen als erster wichtiger Gegenstand die Frage der Alterspenstonen zur Beratung kommen werde.

A«S Perste« wird gemeldet, daß die Ueberfälle der Kurden auf die Dörfer im Dolagebiet fortdaueru. Eine persische Post blieb bei Salmas liegen, nachdem die Schutz­wache von 400 Mann bis auf wenige entflohen war. Die Umgegend von Urmia ist verödet, die Landbewohner fiedeln in die überfüllte Stadt über. Der Handelsverkehr mit Rußland ist eingestellt; die Preise der Lebensmittel find aus das Doppelte gestiegen. Auch in der Umgegend von Saudschpulak und Mtandoab machen sich von neuem Beweg­ungen von Kurden bemerkbar.

Bei de« U«r«he« i« Rtederla»disch-J«die« find zwei BiwakS der holländischen Truppen auf der Sunda- Insel Flores von einer großen Schar Aufständischer über­fallen und in Brand gesteckt worden. Ein europäischer Soldat und zwei eingeborene Polizeisoldaten wurden ge­tötet, vier Polizeisoldateu verwundet.

I« Batta«ba«g, das mit der Provinz gleichen Namens von Siam an das frauzöstche Schutzgebiet Kam­bodscha abgetreten wurde, ist ein Aufstand ausgebrocheu. Der Resident verlangte vergebens Truppenverstärkungen. Die Behörden und die Europäer bereiten sich zum Wider­stand vor.

Der türkische Gesandte i» Sofia, Sadik Pascha,

ist abberusen und abgesetzt worden wegen einer Beschwerde des Fürsten Ferdinand über das Verhallen des Paschas beim Empfang der Fürstin Eleonora. Der Gesandte war in Zivilkletduug erschienen. Auch die bulgarisch-türkischen Beziehungen hat Sadik Pascha durch seine übelgesinnten Berichte verschlimmert. Nach Meldungen aus Saloniki ist dort ein bulgarischer Kaufmann, wie man vermutet, von einem Griechen angefchoffen worden.

Rach Meldu«ge» a«s Marokko unternahm Ge­neral d'Amade am Mittwoch mit der Besatzung des Lagers zu Boucheron einen Angriff auf den Feind, der zurückge­schlagen wurde. Die Franzose« haben keine Verluste erlitten. Die aus Rabat abgegaugeue Mahalla des Sultans Abdul Afis ist im Süden von Larache eiugetroffen. Sie ist von zwei algerischen Offizieren begleitet, die seit längerer Zeit als Instrukteure bei den Truppen des Sultans augestellt find. Die Mahalla verfügt über vier Kanonen und 800 Granatgeschosse.

P>rls»tM«rischt Nrchrichteu. Deutscher Reichstag.

B-rli«, 1. Mai.

Novelle zum Mönzgesetz (Ausprägung von 25 Pfen­nigstücken, ferner Erhöhung der Kopfquote an Silber von 15 auf 20 ^(). Die Kommission beantragt Genehmigung des Entwurfs mit ganz unwesentlichen Aeudemugeu. Ein Antrag Raab (w. Vg.) will die Anspräguug silberner 3 ^(-Stücke und des 25 Pfg.-Stücks.

Weshalb wollen Sie das wissen?" fragte er, sie von der Seite scharf aublickeud.

O, ich meinte nur so," erwiderte sie leichthin.Mau steht nicht oft so etwas Schönes bei uusereine«, wir haben doch gewöhnlich kein Geld für solche Sachen."

Meta zitterte vor Verlangen, zu erfahre», von wem der Schmuck stammte, doch fürchtete sie, daß sie sich mtt jeder Frage bei dem schlauen Menschen verriet. Daß sie überhaupt diese Kette in dm Händen hielt, pries sie als ein unbeschreibliches Glück: der Dieb dieses Schmuckes, der aus dem Atelier des Malers gestohlen worden war, mußte notwendig auch der Mörder des unglücklichen Mädchens sein! Das stand bet ihr fest, und damit sah sie sich auf dem Wege zur Erreichung des Zieles, dem sie mtt allen Kräften zustrebte.

Sie wickelte dm Schmuck sorgfältig ein und steckte ihn zu sich. Es gefiel dem Apostel nicht, daß sie so auffallend still geworden war.

Sie sollen die Kette tragen," rief er und wollte sie ihr mtt Gewalt entreißen, um sie ihr um den Hals zu legen. Doch sie wehrte sich heftig.

Rühren Sie «ich nicht an!" gebot sie ihm drohenden Tones, doch ergriff sie plötzlich eine unbeschreibliche Augst vor de« rohen Gesellen. Wie sollte sie ohne Gefahr aus diesem schrecklichen Lokale entkommen? Mit Gewalt, das fühlte sie, war nichts getan. Sie mußte geduldig und so freundlich, als möglich, ausharreu bis zu Ende. Hier wurde sie jeder Roheit schutzlos preiSgegebeu sein, des­halb war die äußerste Schlauheit und Vorsicht geboten.